(E) Parksituation im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleansstraße, Balanstraße

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  • 26-32 _ V 00474_V 00474 Parksituation im Karree Pariser Strasse, Rosenheimer Strasse, Orleansstrasse, Balanstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00474_V 00474 Parksituation im Karree Pariser Strasse, Rosenheimer Strasse, Orleansstrasse, Balanstrasse A.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 2..pdf
  • 20-26 _ E 01983_Parkraummangement_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00474_V 00474 Parksituation im Karree Pariser Strasse, Rosenheimer Strasse, Orleansstrasse, Balanstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirk Mitte MOR-GB2.11 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parksituation im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleansstraße, Balanstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen am 23.04.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00474 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05- Au-Haidhausen hat am 23.03.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 mit Verbesserungsvorschlägen hinsichtlich der Parksituation im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleansstraße und Balanstraße beschlossen. Dies soll durch mehr Kontrollen durch die Polizei und durch die Kommunale Verkehrsüberwa- chung im Kreisverwaltungsreferat sowie durch eine bessere Baustellenkoordination in diesem Bereich erfolgen. Des Weiteren wurde beantragt, die Rosenheimer Straße vorübergehend zum ganztägigen freien Parken für Anwohner*innen freizugeben sowie die Fahrradparkplätze von der Bazeillesstraße in die Rosenheimer Straße zu verlegen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenom- men. Das Parklizenzgebiet „Franziskanerstraße“, in welchem sich die von Ihnen genannten Örtlichkeiten befinden, wird von der KVÜ überwacht. Die Überwachung dieses Lizenzgebietes erfolgt regelmäßig. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Bazeillesstraße, in der durch die dort ansässige Grundschule ein erhöhtes Verkehrsaufkommen besteht. Durch gezielte Überwachungsmaßnahmen werden hier sowohl die Sicherheit der Schulkinder als auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen berücksichtigt. Die sich laufend durch Baustellen, Schanigärten und wechselnde Verkehrsanordnungen verändernden Regelungen werden von den Mitarbeiter*innen der KVÜ gewürdigt und die Überwachungsmaßnahmen entsprechend angepasst. Der angesprochene Radweg in der Rosenheimer Straße wird ebenfalls mit hoher Intensität überwacht. Darüber hinaus werden neben den täglich stattfindenden Kontrollen auch noch in regelmäßigen Abständen sogenannte Sondereinsätze durchgeführt. Diese dienen dazu, die Verkehrssituation für die Radfahrenden laufend zu verbessern. Gerne nimmt die KVÜ diese Bürgerversammlungsempfehlung zum Anlass, die angesproche- nen Straßen im Parklizenzgebiet „Franziskanerstraße“ weiterhin regelmäßig und unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen zu überwachen. Bezüglich einer Verbesserung der Situation im Parklizenzgebiet "Franziskanerstraße" können leider keine Maßnahmen vorgenommen werden. Nahezu alle von Ost nach West verlaufenden Straßen mit überwiegender Wohnnutzung wurden bereits in Straßen mit reinem Anwohnerpar- ken umgewandelt. In den Straßen, in denen eine Anpassung überhaupt noch möglich wäre, sind die Parkplätze aufgrund von Baumaßnahmen entfallen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation nach Beendigung dieser Baumaßnahmen wieder entspannen wird. Solange die Baumaßnahmen andauern und die Parkplätze ohnehin nicht zur Verfügung stehen, ist auch eine Anpassung der Parkregelungen in den Straßen nicht sinnvoll, zumal die Anpassung der Beschilderung je nach Auftragslage beim Baureferat mehrere Monate in Anspruch nimmt. Was die gewünschte Parkregelung in der Rosenheimer Straße angeht, so dürfen Anwohner*- innen mit Parkausweis dort bereits ab 18 Uhr kostenfrei in den Kurzparkbereichen parken. Eine weitere Anpassung allein zugunsten der Bewohner*innen ist aufgrund der hohen Gewer- bedichte in der Rosenheimer Straße sowie der Lage als Grenzstraße zum Lizenzgebiet "Franzosenviertel" nicht möglich. Hinsichtlich der Baustellensituation werden in München Jahr für Jahr zahlreiche Baumaßnah- men (über 19.000 Einzelgenehmigungen) durchgeführt. Dies sind sowohl Grabungen für die Verlegung, Instandhaltung oder Reparatur von Versorgungsleitungen (beispielsweise Gas-, Wasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen), Straßen- und Gleisbauarbeiten, als auch private Maßnahmen wie Hochbauarbeiten oder Haus- und Wohnungssanierungen. Dabei hat jede*r öffentliche und private Bauherr*in das Recht darauf, auch öffentlichen Grund für die Durchführung ihrer*seiner Baumaßnahme zu nutzen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Hierfür kann beim Mobilitätsreferat eine entsprechende Genehmigung nach der Straßen- verkehrsordnung und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz beantragt werden. Als Straßenverkehrsbehörde haben wir dabei die Möglichkeit der verkehrsregelnden Einfluss- nahme, d.h. es können Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Straßen- verkehrs erteilt werden. Dies sind z.B. entsprechende Verkehrsführungsmaßnahmen, Absicherungen oder Beschilderungen. Eine zeitliche Koordination oder gar Ablehnung einer (privaten) Baumaßnahme ist dabei nicht ohne weiteres möglich, jedenfalls nicht mit der Begründung, dass sehr viele Parkplätze wegfallen und eine Anlieferung für alle anderen Anlieger schwierig wird, zumal dieses Problem nicht allein aufgrund der Baustellen entsteht. In vielen Fällen handelt es sich auch um dringende Reparaturarbeiten, die erforderlich sind, um größere Schäden an Leitungen, Straßen oder Gebäuden zu verhindern. Planbare öffentliche Baumaßnahmen, wie Straßen- und Gleisbauarbeiten oder die Neuverle- gung von Versorgungsleitungen, werden bereits von dem städtischen Baustellenmanagement beim Mobilitätsreferat unter Berücksichtigung der entsprechenden Baustellen- und Verkehrs- situation so eingeplant, dass die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer*innen und Anwoh- ner*innen so gering wie möglich gehalten werden. In einer Millionenstadt wie München können jedoch aufgrund der Vielzahl der o.g. Baustellen Beeinträchtigungen aufgrund zeitlich oder örtlich nahe aneinander liegender Baumaßnahmen nicht immer ausgeschlossen werden. Aktuell finden im Karree Pariser Straße, Rosenheimer Straße, Orleanstraße, Balanstraße einige größere Baumaßnahmen statt, u. a. die Dampfnetzumstellung der Stadtwerke München. Hierfür müssen im gesamten Viertel zeitgleich zahlreiche Schachtöffnungen bereitgestellt werden. Dazu kommen einige private Sanierungsmaßnahmen. Ganz unabhängig von der gegenwärtigen Baustellensituation in den genannten Parklizenzge- bieten möchten und müssen wir darauf hinweisen, dass auch mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises kein Recht bzw. Anspruch auf Freihaltung eines Parkplatzes im einschlägigen Parkquartier besteht. Der Bewohnerparkausweis berechtigt im eigenen Lizenzgebiet zum kostenfreien und unbegrenzten Parken auf fast allen Stellplätzen im öffentlichen Raum. Dies ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung so geregelt, eine Ausweitung der Parkberechtigung auf andere Lizenzgebiete ist nicht möglich. Weiter dürfen wir anmerken, dass für die beanspruchten Baustellenflächen bei privaten Baumaßnahmen auch Sondernutzungsgebühren zu entrichten sind, die gemäß der vom Stadtrat beschlossenen Sondernutzungsgebührensatzung nach Zeit und Fläche berechnet werden. Insofern liegt es auch grundsätzlich im Interesse der Baufirmen, die benötigten Baustellenflächen bei privaten Baumaßnahmen baldmöglichst zu räumen. Bezüglich des Vorschlages der Verlegung der Fahrradabstellanlagen von der Bazeillestraße in die Rosenheimer Straße teilen wir mit, dass die Situierung der Fahrradabstellanlagen an der Ecke Bazeillestraße / Rosenheimer Straße sowie vor der Grundschule auf Vorschläge des Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen zurückgehen. (vgl. BA-Antrag Nr. 20-26 / B 04907, https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7512502). Das Mobilitätsreferat hat den Bedarf an Fahrradstellplätzen bestätigt und stuft die Umwandlungen der Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze als verträglich ein. Eine Verlegung in die Rosenheimer Straße ist daher nicht vorgesehen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au- Haidhausen vom 23.04.2024 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Bezirksausschuss nimmt die Ausführungen des Mobilitätsreferates zur Kenntnis. Einer Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wird im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen weiterhin nachgekommen. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht veranlasst. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01983 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am 23.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Jörg Spengler Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA – 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA – 05 Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA – 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.112 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00474_V 00474 Parksituation im Karree Pariser Strasse, Rosenheimer Strasse, Orleansstrasse, Balanstrasse A.pdf === Stichwort, Parkraummanagenienfim Lizenzgebiet Franziskanerstraße und situation der Radfahrer*innen an der Rosenheimer Straße (Ja. schönen gutenAbend, liebe Versammelte .... -.ld ich wohne bzw. lebe mit meiner Famil:., seit übe Jahren in der Wir leben als Familie sehr gerne im Viertel und waren bisher - mal abgesehen von ein paar kleinerenAufregern - auch immer recht zufrieden mit der Gesamtsituation. Wir bewerkstelligen alles, was im Alltag anfällt mit dem Fahrrad, sind aber auchAutobesitzer und müsse,n als solche feststellen, dass das, was jetzt gerade im Karree Rosenheimer Straße - Pariser Straße - Balanstraße und Orleansstraße bzw. Bazeillesstraße passiert, einl:;) noch nie da gewesene Zumutung ist und auch nicht wirklich durchdacht scheint. Zur Erklärung: ' ' Dass in der Bazeillesstraße schon immer zahlreiche Autos parken, deren Fahrer*innen gar keine Berechtigung haben, weil sie nichtAnwohner*innen sind, daran haben wir uns gewöhnt. Un? gewöhnt haben wir uns auch darari, dass wir seit Corona in der Bazeillesstr. zwei Schanigärten,'wobei aktuell erst einer aufgebaut ist, haben, welche jeweils drei Parkplätze geschluckt haben. • • (Und jetztist die BazeiUesstraße gar nicht besonders lang und auch eine reine • Anwohnerparkzone ...) ' ' 1 \ Im letzten Jahr sind dann in der Balanstraße zwei Fahrradparkiorien eingerichtet worden, "i d...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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