=== 26-32 _ V 00723_V 00723 Verkehr Hohenzollernstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
gb2.111.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Bürgerversammlungsempfehlungen zum Thema Verkehr in der Hohenzollernstraße
Beidseitig durchgängige Radwege in der Hohenzollernstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01319 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-
West am 15.06.2023
Autofreie Hohenzollernstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01320 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-
West am 15.06.2023
Einbahnregelung in der Hohenzollernstraße dauerhaft beibehalten
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02807 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-
West am 25.06.2025
Umwandlung der Hohenzollernstraße in eine durchgehende Fahrradstraße und
Einbahnstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02827 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-
West am 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00723
Anlage 1: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01319
Anlage 2: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01320
Anlage 3: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02807
Anlage 4: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02827
Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom
26.08.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-West hat am 15.06.2023 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01319 beschlossen. Darin wird gefordert, in der Hohenzollern-
straße beidseitig von der Fahrbahn baulich getrennte durchgängige Radwege vorzusehen.
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-West hat am 15.06.2023 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01320 beschlossen. Darin wird gefordert, die Hohenzollernstraße
komplett für den privaten motorisierten Verkehr zu schließen.
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-West hat am 25.06.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02807 beschlossen. Darin wird gefordert, eine dauerhafte
Einbahnstraßenregelung für die Hohenzollernstraße zwischen Römerstraße und Friedrich-
straße Richtung Westen einzurichten und eine Erweiterung darüber hinaus bis zum
Kurfürstenplatz zu prüfen.
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-West hat am 25.06.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02827 beschlossen. Darin wird gefordert, die Hohenzollernstraße in
eine durchgehende Einbahnstraße und Fahrradstraße umzuwandeln.
Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach
Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs-
satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-
Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen
Information Folgendes auszuführen ist:
01 Beidseitig durchgängige Radwege in der Hohenzollernstraße
Nach aktuellem Stand der Verkehrsnetzplanung des Mobilitätsreferats nimmt die Hohenzol-
lernstraße keine übergeordnete Funktion im Rahmen des Radverkehrsnetzes ein, abgesehen
von kurzen möglichen Übergangsstücken von kreuzenden Nord-Süd-Verbindungen. Auch in
den beschlossenen Maßnahmenbündeln des Radentscheid Münchens sind keine Maßnahmen
für die Hohenzollernstraße enthalten, da für die Straße keine Priorisierung des Radverkehrs
und damit einhergehend auch keine notwendigen Planungen vorgesehen sind.
In Ost-West-Richtung und umgekehrt erfolgt nördlich der Hohenzollernstraße die Bündelung
des Radverkehrs über die als Fahrradstraße ausgewiesene Clemensstraße und südlich über
die mit baulichen Radwegen ausgestatte Elisabethstraße bzw. in Verlängerung die Franz-
Joseph-Straße. Nördlich der Hohenzollernstraße sind abschnittsweise in der Herzogstraße
(nicht benutzungspflichtige) Radwege vorhanden. In den weiteren parallel verlaufenden
Straßen (z.B. Kaiserstraße, Bauerstraße und Ainmillerstraße) handelt es sich um Straßen, die
überwiegend Tempo 30 und niedrige Kfz-Belastungen aufweisen, weswegen die Führung des
Radverkehrs dort auf der Fahrbahn zuträglich ist.
In der Hohenzollernstraße verlaufen in Ost-West-Richtung von der Leopoldstraße bis zum
Kurfürstenplatz die Metrobuslinien 53 und 59 sowie die Nachtbuslinie N44. Westlich des Kur-
fürstenplatzes läuft der Busverkehr der oben genannten Linien im Zweirichtungsverkehr (N44
in entgegengesetzter Richtung als N43). Durch diesen Abschnitt verkehren zusätzlich zu den
Bussen die Tramlinien 12 und 27 sowie die Nacht-Tram N27. Es besteht in der Hohenzol-
lernstraße westlich der Friedrichstraße Zweirichtungsverkehr und Tempo-50 (ausgenommen
Tempo 30 werktags Mo-Fr 7-18 Uhr wegen Schule zwischen Hohenzollernplatz und dem
Nordbad).
Der ca. 400 m lange Abschnitt der Hohenzollernstraße zwischen Leopoldstraße und Friedrich-
straße (Stadtbezirk 12 – Schwabing-Freimann) liegt in einer Tempo-30-Zone und ist als Ein-
bahnstraße in Fahrtrichtung Westen ausgewiesen. Der Radverkehr ist in die Gegenrichtung
freigegeben.
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist bei Tempo 30 und der niedrigen Kfz-Belastung (<
800 Kfz/Spitzenstunde) die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr die empfohlene
Führungsform des Radverkehrs. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 45 Abs. 1c vor,
dass in Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege, Radfahrstreifen oder
Schutzstreifen angeordnet sein dürfen.
Im Abschnitt Friedrichstraße bis Kurfürstenplatz ist die Fahrbahn in beide Richtungen
befahrbar und es gilt Tempo 50. Gemäß ERA 2010 ist bei Tempo 50 und der niedrigen Kfz-
Belastung (< 400 Kfz/Spitzenstunde) die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr die
empfohlene Führungsform des Radverkehrs.
In den Abschnitten von der Leopoldstraße bis zum Kurfürstenplatz werden die jeweiligen
Grenzwerte der ERA 2010, innerhalb derer die zur Führung des Radverkehrs im Mischverkehr
auf der Fahrbahn empfohlen wird, deutlich unterschritten.
Für den Abschnitt zwischen Schleißheimer Straße bis Winzererstraße wird derzeit eine Opti-
mierung der visuellen Verkehrsführung und der Sicherheit für den Radverkehr geplant. Aktuell
wird geprüft, ob eine explizite Markierung für Radfahrende auf der Fahrbahn umgesetzt wer-
den kann, um deren Präsenz im Mischverkehr hervorzuheben. Eine Anpassung der Radinfra-
struktur im Abschnitt Zentnerstraße bis Winzererstraße ist von möglichen Planungen der SWM
zu (barrierefreien) Haltestellen abhängig.
Im Abschnitt zwischen Tengstraße und Schleißheimer Straße sind bereits Radverkehrsanla-
gen vorhanden, die teilweise aktuelle Kriterien der FGSV-Richtlinien und FGSV-Empfehlungen
erfüllen.
Zwischen Hohenzollernplatz/Tengstraße und Kurfürstenplatz müsste der Straßenraum zur
Schaffung von Radinfrastruktur grundlegend neu aufgeteilt und im Ergebnis einer integrierten
Planung umgebaut werden.
Die Anlage baulich getrennter Radwege in der gesamten Hohenzollernstraße bedarf einer
integrierten Planung, die die Komplexität verschiedenster Straßenquerschnitte in einem immer
wieder sehr beengten Straßenraum der gewachsenen Stadt bewältigt. Eine integrierte Planung
hat dabei zahlreiche Belange (Engstellen, Tramgleisführung zzgl. barrierefrei ausgebauter
Haltestellen, hoher Bus-ÖPNV, Einmündungssituationen, Baumgräben, Durchgrünung,
Lieferverkehrsaufkommen, Parkplätze und Parkdruck) zu adressieren.
Die für die Inangriffnahme eines integrierten Planungs- und Bauprozesses notwendigen Per-
sonal- und Finanzressourcen sind derzeit nicht vorhanden bzw. in mobilitäts- und verkehrs-
fachlich höherpriorisierten oder durch die zwingend erforderliche Infrastrukturerneuerung
ausgelösten (Rad)Projekten gebunden und dort zu investieren.
Die mit der Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 20-26 / E 01319 geforderte Einrichtung von
beidseits baulich getrennter Radwege in der Hohenzollernstraße wird daher nicht
weiterverfolgt. Davon unbenommen wird das Mobilitätsreferat bei allen anstehenden Sowieso-
Projekten (hier z.B. Barrierefreier Ausbau der Haltestellen) Optimierungspotentiale für den
Radverkehr prüfen und nach Möglichkeit umsetzen. Die aktuelle Führung des Radverkehrs im
Mischverkehr ist im Übrigen richtlinienkonform.
02 Autofreie Hohenzollernstraße
Bei der Hohenzollernstraße handelt es sich um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete
Straße, die im Rahmen des Gemeingebrauchs und der gesetzlichen Vorschriften von jeder
Person genutzt werden kann.
Nach § 45 Abs. 1 S. 1 StVO können Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Nach § 45 Abs. 9 S. 3 StVO dürfen
insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden,
wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (in einer
Großstadt) erheblich übersteigt. Daher ist für die Sperrung einer Straße das Vorliegen einer
qualifizierten konkreten Gefahrenlage für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs Vorausset-
zung. Dies ist in der Hohenzollernstraße jedoch nicht der Fall.
Das Mobilitätsreferat hat gemeinsam mit der Polizei alle gemeldeten Verkehrsunfälle der
letzten 3 Jahre betrachtet. Aus den vorliegenden Daten lassen sich keine Rückschlüsse
ziehen, die eine Gefahrenlage in der Hohenzollernstraße aufzeigen, die durch die Sperrung
der Straße für den privaten Kfz-Verkehr behoben werden könnte.
Die Hohenzollernstraße übernimmt heute eine herausgehobene Erschließungsfunktion,
sowohl für die dort wohnenden und arbeitenden Menschen als auch für die dicht besetzten
Erdgeschoßnutzungen an Gewerbe, Gastronomie und Einzelhandel, deren Belange in einer
Gesamtbetrachtung zu würdigen sind. Dazu zählt insbesondere die Erreichbarkeit u.a. für
Anwohner*innen (mit Stellplatz auf Privatgrund), Gewerbetreibende / Einzelhandel (Liefer-
verkehr: Be- und Entladevorgänge), Rettungsfahrzeuge, Versorgungs- und Abfallwirtschafts-
betrieb, Hol- und Bringverkehr von Patient*innen und Arztbesuche, Pflegedienste etc.. Die
grundsätzliche Befahrbarkeit der Straße muss daher auch im Falle einer straßenrechtlichen
Umwidmung aufrechterhalten und für zahlreiche Zufahrtsberechtigte Ausnahmeregelungen
geschaffen werden. Eine komplette Sperrung für den privaten Kfz-Verkehr, wie in der Bürger-
versammlungsempfehlung gefordert, wäre daher praktisch gar nicht gegeben und nicht
umsetzbar.
Die Hohenzollernstraße ist darüber hinaus wichtiger Bestandteil eines lokalen Verkehrsnetzes,
zu dem vor allem die nachgeordneten Seiten- und Parallelstraßen gehören. Durch die Sper-
rung einer solch langen Straße für den gesamten Kfz-Verkehr ist auch bei der alleinigen Be-
trachtung des Ziel- und Quellverkehrs mit großräumigen Verlagerungsverkehren zu rechnen.
Die Hohenzollernstraße wird von übergeordneten Straßen gekreuzt (Schleißheimer Straße,
Belgradstraße, Nordendstraße und Leopoldstraße) und gewährleistet aktuell den Zu- und
Ablauf zu diesem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz. Im Falle einer perspektivischen
Kfz-Sperrung sind für diese Erschließungsfunktion leistungsfähige Alternativen zu entwickeln.
In gleicher Weise ist das Einfahren von untergeordneten Straßen in die Hohenzollernstraße im
Falle einer Kfz-Sperrung zu unterbinden und planerisch alternativ zu lösen.
In der Zusammenschau ist festzuhalten, dass die Forderung nach einer autofreien Hohenzol-
lernstraße aus mobilitäts- und verkehrsfachlicher Perspektive zum jetzigen Zeitpunkt und auch
mittelfristig nicht weiterverfolgt wird. Vielmehr trachtet die Landeshauptstadt München in ihrer
Netzplanung danach, die Hohenzollernstraße in ihrer Erschließungsfunktion zu stabilisieren
und vor allem für den ÖPNV hi...