=== 26-32 _ V 00787_V 00787 Testphase Fussgaengerzonenabschnitt Weissenburger Strasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Tel.: 233 - 52 98 74 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Testphase eines Fußgängerzonenabschnitts in der Weißenburger Straße
Einhalten der in der Geschäftsordnung und BV-Satzung festgelegten Fristen durch die
Stadtverwaltung (hier: Fußgängerzone Weißenburger Straße)
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen am 09.04.2024
Kontrolle des Vollzugs der Bürgerversammlungsanträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01975 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen am 23.04.2024
Gesonderte Abstimmung zur Fußgängerzone Weißenburger Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02586 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 01.04.2025
Erweiterung Fußgängerzone von Weißenburger Straße bis Orleansplatz
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02594 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 01.04.2025
Einberufung einer Einwohnerversammlung mit echter Bürgerbeteiligung bzgl. der
Weißenburger Straße als Fußgängerzone
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02595 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 01.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00787
Anlagen:
• BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879
• BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01975
• BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02586
• BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02594
• BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02595
Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom
29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 – Einhalten der in der Geschäftsordnung und BV-
Satzung festgelegten Fristen durch die Stadtverwaltung (hier: Fußgängerzone
Weißenburger Straße)
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen hat am 09.04.2024 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 beschlossen.
Es wird beantragt, dass der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung dafür Sorge
tragen möge, dass das Mobilitätsreferat künftig die in der Satzung für
Bürgerversammlungen sowie in der Geschäftsordnung des Münchner Stadtrats
festgelegten Fristen einhält.
In der Bürgerversammlungsempfehlung wird angemerkt, dass die ursprünglich zugesagte
Einwohnerversammlung zur geplanten fußgängerfreundlichen Umgestaltung der
Weißenburger Straße nicht durchgeführt wurde. Stattdessen seien Informations- und
Diskussionsveranstaltungen abgehalten worden, die sich wesentlich von einer formellen
Einwohnerversammlung unterscheiden, da dort keine Anträge gestellt oder Abstimmungen
durchgeführt werden können. Dies wird als Einschränkung der demokratischen
Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Haidhausen und der Au bewertet.
Zudem wird beanstandet, dass sowohl ein Antrag der Stadtratsfraktionen von Bündnis
90/Die Grünen und SPD vom 11. November 2022 als auch Empfehlungen aus den
Bürgerversammlungen 2023 nicht fristgerecht behandelt worden seien. Die in der
Geschäftsordnung des Stadtrats vorgesehenen Fristen seien teils deutlich überschritten
worden.
Weiterhin wird die Darstellung in einer Beschlussvorlage kritisiert, wonach „der Stadtrat“
die Einrichtung einer Fußgängerzone gefordert habe. Tatsächlich habe es sich lediglich um
einen Antrag der genannten Fraktionen gehandelt, über den noch kein Stadtratsbeschluss
gefasst worden sei.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeord-
nung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu
den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bür-
gerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerver-
sammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Nachfolgend werden mit einem Rückblick in die Projektgeschichte die Gründe für die späte
Behandlung erläutert.
Der Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen hat die Stadtverwaltung im Jahr 2019 mit seinem
Antrag „Weißenburger Straße: Einkaufsstraße fußgängerfreundlich umgestalten“ (14–20 /
B 06221, https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/5482677#ergebnisse) aufgefordert
darzustellen, welche verkehrsrechtlichen und städtebaulichen Möglichkeiten bestehen, um
die Weißenburger Straße fußgängerfreundlicher zu gestalten und damit die Aufenthalts-
qualität in der zentralen Geschäftsstraße Haidhausens zu erhöhen.
Das damals noch zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitete darauf-
hin in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Baureferat drei Varian-
ten zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung und stellte diese dem Bezirksausschuss 2020
per Antwortschreiben vor:
• Variante 1: Fußgängerzone in der gesamten Weißenburger Straße
• Variante 2: Fußgängerzone in dem Teilstück zwischen Pariser Platz und Weißenburger
Platz
• Variante 3: Kleinräumliche Teilmaßnahmen (bspw. Reduzierung der Geschwindigkeit
bzw. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs)
In seinem Antwortschreiben stufte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die
Variante 3 als am verträglichsten ein und bat den Bezirksausschuss, „[…] nach eventueller
Diskussion mit den Bürger*innen“ […], um seine Einschätzung der Varianten und
Vorschläge zum weiteren Vorgehen (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/5482677).
Aufgrund der Corona-Pandemie sah die Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt von einer
Präsentation der ausgearbeiteten Varianten in Präsenz ab. Dem Bezirksausschuss stand
es jedoch frei, die von dem mit seiner Gründung ab 2021 zuständigen Mobilitätsreferat
erarbeiteten Varianten zur Umgestaltung vor einer Entscheidung mit den Bürger*innen zu
erörtern und zu diesem Zweck, gegebenenfalls auch eine Einwohnerversammlung
einzuberufen (vgl. https://stadt.muenchen.de/infos/einwohnerversammlungen.html).
Der Bezirksausschuss als demokratisch gewähltes Gremium des Stadtteils entschied sich
in seiner Sitzung am 24.02.2021 mehrheitlich für die Einrichtung einer Fußgängerzone im
Abschnitt zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz, jedoch mit der Ergänzung, den
Radverkehr weiterhin zuzulassen. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, die entspre-
chend angepasste Variante 2b, die eine Freigabe für den Radverkehr vorsieht, zu prüfen.
Im Stadtrat wurde das Thema im November 2022 erneut aufgegriffen. Mit dem Antrag „Die
Weißenburger Straße wird Fußgängerzone“ (20–26 / A 03279,
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7418623) wurde gefordert, die Weißenburger
Straße noch bis zu den Sommerferien 2023 im Rahmen eines Pilotversuchs provisorisch
zur Fußgängerzone umzugestalten.
Im Januar 2023 hat das Mobilitätsreferat die vertiefte Prüfung zur möglichen Umsetzung
einer Fußgängerzone in der Weißenburger Straße aufgenommen und erste verkehrliche
Untersuchungen durchgeführt. Parallel dazu wurden erste Überlegungen zur möglichen
Neugestaltung des Straßenraums entwickelt.
Neben verkehrsplanerischen und gestalterischen Fragestellungen waren aufgrund der
vorgesehenen funktionalen Änderung des Straßenabschnitts auch verkehrsrechtliche
Aspekte zu klären. Im Zuge der notwendigen fachlichen Prüfungen sowie der erforderli-
chen internen und referatsübergreifenden Abstimmungen wurde deutlich, dass die seitens
der Politik geforderte Umsetzung der Fußgängerzone bis zu den Sommerferien 2023 nicht
realisierbar war.
Gleichzeitig wurden Forderungen nach einer ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung zur mögli-
chen Einrichtung einer Fußgängerzone geäußert. Vor dem Hintergrund des politischen
Ziels einer möglichst zeitnahen Umsetzung bei gleichzeitiger frühzeitiger Einbindung der
Bürgerschaft entschied sich der Bezirksausschuss für eine Beteiligung in Form von
Informations- und Diskussionsveranstaltungen und gegen die Einberufung einer
Einwohnerversammlung, da diese dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung entgegenstehen
würde. Die schlussendliche Entscheidung gegen die Einberufung einer
Einwohnerversammlung oblag dabei einzig dem Bezirksausschuss, da die Verwaltung – in
diesem Fall das Mobilitätsreferat – selbst keine Einwohnerversammlung (im Sinne des § 6
der Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung) einberufen kann, sondern nur ein
Bezirksausschuss. Wie dem Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München (Nr.
20-26/ V 12524) entnommen werden kann, hat sich dieser jedoch in seiner Sitzung am
28.02.2024 gegen die Empfehlung der Bürgerversammlung Nr. 20-26/ E 01213 auf
Einberufung einer Einwohnerversammlung ausgesprochen.
Das Mobilitätsreferat erarbeitete hierzu ein Beteiligungskonzept, das in mehrere Etappen
gegliedert war und am 26.07.2023 in der Vollversammlung des 05. Stadtbezirks Au-
Haidhausen öffentlich präsentiert wurde. Im Oktober und November wurden gemeinsam
mit dem Bezirksausschuss drei Informations- und Diskussionsveranstaltungen
durchgeführt, um über Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren
und Mitwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen: ein Austausch mit Gewerbetreibenden am 12.
Oktober sowie eine Präsenzveranstaltung am 23. Oktober und eine Onlineveranstaltung
am 23. November, jeweils mit besonderem Fokus auf die Anwohnerschaft der
Weißenburger Straße und der angrenzenden Straßen. Ziel der Veranstaltungen war es,
bereits frühzeitig Fragen, Bedenken und Anregungen zu den Planungen aufzugreifen und
in die Ausgestaltung einfließen zu lassen.
Die Ergebnisse der ersten fachlichen Prüfungen sowie der ersten Phase der Beteiligung
sind auch in der Sitzungsvorlage Nr. 20–26 / V 12524 dargestellt. Auf Seite 7 dieser
Sitzungsvorlage wird zudem die bereits im Jahr 2020 von der Stadtverwaltung empfohlene
Variante erneut aufgegriffen (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8271755),
wonach eine Verkehrsberuhigung auch durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs erreicht werden könnte. Der Bezirksausschuss des BA 05 verfolgte
jedoch weiterhin das Ziel der Einrichtung einer Fußgängerzone und beschloss in seiner
Sitzung am 28.02.2024 die Umsetzung einer entsprechenden Testphase.
Nach Beginn der Testphase im August 2024 fanden im September und Oktober 2024
sowie im Januar 2025 insgesamt drei Bürgersprechstunden des Mobilitätsreferats statt.
Hier konnten die Bürger*innen und Gewerbetreibende ihre Fragen und Anliegen direkt an
Vertreter*innen des Bezirksausschusses und des Mobilitätsreferats richten.
Im Mai 2025 fand eine weitere Veranstaltung statt, in der über den weiteren Projektverlauf
informiert und die bevorstehenden Befragungen der Nutzergruppen (Anwohnende,
Gewerbe, Passant*innen) angekündigt wurden. Im Januar 2026 wurden schließlich im
Rahmen einer Abschlussveranstaltung die Ergebnisse der projektbegleitenden
Untersuchungen sowie das weitere Vorgehen vorgestellt.
Parallel zur Beteiligung galt es aber auch, das Konzept zur fachlichen Bewertung der
Testphase auszuarbeiten und umzusetzen. Das Konzept umfasste neben einer
Parkraumerhebung im gesamten Lizenzgebiet Franzosenviertel auch Verkehrszählungen
vor und während der Testphase der Fußgängerzone im betroffenen Straßenabschnitt
sowie im umliegenden Straßennetz, um anschließend beurteilen zu können, ob und wie
sich die getestete Verkehrsregelung auf den Kfz-, den Fuß-, den Rad- und den
Lieferverkehr auswirkt. Ergänzt wurden die verkehrlichen Untersuchungen durch
Befragungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Passant*innen sowie durch die
Erkenntnisse aus dem gesammelten Feedback.
Wie der dargestellte Projektverlauf zeigt, sind die fachlichen und organisatorischen Arbeits-
schritte zur Vorbereitung, Umsetzung und fachlichen Evaluierung einer Testphase sehr
umfangreich und zeitintensiv. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten ein-
schlägige Bürgerversammlungsempfehlungen und -anfragen im Rahmen der laufenden
Projektb...