(E) Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße

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  • 26-32 _ V 00784_Beschlussentwurf.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 5..pdf
  • 20-26 _ E 03398_E 03398 Sicherheit Eduard-Schmid-Strasse Ohlmuellerstrasse.pdf
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=== 26-32 _ V 00784_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44780 Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00784 Anlage: Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 20.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass im Park an der Ecke Eduard- Schmid-Str. / Ohlmüllerstr. das subjektive Sicherheitsgefühl dahingehend verbessert wird, dass die Polizei präsenter ist und strikt gegen störende Personen vorgegangen wird. Das Isarufer samt der angrenzenden Parkanlagen und Aufenthaltsflächen entwickelte sich insbesondere auf Höhe der Reichenbachbrücke innerhalb der letzten Jahre vorrangig in den wärmeren Sommermonaten von einem beliebten Naherholungsgebiet zu einem stark frequentierten Treffpunkt, welcher neben sozialen Randgruppen (Obdachlose, Drogen- und Trinkermilieu) auch verstärkt feierlauniges Publikum anzieht. Dort zeigten sich bereits in den vergangenen Jahren Problematiken hinsichtlich lauter Musik, zurückbleibender Vermüllung, sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Damit einhergehend bestehen regelmäßig Nutzungskonflikte mit den dortigen Anwohnenden, Erholungs- und Freizeit suchenden und frequentierenden Personen. Bzgl. dieser Problematiken wurden in den vergangenen Jahren jeweils entsprechende Maßnahmen durch die Landeshauptstadt München und die Polizei initiiert und umgesetzt. Zu erwähnen sind hierbei u. a. das Aufstellen von Müllbehältnissen, die Intensivierung von Reinigungsintervallen, Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/222 Seite 2 von 5 regelmäßige Polizeipräsenz im Rahmen von Schwerpunkt- und Kontrolleinsätzen, sowie nicht zuletzt die Ausdehnung des Streifengebiets des Kommunalen Außendienstes des Kreisverwaltungsreferates (KAD) vom Bahnhofsviertel auch auf diesen Bereich. In diesem Jahr wurden im Kreisverwaltungsreferat bisher keine außergewöhnlichen Hinweise bzgl. störenden Personen verzeichnet. Um die aktuelle Situation daher besser einzuschätzen zu können, haben wir das Polizeipräsidium München um Stellungnahme gebeten. Diese teilten uns Folgendes mit: „Bei dem zu Rede stehenden Park handelt es sich um die sogenannten Frühlingsanlagen im Dienstbereich der Polizeiinspektion 21 (Au), welche daher auch in die Beantwortung miteinbezogen wurde. Die Örtlichkeit stellt für die Polizeiinspektion 21 (Au) derzeit einen Tätigkeitsschwerpunkt dar; die Auswertung auftretender Ordnungsstörungen und Straftaten im Bereich der Isarauen/Frühlingsanlagen rechtfertigt momentan zudem das Ausschöpfen zusätzlicher Maßnahmen i.S. des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Das hat einen erweiterten Handlungsspielraum vor Ort tätig werdender Polizeikräfte zur Folge. Insbesondere in den wärmeren Monaten wurden in der Vergangenheit daher regelmäßig Kontrollen in den Isarauen durchgeführt, welche zu entsprechenden Aufgriffen, auch im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, führten. Auf Basis dieser Erfahrungen ist die Durchführung entsprechender Konzepteinsätze auch für das Jahr 2026 weiterhin vorgesehen. Unabhängig von den beschriebenen Konzepteinsätzen sind die Polizeikräfte der Polizeiinspektion 21 (Au) entsprechend sensibilisiert, im genannten Bereich auch im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Aufklärung zu betreiben und bei entsprechenden Feststellungen niederschwellig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sind regelmäßig geschlossene Einheiten zu Unterstützungseinsätzen auch im Bereich der Polizeiinspektion 21 (Au) eingesetzt, welche jeweils zur Bestreifung und Kontrolle der Isarauen angehalten werden. Neben den genannten polizeilichen Maßnahmen steht die Polizeiinspektion 21 (Au) mit den zuständigen Referaten der Stadt München in Kontakt, um die Situation stetig zu verbessern. So wird derzeit der Rückschnitt der Begrünung im Bereich des sog. „Schachbretts“ an der Reichenbachbrücke, sowie eine bessere Ausleuchtung für die Abend- / Nachstunden diskutiert. Zudem bietet das mehrmals jährlich stattfindende S.A.M.I-Gremium (Sicherheits- und Aktionsbündnis Münchner Institutionen) die Möglichkeit, relevante Örtlichkeiten im Stadtgebiet mit den Sicherheitsakteuren Münchens zu diskutieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu beschließen. Das Polizeipräsidium München beobachtet die Situation im Bereich der Frühlingsanlagen fortlaufend und prüft bei sich ändernder Deliktsgrundlage, bestehende und künftige Maßnahmen, sowie anlassbezogen gegebenenfalls auch die rechtlichen Voraussetzungen einer Videoüberwachung.“ Darüber hinaus bestreift auch der Kommunale Außendienst des Kreisverwaltungsreferates (KAD) beginnend ab Juni und voraussichtlich bis Oktober witterungs- und kapazitätsabhängig von Donnerstag bis Samstag im Zeitfenster 16:00 - 22:00 Uhr das Gebiet der Frühlingsanlagen. Dies hat sich in der "Sommersaison" 2025 Seite 3 von 5 sehr bewährt. Der KAD wird bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorrangig kommunikativ tätig, um den erforderlichen Interessenausgleich und die gegenseitige Rücksichtnahme zu stärken. Abhängig vom Ausmaß der Störung nimmt der KAD jedoch auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf, wenn bußgeldbewehrte Verstöße festgestellt werden, die dann im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet werden können. Zudem wird durch das Baureferat eine externe Parkaufsicht eingesetzt, welche in der intensiven Nutzungszeit (je nach Wetter auch bis Oktober) nahezu täglich zwischen 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Bereiche entlang der Isar bestreifen. Auch diese gehen bei Nutzungskonflikten kommunikativ vor. Bürger*innenanliegen bzw. Meldungen von Verstößen gegen die Landschaftsschutzverordnung im Bereich des Isarhochwasserbettes können zudem von den Mitarbeiter*innen des Aufsichtsdienstes vor Ort entgegengenommen werden. Trotz all der Bemühungen aller Beteiligten und insbesondere der Einsatzkräfte, können Nutzungskonflikte jedoch nicht gänzlich verhindert werden, zumal die verfügbaren Kräfte nicht überall zur selben Zeit sein können. Allerdings ist zu betonen, dass bestimmte Verhaltensweisen, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, übermäßiger Lärm, die Belästigung anderer Personen oder der regelwidrige Konsum bzw. Handel mit Cannabis oder Betäubungsmitteln nicht hingenommen werden müssen. Vielmehr können solche Handlungen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen, die entsprechend durch die Münchner Polizei geahndet werden können. Ordnungswidrigkeiten können zudem durch den KAD verfolgt werden. Falls es vor Ort konkret zu Störungen kommt, ist der richtige Weg, die Polizei oder die vor Ort befindlichen Einsatzkräfte des KAD oder des Baureferates entsprechend zu informieren. Sowohl die Landeshauptstadt München wie auch die Polizei möchten Sie daher darin bestärken, bei konkreten Feststellungen von Verstößen, unabhängig von der Einstufung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat, unmittelbar die Polizei unter der Rufnummer „110“ zu kontaktieren. Den Polizeibeamt*innen ist es durch eine Kontaktaufnahme möglich, die Situation vor Ort zu klären, die Identität der Störenden / Täter*innen festzustellen und die entsprechenden Schritte gegen diese einzuleiten. Darüber hinaus können hierdurch auch die Einsatzkonzepte entsprechend optimiert werden. Entsprechendes gilt für die unmittelbare Kontaktaufnahme zu den vor Ort befindlichen Einsatzkräften des KAD oder des Baureferates. Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass sich das Kreisverwaltungsreferat in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium München und dem Baureferat auch in diesem Sommer weiterhin intensiv mit der aktuellen Lage in den Frühlingsanlagen befasst. Falls möglich und notwendig, wird durch Einleitung entsprechender Maßnahmen reagiert. Uns ist bewusst, dass die Situation für Sie und andere Anwohnende nicht optimal ist und es immer wieder Personen geben wird, die sich nicht rücksichtsvoll verhalten. Seien Sie jedoch versichert, dass alle beteiligten Stellen bereits sehr bemüht sind, auch solchen negativen Verhaltensweisen entgegenzutreten, sei es z. B. durch verstärkte Kontrollen durch den KAD, des Baureferates und durch die Polizei. Dies hat auch diesen Sommer wieder höchste Priorität. Wir gehen davon aus, dass das Zusammenwirken aller beteiligten Stellen zu einer Besserung der Situation und insbesondere des subjektiven Sicherheitsgefühls in diesem Bereich führen wird. Seite 4 von 5 Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au- Haidhausen am 20.04.2026 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung wird aus den dargestellten Gründen entsprochen. Alle verfügbaren Einsatzkräfte werden auch in dieser „Sommersaison“ entscheidend darauf hinwirken, dass Störungen für Anwohner*innen, Erholungssuchende und frequentierende Personen so gering wie möglich bleiben. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 20.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Spengler Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 5 von 5 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, E2 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I / 222 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 5..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00784 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sit...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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