(E) Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße

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  • 26-32 _ V 00972_Beschlussentwurf.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 5..pdf
  • 20-26 _ E 03396_E 03396 Illegales Linksabbiegen Ohlmuellerstrasse.pdf
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=== 26-32 _ V 00972_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00972 Anlage: Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 20.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, das verbotswidrige Linksabbiegen von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße stärker zu kontrollieren. Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Für die Kontrolle des verbotswidrigen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße liegt die Zuständigkeit beim Polizeipräsidium München bzw. der Polizeiinspektion 21. Diese hat sich zur Empfehlung wie folgt geäußert: „Die Problematik des verbotswidrigen Abbiegens nach links von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße (entgegen dem Verkehrszeichen 214) ist der örtlichen Polizeiinspektion 21 München (Au) hinreichend bekannt. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR-I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au- Haidhausen vom 20.04.2026 Seite 2 von 4 Bisher handelt es sich bei den Verkehrsteilnehmer*innen, die das Linksabbiegeverbot missachten, in der Regel um Anwohner*innen des Wohngebiets zwischen Ohlmüllerstraße und Schweigerstraße. Im Rahmen der bisherigen Kontrollen konnte festgestellt werden, dass bei den Anwohner*innen des genannten Wohngebiets die Akzeptanz, die Verkehrsführung über die Kreuzung Ohlmüllerstraße / Mariahilfplatz / Falkenstraße zu befolgen, gering ist. Seit Einrichtung der Baustelle zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der SWM am Mariahilfplatz und der damit einhergehenden Sperrung des westlichen Bereichs des Mariahilfplatzes hat sich das verbotswidrige Abbiegungsverhalten weiter intensiviert. Die Sperrung des Mariahilfplatzes (West) wird laut den Planungen der Landeshauptstadt München voraussichtlich noch bis zum 09.10.2026 andauern. Seitens der Polizeiinspektion 21 München (Au) wird bis dahin mit erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs gerechnet. Die Polizeiinspektion 21 München (Au) führt im Rahmen der bestehenden personellen Möglichkeiten insbesondere während der Hauptverkehrszeiten Kontrollen durch, um die Einhaltung der Verkehrszeichen zu überwachen. Eine dauerhafte Überwachung ist nicht möglich.“ Durch die Polizei wurde zudem eine Prüfung zusätzlicher Verkehrszeichen und Hinweise angeregt, um das bestehende Verbot optisch zu verstärken. Zu Letzterem, also der Bitte bzw. Anregung, teilte das Mobilitätsreferat mit, dass dem KfZ- Verkehr das Linksabbiegen von der Ohlmüller- in die Zeppelinstraße durch eine durchgezogene Fahrbahnmarkierung sowie ein entsprechendes Verkehrszeichen verboten ist. Zudem wurden verschiedene zusätzliche Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet, um die geschilderte Situation zu entschärfen. So wurden in einzelnen Straßen (Erhardtstraße, Corneliusstraße, Fraunhoferstraße und Ohlmüllerstraße) Tafeln aufgestellt, die auf die Sperre am Mariahilfplatz hinweisen. Auch wird im Bereich Ohlmüllerstraße/ Entenbachstraße durch Verkehrszeichen und entsprechende temporäre Fahrbahnmarkierung nun auf die vorgeschriebene Fahrtrichtung hingewiesen. Das Mobilitätsreferat geht davon aus, die Verkehrssituation während der Baustelle durch die zusätzlichen Maßnahmen verbessern zu können. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au- Haidhausen am 20.04.2026 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Polizeipräsidium München wird das verbotswidrige Linksabbiegen von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen und insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten kontrollieren. Zudem hat das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München verschiedene Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet, um die geschilderte Situation während der Baumaßnahmen am Mariahilfplatz zu verbessern. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 20.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Spengler Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Mobilitätsreferat An das Polizeipräsidium München mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 5..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße Kontrolle des illegalen Linksabbiegens von der Ohlmüllerstraße in die Zeppelinstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03396 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00972 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 29. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03396_E 03396 Illegales Linksabbiegen Ohlmuellerstrasse.pdf === Bürgerversammlung des) 5" |. Stadtbezirkes am| 2, || 09 || 26" Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Konsszocie féC SCH CHINGG CECH IN UIPCC STAR Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: LE DEANTEAGEC, OAS DAS Saban) LEITER RS MI DIT ZEPKC}C pS STP? THOR VEN "AL pep DEP Male C7? 9090 Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | Johne Gegenstimme angenommen mit Mehrheit angenommen [ [ohne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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