(U) Kanalnetz
Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld
Abschnitt zwischen Waisenhausstraße/Klugstraße un…
Volltext
(U) Kanalnetz
Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld
Abschnitt zwischen Waisenhausstraße/Klugstraße und Knoten 3 (Abschnitt West) sowie
Abschnitt zwischen Schleißheimer Straße und Leopoldstraße (Abschnitt Ost)
Projektgenehmigung
=== 20-26 _ V 17112_V 17112 Sanierung HSK Oberwiesenfeld BE.pdf ===
Telefon: 089 233-62320 Münchner
Stadtentwässerung
Kanalnetz
Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld
Abschnitt zwischen Waisenhausstraße/Klugstraße und Knoten 3 (Abschnitt West) sowie
Abschnitt zwischen Schleißheimer Straße und Leopoldstraße (Abschnitt Ost)
Projektgenehmigung
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17112
Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses vom 16.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld
Inhalt Projektgenehmigung
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
147,5 Mio. Euro brutto
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja, negativ
Anhand des Klimaschutzcheck 2.0 des Referates für Klima-
und Umweltschutz und ergänzenden Berechnungen wurde das
Vorhaben als teilweise klimarelevant bewertet, genauere
Erläuterungen sind im Beschlusstext zu finden.
Entscheidungs-
vorschlag
1. Auf der Grundlage des Projekthandbuches 2 wird das Projekt
„Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld Abschnitt
zwischen Waisenhausstraße/Klugstraße und Knoten 3
(Abschnitt West) sowie Abschnitt zwischen Schleißheimer
Straße und Leopoldstraße (Abschnitt Ost)“ mit Gesamtkosten
in Höhe von 147,5 Mio. Euro brutto genehmigt.
2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt,
die Baumaßnahme durchzuführen.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter:
- Münchner Stadtentwässerung
- Kanalsanierung
- Oberwiesenfeld
Ortsangabe - 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg
- 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
- Klugstraße
- Schleißheimer Straße
- Rümannstraße
Telefon: 089 233-62320 Münchner
Stadtentwässerung
Kanalnetz
Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld
Abschnitt zwischen Waisenhausstraße/Klugstraße und Knoten 3 (Abschnitt West) sowie
Abschnitt zwischen Schleißheimer Straße und Leopoldstraße (Abschnitt Ost)
Projektgenehmigung
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17112
Anlagen
1. Projekthandbuch 2
2. Stellungnahme des BA 4 zur BA-Anhörung vom 04.07.2025
3. Stellungnahme des BA 9 zur BA-Anhörung vom 11.07.2025
Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses vom 16.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
1. Anlass
Für die vorgenannte Maßnahme wurde durch die Werkleitung der Münchner
Stadtentwässerung am 18.12.2019 das Bedarfsprogramm genehmigt, um die
Grundlagenermittlung und Vorplanung durchzuführen. Ebenfalls wurde am
13.12.2023 die Vorprojektgenehmigung beschlossen, um die Entwurfsplanung
und Genehmigungsplanung durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse der
Entwurfsplanung wurde das Projekthandbuch 2 erarbeitet. Der Entwurf der
Maßnahme „Sanierung des Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld Abschnitt
zwischen Waisenhausstraße/Klugstraße und Knoten 3 (Abschnitt West) sowie
Abschnitt zwischen Schleißheimer Straße und Leopoldstraße (Abschnitt Ost)“
wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt.
Der Hauptsammelkanal Oberwiesenfeld (HSK OWF) wurde zwischen 1906 bis
1912 erstellt und ist seither ein wichtiger Bestandteil mit übergeordneter
Verbindungsfunktion im Münchner Kanalnetz. Der Sammelkanal verläuft auf
einer Gesamtlänge von ca. 4,5 km ausgehend von der Waisenhausstraße und
der Klugstraße durch das Olympiaparkgelände und anschließend über die
Schleißheimer Straße bis zur Leopoldstraße. Das Kanalprofil des HSK OWF wurde
als Haubenprofil mit Trockenwettergerinne und seitlichen Laufbermen ausgebildet.
Die lichte Höhe beträgt ca. 3,35 m, die Breite des Kanals ca. 4,20 m.
Die Tragkonstruktion des Kanals besteht aus einer sogenannten
„Stampfbetonkonstruktion“ mit einer Klinkerauskleidung.
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Der Kanal weist in einigen Teilen seit einem längeren Zeitraum erhebliche
Schäden auf und wird daher seit 2004 einem intensiven Monitoring mit einer
regelmäßigen Beobachtung der Schadensbildentwicklung unterzogen.
Die Auswertung der Rissbewegungen hat gezeigt, dass eine kontinuierliche
Weiterentwicklung der Risse hin zu einem kritischen statischen Zustand
in mittelfristiger Zukunft für das gesamte Bauwerk nicht mit der notwendigen
Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Auf Grund dieser Feststellungen
wurde vom Ingenieurbüro Schiessl-Gehlen-Sodeikat empfohlen, den Kanal
auf gesamter Länge einer Sanierung zu unterziehen. Der stärker geschädigte
Abschnitt zwischen der Dachauer Straße und der Schleißheimer Straße
wurde aufgrund der höheren Dringlichkeit bereits 2015 - 2018 saniert.
Die nun zur Sanierung vorgesehene Kanalstrecke mit einer Gesamtlänge
von ca. 2.855 m teilt sich in folgende Teilabschnitte auf:
Abschnitt Sanierungslänge
Waisenhausstraße/Klugstraße bis Knoten 3
(Sanierungsabschnitt West)
ca. 750 m
Schleißheimer Straße bis Leopoldstraße
(Sanierungsabschnitt Ost)
ca. 2.105 m
Tabelle 1: Sanierungsabschnitte und -längen
Der Sanierungsabschnitt West erstreckt sich von der Kreuzung Waisenhausstraße/
Klugstraße im Straßenbereich der Klugstraße in östliche Richtung bis zum
sogenannten Verteilerbauwerk „Knoten 3“ im Kreuzungsbereich Dachauer Straße/
Landshuter Allee.
Der Sanierungsbereich Ost beginnt an der Bechsteinstraße nahe dem
Kreuzungsbereich Ackermannstraße/Schleißheimer Straße und endet
an der Leopoldstraße.
2. Auswahl des Sanierungsverfahrens
Im Zuge der Vorplanung (Variantenuntersuchung) wurden verschiedene mögliche
Sanierungsverfahren zur Instandsetzung des Hauptsammelkanals untersucht und
nach technischen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Kriterien bewertet.
Der Neubau des Kanals in anderer Trassenführung wurde aus Kostengründen und
aufgrund bestehender Konfliktpunkte mit dem vorhandenen U-Bahnnetz nicht
weiterverfolgt.
Die Sanierung durch Auskleidung des Altkanals mit einem Rohr-in-Rohr-System
mittels vorgefertigter Rohrprofile aus glasfaserverstärktem Kunststoff
(GFK-Einzelrohrliningverfahren) führt bei Betrachtung der Sanierungsverfahren
im Kanalbestand zu den geringsten Oberflächeneingriffen und gleichzeitig
zu minimalen hydraulischen Querschnittsverlusten.
Das Verfahren wurde bereits im sanierten Abschnitt zwischen Dachauer Straße
und Schleißheimer Straße angewandt und hat sich als praktikable Lösung
erwiesen.
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3. Planungskonzept
Im Zuge des GFK-Einzelrohrliningverfahrens werden die werkseitig hergestellten
Rohrprofile zur Baustelle geliefert und über neu herzustellende Einziehgruben
in den Kanal eingehoben sowie mittels sogenannter Einschubwägen bis zum
Einbauort vorgeschoben. Nach Justierung der Profile erfolgt die Verdämmung
des Ringraumes zwischen dem neuen Rohr und dem bestehenden Kanalbauwerk.
Im Sanierungsabschnitt der Schleißheimer Straße verläuft die Kanaltrasse
unterhalb der Trambahngleisanlage. Um den Trambahnverkehr der Schleißheimer
Straße durch Anordnung von Einziehgruben in der Trambahntrasse nicht zu
beeinträchtigen, werden die zwei erforderlichen Einziehgruben seitlich der
Schleißheimer Straße in den Nebenstraßen angeordnet. Die Anbindung an den
Kanal erfolgt durch ebenfalls neu herzustellende Spritzbetonstollen unterhalb
der Schleißheimer Straße.
Da die bestehenden Kanäle während der Sanierung weiterhin betrieben werden,
sind Anlagen zur Abwasserüberleitung erforderlich. Im Sanierungsabschnitt West
wird aufgrund großer Abwassermengen eine Heberanlage erstellt. Im Sanierungs-
abschnitt Ost ist aufgrund des wesentlich geringeren Abwasseranfalls die
Überleitung mit einer Pumpanlage und anschließender Druckrohrleitung möglich.
4. Baumfällungen und Abstimmung mit weiteren Beteiligten
Mit dem gewählten Sanierungsverfahren wird die Anzahl der zu fällenden Bäume
auf ein Minimum reduziert. Trotzdem ist nach aktuellem Planungsstand die Fällung
von 27 Bäumen erforderlich. Die Lage der Einziehgruben wurde so gewählt,
dass die Anzahl der zu fällenden Bäume minimiert wird sowie, wo möglich,
eine bauzeitliche Verpflanzung der Bäume erfolgen kann. Die Genehmigung
der Eingriffe in den Baumbestand wurde unter Einhaltung natur- und
artenschutzrechtlicher Auflagen durch die Untere Naturschutzbehörde und
Lokalbaukommission in Aussicht gestellt. Da nach Abschluss der Baumaßnahme
die Fällungen durch Ersatzpflanzungen vor Ort ausgeglichen werden, ist eine
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nicht notwendig.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde mit dem Mobilitätsreferat (MOR)
und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) abgestimmt.
5. Klimaprüfung
Anhand des Klimaschutzcheck 2.0 des Referates für Klima- und Umweltschutz
(RKU) und ergänzenden Berechnungen wurde das Vorhaben als teilweise
klimarelevant bewertet. Eine vertiefte Prüfung wurde intern durchgeführt.
Das Vorgehen zur Durchführung der Klimaschutzprüfung und das Ergebnis
wurden mit dem RKU abgestimmt.
Die Sanierungsmaßnahme hat aufgrund des Ressourcenbedarfs durch die Rohr-
herstellung, den Einsatz neuer Baumaterialien sowie aufgrund des Strom- bzw.
Energieverbrauchs während der Bauphase durch den Betrieb von Baumaschinen
und -fahrzeugen eine negative Klimarelevanz.
Positive Auswirkung auf die Klimarelevanz zeigt bei dieser Maßnahme insbesonde-
re die bestandsorientierte Sanierung, wodurch der Bedarf an neuem Material
durch Nutzung der vorhandenen Bausubstanz reduziert wird.
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Im Betrieb des Kanalbauwerkes entstehen auch in Zukunft aufgrund des Abflusses
im Freispiegel keinerlei Energieverbräuche.
6. Dringlichkeit
Als Ergebnis der aktuellen Bauwerksuntersuchung (Monitoring) wird empfohlen,
die Sanierung der Bereiche Klugstraße (Sanierungsabschnitt West) und
Schleißheimer Straße bis Leopoldstraße (Sanierungsabschnitt Ost) zeitnah
durchzuführen.
Der Baubeginn der Maßnahme ist zum derzeitigen Planungsstand für das Jahr
2027 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme soll im Jahr 2032
erfolgen.
7. Gesamtkosten
Die Projektkosten (Kostenberechnung) für das Projekt „Sanierung des
Hauptsammelkanals Oberwiesenfeld Abschnitt zwischen Waisenhausstraße/
Klugstraße und Knoten 3 (Abschnitt West) sowie Abschnitt zwischen
Schleißheimer Straße und Leopoldstraße (Abschnitt Ost)“ betragen 147,5 Mio. €
brutto. Darin enthalten ist ein Ansatz von 15 % Unvorhergesehenes.
Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw.
Marktpreisentwicklungen zulässig.
8. Finanzierung
Das Projekt ist im Wirtschaftsplan 2025 / Investitionsprogramm 2024 - 2028 unter
der Kontonummer 8-3005 enthalten. Die Anpassung der Kostenentwicklung erfolgt
mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2026 / Investitionsprogramm 2025 - 2029.
Die Werkleitung hat der Beschlussvorlage zugestimmt.
Gemäß der Satzung für die Bezirksausschüsse, § 9 Abs. 2 und 3 i. V. m. Ziffer 7.2
des Katalogs der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirks-
ausschüsse, besteht ein Anhörungsrecht für die Bezirksausschüsse 4 Schwabing-West
sowie 9 Neuhausen - Nymphenburg und i. V. m. Ziffer 17.2 ein Unterrichtungsrecht
für den Bezirksausschuss 12 Schwabing - Freimann.
Das Sanierungsvorhaben wurde am 18.06.2025 in der Sitzung des Unterausschusses
für Bau- und Stadtplanung im Rahmen eines Informationstermins zur BA-Anhörung dem
Bezirksausschuss 9 Neuhausen - Nymphenburg vorgestellt. Zur vorgestellten Planung
wurde durch das Vollgremium des BA 9 am 24.06.2025 folgende Stellungnahme
einstimmig beschlossen:
„Wir bitten Sie um rechtzeitige Information der Anwohner und Anwohnerinnen über
Beginn und Ablauf der Maßnahme, bitte mit Nennung eines Ansprechpartners während
der gesamten Durchführung.
Der BA sieht den vorgesehenen Zugang zur Tramhaltestelle Olympiapark West bei
hohem Besucherandrang kritisch. Lösungen (Führung Besucherströme, ggf. auch
Reduzierung der MIV-Höchstgeschwindigkeit, etc.) bitten wir frühzeitig mit MOR,
Olympiapark GmbH und SAP-Garden abzustimmen.
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Bitte beziehen Sie den BA in die Maßnahme weiterhin mit ein, wenn möglich ist auch
eine Besichtigung gewünscht.“
Die Anmerkungen der Stellungnahme können von Seiten der Münchner
Stadtentwässerung wie folgt berücksichtigt werden:
Die Münchner Stadtentwässerung wird spätestens vier Wochen vor Baubeginn die
Anwohnerinnen und Anwohner über die Hintergründe der Maßnahmen informieren.
Dabei werden auch di...