(E) Konsequente Überwachung der absoluten Halteverbote in den Nebenstraßen

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  • 20-26 _ V 17897_Beschlussentwurf.pdf
  • B 04_VG 29.10.2025 oeff. 2. 1..pdf
  • 20-26 _ E 02838_E 02838 Ueberwachung Halteverbote Nebenstrassen.pdf
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=== 20-26 _ V 17897_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Konsequente Überwachung der absoluten Halteverbote in den Nebenstraßen Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17897 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02838 Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 29.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West hat am 25.06.2025 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die zuständigen Kontrollorgane in Schwabing-West die Nebenstraßen konsequent überwachen und somit den Schutz von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gewährleisten. Es wird beantragt, Verstöße im absoluten Haltverbot und das Parken in zweiter Reihe konsequent mit den Instrumenten der StVO zu ahnden. Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 02838 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing- West vom 25.06.2025 Seite 2 von 4 Das Polizeipräsidium München, welches für einen Großteil der Parklizenzgebiete in Schwabing-West zuständig ist, hat sich zu dieser Empfehlung wie folgt geäußert: Für den Überprüfungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 wurde im genannten Bereich kein erhöhtes Unfallaufkommen festgestellt. Es wurden 3 Verkehrsunfälle durch Falschparker im absoluten Halteverbot und keine Verkehrsunfälle mit Falschparkern in zweiter Reihe festgestellt. Personenschäden entstanden bei den Unfällen nicht. Folglich konnte auch keine Beteiligung von Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen festgestellt werden. In den Parklizenzgebieten, in denen die Polizei München für die Überwachung zuständig ist, sind täglich Polizeiangestellte zur Unterstützung der Polizeivollzugsbeamten im Einsatz. Beide sind für die Ahndung von Parkverstößen zuständig und bestrebt, auch diesem sensiblen Bereich die Schaffung, Koordination und Überwachung von rechtskonformen Parkmöglichkeiten zu gewährleisten. Jedoch bittet die Polizei mit Blick auf die zur Verfügung stehenden limitierten Personalressourcen im Spannungsfeld der Vielzahl an stetig zunehmenden polizeilichen Aufgaben um Verständnis, dass eine Schwerpunktsetzung in anderen Bereichen der polizeilichen Verkehrsüberwachung geboten und unvermeidbar ist. Wie bereits erläutert, stellen sich Parkverstöße nicht als Hauptgefährdungs- oder Schädigungsursache für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen dar. Die KVÜ führt in den Parklizenzgebieten, in denen sie zuständig ist, regelmäßige Verkehrskontrollen durch und erteilt bei festgestellten Verstößen konsequent entsprechende Verwarnungen. Zudem wurden und werden bei erhöhter Beschwerdelage auch entsprechende Schwerpunktkontrollen im Rahmen der personellen Ressourcen durchgeführt. Eine entsprechende Überwachung des ruhenden Verkehrs wird daher gleichwohl in der Fläche als auch in Bezug auf besonders frequentierte Örtlichkeiten in der Einsatzplanung der Kommunalen Verkehrsüberwachung berücksichtigt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02838 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West am 25.06.2025 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Sowohl das Polizeipräsidium München als auch die Kommunale Verkehrsüberwachung führen bereits konsequent Verkehrskontrollen durch und werden dies, unter Beachtung der personellen Ressourcen, auch künftig tun. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02838 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 25.06.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Tiedemann Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 04 Schwabing-West An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 04_VG 29.10.2025 oeff. 2. 1..pdf === Datum: 05.11.2025 Telefon: 089 - 233-21334 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Konsequente Überwachung der absoluten Halteverbote in den Nebenstraßen Konsequente Überwachung der absoluten Halteverbote in den Nebenstraßen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02838 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 25.06.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17897 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 04 - Schwabing West vom 29. Oktober 2025 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02838_E 02838 Ueberwachung Halteverbote Nebenstrassen.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

26.11.2025 um 19:30 Uhr

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