(E) Abbau der Parkbank an der Balanstraße/Höhe St.- Wolfgangs- Platz

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  • 26-32 _ V 00883_V 00883 Abbau Sitzbank Balanstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00883_V 00883 Abbau Sitzbank Balanstrasse A1.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 4..pdf
  • 20-26 _ E 03381_E 03381_Sitzbank_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00883_V 00883 Abbau Sitzbank Balanstrasse BE.pdf === Telefon: 233 - 76 12 00 Baureferat Tiefbau Abbau der Parkbank an der Balanstraße/Höhe St.- Wolfgangs- Platz Empfehlung Nr. 20-26 / E 03381 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00883 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03381 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 5 Au-Haidhausen hat am 20.04.2026 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach die Parkbank an der Balanstraße in Höhe des St.-Wolfgang-Platzes abgebaut werden soll. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Das Sitzplatzangebot an der Balanstraße in Höhe des St.-Wolfgangs-Platzes wurde auf Veranlassung des Bezirksausschusses 5 Schwabing-West im Rahmen der Offensive des Oberbürgermeisters für mehr Sitzmöglichkeiten in der Landeshauptstadt München abgestimmt und errichtet. Seite 2 von 4 Bei Konflikten im öffentlichen Raum, wie in diesem Fall, bietet die Landeshauptstadt München das „Allparteiliche Konfliktmanagement in München“ (Akim) an, das bei Irritationen und Störungen im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet vermittelt und moderiert. Das Baureferat bindet Akim für eine Lösungsfindung mit ein, um zwischen den Parteien zu vermitteln und um zu prüfen, ob Alternativen zu einem Abbau der Bank bestehen oder ob ein Abbau unumgänglich ist. Bei fortwährenden Beeinträchtigungen und Belästigungen durch die Nutzung der Bank wird der Sachstand dem zuständigen Bezirksausschuss erneut vorgelegt und um eine Entscheidung zum Abbau der Bank gebeten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03381 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au- Haidhausen am 20.04.2026 kann gemäß Vortrag nicht entsprochen werden. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Lang, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Das Baureferat bindet Akim in die Lösungsfindung ein, um zwischen den Parteien zu vermitteln und um zu prüfen, ob Alternativen zu einem Abbau der Bank bestehen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03381 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au- Haidhausen am 20.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 5 An das Direktorium - HA II - BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Baureferat - T2, T/Vz - zu TT-Nr. 26183 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Tiefbau - T23/SPM zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 von 4 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 00883_V 00883 Abbau Sitzbank Balanstrasse A1.pdf === === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 4..pdf === Datum: {{Systemdatum}} Telefon: {{BATelefon}} Telefax: {{BAFax}} Email: {{BAEmail}} Direktorium HA II / BA {{BAGeschaeftsstelle}} An das {{Federfuehrend}} {{TOPBezeichnung}} Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA {{Bezirksausschuss}} vom {{Sitzungsdatum}} ☐ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03381_E 03381_Sitzbank_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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