An der Isar: Markierung Zweirichtungsradweg fortführen

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ B 08245_B 08245 Markierung Zweirichtungsradweg fortfuehren.pdf
  • 20-26 _ B 08245_B 08245 Markierung Zweirichtungsradweg fortfuehren AS.pdf
  • 20-26 _ B 08245_BVI_3.15_Schreiben BA 5 vom 29.04.2026.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08245_B 08245 Markierung Zweirichtungsradweg fortfuehren.pdf === An der Isar: Markierung Zweirichtungsradweg fortführen Antrag Der BA 5 bittet die Landeshauptstadt München darum, die Markierung des Radweges als Zweirichtungsradweg in der Zeppelinstraße in südlicher Richtung von Kreuzplätzchen bis auf Höhe des Pestalozzi-Gymnasiums, wo er endet, fortzuführen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Fortführung des Mittelstreifens. Begründung Die Markierung mit einem Mittelstreifen hat sich auf dem neuen Stück Radweg in der Zeppelinstraße zwischen Rosenheimer Straße und Kreuzplätzchen schon jetzt sehr bewährt. Sie macht den Radweg übersichtlicher und sicherer. c SPD Haidhausen Nina Reitz Fraktionssprecherin Nicole Meyer Britta Puce Lena Sterzer Hermann Wilhelm 15. Oktober 2025 // 2 von 2 // === 20-26 _ B 08245_B 08245 Markierung Zweirichtungsradweg fortfuehren AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 19.03.2026 An der Isar: Markierung Zweirichtungsradweg fortführen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08245 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen - vom 15.10.2025 Sehr geehrter Herr Spengler, wir wurden gebeten, die Markierung des Radwegs als Zweirichtungsradweg in der Zeppelin- straße in südlicher Richtung von Kreuzplätzchen bis auf Höhe des Pestalozzi-Gymnasiums fortzuführen. Im Wesentlichen betrifft dies die Fortführung des Mittelstreifens, da sich diese Markierung auf dem neu erstellten Zweirichtungsradweg zwischen der Rosenheimer Straße und Kreuzplätzchen bewährt hat und den Radweg sicherer und übersichtlicher gestaltet. Nach Abschnitt 4.3 der Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) sollen bei Zweirichtungsradwegen mit Breiten von 4,00 m und mehr zur Trennung der Fahrtrichtungen Leitlinien vorgesehen werden. Diese Radwegbreite ist im weiteren Verlauf jedoch nicht gegeben. Der neu erstellte Zweirichtungsradweg endet auf Höhe Kreuzplätzchen mit einer Gesamtbreite von 5,12 m (laut Planunterlagen). Die Radwegbreite im Bestand verjüngt sich dann bereits nach wenigen Metern auf eine Gesamtbreite von nur noch 3,30 m (vor Ort gemessen) im Bereich einer Kurve (gegenüber Zeppelinstr. 51). Im weiteren Verlauf verbreitert sich der Radweg auf 3,70 bis maximal 3,90 m. Zum Vergleich der neu erstellte Zweirichtungsradweg entlang der Zeppelinstraße: - die lichte Breite der Radwege in Fahrtrichtung beträgt jeweils 2,18 m - sowohl die beiden äußeren Leitlinien – als auch die unterbrochene Mittellinie – wurden als Schmalstriche in einer Breite von 0,12 m ausgeführt - der Abstand der äußeren Leitlinien zur Fahrbahn bzw. zum Grünstreifen hin beträgt jeweils 0,20 m. Gleichwohl tragen wir Ihre Argumentation bezüglich der Verbesserung der Radverkehrsführung mit. Die Trennung der beiden Fahrtrichtungen mittels einer Seite 2 von 2 unterbrochenen Mittellinie würden wir deshalb trotz Unterschreitung der Mindestbreite laut H- RSV im Interesse einer einheitlichen Führung ausnahmsweise befürworten. Eine Randlinienmarkierung im Bestand sehen wir dagegen kritisch. Die nutzbare Radwegbreite würde sich durch das Aufbringen von Leitlinien inklusive Abstands zu den Bordsteinen hin um rund 0,65 m reduzieren. Im Bereich der Engstelle (Kurve) würden somit nur noch 2,65 m für den Radverkehr in beide Richtungen zur Verfügung stehen; auf Strecke würde sich die lichte Breite auf 3,05 m bis 3,25 m verringern. In Zusammenhang mit der Markierung der Leitlinie sollen im südlichen Übergangsbereich zusätzliche Piktogramme mit Richtungspfeilen aufgebracht werden. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Radverkehr === 20-26 _ B 08245_BVI_3.15_Schreiben BA 5 vom 29.04.2026.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat MOR-GB2.24 Per eMail Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-76 14 84 Telefax: 2 33-12 - 762606 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 29.04.2026 Ihr Schreiben 19.03.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.15 / 04/26 An der Isar: Markierung Zweirichtungsradweg fortführen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08245 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Die Begründung für die Unmöglichkeit der Randmarkierung ist für den BA nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar