=== 26-32 _ V 00474_V 00474 Parksituation im Karree Pariser Strasse, Rosenheimer Strasse, Orleansstrasse, Balanstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirk Mitte
MOR-GB2.11
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Parksituation im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleansstraße,
Balanstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen am 23.04.2024
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00474
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983
Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom
29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05- Au-Haidhausen hat am 23.03.2024 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 mit Verbesserungsvorschlägen hinsichtlich der Parksituation
im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleansstraße und Balanstraße beschlossen.
Dies soll durch mehr Kontrollen durch die Polizei und durch die Kommunale Verkehrsüberwa-
chung im Kreisverwaltungsreferat sowie durch eine bessere Baustellenkoordination in diesem
Bereich erfolgen. Des Weiteren wurde beantragt, die Rosenheimer Straße vorübergehend zum
ganztägigen freien Parken für Anwohner*innen freizugeben sowie die Fahrradparkplätze von
der Bazeillesstraße in die Rosenheimer Straße zu verlegen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch
von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenom-
men. Das Parklizenzgebiet „Franziskanerstraße“, in welchem sich die von Ihnen genannten
Örtlichkeiten befinden, wird von der KVÜ überwacht.
Die Überwachung dieses Lizenzgebietes erfolgt regelmäßig. Ein besonderes Augenmerk liegt
auch auf der Bazeillesstraße, in der durch die dort ansässige Grundschule ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen besteht. Durch gezielte Überwachungsmaßnahmen werden hier sowohl
die Sicherheit der Schulkinder als auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen berücksichtigt.
Die sich laufend durch Baustellen, Schanigärten und wechselnde Verkehrsanordnungen
verändernden Regelungen werden von den Mitarbeiter*innen der KVÜ gewürdigt und die
Überwachungsmaßnahmen entsprechend angepasst.
Der angesprochene Radweg in der Rosenheimer Straße wird ebenfalls mit hoher Intensität
überwacht. Darüber hinaus werden neben den täglich stattfindenden Kontrollen auch noch in
regelmäßigen Abständen sogenannte Sondereinsätze durchgeführt. Diese dienen dazu, die
Verkehrssituation für die Radfahrenden laufend zu verbessern.
Gerne nimmt die KVÜ diese Bürgerversammlungsempfehlung zum Anlass, die angesproche-
nen Straßen im Parklizenzgebiet „Franziskanerstraße“ weiterhin regelmäßig und unter
Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen zu überwachen.
Bezüglich einer Verbesserung der Situation im Parklizenzgebiet "Franziskanerstraße" können
leider keine Maßnahmen vorgenommen werden. Nahezu alle von Ost nach West verlaufenden
Straßen mit überwiegender Wohnnutzung wurden bereits in Straßen mit reinem Anwohnerpar-
ken umgewandelt. In den Straßen, in denen eine Anpassung überhaupt noch möglich wäre,
sind die Parkplätze aufgrund von Baumaßnahmen entfallen. Es ist davon auszugehen, dass
sich die Situation nach Beendigung dieser Baumaßnahmen wieder entspannen wird. Solange
die Baumaßnahmen andauern und die Parkplätze ohnehin nicht zur Verfügung stehen, ist
auch eine Anpassung der Parkregelungen in den Straßen nicht sinnvoll, zumal die Anpassung
der Beschilderung je nach Auftragslage beim Baureferat mehrere Monate in Anspruch nimmt.
Was die gewünschte Parkregelung in der Rosenheimer Straße angeht, so dürfen Anwohner*-
innen mit Parkausweis dort bereits ab 18 Uhr kostenfrei in den Kurzparkbereichen parken.
Eine weitere Anpassung allein zugunsten der Bewohner*innen ist aufgrund der hohen Gewer-
bedichte in der Rosenheimer Straße sowie der Lage als Grenzstraße zum Lizenzgebiet
"Franzosenviertel" nicht möglich.
Hinsichtlich der Baustellensituation werden in München Jahr für Jahr zahlreiche Baumaßnah-
men (über 19.000 Einzelgenehmigungen) durchgeführt. Dies sind sowohl Grabungen für die
Verlegung, Instandhaltung oder Reparatur von Versorgungsleitungen (beispielsweise Gas-,
Wasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen), Straßen- und Gleisbauarbeiten, als auch
private Maßnahmen wie Hochbauarbeiten oder Haus- und Wohnungssanierungen.
Dabei hat jede*r öffentliche und private Bauherr*in das Recht darauf, auch öffentlichen Grund
für die Durchführung ihrer*seiner Baumaßnahme zu nutzen, wenn dies zwingend erforderlich
ist. Hierfür kann beim Mobilitätsreferat eine entsprechende Genehmigung nach der Straßen-
verkehrsordnung und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz beantragt werden.
Als Straßenverkehrsbehörde haben wir dabei die Möglichkeit der verkehrsregelnden Einfluss-
nahme, d.h. es können Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Straßen-
verkehrs erteilt werden. Dies sind z.B. entsprechende Verkehrsführungsmaßnahmen,
Absicherungen oder Beschilderungen. Eine zeitliche Koordination oder gar Ablehnung einer
(privaten) Baumaßnahme ist dabei nicht ohne weiteres möglich, jedenfalls nicht mit der
Begründung, dass sehr viele Parkplätze wegfallen und eine Anlieferung für alle anderen
Anlieger schwierig wird, zumal dieses Problem nicht allein aufgrund der Baustellen entsteht. In
vielen Fällen handelt es sich auch um dringende Reparaturarbeiten, die erforderlich sind, um
größere Schäden an Leitungen, Straßen oder Gebäuden zu verhindern.
Planbare öffentliche Baumaßnahmen, wie Straßen- und Gleisbauarbeiten oder die Neuverle-
gung von Versorgungsleitungen, werden bereits von dem städtischen Baustellenmanagement
beim Mobilitätsreferat unter Berücksichtigung der entsprechenden Baustellen- und Verkehrs-
situation so eingeplant, dass die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer*innen und Anwoh-
ner*innen so gering wie möglich gehalten werden.
In einer Millionenstadt wie München können jedoch aufgrund der Vielzahl der o.g. Baustellen
Beeinträchtigungen aufgrund zeitlich oder örtlich nahe aneinander liegender Baumaßnahmen
nicht immer ausgeschlossen werden.
Aktuell finden im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleanstraße, Balanstraße
einige größere Baumaßnahmen statt, u. a. die Dampfnetzumstellung der Stadtwerke
München. Hierfür müssen im gesamten Viertel zeitgleich zahlreiche Schachtöffnungen
bereitgestellt werden. Dazu kommen einige private Sanierungsmaßnahmen.
Ganz unabhängig von der gegenwärtigen Baustellensituation in den genannten Parklizenzge-
bieten möchten und müssen wir darauf hinweisen, dass auch mit dem Erwerb eines
Bewohnerparkausweises kein Recht bzw. Anspruch auf Freihaltung eines Parkplatzes im
einschlägigen Parkquartier besteht.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt im eigenen Lizenzgebiet zum kostenfreien und
unbegrenzten Parken auf fast allen Stellplätzen im öffentlichen Raum. Dies ist in der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung so geregelt, eine Ausweitung der
Parkberechtigung auf andere Lizenzgebiete ist nicht möglich.
Weiter dürfen wir anmerken, dass für die beanspruchten Baustellenflächen bei privaten
Baumaßnahmen auch Sondernutzungsgebühren zu entrichten sind, die gemäß der vom
Stadtrat beschlossenen Sondernutzungsgebührensatzung nach Zeit und Fläche berechnet
werden. Insofern liegt es auch grundsätzlich im Interesse der Baufirmen, die benötigten
Baustellenflächen bei privaten Baumaßnahmen baldmöglichst zu räumen.
Bezüglich des Vorschlages der Verlegung der Fahrradabstellanlagen von der Bazeillestraße in
die Rosenheimer Straße teilen wir mit, dass die Situierung der Fahrradabstellanlagen an der
Ecke Bazeillestraße / Rosenheimer Straße sowie vor der Grundschule auf Vorschläge des
Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen zurückgehen. (vgl. BA-Antrag Nr. 20-26 / B 04907,
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7512502). Das Mobilitätsreferat hat den Bedarf an
Fahrradstellplätzen bestätigt und stuft die Umwandlungen der Kfz-Stellplätze in
Fahrradstellplätze als verträglich ein. Eine Verlegung in die Rosenheimer Straße ist daher
nicht vorgesehen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen vom 23.04.2024 kann nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Bezirksausschuss nimmt die Ausführungen des Mobilitätsreferates zur Kenntnis.
Einer Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wird im Rahmen der vorhandenen
personellen Ressourcen weiterhin nachgekommen.
Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht veranlasst.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes
Au-Haidhausen am 23.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Jörg Spengler Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA – 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA – 05 Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA – 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.112
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00474_V 00474 Parksituation im Karree Pariser Strasse, Rosenheimer Strasse, Orleansstrasse, Balanstrasse A.pdf ===
Stichwort, Parkraummanagenienfim Lizenzgebiet Franziskanerstraße und situation der
Radfahrer*innen an der Rosenheimer Straße
(Ja. schönen gutenAbend, liebe Versammelte ....
-.ld ich wohne bzw. lebe mit meiner Famil:., seit übe Jahren in der
Wir leben als Familie sehr gerne im Viertel und waren bisher - mal abgesehen von ein paar
kleinerenAufregern - auch immer recht zufrieden mit der Gesamtsituation. Wir
bewerkstelligen alles, was im Alltag anfällt mit dem Fahrrad, sind aber auchAutobesitzer und
müsse,n als solche feststellen, dass das, was jetzt gerade im Karree Rosenheimer Straße -
Pariser Straße - Balanstraße und Orleansstraße bzw. Bazeillesstraße passiert, einl:;) noch nie
da gewesene Zumutung ist und auch nicht wirklich durchdacht scheint.
Zur Erklärung:
' '
Dass in der Bazeillesstraße schon immer zahlreiche Autos parken, deren Fahrer*innen gar
keine Berechtigung haben, weil sie nichtAnwohner*innen sind, daran haben wir uns
gewöhnt.
Un? gewöhnt haben wir uns auch darari, dass wir seit Corona in der Bazeillesstr. zwei
Schanigärten,'wobei aktuell erst einer aufgebaut ist, haben, welche jeweils drei Parkplätze
geschluckt haben. • •
(Und jetztist die BazeiUesstraße gar nicht besonders lang und auch eine reine
• Anwohnerparkzone ...)
' ' 1
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Im letzten Jahr sind dann in der Balanstraße zwei Fahrradparkiorien eingerichtet worden, "i
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