=== 20-26 _ B 08417_B 08417 Fahrradstellplaetze Lilienstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Baureferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 27.11.2025
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.10 / 11/25
Zusätzliche Fahrradstellplätze in der Lilienstraße
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Der BA unterstützt beiliegendes Bürgeranliegen und bittet die Stadtverwaltung um Prüfung
• für 30-40 Fahrräder ggü. Paulaner Wirtshaus in der Au (als Erweiterung der
bestehenden Radabstellanlage), vor Hausnr. 28/26,
• für 20-30 am anderen Ende der Straße, beim Museum Lichtspiele, Hausnr. 2,
idealerweise auf beide Straßenseiten aufgeteilt.
Zudem bittet der BA die Stadtverwaltung, die entfallenden Anwohnerplätze an anderer Stelle
wieder auszuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08417_Antwort_MOR Radstellplaetze_Lilienstrasse vom 02.07.2026.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
80313 München
Bezirksausschuss 5
Jörg Spengler
Geschäftsstelle Ost
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom
08.06.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
02.07.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Antwortschreiben zu Ihrer Rückmeldung zum Antwortschreiben zu "Zusätzliche
Fahrradstellplätze in der Lilienstraße"
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08417 des Bezirksausschusses
des 05. Stadtbezirks Au-Haidhausen
vom 19.11.2025
Sehr geehrter Herr Spengler,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Rückmeldung auf das Antwortschreiben des Baureferats zum o. g. Antrag führen Sie
aus, dass in Au-Haidhausen ausreichend Fahrradstellplätze deutlich höhere Priorität hätten als
die wenigen Autostellplätze, die hierfür entfallen würden.
Die von Ihnen weitergeleiteten Fotos lassen erkennen, dass ein hoher Bedarf an
Fahrradabstellmöglichkeiten besteht. Das Mobilitätsreferat teilt die Auffassung, dass
zusätzliche Abstellkapazitäten in diesem Bereich grundsätzlich wünschenswert wären. Aus
den vorgelegten Unterlagen ergibt sich jedoch nicht zwangsläufig die Notwendigkeit, diesen
Bedarf durch die Umwandlung weiterer Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu decken.
Gleichzeitig zeigen die Fotos, dass auf dem Grundstück bereits Fahrradabstellanlagen
vorhanden sind und Fahrräder auch auf weiteren Flächen des Anwesens abgestellt werden.
Sie belegen jedoch nicht, dass sämtliche Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher
Fahrradabstellplätze auf Privatgrund ausgeschöpft sind. Die Schaffung ausreichender
wohnungsbezogener Fahrradabstellkapazitäten ist grundsätzlich Aufgabe der
Grundstückseigentümer*innen und kann nicht ohne Weiteres auf den öffentlichen
Straßenraum verlagert werden.
Seite 2 von 2
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Der öffentliche Straßenraum steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Entscheidungen über
seine Nutzung bedürfen stets einer Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten
Belange. Er kann daher nicht dazu dienen, Defizite bei der Organisation oder Dimensionierung
privater Fahrradabstellanlagen auszugleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
Möglichkeiten auf dem Privatgrundstück noch nicht vollständig ausgeschöpft sind. Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass Fahrräder teils auch aus Gründen der Bequemlichkeit im
öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, obwohl auf Privatgrund grundsätzlich
Abstellmöglichkeiten vorhanden wären.
Nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit im Verkehrsrecht, insbesondere nach § 45 StVO,
sind Maßnahmen nur zulässig, soweit sie geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung sind auch die Auswirkungen auf den
ruhenden Verkehr zu berücksichtigen. Das betreffende Anwesen befindet sich im
Parklizenzgebiet „Nördliche Au“, in dem bereits heute ein erheblicher Parkdruck besteht. Die
Zahl der erteilten Bewohnerparkausweise übersteigt die Zahl der verfügbaren öffentlichen
Parkplätze deutlich. Während der regelmäßig stattfindenden Auer Dult verschärft sich die
Parksituation zusätzlich. Darüber hinaus ist mit der Umsetzung des Radprojekts
„Gebsattelberg“ bereits ein weiterer Wegfall von Parkplätzen im Lizenzgebiet verbunden. Vor
diesem Hintergrund sowie angesichts der hierzu bestehenden Beschwerdelage ist eine
weitere Reduzierung des Parkraumangebots derzeit nicht vertretbar.
Unabhängig davon liegt es auch im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümer*innen
vorhandene Stellplatzanlagen und Tiefgaragen bedarfsgerecht zu bewirtschaften und deren
Nutzung attraktiv zu gestalten. Hierdurch können sowohl der Parkdruck im öffentlichen
Straßenraum als auch der Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstellanlagen im Straßenraum
reduziert werden.
Seit 01.01.2013 verpflichtet auch die Münchner Fahrradabstellplatzsatzung Bauherr*innen, im
Zuge der Baugenehmigung Fahrradabstellplätze auf Privatgrund herzustellen. Die
Landeshauptstadt München hat rechtlich keine Möglichkeit, Hauseigentümer*innen von
Bestandsgebäuden nachträglich zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen zu verpflichten. Um
Gebäudeeigentümer*innen zu motivieren, freiwillig Fahrradabstellplätze nachzurüsten, hat das
Mobilitätsreferat im Leitfaden „Platz fürs Rad!“ (zu finden unter:
https://muenchenunterwegs.de/information/fahrradparken) Rechtsgrundlagen,
Planungshinweise und gute Beispiele zusammengestellt.
Vor diesem Hintergrund sieht das Mobilitätsreferat nach Abwägung aller Belange derzeit keine
Verhältnismäßigkeit im massiv ausgelasteten Lizenzgebiet an diesem Standort der Einrichtung
zusätzlicher Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum zulasten von Parkplätzen
zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
=== 20-26 _ B 08417_B 08417 Fahrradparkplaetze Lilienstrasse AS.pdf ===