(E) Testphase eines Fußgängerzonenabschnitts in der Weißenburger Straße

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  • 26-32 _ V 00787_V 00787 Testphase Fussgaengerzonenabschnitt Weissenburger Strasse BE.pdf
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  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 3..pdf
  • 20-26 _ E 01879_30_oeff_geschwaerzt.pdf
  • 20-26 _ E 01975_Einwohnerversammlung_oeff.pdf
  • 20-26 _ E 02594_E 02594 Erweiterung Fussgaengerzone.pdf
  • 20-26 _ E 02586_10_Abstimmung_Fussgaengerzone_oeff.pdf
  • 20-26 _ E 02595_E 02595 Einwohnerversammlung.pdf
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Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00787_V 00787 Testphase Fussgaengerzonenabschnitt Weissenburger Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 52 98 74 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Testphase eines Fußgängerzonenabschnitts in der Weißenburger Straße Einhalten der in der Geschäftsordnung und BV-Satzung festgelegten Fristen durch die Stadtverwaltung (hier: Fußgängerzone Weißenburger Straße) Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen am 09.04.2024 Kontrolle des Vollzugs der Bürgerversammlungsanträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 01975 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen am 23.04.2024 Gesonderte Abstimmung zur Fußgängerzone Weißenburger Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02586 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 01.04.2025 Erweiterung Fußgängerzone von Weißenburger Straße bis Orleansplatz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02594 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 01.04.2025 Einberufung einer Einwohnerversammlung mit echter Bürgerbeteiligung bzgl. der Weißenburger Straße als Fußgängerzone Empfehlung Nr. 20-26 / E 02595 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 01.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00787 Anlagen: • BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 • BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01975 • BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02586 • BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02594 • BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02595 Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 – Einhalten der in der Geschäftsordnung und BV- Satzung festgelegten Fristen durch die Stadtverwaltung (hier: Fußgängerzone Weißenburger Straße) Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen hat am 09.04.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01879 beschlossen. Es wird beantragt, dass der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung dafür Sorge tragen möge, dass das Mobilitätsreferat künftig die in der Satzung für Bürgerversammlungen sowie in der Geschäftsordnung des Münchner Stadtrats festgelegten Fristen einhält. In der Bürgerversammlungsempfehlung wird angemerkt, dass die ursprünglich zugesagte Einwohnerversammlung zur geplanten fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Weißenburger Straße nicht durchgeführt wurde. Stattdessen seien Informations- und Diskussionsveranstaltungen abgehalten worden, die sich wesentlich von einer formellen Einwohnerversammlung unterscheiden, da dort keine Anträge gestellt oder Abstimmungen durchgeführt werden können. Dies wird als Einschränkung der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Haidhausen und der Au bewertet. Zudem wird beanstandet, dass sowohl ein Antrag der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 11. November 2022 als auch Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen 2023 nicht fristgerecht behandelt worden seien. Die in der Geschäftsordnung des Stadtrats vorgesehenen Fristen seien teils deutlich überschritten worden. Weiterhin wird die Darstellung in einer Beschlussvorlage kritisiert, wonach „der Stadtrat“ die Einrichtung einer Fußgängerzone gefordert habe. Tatsächlich habe es sich lediglich um einen Antrag der genannten Fraktionen gehandelt, über den noch kein Stadtratsbeschluss gefasst worden sei. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeord- nung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bür- gerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerver- sammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Nachfolgend werden mit einem Rückblick in die Projektgeschichte die Gründe für die späte Behandlung erläutert. Der Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen hat die Stadtverwaltung im Jahr 2019 mit seinem Antrag „Weißenburger Straße: Einkaufsstraße fußgängerfreundlich umgestalten“ (14–20 / B 06221, https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/5482677#ergebnisse) aufgefordert darzustellen, welche verkehrsrechtlichen und städtebaulichen Möglichkeiten bestehen, um die Weißenburger Straße fußgängerfreundlicher zu gestalten und damit die Aufenthalts- qualität in der zentralen Geschäftsstraße Haidhausens zu erhöhen. Das damals noch zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitete darauf- hin in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Baureferat drei Varian- ten zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung und stellte diese dem Bezirksausschuss 2020 per Antwortschreiben vor: • Variante 1: Fußgängerzone in der gesamten Weißenburger Straße • Variante 2: Fußgängerzone in dem Teilstück zwischen Pariser Platz und Weißenburger Platz • Variante 3: Kleinräumliche Teilmaßnahmen (bspw. Reduzierung der Geschwindigkeit bzw. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs) In seinem Antwortschreiben stufte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Variante 3 als am verträglichsten ein und bat den Bezirksausschuss, „[…] nach eventueller Diskussion mit den Bürger*innen“ […], um seine Einschätzung der Varianten und Vorschläge zum weiteren Vorgehen (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/5482677). Aufgrund der Corona-Pandemie sah die Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt von einer Präsentation der ausgearbeiteten Varianten in Präsenz ab. Dem Bezirksausschuss stand es jedoch frei, die von dem mit seiner Gründung ab 2021 zuständigen Mobilitätsreferat erarbeiteten Varianten zur Umgestaltung vor einer Entscheidung mit den Bürger*innen zu erörtern und zu diesem Zweck, gegebenenfalls auch eine Einwohnerversammlung einzuberufen (vgl. https://stadt.muenchen.de/infos/einwohnerversammlungen.html). Der Bezirksausschuss als demokratisch gewähltes Gremium des Stadtteils entschied sich in seiner Sitzung am 24.02.2021 mehrheitlich für die Einrichtung einer Fußgängerzone im Abschnitt zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz, jedoch mit der Ergänzung, den Radverkehr weiterhin zuzulassen. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, die entspre- chend angepasste Variante 2b, die eine Freigabe für den Radverkehr vorsieht, zu prüfen. Im Stadtrat wurde das Thema im November 2022 erneut aufgegriffen. Mit dem Antrag „Die Weißenburger Straße wird Fußgängerzone“ (20–26 / A 03279, https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7418623) wurde gefordert, die Weißenburger Straße noch bis zu den Sommerferien 2023 im Rahmen eines Pilotversuchs provisorisch zur Fußgängerzone umzugestalten. Im Januar 2023 hat das Mobilitätsreferat die vertiefte Prüfung zur möglichen Umsetzung einer Fußgängerzone in der Weißenburger Straße aufgenommen und erste verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Parallel dazu wurden erste Überlegungen zur möglichen Neugestaltung des Straßenraums entwickelt. Neben verkehrsplanerischen und gestalterischen Fragestellungen waren aufgrund der vorgesehenen funktionalen Änderung des Straßenabschnitts auch verkehrsrechtliche Aspekte zu klären. Im Zuge der notwendigen fachlichen Prüfungen sowie der erforderli- chen internen und referatsübergreifenden Abstimmungen wurde deutlich, dass die seitens der Politik geforderte Umsetzung der Fußgängerzone bis zu den Sommerferien 2023 nicht realisierbar war. Gleichzeitig wurden Forderungen nach einer ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung zur mögli- chen Einrichtung einer Fußgängerzone geäußert. Vor dem Hintergrund des politischen Ziels einer möglichst zeitnahen Umsetzung bei gleichzeitiger frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft entschied sich der Bezirksausschuss für eine Beteiligung in Form von Informations- und Diskussionsveranstaltungen und gegen die Einberufung einer Einwohnerversammlung, da diese dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung entgegenstehen würde. Die schlussendliche Entscheidung gegen die Einberufung einer Einwohnerversammlung oblag dabei einzig dem Bezirksausschuss, da die Verwaltung – in diesem Fall das Mobilitätsreferat – selbst keine Einwohnerversammlung (im Sinne des § 6 der Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung) einberufen kann, sondern nur ein Bezirksausschuss. Wie dem Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München (Nr. 20-26/ V 12524) entnommen werden kann, hat sich dieser jedoch in seiner Sitzung am 28.02.2024 gegen die Empfehlung der Bürgerversammlung Nr. 20-26/ E 01213 auf Einberufung einer Einwohnerversammlung ausgesprochen. Das Mobilitätsreferat erarbeitete hierzu ein Beteiligungskonzept, das in mehrere Etappen gegliedert war und am 26.07.2023 in der Vollversammlung des 05. Stadtbezirks Au- Haidhausen öffentlich präsentiert wurde. Im Oktober und November wurden gemeinsam mit dem Bezirksausschuss drei Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, um über Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren und Mitwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen: ein Austausch mit Gewerbetreibenden am 12. Oktober sowie eine Präsenzveranstaltung am 23. Oktober und eine Onlineveranstaltung am 23. November, jeweils mit besonderem Fokus auf die Anwohnerschaft der Weißenburger Straße und der angrenzenden Straßen. Ziel der Veranstaltungen war es, bereits frühzeitig Fragen, Bedenken und Anregungen zu den Planungen aufzugreifen und in die Ausgestaltung einfließen zu lassen. Die Ergebnisse der ersten fachlichen Prüfungen sowie der ersten Phase der Beteiligung sind auch in der Sitzungsvorlage Nr. 20–26 / V 12524 dargestellt. Auf Seite 7 dieser Sitzungsvorlage wird zudem die bereits im Jahr 2020 von der Stadtverwaltung empfohlene Variante erneut aufgegriffen (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8271755), wonach eine Verkehrsberuhigung auch durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs erreicht werden könnte. Der Bezirksausschuss des BA 05 verfolgte jedoch weiterhin das Ziel der Einrichtung einer Fußgängerzone und beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2024 die Umsetzung einer entsprechenden Testphase. Nach Beginn der Testphase im August 2024 fanden im September und Oktober 2024 sowie im Januar 2025 insgesamt drei Bürgersprechstunden des Mobilitätsreferats statt. Hier konnten die Bürger*innen und Gewerbetreibende ihre Fragen und Anliegen direkt an Vertreter*innen des Bezirksausschusses und des Mobilitätsreferats richten. Im Mai 2025 fand eine weitere Veranstaltung statt, in der über den weiteren Projektverlauf informiert und die bevorstehenden Befragungen der Nutzergruppen (Anwohnende, Gewerbe, Passant*innen) angekündigt wurden. Im Januar 2026 wurden schließlich im Rahmen einer Abschlussveranstaltung die Ergebnisse der projektbegleitenden Untersuchungen sowie das weitere Vorgehen vorgestellt. Parallel zur Beteiligung galt es aber auch, das Konzept zur fachlichen Bewertung der Testphase auszuarbeiten und umzusetzen. Das Konzept umfasste neben einer Parkraumerhebung im gesamten Lizenzgebiet Franzosenviertel auch Verkehrszählungen vor und während der Testphase der Fußgängerzone im betroffenen Straßenabschnitt sowie im umliegenden Straßennetz, um anschließend beurteilen zu können, ob und wie sich die getestete Verkehrsregelung auf den Kfz-, den Fuß-, den Rad- und den Lieferverkehr auswirkt. Ergänzt wurden die verkehrlichen Untersuchungen durch Befragungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Passant*innen sowie durch die Erkenntnisse aus dem gesammelten Feedback. Wie der dargestellte Projektverlauf zeigt, sind die fachlichen und organisatorischen Arbeits- schritte zur Vorbereitung, Umsetzung und fachlichen Evaluierung einer Testphase sehr umfangreich und zeitintensiv. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten ein- schlägige Bürgerversammlungsempfehlungen und -anfragen im Rahmen der laufenden Projektb...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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