Einrichtung einer Fahrradzone in Haidhausen, Teilnahme am Modellversuch; Folgeantrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 /…

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Einrichtung einer Fahrradzone in Haidhausen, Teilnahme am Modellversuch; Folgeantrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07946

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=== 20-26 _ B 08134_B 08134 Einrichtung Fahrradzone.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 18.09.2025 Ihr Schreiben 20.08.2025 Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.18 / 09//25 Einrichtung einer Fahrradzone in Haidhausen, Teilnahme am Modellversuch; Folgeantrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07946 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 folgendes ein- stimmig beschlossen: Wir verweisen auf Ihr Antwortschreiben vom 20.08.2025 und bitten das Mobilitätsreferat, seine Bemühungen um Fahrradzonen zu verstärken. Die StVO-Novelle war in 2020, ist also schon 5 Jahre her. Darüber hinaus möchte der BA trotzdem an dem Modellversuch teilnehmen und ist daher be- reit, dass im ursprünglichen Antrag beschriebene Gebiet für den Modellversuch zu verkleinern (z. B. auf nur die Metzstraße zwischen Weißenburger Platz und Wörthstraße, und die Sedan- straße). Wenn das Mobilitätsreferat das zulässt, könnte man noch die Comenius- und Teile der Kellerstraße hinzunehmen. Wir bitten um Prüfung. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08134_B 08134 Einrichtung Fahrradzone AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 06.03.2026 Einrichtung einer Fahrradzone in Haidhausen, Teilnahme am Modellversuch; Folgean- trag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07946 BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08134 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhau- sen - vom 17.09.2025 Sehr geehrter Herr Spengler, in Ihrem Schreiben vom 18.09.2025 verweisen Sie auf unser Antwortschreiben vom 20.08.2025 und bitten um die Verstärkung unserer Bemühungen zur Einrichtung von Fahrrad- zonen. Gleichzeitig bekunden Sie Ihr Interesse an entsprechenden Modellversuchen, welche in der weiteren Planung für die Einrichtung von Fahrradzonen vorgesehen sind. Dazu möchten wir Ihnen erläutern, dass Fahrradzonen nach dem gesetzgeberischen Willen eine „flächenmäßige Erweiterung der nur streckenmäßig anzuordnenden Fahrradstraßen“ darstellen (BR-Drucks. 591/19). Das heißt, Fahrradstraßen dienen der linienhaften Beschleu- nigung des Radverkehrs, wohingegen Fahrradzonen ein Mittel der flächenhaften Verkehrs- planung sind. Grundsätzlich sind die Anordnung von Fahrradstraßen nach dem Netzgedanken und die An- ordnung von gebietsbezogenen Fahrradzonen verschiedene Planungsansätze und richten sich an unterschiedlichen Zielgruppen und Beschlusslagen aus. Derzeit liegt die Priorität der Landeshauptstadt München auf der Herstellung von Fahrrad- routen. Hierzu wurden in einer neuen Netzkonzeption dem Münchener Stadtrat bereits Routenführungen für Radschnellverbindungen (IR II) vorgelegt. Vorlagen zu Radhauptverbin- dungen (IR III) und Rad-Bezirks-Verbindungen (IR IV) sollen noch 2026 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und anschließend umgesetzt werden. Vorrangig gegenüber der flächenmäßigen Einrichtung in einem Gebiet durch eine Fahrradzone wird mithin ein Lücken- Seite 2 von 2 schluss auf diesen Routen u.a. mittels der Einrichtung von Fahrradstraßen angestrebt. Über Fahrradzonen liegen nach wie vor wenig Erkenntnisse über den Gesetzestext und die Verwaltungsvorschrift hinaus vor. Vor der Einrichtung von Fahrradzonen bedarf es zunächst einer grundsätzlichen Klärung und Aufarbeitung im Rahmen eines iterativen Prozesses. Hierdurch sollen ähnlich wie bei der Einführung der Fahrradstraßen vor Prüfungen und Umsetzungen im gesamten Stadtgebiet Rahmenbedingungen anhand einzelner Anordnungen recherchiert und Erfahrungen gesammelt werden. Es ist daher geplant, analog zu den Fahr- radstraßen-Pilotrouten, über einen Pilotversuch Vor- und Nachteile konkret am Praxisbeispiel untersuchen zu lassen. Hierzu liegen der Verwaltung auch schon einschlägige Bezirksaus- schussanträge vor. Das konkrete Vorgehen zum Thema Fahrradzonen und eines Pilotversuchs soll im Rahmen der Beschlussvorlage „Mobilitätsstrategie 2035 - Teilstrategie Radverkehr“ inhaltlich behandelt werden. Damit soll das grundsätzliche Vorgehen zu dem bisher in der Landeshauptstadt München nicht vorhandenen verkehrsrechtlichen Element in einem Stadtratsbeschluss festgelegt und auch die Finanzierung für die Kosten der Umsetzung geklärt werden. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist derzeit unklar, wann diese Beschlussvorlage behandelt und wie ihre Umsetzung finanziert werden kann. Sobald ein entsprechender Stadtratsbeschluss mit den notwendigen Klärungen erfolgen konnte, können entsprechende Detailprüfungen unter Berücksichtigung notwendiger Priorisierungen aufgrund eingeschränkter Personalressourcen in Folge der Haushaltskonsolidierung und notwendiger Aufgabenkritik erfolgen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Radverkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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