(E) Mehr Verkehrskontrollen mit Fokus auf Handy am Steuer

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  • 26-32 _ V 01173_Beschlussentwurf.pdf
  • B 04_VG 26.08.2026 oeff. 2. 2..pdf
  • 26-32 _ E 00034_E 00034 Verkehrskontrollen Handy am Steuer.pdf
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=== 26-32 _ V 01173_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Mehr Verkehrskontrollen mit Fokus auf Handy am Steuer Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01173 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 26-32 / E 00034 Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 26.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West hat am 07.07.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Polizei mehr Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Benutzung von Handys während des Führens von KfZ im Straßenverkehr durchführt. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR-I/3 Empfehlung Nr. 26-32 / E 00034 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing- West vom 07.07.2026 Seite 2 von 4 Das Polizeipräsidium München hat sich zur Empfehlung wie folgt geäußert: „Bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot der Benutzung von Telefonen während der Fahrt handelt es sich nur um eine von vielen Aufgaben im Bereich der Verkehrsüberwachung. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des täglichen Streifendienstes oder bei entsprechenden Schwerpunktkontrollen zum Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“. Die Verkehrsüberwachung insgesamt stellt wiederum nur einen Teil des sehr umfangreichen Aufgabenspektrums eines großstädtischen Polizeipräsidiums dar. Die verbotswidrige Benutzung von Mobil- oder Autotelefonen gehört im Polizeipräsidium München zu den priorisiert zu überwachenden Verkehrsordnungswidrigkeiten. Im Jahr 2025 wurden über 5000 Fälle des Telefonierens beim Fahren geahndet, die bisherige Entwicklung der Verwarnungsstatistik lässt für das Jahr 2026 ein Ergebnis in ähnlicher Größenordnung erwarten.“ Seitens der Kommunalen Verkehrsüberwachung können keine Kontrollen erfolgen, da das Anliegen der Bürgerversammlungsempfehlung einen Bereich des fließenden Verkehrs tangiert, für den die Kommunale Verkehrsüberwachung sachlich nicht zuständig ist und über keine Befugnisse verfügt. Der Empfehlung Nr. 26-32 / E 00034 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West am 07.07.2026 wird daher bereits entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges, und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Herr Stadtrat Nihat Demir, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 04 - Schwabing West, durch die Polizei im Straßenverkehr in Bezug auf die Benutzung von Mobil- und Autotelefonen beim Führen von KfZ mehr Kontrollen durchzuführen, wird bereits entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 26-32 / E 00034 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 07.07.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Tiedemann Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 04 Schwabing-West An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 04_VG 26.08.2026 oeff. 2. 2..pdf === Datum: 02.09.2026 Telefon: 089 - 233-21334 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Mehr Verkehrskontrollen mit Fokus auf Handy am Steuer Mehr Verkehrskontrollen mit Fokus auf Handy am Steuer BV-Empfehlung Nr. 26-32 / E 00034 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 07.07.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01173 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 04 - Schwabing West vom 26. August 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 26-32 _ E 00034_E 00034 Verkehrskontrollen Handy am Steuer.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

26.08.2026 um 19:00 Uhr

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