=== 26-32 _ V 00972_Beschlussentwurf.pdf ===
Telefon: 089/233 - 44800
Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00972
Anlage:
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396
Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom
29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 20.04.2026
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, das verbotswidrige Linksabbiegen
von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße stärker zu kontrollieren.
Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als
auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat
wahrgenommen.
Für die Kontrolle des verbotswidrigen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die
Zeppelinstraße liegt die Zuständigkeit beim Polizeipräsidium München bzw. der
Polizeiinspektion 21. Diese hat sich zur Empfehlung wie folgt geäußert:
„Die Problematik des verbotswidrigen Abbiegens nach links von der Ohlmüllerstraße in die
Zeppelinstraße (entgegen dem Verkehrszeichen 214) ist der örtlichen Polizeiinspektion 21
München (Au) hinreichend bekannt.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
KVR-I/3
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen vom 20.04.2026
Seite 2 von 4
Bisher handelt es sich bei den Verkehrsteilnehmer*innen, die das Linksabbiegeverbot
missachten, in der Regel um Anwohner*innen des Wohngebiets zwischen Ohlmüllerstraße
und Schweigerstraße. Im Rahmen der bisherigen Kontrollen konnte festgestellt werden,
dass bei den Anwohner*innen des genannten Wohngebiets die Akzeptanz, die
Verkehrsführung über die Kreuzung Ohlmüllerstraße / Mariahilfplatz / Falkenstraße zu
befolgen, gering ist.
Seit Einrichtung der Baustelle zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der SWM am
Mariahilfplatz und der damit einhergehenden Sperrung des westlichen Bereichs des
Mariahilfplatzes hat sich das verbotswidrige Abbiegungsverhalten weiter intensiviert. Die
Sperrung des Mariahilfplatzes (West) wird laut den Planungen der Landeshauptstadt
München voraussichtlich noch bis zum 09.10.2026 andauern. Seitens der Polizeiinspektion
21 München (Au) wird bis dahin mit erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs
gerechnet.
Die Polizeiinspektion 21 München (Au) führt im Rahmen der bestehenden personellen
Möglichkeiten insbesondere während der Hauptverkehrszeiten Kontrollen durch, um die
Einhaltung der Verkehrszeichen zu überwachen. Eine dauerhafte Überwachung ist nicht
möglich.“
Durch die Polizei wurde zudem eine Prüfung zusätzlicher Verkehrszeichen und Hinweise
angeregt, um das bestehende Verbot optisch zu verstärken.
Zu Letzterem, also der Bitte bzw. Anregung, teilte das Mobilitätsreferat mit, dass dem KfZ-
Verkehr das Linksabbiegen von der Ohlmüller- in die Zeppelinstraße durch eine
durchgezogene Fahrbahnmarkierung sowie ein entsprechendes Verkehrszeichen verboten
ist. Zudem wurden verschiedene zusätzliche Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen
angeordnet, um die geschilderte Situation zu entschärfen. So wurden in einzelnen Straßen
(Erhardtstraße, Corneliusstraße, Fraunhoferstraße und Ohlmüllerstraße) Tafeln aufgestellt,
die auf die Sperre am Mariahilfplatz hinweisen. Auch wird im Bereich Ohlmüllerstraße/
Entenbachstraße durch Verkehrszeichen und entsprechende temporäre
Fahrbahnmarkierung nun auf die vorgeschriebene Fahrtrichtung hingewiesen. Das
Mobilitätsreferat geht davon aus, die Verkehrssituation während der Baustelle durch die
zusätzlichen Maßnahmen verbessern zu können.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen am 20.04.2026 wird daher entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung,
Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
Seite 3 von 4
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Polizeipräsidium München wird das verbotswidrige Linksabbiegen von der
Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße weiterhin im Rahmen der personellen
Ressourcen und insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten kontrollieren. Zudem hat
das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München verschiedene Beschilderungen
und Fahrbahnmarkierungen angeordnet, um die geschilderte Situation während der
Baumaßnahmen am Mariahilfplatz zu verbessern.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes
Au-Haidhausen vom 20.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Die Referentin
Spengler Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
Seite 4 von 4
IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Mobilitätsreferat
An das Polizeipräsidium München
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 5..pdf ===
Datum: 03.08.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 84
Telefax: 089 - 233 12 762606
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße
Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom
20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00972
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 05 - Au-Haidhausen
vom 29. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03396_E 03396 Illegales Linksabbiegen Ohlmuellerstrasse.pdf ===
Bürgerversammlung des) 5" |.
Stadtbezirkes am| 2, || 09 || 26"
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
Konsszocie féC SCH CHINGG CECH IN UIPCC STAR
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
LE DEANTEAGEC, OAS DAS Saban) LEITER
RS
MI DIT ZEPKC}C
pS STP? THOR VEN
"AL
pep DEP Male C7?
9090
Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
| Johne Gegenstimme angenommen
mit Mehrheit angenommen
[ [ohne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt