=== 20-26 _ V 17972_V 17972 OE Einsatz kleinen Muellfahrzeugs in der Keuslinstrasse BE.pdf ===
Telefon: 089 233-31009
Az. 0262.1-3-0024
Kommunalreferat
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Einsatz eines kleinen Müllfahrzeugs in der Keuslinstraße zwischen Zentner- und
Schleißheimer Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West vom 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17972
Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes -
Schwabing West vom 29.10.2025
Öffentliche Sitzung
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025
Inhalt Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025 fordert den re-
gelmäßigen Einsatz eines kleinen Müllfahrzeugs in der Keuslin-
straße, Abschnitt Zentnerstraße und Schleißheimer Straße, um eine
termingerechte Leerung von Bio-, Restmüll- und Papiertonnen zu
gewährleisten.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungs-
vorschlag
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025 wird vorerst
nicht entsprochen.
Gesucht werden
kann im RIS auch
unter:
Müllfahrzeug, Keuslinstraße
Ortsangabe Stadtbezirk 04 – Schwabing West
Telefon: 089 233-31009
Az. 0262.1-3-0024
Kommunalreferat
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Einsatz eines kleinen Müllfahrzeugs in der Keuslinstraße zwischen Zentner- und
Schleißheimer Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West vom 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17972
Anlage
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West vom 25.06.2025
Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes - Schwabing West
vom 29.10.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Anlass
Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West vom 25.06.2025 fordert den regelmäßigen Einsatz eines kleinen Müll-
fahrzeugs in der Keuslinstraße, Abschnitt Zentnerstraße und Schleißheimer Straße, um
eine termingerechte Leerung von Bio-, Restmüll- und Papiertonnen zu gewährleisten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO in Verbindung
mit der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) zu den laufenden
Angelegenheiten zählt. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung han-
delt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Ein-
wohnerversammlungssatzung i. V. m. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirks-
ausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der
Verwaltung empfehlenden Charakter.
Seite 2
2. Allgemein
Der AWM stellt den Münchner Haushalten für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung u. a.
das sogenannte „3-Tonnen-System“ zur Verfügung. Dieses System umfasst die getrennte
Sammlung von Restmüll, Altpapier und Bioabfall in Sammelbehältern. Anschließend wer-
den die Behälter in einer bestimmten Reihenfolge im jeweiligen Partiegebiet von den Müll-
fahrzeugen geleert. Partiegebiete sind zuvor festgelegte zusammenhängende Regionen
mit einer bestimmten Anzahl an Leerungen der verschiedenen Behältergrößen je Abfall-
art. Beim Entwurf der Partiegebiete wird darauf geachtet, dass das Fahrzeug je Arbeitstag
in der Regel zweimal komplett gefüllt wird.
Aufgrund dieser Einsatzorganisation werden auch für die sogenannten „Kleinfahrzeuge“
einzelne Partiegebiete zugeschnitten. Ein einzelner Straßenzug kann aber nur dann in ein
solches Gebiet aufgenommen werden, wenn er geografisch und von der Fahrtstrecke und
-richtung passend ist. Der AWM bemüht sich stets, die Möglichkeiten der Touren- und Re-
vierplanung sowie den Fahrzeugeinsatz auf die Vielzahl individueller Bedürfnisse abzu-
stimmen.
Derzeit setzt der AWM insgesamt acht Kleinfahrzeuge (zwei Midis, vier Minis und zwei
Micros) ein, die sich in Größe und Ladungsvolumen/Nutzlast von den Standard-Sammel-
fahrzeugen nach unten abgrenzen. Es ist vorgesehen, bis Ende 2026 noch weitere dieser
Fahrzeuge in den Einsatz zu bringen. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass die klei-
neren Fahrzeuge aufgrund ihres geringeren Ladevolumens häufigere Leerungsfahrten zu
den Entsorgungsanlagen benötigen und somit die Tagesleistung geringer als beim Stan-
dardfahrzeug ausfällt. Es gilt eine Balance zwischen praktischen Anforderungen und Ef-
fektivität zu finden, um eine umfassende Leerung der Behälter im Münchner Stadtgebiet
gewährleisten zu können.
3. Situation in der Keuslinstraße
In der letzten Zeit war eine termingerechte Leerung in der Keuslinstraße nicht immer mög-
lich. Grund hierfür ist die Verkehrs- und Parksituation im Zusammenhang mit der geringen
Straßenbreite. Werden Fahrzeuge im Halteverbot abgestellt, ist eine Zufahrt für die Müll-
abfuhr nicht mehr gewährleistet.
Am 24.07.2025 fand ein Vor-Ort-Termin an der Ecke Keuslinstraße / Zentnerstraße mit
Mitgliedern des Bezirksausschusses Schwabing-West, der Sachgebietsleitung und Mitar-
beitende der Verkehrsüberwachung sowie Vertreterinnen des AWM statt.
Im Rahmen des Ortstermins wurde die Zufahrt für Müllfahrzeuge in der Keuslinstraße
überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass eine Durchfahrt mit dem Standard-Sammelfahr-
zeug grundsätzlich möglich ist – jedoch nur, wenn das bestehende Halteverbot konse-
quent eingehalten wird. Das Einhalten der Halteverbote ist daher zwingend erforderlich,
um eine reibungslose Abfallentsorgung sicherzustellen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann keine verbindliche Zusage zum Einsatz eines Kleinfahrzeu-
ges in der Keuslinstraße getroffen werden. Der Bezirksausschuss wird weiterhin in Ab-
stimmung mit der Stadtverwaltung stehen, um das weitere Vorgehen zu klären. Als
Seite 3
mögliche Lösungsvorschläge werden das Aufstellen von Fahrradständern oder eines Pol-
lers genannt, um das Falschparken zu verhindern.
4. Entscheidungsvorschlag
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes -
Schwabing West vom 25.06.2025 wird vorerst nicht entsprochen.
5. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirats
Der Korreferentin des Kommunalreferats, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, und der Verwal-
tungsbeirätin Frau Stadträtin Kathrin Abele, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zuge-
leitet.
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversamm-
lung 04. Stadtbezirkes - Schwabing West vom 25.06.2025 – laufende Angelegenheit
– wird Kenntnis genommen.
2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung 04. Stadtbezirkes -
Schwabing West vom 25.06.2025 wird hiermit vorerst nicht entsprochen.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung 04. Stadtbezirkes -
Schwabing West vom 25.06.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeord-
nung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes - Schwabing West
Die Vorsitzende Der Referent
Gesa Tiedemann i.V. Dr. Christian Scharpf
Bezirksausschussvorsitzende Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 4
IV. Wv. Kommunalreferat – AWM – BdWL
Kommunalreferat
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
II. An
den Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes - Schwabing West
das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - Mitte
D-II-V / Stadtratsprotokolle
AWM – ESD
AWM – PA
z.K.
III. An das Direktorium – HA II/BA
☐ Der Beschluss des BA des 04. Stadtbezirkes - Schwabing West kann vollzogen wer-
den.
(Bitte Kopie des Originals beifügen)
☐ Der Beschluss des BA des 04. Stadtbezirkes - Schwabing West kann/soll aus rechtli-
chen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum be-
steht/besteht nicht
(Begründung siehe Stellungnahme)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah-
ren einzuholen
(Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine
Stellungnahme des Kommunalreferates bei)
☐ Der Beschluss des BA des 04. Stadtbezirkes - Schwabing West ist rechtswidrig (Be-
gründung siehe Stellungnahme)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah-
ren einzuholen
(Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellung-
nahme des Kommunalreferates bei)
Am _______________
=== 20-26 _ V 17972_V 17972 OE Einsatz kleinen Muellfahrzeugs in der Keuslinstrasse A.pdf ===
Anlage
=== B 04_VG 29.10.2025 oeff. 2.2. 5..pdf ===
Datum: 05.11.2025
Telefon: 089 - 233-21334
Telefax:
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Kommunalreferat
(E) Einsatz eines kleinen Müllfahrzeugs in der Keuslinstraße
zwischen Zentner- und Schleißheimer Straße
Einsatz eines kleinen Müllfahrzeugs in der Keuslinstraße zwischen Zentner- und
Schleißheimer Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02828 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing West vom 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17972
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 04 - Schwabing West
vom 29. Oktober 2025
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02828_E 02828 Einsatz kleines Muellfahrzeug Keuslinstrasse .pdf ===