Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00940_V 00940 Umstufung Teilstrecke Preysingstrasse BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen
Umstufung
einer Teilstrecke der Preysingstraße
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00940
Anlage
1 Plan
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen
vom 29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Umstufung, durch die
eine Straße eine andere Straßenklasse erhält, durch die Straßenbaubehörde
förmlich verfügt werden.
Die bisher als Ortsstraße gewidmete Stichstraße der Preysingstraße (Flst. Nr.
17843/0, Gemarkung München S. 9) zwischen der Preysingstraße (= km 0,000)
und 39 m nördlich davon (= km 0,039) ist zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg,
Fußverkehr“ gem. Art. 7 BayStrWG umzustufen.
Der Unbenannte Weg Nr. 47 (Stichstraße) hat die Verkehrsbedeutung eines
Fußweges und muss gemäß dieser Verkehrsbedeutung umgestuft werden.
Die Absicht der Umstufung wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 20.02.2026 ortsüblich
bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Die Straßenbaubehörde für die umzustufende Straßenstrecke ist die
Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Umstufung
erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Umstufung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs.
3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976
Telefon: 233 - 60120
Telefax: 233 - 60105
Baureferat
Verwaltung und Recht
Seite 2
(BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599),
vornehmen.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und die Verwaltungsberätin
der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin Stöhr, haben je einen
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Der Umstufung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Stichstraße der
Preysingstraße zwischen der Preysingstraße (= km 0,000) und 39 m nördlich
davon (= km 0,039) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr“ wird
zugestimmt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 3
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 5
An das Direktorium - D-II-BA-OST
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-24B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 00940_V 00940 Umstufung Teilstrecke Preysingstrasse A 1.pdf ===
0 40
m
Erstellungsdatum 13.10.2025
Widmung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:1 000
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2025,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2025
´
=== B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 4..pdf ===
Datum: 03.08.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 84
Telefax: 089 - 233 12 762606
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Baureferat
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen
Umstufung
einer Teilstrecke der Preysingstraße
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00940
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 05 - Au-Haidhausen
vom 29. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung: