Gerüchte über die Entweihung, Schließung, Abriss und Neubebauung für die Kirchengemeinden St. Wolfgang und St…

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Gerüchte über die Entweihung, Schließung, Abriss und Neubebauung für die Kirchengemeinden St. Wolfgang und St. Elisabeth (Punkt 2 der Anfrage)

Abriss

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  • 20-26 _ B 07825_B 07825 Fraktionsuebergreifende Anfrage zu St Wolfgang_NEU.pdf
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=== 20-26 _ B 07825_B 07825 Fraktionsuebergreifende Anfrage zu St Wolfgang_NEU.pdf === Fraktionsübergreifende Anfrage des Bezirksausschusses: Im Stadtbezirk kursieren Gerüchte über die Entweihung, Schließung, Abriss und Neubebauung für die Kirchengemeinden St. Wolfgang und St. Elisabeth. Hierzu stellt der BA folgende Anfrage 1. an die Erzdiözese: Gibt es bei den Kirchengemeinden Überlegungen über die Profanierung, den Abriss und die Neubebauung für St. Wolfgang und St. Elisabeth? Wer entscheidet über Abriss und Nachnutzungen? Sind andere Kirchengemeinden in Au-Haidhausen von entsprechenden Profanierungsplänen betroffen? Gab es bereits eine baurechtliche Beratung zu einer potentiellen Nachnutzung der Grundstücke? 2. an die Stadtverwaltung Welche Nachnutzung(en) kämen hier aus Sicht der Stadtverwaltung in Frage? Wäre hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich? Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung alternative Nutzungsmöglichkeiten statt Abriss? Zur Info: Die Pfarrgemeinde Sankt Wolfgang erinnerte vor 10 Jahren anlässlich ihres 100jährigen Jubiläums mit einem Festgottesdienst an ihre Gründung. Ihre erste Kirche aus dem Jahr 1920 wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört, der Kirchturm dagegen blieb vollständig erhalten. 1946 erfolgte der Neuaufbau des Kirchenhauses. Ein Denkmalschutz besteht nicht. === 20-26 _ B 07825_B 07825 Anfrage St. Wolfgang AS.pdf === U-Bahn U1 / U2 / U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linien 52 / 62 Haltestelle Blumenstraße Beratungszeiten im Servicezentrum: Blumenstr. 19, Erdgeschoss Die aktuellen Sprechzeiten für eine telefonische oder persönliche Beratung finden Sie im Internet. Internet: www.muenchen.de/lbk Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung München: Siehe www.muenchen.de/ekomm Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München An die/den Vorsitzende/n des Bezirksauschusses 5 BA-Geschäftsstelle Ost Stadtbezirk 5 Herrn Jörg Spengler Friedenstr. 40 81660 München Lokalbaukommission Baumschutz Untere Denkmalschutzbehörde PLAN HAIV-21V Telefon (089) 233 21544 Telefax (089) 233 25898 plan.ha4-21@muenchen.de Dienstgebäude: Blumenstr. 19 Zimmer: 123 Sachbearbeitung: Frau Pilsl Sprechzeiten nach telefonischer Ver- einbarung Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum 10.04.2026 St.-Wolfgangs-Pl. 8a / Breisacher Str. 9a Gerüchte über die Entweihung, Schließung, Abriss und Neubebauung für die Kirchengemeinden St. Wolfgang und St. Elisabeth (Punkt 2 der Anfrage) BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07825 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 21.05.2025 Aktenzeichen: 0262-5.1-2026-5393-21 Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Antrag vom 28.05.2025 bitten wir, die massive Verzögerung trotz mehrfacher Monierun- gen aufgrund von durchgehend hoher Arbeitsbelastung, Personalwechsel und Personalengpässen zu entschuldigen. Anfrage an die Stadtverwaltung: Welche Nachnutzung(en) kämen hier aus Sicht der Stadtverwaltung in Frage? Wäre hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich? Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung alternative Nutzungsmöglichkeiten statt Abriss? Kirchengemeinde St. Elisabeth, Breisacher Str. 9a - Das Gebäude ist kein Einzelbaudenkmal, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. - Die nähere Umgebung ist gemäß Festsetzung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 2171 wohl als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO zu beurteilen. Die gemäß § 4 Abs. 2 Seite 2 von 2 BauNVO regelmäßig zulässigen Nutzungen sind für das Anwesen dem Grunde nach ebenfalls zu- lässig. Inwieweit die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen möglich sind, kann nur einzelfallbezogen geprüft werden. - Ob auch weitergehende Nutzungen möglich sind, ist einzelfallbezogen zu beurteilen. Ob dazu die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein kann, kann nur anhand eines konkreten Vorhabens beurteilt werden. - Alternative Nutzungsmöglichkeiten anstelle eines Abrisses sind zunächst durch die Eigentümer- schaft zu prüfen. Die LBK unterstützt die Weiternutzung von Bestandsgebäuden im Rahmen der Möglichkeiten des Baurechts. Kirchengemeinde St. Wolfgang, St.-Wolfgangs-Platz 8a - Das Gebäude ist kein Einzelbaudenkmal, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. - Die nähere Umgebung ist wohl als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO zu beurteilen. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO regelmäßig zulässigen Nutzungen sind für das Anwesen dem Grunde nach ebenfalls zulässig. Inwieweit die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässi- gen Nutzungen möglich sind, kann nur einzelfallbezogen geprüft werden. - Ob auch weitergehende Nutzungen möglich sind, ist einzelfallbezogen zu beurteilen. Ob dazu die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein kann, kann nur anhand eines konkreten Vorhabens beurteilt werden. - Alternative Nutzungsmöglichkeiten anstelle eines Abrisses sind zunächst durch die Eigentümer- schaft zu prüfen. Die LBK unterstützt die Weiternutzung von Bestandsgebäuden im Rahmen der Möglichkeiten des Baurechts. Die Lokalbaukommission steht für Beratungen zu möglichen Nutzungskonzepten natürlich zur Ver- fügung. Mit freundlichen Grüßen Pilsl, Verw. Amtsrätin

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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