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Bücherschrank für die obere Au
Antrag
1. Der BA 5 möge beschließen: Es wird ein Offener Bücherschrank in der oberen Au aufgestellt.
Der genaue Standort soll gemeinsam mit der Verwaltung auf einem Ortstermin besprochen
werden.
2. Die Bauart soll dem Offenen Bücherschrank am Genoveva-Schauer-Platz und Kolumbusplatz
entsprechen.
3. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung am Regerplatz erfolgen
kann. Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Standorte im näheren Umfeld geprüft
werden.
4. Die Betreuung des Bücherschrankes wird durch ehrenamtliche Patinnen und Paten geleistet.
Begründung
In unserem Stadtbezirk, gibt es schon mehrere Bücherschränke, die extrem gut angenommen
werden. In der oberen Au gibt es noch keinen Bücherschrank, doch der Wunsch danach ist
vorhanden: Die letzte Bürgerversammlung in der Au hat den Antrag beschlossen, hier einen
Bücherschrank aufzustellen.
Der Regerplatz bietet sich an, da es dort eine aktive eng vernetzte Bürgerschaft gibt, die den
Schrank betreuen würde. Die benachbarte Schule könnte in die Nutzung bzw. Betreuung des
Schranks mit einbezogen werden.
Der Haidhauser Verein „AKA – Aktiv für interKulturellen Austausch e.V.“ hat sich bereit erklärt,
im Falle der Zustimmung des Bezirksausschusses die Trägerschaft auch für diesen Bücherschrank
zu übernehmen. Am Genoveva-Schauer-Platz hat sich diese Trägerschaft bereits seit 2020 sehr
bewährt.
Nina Reitz
Fraktionssprecherin
Nicole Meyer
Britta Puce
Lena Sterzer
Hermann Wilhelm
22. April 2026 //
=== 20-26 _ B 08875_B 08875 Buecherschrank AS.pdf ===
U-Bahn: Linie U5
Haltestelle Ostbahnhof
S-Bahn: alle Linien
Haltestelle Ostbahnhof
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Ampfingstraße
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00
Uhr
Do 8.30-15.00 Uhr
Internet:
www.muenchen.de/kvr
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und
Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Ost
KVR-III/151
Ruppertstraße 19
80466 München
bi-ost.kvr@muenchen.de
An den
Vorsitzenden des Bezirksausschusses 5
Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
Friedenstr. 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen
B 08875
Unser Zeichen
KVR III/151HIN
Datum
12.05.2026
Bücherschrank für die obere Au
BA-Antrags-Nr. 20-26/ B 08875
Sehr geehrter Herr Spengler,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 05 – Au-Haidhausen stellte mit einstimmigem Beschluss am 22.04.2026
den Antrag, dass ein offener Bücherschrank in der oberen Au in der Bauart des
Bücherschranks am Genoveva-Schauer-Platz bzw. am Kolumbusplatz entsprechend
aufgestellt und der genaue Standort gemeinsam mit der Verwaltung bei einem Ortstermin
besprochen werden sollte.
Weiter bat der Bezirksausschuss 05 um Prüfung, ob die Aufstellung des Bücherschranks am
Regerplatz erfolgen könnte.
Die Bezirksinspektion Ost prüft als die für den Vollzug sondernutzungsrechtlicher Vorschriften
zuständige Behörde die Genehmigungsfähigkeit eines offenen Bücherschranks in der oberen
Au, sofern ein konkreter Antrag (gestellt von einer natürlichen Person oder auch von einer
Personenvereinigung, wie z.B. einem Verein) vorliegt.
Dieser Antrag müsste die Angaben über den genauen Aufstellort, die Maße, das Gewicht und
die optische Ausgestaltung des Bücherschranks enthalten. Außerdem ist es erforderlich, dass
dem Antrag ein Lageplan des geplanten Aufstellorts beigefügt wird, in dem die verbleibenden
Restdurchgangsbreiten für Passant*innen eingezeichnet sind.
Dieser Antrag wird, nachdem ein Bücherschrank dauerhaft und unverrückbar auf öffentlichem
Grund steht, umfassend von verschiedenen städtischen Fachreferaten wie z.B. dem
Mobilitätsreferat, der Branddirektion, der Lokalbaukommission, verschiedenen Stellen des
Baureferates wie beispielsweise Stadtgestaltung, Straßenreinigung, Straßenbaubezirk sowie
der Polizei geprüft.
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Wie vom Bezirksausschuss 5 erbeten, steht die Bezirksinspektion Ost für einen Ortstermin zur
Verfügung, um vorab einen möglichen Standort am Regerplatz zu besprechen.
Eine Ortsbegehung mit allen zu beteiligenden Dienststellen ist aufgrund des großen
Koordinierungsbedarfs leider nicht durchführbar.
Aufgrund des beschriebenen Genehmigungsverfahrens kann die Bezirksinspektion Ost jedoch
keine Gewähr dafür geben, dass der Bücherschrank am vorgeschlagenen Standort auch
tatsächlich aus Sicht der Belange der o.g. zu beteiligenden Dienststellen genehmigungsfähig
ist.
Mit freundlichen Grüßen