=== 26-32 _ V 00784_Beschlussentwurf.pdf ===
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Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00784
Anlage:
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398
Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom
29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 20.04.2026
anliegende Empfehlung (Anlage) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass im Park an der Ecke Eduard-
Schmid-Str. / Ohlmüllerstr. das subjektive Sicherheitsgefühl dahingehend verbessert wird,
dass die Polizei präsenter ist und strikt gegen störende Personen vorgegangen wird.
Das Isarufer samt der angrenzenden Parkanlagen und Aufenthaltsflächen entwickelte sich
insbesondere auf Höhe der Reichenbachbrücke innerhalb der letzten Jahre vorrangig in
den wärmeren Sommermonaten von einem beliebten Naherholungsgebiet zu einem stark
frequentierten Treffpunkt, welcher neben sozialen Randgruppen (Obdachlose, Drogen-
und Trinkermilieu) auch verstärkt feierlauniges Publikum anzieht. Dort zeigten sich bereits
in den vergangenen Jahren Problematiken hinsichtlich lauter Musik, zurückbleibender
Vermüllung, sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Damit einhergehend bestehen
regelmäßig Nutzungskonflikte mit den dortigen Anwohnenden, Erholungs- und Freizeit
suchenden und frequentierenden Personen. Bzgl. dieser Problematiken wurden in den
vergangenen Jahren jeweils entsprechende Maßnahmen durch die Landeshauptstadt
München und die Polizei initiiert und umgesetzt. Zu erwähnen sind hierbei u. a. das
Aufstellen von Müllbehältnissen, die Intensivierung von Reinigungsintervallen,
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
KVR-I/222
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regelmäßige Polizeipräsenz im Rahmen von Schwerpunkt- und Kontrolleinsätzen,
sowie nicht zuletzt die Ausdehnung des Streifengebiets des Kommunalen Außendienstes
des Kreisverwaltungsreferates (KAD) vom Bahnhofsviertel auch auf diesen Bereich.
In diesem Jahr wurden im Kreisverwaltungsreferat bisher keine außergewöhnlichen
Hinweise bzgl. störenden Personen verzeichnet. Um die aktuelle Situation daher besser
einzuschätzen zu können, haben wir das Polizeipräsidium München um Stellungnahme
gebeten. Diese teilten uns Folgendes mit:
„Bei dem zu Rede stehenden Park handelt es sich um die sogenannten Frühlingsanlagen
im Dienstbereich der Polizeiinspektion 21 (Au), welche daher auch in die Beantwortung
miteinbezogen wurde.
Die Örtlichkeit stellt für die Polizeiinspektion 21 (Au) derzeit einen Tätigkeitsschwerpunkt
dar; die Auswertung auftretender Ordnungsstörungen und Straftaten im Bereich der
Isarauen/Frühlingsanlagen rechtfertigt momentan zudem das Ausschöpfen zusätzlicher
Maßnahmen i.S. des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Das hat einen erweiterten
Handlungsspielraum vor Ort tätig werdender Polizeikräfte zur Folge.
Insbesondere in den wärmeren Monaten wurden in der Vergangenheit daher regelmäßig
Kontrollen in den Isarauen durchgeführt, welche zu entsprechenden Aufgriffen, auch im
Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, führten.
Auf Basis dieser Erfahrungen ist die Durchführung entsprechender Konzepteinsätze auch
für das Jahr 2026 weiterhin vorgesehen.
Unabhängig von den beschriebenen Konzepteinsätzen sind die Polizeikräfte der
Polizeiinspektion 21 (Au) entsprechend sensibilisiert, im genannten Bereich auch im
Rahmen ihrer Streifentätigkeit Aufklärung zu betreiben und bei entsprechenden
Feststellungen niederschwellig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sind
regelmäßig geschlossene Einheiten zu Unterstützungseinsätzen auch im Bereich der
Polizeiinspektion 21 (Au) eingesetzt, welche jeweils zur Bestreifung und Kontrolle der
Isarauen angehalten werden.
Neben den genannten polizeilichen Maßnahmen steht die Polizeiinspektion 21 (Au) mit
den zuständigen Referaten der Stadt München in Kontakt, um die Situation stetig zu
verbessern. So wird derzeit der Rückschnitt der Begrünung im Bereich des sog.
„Schachbretts“ an der Reichenbachbrücke, sowie eine bessere Ausleuchtung für die
Abend- / Nachstunden diskutiert. Zudem bietet das mehrmals jährlich stattfindende
S.A.M.I-Gremium (Sicherheits- und Aktionsbündnis Münchner Institutionen) die
Möglichkeit, relevante Örtlichkeiten im Stadtgebiet mit den Sicherheitsakteuren Münchens
zu diskutieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu beschließen.
Das Polizeipräsidium München beobachtet die Situation im Bereich der Frühlingsanlagen
fortlaufend und prüft bei sich ändernder Deliktsgrundlage, bestehende und künftige
Maßnahmen, sowie anlassbezogen gegebenenfalls auch die rechtlichen
Voraussetzungen einer Videoüberwachung.“
Darüber hinaus bestreift auch der Kommunale Außendienst des
Kreisverwaltungsreferates (KAD) beginnend ab Juni und voraussichtlich bis Oktober
witterungs- und kapazitätsabhängig von Donnerstag bis Samstag im Zeitfenster 16:00 -
22:00 Uhr das Gebiet der Frühlingsanlagen. Dies hat sich in der "Sommersaison" 2025
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sehr bewährt. Der KAD wird bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
vorrangig kommunikativ tätig, um den erforderlichen Interessenausgleich und die
gegenseitige Rücksichtnahme zu stärken. Abhängig vom Ausmaß der Störung nimmt der
KAD jedoch auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf, wenn bußgeldbewehrte Verstöße
festgestellt werden, die dann im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet werden
können.
Zudem wird durch das Baureferat eine externe Parkaufsicht eingesetzt, welche in der
intensiven Nutzungszeit (je nach Wetter auch bis Oktober) nahezu täglich zwischen 14:00
Uhr bis 22:00 Uhr die Bereiche entlang der Isar bestreifen. Auch diese gehen bei
Nutzungskonflikten kommunikativ vor. Bürger*innenanliegen bzw. Meldungen von
Verstößen gegen die Landschaftsschutzverordnung im Bereich des Isarhochwasserbettes
können zudem von den Mitarbeiter*innen des Aufsichtsdienstes vor Ort
entgegengenommen werden.
Trotz all der Bemühungen aller Beteiligten und insbesondere der Einsatzkräfte, können
Nutzungskonflikte jedoch nicht gänzlich verhindert werden, zumal die verfügbaren Kräfte
nicht überall zur selben Zeit sein können.
Allerdings ist zu betonen, dass bestimmte Verhaltensweisen, wie Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, übermäßiger Lärm, die Belästigung anderer Personen
oder der regelwidrige Konsum bzw. Handel mit Cannabis oder Betäubungsmitteln nicht
hingenommen werden müssen.
Vielmehr können solche Handlungen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen, die
entsprechend durch die Münchner Polizei geahndet werden können.
Ordnungswidrigkeiten können zudem durch den KAD verfolgt werden.
Falls es vor Ort konkret zu Störungen kommt, ist der richtige Weg, die Polizei oder die vor
Ort befindlichen Einsatzkräfte des KAD oder des Baureferates entsprechend zu
informieren.
Sowohl die Landeshauptstadt München wie auch die Polizei möchten Sie daher darin
bestärken, bei konkreten Feststellungen von Verstößen, unabhängig von der Einstufung
als Ordnungswidrigkeit oder Straftat, unmittelbar die Polizei unter der Rufnummer „110“ zu
kontaktieren. Den Polizeibeamt*innen ist es durch eine Kontaktaufnahme möglich, die
Situation vor Ort zu klären, die Identität der Störenden / Täter*innen festzustellen und die
entsprechenden Schritte gegen diese einzuleiten. Darüber hinaus können hierdurch auch
die Einsatzkonzepte entsprechend optimiert werden. Entsprechendes gilt für die
unmittelbare Kontaktaufnahme zu den vor Ort befindlichen Einsatzkräften des KAD oder
des Baureferates.
Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass sich das Kreisverwaltungsreferat in
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium München und dem Baureferat auch in diesem
Sommer weiterhin intensiv mit der aktuellen Lage in den Frühlingsanlagen befasst. Falls
möglich und notwendig, wird durch Einleitung entsprechender Maßnahmen reagiert.
Uns ist bewusst, dass die Situation für Sie und andere Anwohnende nicht optimal ist
und es immer wieder Personen geben wird, die sich nicht rücksichtsvoll verhalten. Seien
Sie jedoch versichert, dass alle beteiligten Stellen bereits sehr bemüht sind, auch solchen
negativen Verhaltensweisen entgegenzutreten, sei es z. B. durch verstärkte
Kontrollen durch den KAD, des Baureferates und durch die Polizei. Dies hat auch diesen
Sommer wieder höchste Priorität. Wir gehen davon aus, dass das Zusammenwirken aller
beteiligten Stellen zu einer Besserung der Situation und insbesondere des subjektiven
Sicherheitsgefühls in diesem Bereich führen wird.
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Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen am 20.04.2026 wird daher entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung,
Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Empfehlung wird aus den dargestellten Gründen entsprochen. Alle verfügbaren
Einsatzkräfte werden auch in dieser „Sommersaison“ entscheidend darauf hinwirken,
dass Störungen für Anwohner*innen, Erholungssuchende und frequentierende
Personen so gering wie möglich bleiben.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes
Au-Haidhausen vom 20.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Die Referentin
Spengler Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Polizeipräsidium München, E2
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I / 222
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 5..pdf ===
Datum: 03.08.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 84
Telefax: 089 - 233 12 762606
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße
Sicherheitsmaßnahmen im Park Ecke Eduard-Schmid-Straße / Ohlmüllerstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03398 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom
20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00784
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sit...