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Durchsetzung des Haltverbots am Fussgänger/Fahrradüberweg von der Eduard-Schmid-Str./Ecke Mariahilfstr. zu den Isarauen durch bauliche Maßnahmen

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=== 20-26 _ B 08413_B 08413 Falschparker Mariahilfstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 24.11.2025 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.8 / 11/25 Durchsetzung des Haltverbots am Fussgänger/Fahrradüberweg von der Eduard- Schmid-Str./Ecke Mariahilfstr. zu den Isarauen durch bauliche Maßnahmen Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 folgendes ein- stimmig beschlossen: Der BA unterstützt das Anliegen, dort Metallpfosten oder auch roten Baken aufzustellen (analog zur Lösung an der Kreuzung Eduard-Schmid-Straße / Bereiteranger). Anscheinend sind jetzt bauliche Maßnahmen nötig, nachdem die Kontrollen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung nicht die erhoffte Wirkung erzielt haben. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08413_B 08413 Falschparker Mariahilfstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 daueranordnungen.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 31.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Durchsetzung des Haltverbots am Fussgänger/Fahrradüberweg von der Eduard-Schmid-Str./Ecke Mariahilfstr. zu den Isarauen durch bauliche Maßnahmen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08413 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 19.11.2025 Sehr geehrter Herr Spengler, wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das Mobilitätsreferat herantragen. Inhaltlich geht es um die Durchsetzung des Haltverbots am Fussgänger/Fahrradüberweg von der Eduard-Schmid-Straße/Ecke Mariahilfstraße zu den Isarauen durch bauliche Maßnahmen in Form eines Metallpfostens oder auch roten Baken. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Metallpfosten und rote Baken sind Verkehrseinrichtungen gem. § 43 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO). Für diese gilt (ebenso wie für Verkehrszeichen) § 39 Abs. 1 StVO. Dieser besagt, dass angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung (StVO) eigenverantwortlich zu beachten, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden sollen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. „Zwingend geboten“ ist ein Verkehrszeichen unter Berücksichtigung dieses Regelungszwecks und des Wortlauts der Vorschriften daher nur dann, wenn das Verkehrszeichen die zur I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Nach der für Behörden bindenden Verwaltungsvorschrift zur StVO sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. An der beschriebenen Stelle wird das Haltverbot bereits durch eine Markierung am Boden angezeigt. Die Installation einer zusätzlichen Verkehrseinrichtung wäre somit nicht mit den Vorgaben der StVO und VwV-StVO vereinbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus o. g. Gründen aktuell keine Maßnahmen vonseiten des Mobilitätsreferats vorgesehen sind. Wir hoffen, wir konnten Ihnen den Sachverhalt erläutern und wünschen Ihnen alles Gute. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB2.211 II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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