Ampeln abschalten: Am Landratsamt

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  • 20-26 _ B 08561_B_08561 BA05_SPD_Ampeln an Tiefgaragen abschalten.pdf
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=== 20-26 _ B 08561_B_08561 BA05_SPD_Ampeln an Tiefgaragen abschalten.pdf === Ampeln abschalten: Am Landratsamt Antrag Der BA 5 fordert die Landeshauptstadt München auf, folgende Ampeln abzuschalten und nötigenfalls durch ein Verkehrsschild zu ersetzen: 1. Am Nockherberg an der Ausfahrt der Landratsamt-Tiefgarage 2. In der Rosenheimer Straße an der Ausfahrt der Gasteig-Tiefgarage Begründung Die Tiefgarage des Landratsamtes wird zu bestimmten Zeiten gar nicht genutzt – abends, nachts und am Wochenende - zu anderen Zeiten äußerst selten. Trotzdem ist permanent eine Ampel aktiv, die den Radverkehr, der stadteinwärts den Nockherberg hinunterfährt, zum Halten zwingt. Selbst wenn die Tiefgarage des Landratsamtes zukünftig rund um die Uhr und durch einen erweiterten Personenkreis genutzt würde, was äußerst wünschenswert wäre, würde ein einfaches Vorfahrts- bzw. Warnschild ausreichen, um die Verkehrssituation zu verdeutlichen: Wer das Privatgrundstück verlässt oder erreichen will, muss die Vorfahrt der anderen achten. In der Rosenheimer Straße wird der Radverkehr auf der Straße geführt und eigens signalisiert. Mit der Ampelanlage wird nur die Begegnung von Fußverkehr und TG-Verkehr geregelt. Auch hier wäre es wünschenswert, dass die TG mehr genutzt würde, aber auch dann ist eine Signalisierung nicht nötig. Wer in die Tiefgarage hinein- oder herausfahren möchte, hat die Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmenden zu achten. Fotos: SPD Au-Haidhausen Nina Reitz Fraktionssprecherin Nicole Meyer Britta Puce Lena Sterzer Hermann Wilhelm 21. Januar 2026 // === 20-26 _ B 08561_B_08561 BA05_SPD_Ampeln an Tiefgaragen abschalten AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 17.03.2026 Ampeln abschalten: Am Landratsamt BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08561 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen Sehr geehrter Herr Spengler, zu Ihrem Antrag vom 21.01.2026, in welchem Sie Änderungen an den Schaltweisen zweier Lichtsignalanlagen (LSA) an der Tiefgaragenausfahrt des Landratsamt München bzw. des Gasteigs anregen, teilen wir Ihnen gerne Folgendes mit: Grundsätzlich möchten wir bezüglich der beiden angesprochenen Situationen darauf verweisen, dass die dort befindlichen Lichtsignalanlagen nicht dem Zweck dienen, eine etwaige Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen. Wo immer eine Lichtsignalanlage im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München errichtet wird bzw. wurde, steht stets der Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen im Vordergrund. Eine Lichtsignalanlage entbindet die signalisierten Verkehrsströme auch im Zeitraum der entsprechenden Freigabe (Grünlicht) in keinem Fall von der Gewährung einer etwaigen Vorfahrt bzw. dem Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Im Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Örtlichkeiten, erfüllen die jeweiligen Signalgeber für den Fußverkehr (Tiefgarage Gasteig) bzw. den Radverkehr (Tiefgarage Landratsamt) genau diesen Zweck. In beiden Fällen hat das Mobilitätsreferat als untere Straßenverkehrsbehörde in der Projektierung der LSA die Signalisierung der jeweiligen Konfliktstelle als notwendig bewertet und wird diese Signalisierung auch aufrechterhalten, obwohl es sich in beiden Fällen, wie von Ihnen erwähnt, faktisch um eine Grundstücksausfahrt handelt. Bezogen auf die Verkehrssicherheit, kann sich das Mobilitätsreferat in diesen Fällen jedoch trotz entsprechender Rechtslage, nicht ausschließlich auf die durchgängige Berücksichtigung bzw. Gewährung des Vorrangs vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen stützen und die Signalisierung von potenziellen Konfliktstellen innerhalb eines signalisierten Knotenpunktes daran ausrichten. Dies gilt in diesen Fällen speziell für die aus der Hochstraße I. Seite 2 von 2 in die Tiefgarage am Gasteig einfahrenden Fahrzeuge. Zusätzlich erkennt das Mobilitätsreferat die LSA 730 (Hoch-/ Rosenheimerstr.), aufgrund der Signalisierung aller Knotenpunktzufahrten, vielmehr als vollsignalisierten Knotenpunkt, denn als reine Signalisierung einer Tiefgaragenausfahrt an. Dementsprechend ist nach der Prämisse der Verkehrssicherheit vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen, auch das Freihalten des Zentrums des Knotenpunkts ein zentrales Anliegen bei der Wahl der Art der Signalisierung. Die Situation an der Tiefgaragenausfahrt des Landratsamt Münchens ist dahingehend anderweitig zu betrachten. Im Unterschied zur LSA 730 (Hoch-/ Rosenheimerstr.), kann diese Stelle als reine Signalisierung einer Tiefgaragenausfahrt interpretiert werden. Aufgrund der bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage als eingeschränkt zu bewertenden Sichtbeziehungen, wurde diese Signalisierungsform gewählt, um dem Verkehrsstrom die Ausfahrt ohne Gefährdung des Radverkehrs zu ermöglichen. Dass das sogenannte Fangsignal primär die Verkehrssicherheit des Radverkehrs bezogen auf den ausfahrenden Verkehrsstrom fokussiert, zeigt sich unter anderem darin, dass die in die Tiefgarage einfahrenden Fahrzeuge ebenso am Fangsignal halten müssen und bei Freigabe des Fangsignals nur unter Berücksichtigung des parallel geführten Radverkehrs in die Tiefgarage einfahren dürfen. Ein weiterer Unterschied an der Tiefgarage des Landratsamt München liegt im Personenkreis, welcher die Tiefgarage nutzt. Im Gegensatz zur öffentlich zugänglichen Tiefgarage am Gasteig, ist die Einfahrt in die Tiefgarage am Landratsamt nur dessen Mitarbeiter*innen bzw. Bürger*innen mit entsprechender Terminbestätigung gestattet. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Bearbeitung Ihres BA-Antrags gemeinsam mit dem Landratsamt München beschlossen, den Zeitbereich für die Schaltung des Fangsignals anzupassen. Dieser wird sich zukünftig verstärkt an den Öffnungszeiten des Landratsamts München ausrichten und somit bedarfsgerechter angesteuert. An Wochenenden bzw. an Feiertagen wird das Fangsignal abgeschaltet. Diese Anpassungen können jedoch naturgemäß nur aufrechterhalten werden, solange uns keine gegensätzlichen Meldungen anderer Instanzen (bspw. Polizeiinspektion, Unfallkommission) angetragen werden. Da die Umsetzung dieser neuen Betriebsart an die Erstellung eines neuen Softwarestand der LSA 266 (Falken-/ Ohlmüllerstr.) gebunden ist, bitte wir Sie bis zur tatsächlichen Umsetzung um Ihre Geduld. Die zuständigen Kolleg*innen sind jedoch bereits an der Implementierung eben dieser Betriebsart in die Schaltmodalitäten des Knotenpunktes tätig. Weiterhin bitten wir Sie aus den genannten Gründen um Ihr Verständnis, dass wir lediglich einen Teil Ihrer Forderungen umsetzen werden. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41) II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.412

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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