Ständige nächtliche Lärmbelästigung bis 2 Uhr im Kurfürstenhof (Gartenanlage)

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  • 26-32 _ Q 00002_Q 00002 Lärmbelästigung Kurfürstenhof.pdf
  • 26-32 _ Q 00002_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf
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=== 26-32 _ Q 00002_Q 00002 Lärmbelästigung Kurfürstenhof.pdf === === 26-32 _ Q 00002_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr 16.00-18.00 Uhr nur mit Termin Do 8.30-15.00 Uhr Internet: www.kvr-muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/222 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-44137 Telefax: 089 233-989 44137 Dienstgebäude: Ruppertstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: Ihr Schreiben vom 07.07.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen KVR-/222-BVAnfr- 26-32 / Q 00002-Rz Datum 03.08.2026 Ständige nächtliche Lärmbelästigung bis 2 Uhr im Kurfürstenhof (Gartenanlage) Anfrage Nr. 26-32 / Q 00002 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 04 – Schwabing West am 07.07.2026 Sehr geehrte wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 07.07.2026, die Sie anlässlich der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 04 – Schwabing West an die Stadtverwaltung gerichtet haben. Ihr Anliegen wurde an das Kreisverwaltungsreferat zur Bearbeitung übersandt. In Ihrer Anfrage teilen Sie mit, dass im Kurfürstenhof (Gartenanlage) ständig bis 2 Uhr früh Lärmbelästigung herrscht. Die Polizei interveniere häufig. Sie fragen an, was sich gegen diese Lärmbelästigung unternehmen lässt. Ihr Unbehagen über diese Situation können wir verstehen. Bestimmte Lärm verursachende Verhaltensweisen sind bereits durch gesetzliche Regelungen bußgeldbewehrt, so dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Lärm eine unzumutbare Belästigung darstellt, insbesondere nach 22 Uhr. Ordnungswidrig handelt dann diejenige Person nach § 117 OwiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] An Orten, an denen viele Menschen eng beieinander leben, ist Rücksichtnahme im täglichen Umgang unerlässlich, insbesondere in einer rasant wachsenden Großstadt wie München, bei der die Nachverdichtung dafür sorgt, dass immer mehr Menschen auf engen Raum zusammenleben. Gleichwohl ist nicht jede lärmverursachende Verhaltensweise von Ihnen zu tolerieren, darum bitten wir Sie etwaige Feststellungen und Beobachtungen umgehend der Polizei mitzuteilen. Wir haben bezüglich Ihrer Anfrage das Polizeipräsidium München um eine Stellungnahme gebeten. Dieses äußerte sich wie folgt: „Der in der Anfrage vorgebrachte Sachverhalt ist der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 13 hinreichend bekannt. Es kann mitgeteilt werden, dass es im Bereich des Kurfürstenhofes im Jahr 2026 bereits zu ca. 26 Einsätzen im Zusammenhang mit Ruhestörungen oder Belästigungen kam. Darüber hinaus wird der Bereich regelmäßig durch die Polizei bestreift. Es darf angemerkt werden, dass das Polizeipräsidium München Mitteilungen zu Ruhestörungen ernst nimmt. Sowohl gefahrenabwehrende als auch repressive Maßnahmen zur Einhaltung der Ruhezeiten werden durch die eingesetzten Kräfte vor Ort sorgfältig geprüft und umgesetzt. Im Kurfürstenhof wurden die Ruhestörungen, soweit diese noch feststellbar waren, regelmäßig eingestellt. Die polizeilichen Handlungsoptionen sind insbesondere dann besonders vielversprechend, wenn derartige Mitteilungen unverzüglich und auf direktem Wege die Polizei erreichen. Wir weisen daher darauf hin, sich bei wahrgenommenen Ordnungs- und Sicherheitsstörungen jederzeit gerne persönlich oder telefonisch an die örtlich zuständige Polizeiinspektion 13 (Tel: 089/36059-0) zu wenden, oder in eiligen Fällen, den Polizeinotruf 110 zu verständigen. Abschließend sei anzumerken, dass bei Einsätzen, bei denen ein möglicher Ordnungswidrigkeitenverstoß in Form einer Ruhestörung vorliegt, es teilweise zu etwas längeren Wartezeiten kommen kann, da die Einsatzvergabe durch die Einsatzzentrale nach Dringlichkeit des Sachverhalts erfolgt und somit andere Einsätze folgerichtig priorisiert abgearbeitet werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“ Für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenanzeigen ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München zuständig. Falls der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist, kann das KVR Bußgeldbescheide mit empfindlichen Bußgeldern erlassen. Wir hoffen, dass somit Ihre Anfrage vom 07.07.2026 hinreichend beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

26.08.2026 um 19:00 Uhr

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