(E) Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28

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  • 26-32 _ V 00974_V 00974 Rad Parkplatz Lilienstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00974_V 00974 Rad Parkplatz Lilienstrasse A1.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 6..pdf
  • 20-26 _ E 03391_E 03391 Rad-Parkplatz Lilienstraße.pdf
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=== 26-32 _ V 00974_V 00974 Rad Parkplatz Lilienstrasse BE.pdf === Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00974 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haihausen hat am 20.04.2026 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach in der Lilienstraße 28 eine weitere Fahrradabstellanlage geschaffen werden soll. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. In der Lilienstraße 28 befindet sich aktuell eine Fahrradabstellanlage mit 16 Fahrradstellplätzen. Aufgrund der örtlichen Situation sind weitere Fahrradstellplätze nur durch die Umwandlung von Kfz-Parkplätzen möglich. Im Seitenbereich stehen keine Flächen zur Verfügung. Das Mobilitätsreferat, welches den Bedarf an Fahrradstellplätzen und die Verträglichkeit der Umwandlung von Kfz-Parkplätzen prüft, äußert sich wie folgt: „Der beantragte Standort in der Lilienstraße befindet sich in einer Parallelstraße zur Zeppelinstraße im Parklizenzgebiet „Nördliche Au“. Am 15.05.2024 haben wir aufgrund Telefon: 233 - 761000 Baureferat Tiefbau Seite 2 einer Bürgerversammlungsempfehlung bereits der Umwandlung von 2 Parkplätzen zugunsten von Fahrradabstellanlagen vor o.g. Anwesen zugestimmt und diese wurden auch bereits eingerichtet. Mit der Umsetzung des Radentscheid-Projekts Zeppelinstraße 2024 und dem damit verbundenen Entfall von Kfz-Stellplätzen würde ein weiterer Verlust an Parkraum die Situation im ohnehin stark ausgelasteten Parklizenzgebiet noch zusätzlich verschärfen. Die Auslastung des Bewohnerparkens liegt tagsüber mit knapp unter 50 % bereits nahe an der laut Verwaltungsvorschrift zur StVO zulässigen Höchstgrenze. Aufgrund der bestehenden Überlastung des Lizenzgebiets sowie der angespannten Beschwerdelage im Zusammenhang mit dem REM-Projekt Zeppelinstraße sehen wir die erforderliche Verträglichkeit für weiteren Parkraumentfall nicht gegeben. Neben der derzeit nicht vorhandenen Verträglichkeit aufgrund des hohen Parkdrucks spricht auch die in der Empfehlung aufgeführte Begründung gegen die Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten. Wie der Empfehlung zu entnehmen ist, würde es sich um zusätzliche Radabstellanlagen für die Bewohner*innen des Vorder- und Rückgebäudes handeln. Der Straßenraum steht jedoch grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung. Maßnahmen wie Fahrradständer müssen daher einen öffentlichen Nutzen haben, das heißt, für alle nutzbar sein, und nicht nur für die Bewohner*innen eines Anwesens errichtet werden. Hauseigentümer*innen sind daher grundsätzlich angehalten, Fahrradabstellanlagen auf privatem Grund zu schaffen. Der begrünte Hinterhof des Anwesens würde sich dafür anbieten. Seit 01.01.2013 verpflichtet auch die Münchner Fahrradabstellplatzsatzung Bauherr*innen, im Zuge der Baugenehmigung Fahrradabstellplätze auf Privatgrund herzustellen. Die Landeshauptstadt München hat rechtlich keine Möglichkeit, Hauseigentümer*innen von Bestandsgebäuden nachträglich zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen zu verpflichten. Um Gebäudeeigentümer*innen zu motivieren, freiwillig Fahrradabstellplätze nachzurüsten, hat das Mobilitätsreferat im Leitfaden „Platz fürs Rad!“ (zu finden unter: https://muenchenunterwegs.de/information/fahrradparken) Rechtsgrundlagen, Planungshinweise und gute Beispiele zusammengestellt.“ Aufgrund der Stellungnahme des Mobilitätsreferats kann das Baureferat derzeit keine weitere Fahrradabstellanlage errichten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au- Haidhausen am 20.04.2026 kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Lang, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Der Bezirksausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Baureferat keine weitere Fahrradabstellanlage in der Lilienstraße 28 errichten wird. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 20.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 4 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 5 An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Mobilitätsreferat – Gb2.111 An das Baureferat - T, T1 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat – T1/VI-SP-R zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 5 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 00974_V 00974 Rad Parkplatz Lilienstrasse A1.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Lo OY Zh Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) 1 2a of Parle lupe liloush- 28 werden kann) oder Anfrage: Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt Li Leu che 2k [ZA Lorilee. ¢ LAY ize) cle A777, ~~ ZO BeilLes 7"Clbly Lik"ul ou Leese ur Vor cha 4 4 Z Sp Sci cle \ "Ely Ot ie. Doyl- For7772 st vorbizar GSe be wi lla up Ltbin- LG Mla CL lig A(oul dst de- UL eek Uitte DA Lo pede WIR EU, Lobo- LC- Hs! byLCent Lt. FwLy fy ALG Ae» Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | ohne Gegenstimme angenommen LyiMehrheit angenommen | johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 6..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28 Rad-Parkplatz in Lilienstraße 28 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03391 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00974 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 29. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03391_E 03391 Rad-Parkplatz Lilienstraße.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Lo OY Zh Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) 1 2a of Parle lupe liloush- 28 werden kann) oder Anfrage: Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt Li Leu che 2k [ZA Lorilee. ¢ LAY ize) cle A777, ~~ ZO BeilLes 7"Clbly Lik"ul ou Leese ur Vor cha 4 4 Z Sp Sci cle \ "Ely Ot ie. Doyl- For7772 st vorbizar GSe be wi lla up Ltbin- LG Mla CL lig A(oul dst de- UL eek Uitte DA Lo pede WIR EU, Lobo- LC- Hs! byLCent Lt. FwLy fy ALG Ae» Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | ohne Gegenstimme angenommen LyiMehrheit angenommen | johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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