=== 26-32 _ Q 00002_Q 00002 Lärmbelästigung Kurfürstenhof.pdf ===
=== 26-32 _ Q 00002_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
Haltestelle Poccistraße
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00
Uhr
16.00-18.00 Uhr nur mit Termin
Do 8.30-15.00 Uhr
Internet:
www.kvr-muenchen.de
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
KVR-I/222
Ruppertstraße 19
80466 München
Telefon: 089 233-44137
Telefax: 089 233-989 44137
Dienstgebäude:
Ruppertstraße 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
Ihr Schreiben vom
07.07.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen
KVR-/222-BVAnfr-
26-32 / Q 00002-Rz
Datum
03.08.2026
Ständige nächtliche Lärmbelästigung bis 2 Uhr im Kurfürstenhof (Gartenanlage)
Anfrage Nr. 26-32 / Q 00002 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 04 –
Schwabing West am 07.07.2026
Sehr geehrte
wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 07.07.2026, die Sie anlässlich der
Bürgerversammlung des Stadtbezirks 04 – Schwabing West an die Stadtverwaltung gerichtet
haben.
Ihr Anliegen wurde an das Kreisverwaltungsreferat zur Bearbeitung übersandt.
In Ihrer Anfrage teilen Sie mit, dass im Kurfürstenhof (Gartenanlage) ständig bis 2 Uhr früh
Lärmbelästigung herrscht. Die Polizei interveniere häufig. Sie fragen an, was sich gegen diese
Lärmbelästigung unternehmen lässt.
Ihr Unbehagen über diese Situation können wir verstehen.
Bestimmte Lärm verursachende Verhaltensweisen sind bereits durch gesetzliche Regelungen
bußgeldbewehrt, so dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Dies
gilt insbesondere dann, wenn der Lärm eine unzumutbare Belästigung darstellt, insbesondere
nach 22 Uhr. Ordnungswidrig handelt dann diejenige Person nach § 117 OwiG (Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten), wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach
den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu
schädigen.
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LHM-Schutzbedarf:
2
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An Orten, an denen viele Menschen eng beieinander leben, ist Rücksichtnahme im täglichen
Umgang unerlässlich, insbesondere in einer rasant wachsenden Großstadt wie München, bei
der die Nachverdichtung dafür sorgt, dass immer mehr Menschen auf engen Raum
zusammenleben. Gleichwohl ist nicht jede lärmverursachende Verhaltensweise von Ihnen zu
tolerieren, darum bitten wir Sie etwaige Feststellungen und Beobachtungen umgehend der
Polizei mitzuteilen.
Wir haben bezüglich Ihrer Anfrage das Polizeipräsidium München um eine Stellungnahme
gebeten. Dieses äußerte sich wie folgt:
„Der in der Anfrage vorgebrachte Sachverhalt ist der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 13
hinreichend bekannt. Es kann mitgeteilt werden, dass es im Bereich des Kurfürstenhofes im
Jahr 2026 bereits zu ca. 26 Einsätzen im Zusammenhang mit Ruhestörungen oder
Belästigungen kam. Darüber hinaus wird der Bereich regelmäßig durch die Polizei bestreift. Es
darf angemerkt werden, dass das Polizeipräsidium München Mitteilungen zu
Ruhestörungen ernst nimmt. Sowohl gefahrenabwehrende als auch repressive Maßnahmen
zur Einhaltung der Ruhezeiten werden durch die eingesetzten Kräfte vor Ort sorgfältig geprüft
und umgesetzt. Im Kurfürstenhof wurden die Ruhestörungen, soweit diese noch feststellbar
waren, regelmäßig eingestellt.
Die polizeilichen Handlungsoptionen sind insbesondere dann besonders vielversprechend,
wenn derartige Mitteilungen unverzüglich und auf direktem Wege die Polizei erreichen. Wir
weisen daher darauf hin, sich bei wahrgenommenen Ordnungs- und Sicherheitsstörungen
jederzeit gerne persönlich oder telefonisch an die örtlich zuständige Polizeiinspektion 13 (Tel:
089/36059-0) zu wenden, oder in eiligen Fällen, den Polizeinotruf 110 zu verständigen.
Abschließend sei anzumerken, dass bei Einsätzen, bei denen ein möglicher
Ordnungswidrigkeitenverstoß in Form einer Ruhestörung vorliegt, es teilweise zu etwas
längeren Wartezeiten kommen kann, da die Einsatzvergabe durch die Einsatzzentrale nach
Dringlichkeit des Sachverhalts erfolgt und somit andere Einsätze folgerichtig priorisiert
abgearbeitet werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“
Für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenanzeigen ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR)
der Landeshauptstadt München zuständig. Falls der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit
erfüllt ist, kann das KVR Bußgeldbescheide mit empfindlichen Bußgeldern erlassen.
Wir hoffen, dass somit Ihre Anfrage vom 07.07.2026 hinreichend beantwortet ist.
Mit freundlichen Grüßen