Fangampel zum Schutz der Fahrgäste

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=== 20-26 _ B 08654_B 08654 Fangampel Schutz Fahrgaeste.pdf === Fangampel zum Schutz der Fahrgäste Antrag Der BA 5 fordert die Landeshauptstadt München auf, die „Fangampel“ am Haidenauplatz wieder verlässlich und ohne Ausfälle in Betrieb zu nehmen. Begründung Die Fangampel am Haidenauplatz wurde als Antwort auf unseren Antrag „Haidenauplatz - Mehr Sicherheit und Komfort für Fahrgäste“ vom 16.09.2015 eingerichtet. Die Aufstellfläche an der Haltestelle Haidenauplatz in nördlicher Richtung ist extrem schmal. Die Haltestelle wird insbesondere von hunderten von Schülerinnen und Schülern täglich genutzt. Hier muss aus unserer Sicht die allerhöchste Sicherheitsstufe gelten. Die Fangampel stellt sicher, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) – der östlich der Aufstellfläche fährt – immer dann angehalten wird, wenn Busse oder Tram (westlich) die Haltestelle anfahren. Wenn die Fahrzeuge des ÖPNV die Haltestelle anfahren, wird die Fangampel rot und hält den MIV so von der Haltestelle fern. So war es zumindest in den letzten Jahren. Leider schaltet sie aktuell nur ab und zu auf Rot. Es ist nicht erkennbar, warum sie nicht verlässlich auf einfahrende ÖV-Fahrzeuge reagiert. Nina Reitz Fraktionssprecherin Nicole Meyer Britta Puce Lena Sterzer Hermann Wilhelm 11. Februar 2026 // === 20-26 _ B 08654_B 08654 Fangampel Schutz Fahrgaeste AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 80313 München Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen Herrn Jörg Spengler BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 17.03.2026 Fangampel zum Schutz der Fahrgäste BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08654 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 11.02.2026 Sehr geehrter Herr Spengler, zu Ihrem Antrag vom 11.02.2026 möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Aufgrund Ihrer Anfrage haben wir das Baureferat gebeten, die Funktionalität der sogenannten Funkmeldepunkte - mit denen die Kommunikation zwischen ÖPNV-Fahrzeugen und dem Steuergerät der Lichtsignalanlage (LSA) Haidenauplatz erfolgt - zu prüfen. Die Meldepunktgüte wurde vom Baureferat als gut bewertet. Ein „Verschlucken“ einzelner Meldepunkte während des Signalprogrammdurchgangs durch den sogenannten Logik- Fixpunktes ist leider unvermeidbar und durch die „Systemarchitektur“ begründet. In der Vielzahl aller Fälle hat diese jedoch kaum Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten zwischen ÖPNV-Fahrzeug und dem Steuergerät. Auch hinsichtlich der eigentlichen Ansteuerung des Vorsignals wurden keine grundlegenden Änderungen vorgenommen. Was sich jedoch deutlich von der ursprünglichen Ausgangssituation unterscheidet, ist das inzwischen deutlich erhöhte Aufkommen an ÖPNV-Fahrzeugen, sowie die derzeitigen baustellenbedingten Einschränkungen des Verkehrsraums. Hierin liegt vermutlich auch die Ursache das von Ihnen gelegentlich als „unzuverlässig“ empfundenem Schaltverhaltens der LSA. Wir haben etwas recherchiert und konnten dabei folgende interessante Vergleichswerte für die Hauptverkehrszeiten ermitteln: Seite 2 von 2 2018 Linie 19 10 Minuten Takt bis zu 18 Fahrten /Stunde Linie 54 10 Minuten Takt Linie 100 10 Minuten Takt Betriebsfahrten zufällig 2026 Linie 21 10 Minuten Takt bis zu 34 Fahrten/Stunde Linie X30 6/7 Minuten Takt Linie 54 10 Minuten Takt Linie 68 10 Minuten Takt Linie 100 10 Minuten Takt Betriebsfahrten zufällig (Auswertung Linienaufkommen und Taktdicht; Quelle: MVG, MOR) Da bei einem inzwischen fast verdoppeltem Linienfahrzeugaufkommen auch häufiger mit in rascher Folge auftretenden Linienfahrzeugen (oder unmittelbaren Folgefahrzeugen) zu rechnen ist, wird die Einsatzgrenze des thematisierten Vorsignals zuweilen auch überschritten. Bei reduzierter Verkehrsfläche können auch die Belange anderer Verkehrsgruppen nicht einfach außer Acht gelassen werden. Es ergeben sich somit keine Spielräume die Leistungsfähigkeit dieser anderen Verkehrsgruppen noch weiter einzuschränken, um hierdurch die „Performance“ des Vorsignals - bei deutlich gesteigertem Aufkommen von ÖPNV- Fahrzeugen – „allumfassend“ sicher zu stellen. Bei weiter zunehmenden Einschränkungen für andere Verkehrsgruppen besteht zudem die reale Gefahr, dass das Vorsignal nicht mehr hinreichend Akzeptanz erfährt. Da die Haltestelle Haidenauplatz - trotz der beengten Haltestellensituation - immer noch einen baulich von der Fahrbahn getrennten Aufstellbereich bietet, besteht auch keine unmittelbare Gefahr für Fahrgäste. Eine weiterhin aktive Beobachtung des Verkehrsgeschehens ist ohnehin geboten. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei der LSA Haidenauplatz inzwischen an signaltechnische Grenzen stoßen und deshalb keine weiterreichenden Änderungen mehr anbieten können. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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