Gehweg in der Hackländerstraße den Fußgänger*innen zurückgeben

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=== 20-26 _ B 01988_Originalantrag.pdf === BA 05 Au-Haidhausen Fraktion der Grünen im BA 05 Au-Haidhausen: W. Beck, J. Gebhard, U. Goldstein, C. Harttmann, F. Klug, E. Lankes, U. Martini, S. Rümelin, S. Schmitz, J. Spengler (Initiative), H. Stangenberg, A. Stanzel, M. Wiesbeck Fraktionssprecher*in: Sonja Rümelin und Arnošt Štanzel München, den 24.03.2021 ANTRAG: Gehweg in der Hackländerstraße den Fußgänger*innen zurückgeben Der BA 5 möge beschließen Das Gehwegparken in der Hackländerstraße wird von der Stadtverwaltung, der KVÜ und der Polizei München durch entsprechende Maßnahmen unterbunden, damit der Gehweg wieder in vollem Umfang von den Fußgänger*innen genutzt werden kann. Begründung In der Hackländerstraße wird illegal auf dem Gehweg geparkt. In dieser Straße gibt es kein Schild, das Gehwegparken erlauben würde. Hier ist ein Durchkommen für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder mit Kinderwagen nicht möglich und widerspricht unserem Grundsatz der Inklusion. Dieser unhaltbare Zustand soll aktiv beseitigt werden, nicht nur durch Anweisung an die kommunale Parkraumüberwachung sondern ggfs. durch Anordnung und Durchsetzung entsprechender Halteverbote. Der ADAC zum Thema Gehwegparken: „Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Parkt man trotzdem unzulässig auf Geh- und Radwegen, werden Bußgelder fällig.“ (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parken/) === 20-26 _ B 01988_B 01988 Gehweg Hacklaenderstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 24.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gehweg in der Hackländerstraße den Fußgänger*innen zurückgeben BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01988 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen Sehr geehrter Herr Spengler, zu Ihrem Antrag vom 24.03.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Parken in der Hackländerstraße ist mit einer Zonenbeschilderung geregelt und nur Bewohner*innen mit Parkausweis gestattet. Das an einer Straßenseite praktizierte halbseitige Gehwegparken ist nicht angeordnet. Eine wie vom Bezirksausschuss beantragte Lösung, das widerrechtliche Gehwegparken mit Hilfe von Haltverboten zu unterbinden war nach Abwägung der Grundsätze des fehlerfreien Verwaltungshandelns nicht möglich. Zur Lösung der Problematik des widerrechtlichen Gehwegparkens sollte eine stadtweit gültige Vorgehensweise erarbeitet werden, die auch im Falle der Hackländerstraße anwendbar wäre. Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München durchgeführt. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf den BA-05 zukommen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team MOR-GB1 Strategie I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges II. Ablage bei MOR-GB1

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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