=== 26-32 _ V 00974_V 00974 Rad Parkplatz Lilienstrasse BE.pdf ===
Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen
am 20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00974
Anlage
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen
vom 29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haihausen hat am 20.04.2026 die
anliegende Empfehlung beschlossen, wonach in der Lilienstraße 28 eine weitere
Fahrradabstellanlage geschaffen werden soll.
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur
empfehlenden Charakter.
In der Lilienstraße 28 befindet sich aktuell eine Fahrradabstellanlage mit 16
Fahrradstellplätzen. Aufgrund der örtlichen Situation sind weitere Fahrradstellplätze nur
durch die Umwandlung von Kfz-Parkplätzen möglich. Im Seitenbereich stehen keine
Flächen zur Verfügung. Das Mobilitätsreferat, welches den Bedarf an Fahrradstellplätzen
und die Verträglichkeit der Umwandlung von Kfz-Parkplätzen prüft, äußert sich wie folgt:
„Der beantragte Standort in der Lilienstraße befindet sich in einer Parallelstraße zur
Zeppelinstraße im Parklizenzgebiet „Nördliche Au“. Am 15.05.2024 haben wir aufgrund
Telefon: 233 - 761000 Baureferat
Tiefbau
Seite 2
einer Bürgerversammlungsempfehlung bereits der Umwandlung von 2 Parkplätzen
zugunsten von Fahrradabstellanlagen vor o.g. Anwesen zugestimmt und diese wurden
auch bereits eingerichtet.
Mit der Umsetzung des Radentscheid-Projekts Zeppelinstraße 2024 und dem damit
verbundenen Entfall von Kfz-Stellplätzen würde ein weiterer Verlust an Parkraum die
Situation im ohnehin stark ausgelasteten Parklizenzgebiet noch zusätzlich verschärfen.
Die Auslastung des Bewohnerparkens liegt tagsüber mit knapp unter 50 % bereits nahe
an der laut Verwaltungsvorschrift zur StVO zulässigen Höchstgrenze. Aufgrund der
bestehenden Überlastung des Lizenzgebiets sowie der angespannten Beschwerdelage
im Zusammenhang mit dem REM-Projekt Zeppelinstraße sehen wir die erforderliche
Verträglichkeit für weiteren Parkraumentfall nicht gegeben.
Neben der derzeit nicht vorhandenen Verträglichkeit aufgrund des hohen Parkdrucks
spricht auch die in der Empfehlung aufgeführte Begründung gegen die Einrichtung
zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten.
Wie der Empfehlung zu entnehmen ist, würde es sich um zusätzliche Radabstellanlagen
für die Bewohner*innen des Vorder- und Rückgebäudes handeln. Der Straßenraum steht
jedoch grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung. Maßnahmen wie Fahrradständer
müssen daher einen öffentlichen Nutzen haben, das heißt, für alle nutzbar sein, und
nicht nur für die Bewohner*innen eines Anwesens errichtet werden.
Hauseigentümer*innen sind daher grundsätzlich angehalten, Fahrradabstellanlagen auf
privatem Grund zu schaffen. Der begrünte Hinterhof des Anwesens würde sich dafür
anbieten.
Seit 01.01.2013 verpflichtet auch die Münchner Fahrradabstellplatzsatzung
Bauherr*innen, im Zuge der Baugenehmigung Fahrradabstellplätze auf Privatgrund
herzustellen. Die Landeshauptstadt München hat rechtlich keine Möglichkeit,
Hauseigentümer*innen von Bestandsgebäuden nachträglich zur Herstellung von
Fahrradabstellplätzen zu verpflichten. Um Gebäudeeigentümer*innen zu motivieren,
freiwillig Fahrradabstellplätze nachzurüsten, hat das Mobilitätsreferat im Leitfaden „Platz
fürs Rad!“ (zu finden unter: https://muenchenunterwegs.de/information/fahrradparken)
Rechtsgrundlagen, Planungshinweise und gute Beispiele zusammengestellt.“
Aufgrund der Stellungnahme des Mobilitätsreferats kann das Baureferat derzeit keine
weitere Fahrradabstellanlage errichten.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-
Haidhausen am 20.04.2026 kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen
werden.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Lang, haben je einen Abdruck der
Beschlussvorlage erhalten.
Seite 3
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis
genommen.
Der Bezirksausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Baureferat keine weitere
Fahrradabstellanlage in der Lilienstraße 28 errichten wird.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5
Au-Haidhausen am 20.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 4
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 5
An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Mobilitätsreferat – Gb2.111
An das Baureferat - T, T1
An das Baureferat - RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat – T1/VI-SP-R
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 5
V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht
vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 00974_V 00974 Rad Parkplatz Lilienstrasse A1.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Lo OY Zh
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
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| ohne Gegenstimme angenommen
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| johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt
=== B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 6..pdf ===
Datum: 03.08.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 84
Telefax: 089 - 233 12 762606
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Baureferat
(E) Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28
Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom
20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00974
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 05 - Au-Haidhausen
vom 29. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03391_E 03391 Rad-Parkplatz Lilienstraße.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Lo OY Zh
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
1
2a of Parle lupe liloush- 28
werden kann) oder Anfrage:
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
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Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
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