(E) Einschränkung der "Day-Raves" vor dem alten Gasteig aufgrund hoher Lärmbelastung

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00767_Beschlussentwurf.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 2..pdf
  • 20-26 _ E 03320_E 03320 Einschraenkung Day Raves.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00767_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 763510 Einschränkung der „Day Raves“ vor dem alten Gasteig aufgrund hoher Lärmbelästigung Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00767 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03320 Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 24.03.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass „Day Raves“ vor dem alten Gaststeig künftig aufgrund hoher Lärmbelästigung für Anwohnende auf einmal bis zweimal pro Monat (statt bislang an jedem Wochenende) beschränkt werden sollten. Die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Bezirksinspektion Ost ist für den Vollzug gaststättenrechtlicher Vorschriften sowie für die Genehmigung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit Gaststätten im Stadtbezirk 05 sachlich und örtlich zuständig. „Day Raves“ bzw. Technoveranstaltungen wurden im vergangenen Sommer im Umgriff des „alten Gasteigs“ bei o.g. Dienststelle nicht beantragt und folglich auch nicht genehmigt. Kreisverwaltungsreferat HA III Gewerbeabteilung und Verbraucherschutz KVR III/15 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03320 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au- Haidhausen vom 24.03.2026 Seite 2 von 4 Bislang sind bei der Bezirksinspektion Ost und auch bei der Polizei (was eine Nachfrage bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 21 ergeben hat) keinerlei Beschwerden von Anwohnenden über Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen im o.g. Bereich eingegangen, sodass die genannten Dienststellen auch nicht regelnd, im Sinne des Schutzes von Anwohnenden vor unzumutbaren Lärmbelästigungen an jedem Wochenendtag, eingreifen konnten. Im vergangenen Sommer wurden einzelne Veranstaltungen im Außenbereich einer Gaststätte auf dem Gelände des alten Gasteigs durch die Bezirksinspektion Ost mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Auflagen genehmigt. Dabei handelte es sich jedoch um keine „Techno Partys“. Auch in den kommenden Monaten wurden einzelne geplante Veranstaltungen bereits bei der Bezirksinspektion Ost angemeldet, die ebenfalls mit entsprechenden Auflagen nach Beteiligung u.a. des Referates für Umwelt- und Klimaschutz und unter Auflagen zum Schutz der Anwohnenden genehmigt wurden. Diese Veranstaltungen finden jedoch nicht an jedem Wochenendtag statt. Die vorhandene Beschwerde über „Techno Raves“ auf dem Gelände des alten Gasteigs, die in der Bürgerversammlung vorgetragen wurde, hat die Bezirksinspektion Ost zum Anlass genommen entsprechende Kontrollen im Umgriff der o.g. Örtlichkeit durchzuführen. Sie ist bereits bei einer festgestellten nicht genehmigten Beschallung eines Wirtschaftsgartens einer auf dem Gelände des Gasteigs ansässigen Gaststätte regelnd eingeschritten. Weitere Kontrollen durch die Bezirksinspektion und die zuständige Polizeiinspektion werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Nachbarschaft vor Lärmbelästigung zu schützen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03320 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au- Haidhausen am 24.03.2026 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbeangelegenheiten, Herr Stadtrat Thomas Schmid haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Kreisverwaltungsreferat-Bezirksinspektion Ost hat die Empfehlung aus der Bürgerversammlung überprüft. Im Umgriff des alten Gasteigs werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen durchgeführt. Sobald konkrete Erkenntnisse bzw. Feststellungen zu „Day-Rave-Veranstaltungen“ auf dem Gelände des Gasteigs vorliegen, wird die genannte Dienststelle regelnd eingreifen. Genehmigungen von Techno-Partys an jedem Wochenende wurden bislang durch die zuständige Dienstelle nicht genehmigt und werden auch zukünftig nicht genehmigt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03320 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 24.03.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Spengler Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA III/15 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 2..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Einschränkung der "Day-Raves" vor dem alten Gasteig aufgrund hoher Lärmbelastung Einschränkung der "Day-Raves" vor dem alten Gasteig aufgrund hoher Lärmbelastung BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03320 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00767 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 29. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03320_E 03320 Einschraenkung Day Raves.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar