=== 20-26 _ B 08561_B_08561 BA05_SPD_Ampeln an Tiefgaragen abschalten.pdf ===
Ampeln abschalten: Am Landratsamt
Antrag
Der BA 5 fordert die Landeshauptstadt München auf, folgende Ampeln abzuschalten und
nötigenfalls durch ein Verkehrsschild zu ersetzen:
1. Am Nockherberg an der Ausfahrt der Landratsamt-Tiefgarage
2. In der Rosenheimer Straße an der Ausfahrt der Gasteig-Tiefgarage
Begründung
Die Tiefgarage des Landratsamtes wird zu bestimmten Zeiten gar nicht genutzt – abends, nachts
und am Wochenende - zu anderen Zeiten äußerst selten. Trotzdem ist permanent eine Ampel
aktiv, die den Radverkehr, der stadteinwärts den Nockherberg hinunterfährt, zum Halten zwingt.
Selbst wenn die Tiefgarage des Landratsamtes zukünftig rund um die Uhr und durch einen
erweiterten Personenkreis genutzt würde, was äußerst wünschenswert wäre, würde ein
einfaches Vorfahrts- bzw. Warnschild ausreichen, um die Verkehrssituation zu verdeutlichen:
Wer das Privatgrundstück verlässt oder erreichen will, muss die Vorfahrt der anderen achten.
In der Rosenheimer Straße wird der Radverkehr auf der Straße geführt und eigens signalisiert.
Mit der Ampelanlage wird nur die Begegnung von Fußverkehr und TG-Verkehr geregelt. Auch
hier wäre es wünschenswert, dass die TG mehr genutzt würde, aber auch dann ist eine
Signalisierung nicht nötig. Wer in die Tiefgarage hinein- oder herausfahren möchte, hat die
Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmenden zu achten.
Fotos: SPD Au-Haidhausen
Nina Reitz
Fraktionssprecherin
Nicole Meyer
Britta Puce
Lena Sterzer
Hermann Wilhelm
21. Januar 2026 //
=== 20-26 _ B 08561_B_08561 BA05_SPD_Ampeln an Tiefgaragen abschalten AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
17.03.2026
Ampeln abschalten: Am Landratsamt
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08561 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen
Sehr geehrter Herr Spengler,
zu Ihrem Antrag vom 21.01.2026, in welchem Sie Änderungen an den Schaltweisen zweier
Lichtsignalanlagen (LSA) an der Tiefgaragenausfahrt des Landratsamt München bzw. des
Gasteigs anregen, teilen wir Ihnen gerne Folgendes mit:
Grundsätzlich möchten wir bezüglich der beiden angesprochenen Situationen darauf
verweisen, dass die dort befindlichen Lichtsignalanlagen nicht dem Zweck dienen, eine
etwaige Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen. Wo immer eine Lichtsignalanlage im
Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München errichtet wird bzw. wurde, steht stets der Schutz
vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen im Vordergrund. Eine Lichtsignalanlage entbindet die
signalisierten Verkehrsströme auch im Zeitraum der entsprechenden Freigabe (Grünlicht) in
keinem Fall von der Gewährung einer etwaigen Vorfahrt bzw. dem Vorrang anderer
Verkehrsteilnehmer*innen.
Im Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Örtlichkeiten, erfüllen die jeweiligen Signalgeber
für den Fußverkehr (Tiefgarage Gasteig) bzw. den Radverkehr (Tiefgarage Landratsamt)
genau diesen Zweck. In beiden Fällen hat das Mobilitätsreferat als untere
Straßenverkehrsbehörde in der Projektierung der LSA die Signalisierung der jeweiligen
Konfliktstelle als notwendig bewertet und wird diese Signalisierung auch aufrechterhalten,
obwohl es sich in beiden Fällen, wie von Ihnen erwähnt, faktisch um eine Grundstücksausfahrt
handelt. Bezogen auf die Verkehrssicherheit, kann sich das Mobilitätsreferat in diesen Fällen
jedoch trotz entsprechender Rechtslage, nicht ausschließlich auf die durchgängige
Berücksichtigung bzw. Gewährung des Vorrangs vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen
stützen und die Signalisierung von potenziellen Konfliktstellen innerhalb eines signalisierten
Knotenpunktes daran ausrichten. Dies gilt in diesen Fällen speziell für die aus der Hochstraße
I.
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in die Tiefgarage am Gasteig einfahrenden Fahrzeuge. Zusätzlich erkennt das Mobilitätsreferat
die LSA 730 (Hoch-/ Rosenheimerstr.), aufgrund der Signalisierung aller
Knotenpunktzufahrten, vielmehr als vollsignalisierten Knotenpunkt, denn als reine
Signalisierung einer Tiefgaragenausfahrt an. Dementsprechend ist nach der Prämisse der
Verkehrssicherheit vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen, auch das Freihalten des Zentrums
des Knotenpunkts ein zentrales Anliegen bei der Wahl der Art der Signalisierung.
Die Situation an der Tiefgaragenausfahrt des Landratsamt Münchens ist dahingehend
anderweitig zu betrachten. Im Unterschied zur LSA 730 (Hoch-/ Rosenheimerstr.), kann diese
Stelle als reine Signalisierung einer Tiefgaragenausfahrt interpretiert werden. Aufgrund der bei
der Ausfahrt aus der Tiefgarage als eingeschränkt zu bewertenden Sichtbeziehungen, wurde
diese Signalisierungsform gewählt, um dem Verkehrsstrom die Ausfahrt ohne Gefährdung des
Radverkehrs zu ermöglichen. Dass das sogenannte Fangsignal primär die Verkehrssicherheit
des Radverkehrs bezogen auf den ausfahrenden Verkehrsstrom fokussiert, zeigt sich unter
anderem darin, dass die in die Tiefgarage einfahrenden Fahrzeuge ebenso am Fangsignal
halten müssen und bei Freigabe des Fangsignals nur unter Berücksichtigung des parallel
geführten Radverkehrs in die Tiefgarage einfahren dürfen.
Ein weiterer Unterschied an der Tiefgarage des Landratsamt München liegt im Personenkreis,
welcher die Tiefgarage nutzt. Im Gegensatz zur öffentlich zugänglichen Tiefgarage am
Gasteig, ist die Einfahrt in die Tiefgarage am Landratsamt nur dessen Mitarbeiter*innen bzw.
Bürger*innen mit entsprechender Terminbestätigung gestattet. Aus diesem Grund wurde im
Zuge der Bearbeitung Ihres BA-Antrags gemeinsam mit dem Landratsamt München
beschlossen, den Zeitbereich für die Schaltung des Fangsignals anzupassen. Dieser wird sich
zukünftig verstärkt an den Öffnungszeiten des Landratsamts München ausrichten und somit
bedarfsgerechter angesteuert. An Wochenenden bzw. an Feiertagen wird das Fangsignal
abgeschaltet. Diese Anpassungen können jedoch naturgemäß nur aufrechterhalten werden,
solange uns keine gegensätzlichen Meldungen anderer Instanzen (bspw. Polizeiinspektion,
Unfallkommission) angetragen werden.
Da die Umsetzung dieser neuen Betriebsart an die Erstellung eines neuen Softwarestand der
LSA 266 (Falken-/ Ohlmüllerstr.) gebunden ist, bitte wir Sie bis zur tatsächlichen Umsetzung
um Ihre Geduld. Die zuständigen Kolleg*innen sind jedoch bereits an der Implementierung
eben dieser Betriebsart in die Schaltmodalitäten des Knotenpunktes tätig.
Weiterhin bitten wir Sie aus den genannten Gründen um Ihr Verständnis, dass wir lediglich
einen Teil Ihrer Forderungen umsetzen werden.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.412