Tempo 30 in der Ohlmüllerstraße aus Verkehrssicherheitsgründen

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  • 20-26 _ B 08618_B_08618_Tempo30_Ohlmuellerstrasse.pdf
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=== 20-26 _ B 08618_B_08618_Tempo30_Ohlmuellerstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 09.02.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 1.1 / 01/26 Tempo 30 in der Ohlmüllerstraße aus Verkehrssicherheitsgründen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 21.01.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Nachdem der Lärmschutz als Kriterium ja mehr oder weniger ausfällt, soll die Ohlmüllerstraße wiederum unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit geprüft werden. Zusätzlich bitten wir um Aufnahme der Ohlmüllerstraße in den 5. Lärmaktionsplan. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08618_B_08618_Tempo30_Ohlmuellerstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 daueranordnungen.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 02.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tempo 30 in der Ohlmüllerstraße aus Verkehrssicherheitsgründen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08618 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 21.01.2026 Sehr geehrter Herr Spengler, wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem Sie die erneute Prüfung einer Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit in der Ohlmüllerstraße fordern. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen im Einvernehmen mit der Polizei München Folgendes mitteilen: Der Gesetzgeber hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h festgelegt. Das Mobilitätsreferat muss bei all seinen straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beachten. Hierzu gehören auch Geschwindigkeitsbeschränkungen. So erfolgen Anordnungen von Geschwindigkeitsreduzierungen abweichend von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h nur, wenn ein hinreichender Grund gemessen an den strengen Anforderungen der StVO vorliegt. Hinreichende Gründe können in einer besonderen Unfalllage, einer außergewöhnlichen Eigenart des Straßenverlaufs und besonderen örtlichen Verhältnissen verankert sein, die Fahrzeugführer*innen aus ihrer Sicht nicht wahrzunehmen vermögen und die eine qualifizierte Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gefahrenlage hervorrufen, die das Risiko einer Beeinträchtigung erheblich (über das in einer Großstadt übliche Maß) übersteigen. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO liegt an der gegenständlichen Örtlichkeit erfreulicherweise nicht vor, wodurch derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 nicht vorhanden sind. Zusätzlich liegen weder der Polizeiinspektion 21 noch dem Mobilitätsreferat Bürgerbeschwerden über gehäufte Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Bezüglich der Aufnahme der Ohlmüllerstraße in den 5. Lärmaktionsplan verweisen wir auf das Ihnen zugegangene Antwortschreiben vom 18.12.2025. Auszugsweise wurde ausgeführt: „Ihr Anliegen wird im Hinblick auf die laufend erfolgende Fortentwicklung des Lärmaktionsplans jedoch vermerkt, so dass diese in die Betrachtung zur 5. Fortschreibung einfließen kann.“ Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB2.211 === 20-26 _ B 08618_BVI_3.22_Schreiben BA 5 vom 29.04.2026.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat MOR-GB2.211 Per eMail Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-76 14 84 Telefax: 2 33-12 - 762606 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 29.04.2026 Ihr Schreiben 02.04.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.22 / 04/26 Tempo 30 in der Ohlmüllerstraße aus Verkehrssicherheitsgründen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08618 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Mangels Unfällen kein Tempo 30 … Diese Diskussion ist ermüdend. Es sollte eine bundeseinheitliche Regelung geben, dass alle Straßen ohne qualifizierte Radwege automatisch Tempo 30 haben. Leider hat die LHM sich bisher geweigert, eine solche Regelung anzustreben. Das Mobilitätsreferat soll zukünftig in diese Richtung arbeiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

22.04.2026 um 19:00 Uhr

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