Referatsübergreifend abgestimmte Lösung zu Kompensationsmaßnahmen: BA 5 fordert zusätzliche Entsiegelung mindestens im Bereich der Schiltbergstraße (Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06250 und BA-Antrag Nr. 20-26 / B
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Referatsübergreifend abgestimmte Lösung zu Kompensationsmaßnahmen: BA 5 fordert zusätzliche Entsiegelung mindestens im Bereich der Schiltbergstraße (Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06250 und BA-Antrag Nr. 20-26 / B
06610) HIER: Antwort Planungsreferat vom 20.05.2026
=== 20-26 _ B 07045_BV_3.1_Entsiegelung_Schiltbergstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
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Jörg Spengler
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München, 30.09.2024
Ihr Schreiben
vom 18.07.2024
Ihr Zeichen Unser Zeichen
BV 3.1 / 09/24
Referatsübergreifend abgestimmte Lösung zu Kompensationsmaßnahmen: BA 5 fordert
zusätzliche Entsiegelung mindestens im Bereich der Schiltbergstraße (Folgeantrag zu
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06250 und BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06610)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2024 mit Ihrem
Schreiben vom 18.07.2024 beschäftigt. Er hat Folgendes einstimmig beschlossen:
Die einzelnen Stellungnahmen der Referate tragen nicht dazu bei, eine Lösung zu finden. Es
bedarf einer zwischen den Referaten abgestimmten Lösung. Der BA hat nun mehrfach seine
ablehnende Haltung bzgl. Kompensationsmaßnahmen im Rahmen, der lange angekündigten
und finanziell eingeplanten Maßnahmen am Johannisplatz übermittelt. Der BA bleibt bei seiner
Haltung, dass mindestens die Ecke im Bereich der Schiltbergstraße zusätzlich entsiegelt wer-
den muss, um zumindest etwas zusätzliches Grün im Stadtbezirk zu schaffen. Es wird erwartet,
dass MOR, BAU-G und PLAN hier eine gemeinsame Lösung finden.
Nach der Durchführung der Kompensationsmaßnahmen fordert der BA einen Bericht an, wie
die Gelder verwendet worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 07045_Antrag BA 5 Nr. 20-26 _ B 06250 .pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
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München, 19.12.2023
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BV 2.1 / 12/23
Sanierung Johannisplatz: Finanzierung aus dem MIP
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 folgendes einstimmig beschlossen:
Der BA fordert das Baureferat auf, die Sanierung des Johannisplatzes wie ursprünglich
vorgesehen aus dem MIP (Dezember 2022 Beschluss zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2022-
2026) zu finanzieren.
Begründung:
Laut Planungskonzept zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a ist es „geplant, außerhalb
des Planungsgebiets die vorhandene öffentliche Grünfläche am Johannisplatz aufzuwerten,
aktuellen Nutzer*inneninteressen anzupassen, zu erweitern und gendergerecht neu zu gestalten“.
Kompensationsmaßnahmen für fehlende öffentliche Grünflächen auf dem Johannisplatz zu
schaffen, wird von Seiten des BA klar abgelehnt. Der Johannisplatz ist rund 900 m vom
Planungsgrundstück entfernt, ist in dichte Bestandsbebauung eingebettet und wird bereits intensiv
genutzt. Der BA steht einer Verdichtung, wie sie durch das Vorhaben generiert wird, grundsätzlich
offen gegenüber. Die verpflichtenden Erholungs- und Grünflächen sind jedoch neu zu schaffen und
nicht über bereits vorhandene Flächen „zu verrechnen“.
Die baulichen Maßnahmen am Johannisplatz waren lange Zeit angekündigt, mit der Bevölkerung
und dem BA diskutiert, diese Planungen jetzt nachträglich über das Neubauvorhaben zu begrün-
den und zu finanzieren wird entschieden abgelehnt.
Bzgl. der Umgestaltung des Johannisplatzes fand bereits 2016 eine Bürgerbeteiligung statt, 2018
wurden dem BA erstmals Planungen vorgestellt. Anträge zur Umgestaltung gab es bereits mindes-
tens 04/2013 (SPD), 07/2015 (SPD) und 06/2016 (fraktionsübergreifend). Hintergrund war insbe-
sondere die Nutzung des Johannisplatzes als Pausenhof während der Sanierung der Kirchenschu-
le.
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Die Planung für den nun vorgelegten Bebauungsplan wurden nach Aufstellungsbeschlüssen von
2004 und 2008 2016 (wieder-) aufgenommen. 2019/2020 fand ein städtebaulicher und
landschaftsplanerischer Wettbewerb statt, dessen Ergebnisse dem Stadtrat 02/2021
bekanntgegeben wurden.
Erst im März 2023 haben wir von Seiten des Baureferates folgende Information bekommen:
„Nachdem im Dezember 2022 im Rahmen des Beschlusses zum Mehrjahresinvestitionsprogramm
2022-2026 die Finanzierung für das Projekt sichergestellt wurde, wird dieses Jahr nun der Entwurf
erarbeitet, die Baugenehmigung herbeigeführt, sowie die Ausführungsplanung und Ausschreibung
erstellt. Die Bauausführung wird dann im Frühjahr 2024 beginnen, die Fertigstellung ist im Sommer
2025 vorgesehen.“
Warum nun eine Verknüpfung beider Projekte stattfinden soll, ist demnach völlig unklar. Es ent-
steht vielmehr der Anschein, dass einfach keine anderen Ausgleichsflächen in der Nähe des Pla-
nungsgrundstücks gefunden wurden und zugleich nicht auf gewünschte Dichten verzichtet werden
sollte. Das Vorgehen widerspricht dem Gedanken und dem Ziel der Schaffung von öffentlichen
Grün- und Erholungsflächen im Rahmen von Bauvorhaben und kann so nicht hingenommen wer-
den.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 07045_Antwortschreiben vom 18.07.2024 zum Antrag Nr. 20-26 B 06610.pdf ===
=== 20-26 _ B 07045_Antwortschreiben zum Antrag Nr. 20-26 _ B 06250.pdf ===
=== 20-26 _ B 07045_BV_3.1_Sanierung_Johannisplatz-2.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Baureferat
BAU-G12
Vorsitzender:
Jörg Spengler
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BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 82
Telefax: 2 33-6 14 85
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München, 22.04.2024
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BV 3.1 / 04/24
Sanierung Johannisplatz als Kompensationsfläche für den Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1956a:
Zusätzliche Entsiegelungsmaßnahmen (Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06250)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BA 5 hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 folgendes einstimmig beschlossen:
Auf das Antwortschreiben zu unserem Antrag Nr. 20-26 / B 06250 wird verwiesen.
Der BA nimmt zur Kenntnis, dass das Baureferat die Neugestaltung des
Spielplatzes am Johannisplatz ab Herbst 2024 umsetzen wird. Wir kritisieren jedoch scharf,
dass diese lange geplante Verbesserung am Johannisplatz als Kompensationsfläche für den
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a dienen soll. Dadurch wird ja kein Quadratmeter
Grünfläche zusätzlich geschaffen, es werden lediglich mehr Einwohner*innen auf die zu
knappen Grünflächen im Stadtviertel verteilt. Ein ähnliches Vorgehen hat das Planungsreferat
bereits beim ehemaligen Paulaner Gelände und dem Kronepark verfolgt.
Das Mindeste wäre als zusätzliche Maßnahme eine Entsiegelung der südwestlichen Ecke des
Johannisplatzes / Bereich Schiltbergerstraße. Dies soll jedoch das Gesamtprojekt
Johannisplatz nicht verzögern, sondern kann ggf. auch im Nachgang umgesetzt werden. So
könnte zumindest etwas neue Grünfläche entstehen.
Wir fordern zudem eine kleinteilige Entsiegelung in der Schneckenburger/Kuglerstraße,
Elsässer/Breisacher Straße und Spicheren/Elsässer Straße (gegenüber der Container).
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Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 07045_B07045 Zusaetzliche Entsiegelung Schiltbergstrasse AS.pdf ===
=== 20-26 _ B 07045_Schreiben BA 5 vom 03.02.2026.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
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Referat für Stadtplanung und Bauordnung
PLAN-HAII-52
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München, 03.02.2026
Ihr Schreiben vom
09.12.2025
Ihr Zeichen Unser Zeichen
BV 3.2 / 01/26
Referatsübergreifend abgestimmte Lösung zu Kompensationsmaßnahmen: BA 5 fordert
zusätzliche Entsiegelung mindestens im Bereich der Schiltbergstraße (Folgeantrag zu
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06250 und BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06610)
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07045
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 21.01.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Grundsätzlich begrüßen wir, dass auch dieser Teil des Johannisplatzes entsiegelt werden soll.
Warum Teile der Kompensation bereits umgesetzt werden und andere nicht vor Rechtskraft
begonnen werden können, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen