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(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen Umstufung einer Teilstrecke der Preysingstraße

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  • 26-32 _ V 00940_V 00940 Umstufung Teilstrecke Preysingstrasse BE.pdf
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  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 4..pdf
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=== 26-32 _ V 00940_V 00940 Umstufung Teilstrecke Preysingstrasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen Umstufung einer Teilstrecke der Preysingstraße Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00940 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Umstufung, durch die eine Straße eine andere Straßenklasse erhält, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Die bisher als Ortsstraße gewidmete Stichstraße der Preysingstraße (Flst. Nr. 17843/0, Gemarkung München S. 9) zwischen der Preysingstraße (= km 0,000) und 39 m nördlich davon (= km 0,039) ist zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr“ gem. Art. 7 BayStrWG umzustufen. Der Unbenannte Weg Nr. 47 (Stichstraße) hat die Verkehrsbedeutung eines Fußweges und muss gemäß dieser Verkehrsbedeutung umgestuft werden. Die Absicht der Umstufung wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 20.02.2026 ortsüblich bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Straßenbaubehörde für die umzustufende Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Umstufung erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Umstufung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und die Verwaltungsberätin der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin Stöhr, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Umstufung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Stichstraße der Preysingstraße zwischen der Preysingstraße (= km 0,000) und 39 m nördlich davon (= km 0,039) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr“ wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 3 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 5 An das Direktorium - D-II-BA-OST An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-24B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 00940_V 00940 Umstufung Teilstrecke Preysingstrasse A 1.pdf === 0 40 m Erstellungsdatum 13.10.2025 Widmung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:1 000 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2025, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 ´ === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 4..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen Umstufung einer Teilstrecke der Preysingstraße Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00940 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 29. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung:

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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