(E) Was täten die Radfahrer ohne den Bürgersteig

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  • 20-26 _ V 17958_Beschlussentwurf.pdf
  • B 04_VG 29.10.2025 oeff. 2. 5..pdf
  • 20-26 _ E 02806_E 02806 Was taeten Radfahrer ohne Buergersteig.pdf
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=== 20-26 _ V 17958_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Telefax: 089/233 - 44804 Was täten die Radfahrer ohne den Bürgersteig Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17958 Anlage: Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02806 Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 29.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West hat am 25.06.2025 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass in der Winzererstraße verstärkt Fahrradfahrer*innen kontrolliert werden, die den Gehweg unbefugt nutzen. Die Verkehrsüberwachung ist eine behördliche Aufgabe und wird in München im Bereich des ruhenden Verkehrs innerhalb der Parklizenzgebiete von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) und dem Polizeipräsidium übernommen. Die Kolleg*innen im Außendienst der KVÜ sind dabei werktäglich (zwischen 09:00 Uhr und 23:00 Uhr) in den Lizenzgebieten im Einsatz. Bei der KVÜ besteht eine „Radanhaltegruppe“ deren Ziel es ist, durch mündliche und gebührenpflichtige Verwarnungen – unter anderem von Radfahrenden – die Verkehrssicherheit in Fußgängerzonen und auf Geh- und Radwegen zu erhöhen. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 02806 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing- West vom 25.06.2025 Seite 2 von 4 Die Einsatzschwerpunkte liegen im innerstädtischen Bereich, in dem ein hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr besteht. Ergänzend werden – abhängig von Beschwerden und Hinweisen sowie im Rahmen der personellen Ressourcen – auch Kontrollen in anderen Überwachungsgebieten der KVÜ durchgeführt. Die KVÜ ist täglich regulär im Lizenzgebiet Schleißheimer Straße im Einsatz. Die Winzererstraße ist dabei bisher nicht durch ordnungswidriges Verhalten von Radfahrer*innen aufgefallen, weshalb der konkrete Bereich des Überwachungsgebiets bei der Einsatzplanung zur gezielten Kontrolle von Radfahrenden bisher nicht berücksichtigt wird. Durch die regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs, gerade im Umfeld des Olympiaparks, wird die KVÜ das Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen in der Winzererstraße im Blick behalten, um bei der Einsatzplanung situativ auf entsprechendes Fehlverhalten reagieren zu können. Außerhalb der Außendienstzeiten der KVÜ wird die Polizei im genannten Bereich tätig und teilte der Kommunalen Verkehrsüberwachung zur Beantwortung Folgendes mit: „Seitens der Polizeiinspektion 43, werden Fahrradfahrer bei einer falschen Benutzung des Radweges oder Gehweges kostenpflichtig beanstandet. Zudem werden fehlende Beleuchtungseinrichtungen ebenfalls kostenpflichtig verwarnt. Im Rahmen von Schwerpunkten für Fahrradfahrer wird der Bereich Olympiapark/ Lerchenauerstraße/ Birnauerstraße miteinbezogen. Die Winzererstraße endet im Wendehammer mit einem abgesenkten Bordstein direkt in den Olympiapark. Die Nutzung und Frequentierung ist hier sehr hoch. Die Fahrradfahrer wechseln hier vom gemeinsamen Geh- und Radweg auf die dort ausgewiesene Fahrradstraße.“ Darüber hinaus liegen der zuständigen Polizeiinspektion keine Beschwerden an der konkreten Örtlichkeit vor und es wurden im Rahmen von Veranstaltungen im Bereich des Olympiaparks keine Verkehrsverstöße in der Winzererstraße festgestellt. Gezielte Kontrollen sind daher an der Örtlichkeit bisher nicht erfolgt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02806 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West am 25.06.2025 wird entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert das betroffene Lizenzgebiet regelmäßig und wird die Einsatzplanung bei Feststellung von Verstößen durch Radfahrer*innen anpassen. Das Polizeipräsidium München kontrolliert etwaige Verstöße bei entsprechender Feststellung im Rahmen des regulären Streifendienstes. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02806 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 25.06.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Tiedemann Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 04 Schwabing-West An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 04 Schwabing-West ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 04_VG 29.10.2025 oeff. 2. 5..pdf === Datum: 05.11.2025 Telefon: 089 - 233-21334 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Was täten die Radfahrer ohne den Bürgersteig Was täten die Radfahrer ohne den Bürgersteig BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02806 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 25.06.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17958 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 04 - Schwabing West vom 29. Oktober 2025 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02806_E 02806 Was taeten Radfahrer ohne Buergersteig.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

26.11.2025 um 19:30 Uhr

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