Zusätzliche Fahrradstellplätze in der Lilienstrasse

Stellplätze

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  • 20-26 _ B 08417_B 08417 Fahrradstellplaetze Lilienstrasse.pdf
  • 20-26 _ B 08417_Antwort_MOR Radstellplaetze_Lilienstrasse vom 02.07.2026.pdf
  • 20-26 _ B 08417_B 08417 Fahrradparkplaetze Lilienstrasse AS.pdf
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=== 20-26 _ B 08417_B 08417 Fahrradstellplaetze Lilienstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Baureferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 27.11.2025 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.10 / 11/25 Zusätzliche Fahrradstellplätze in der Lilienstraße Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 folgendes ein- stimmig beschlossen: Der BA unterstützt beiliegendes Bürgeranliegen und bittet die Stadtverwaltung um Prüfung • für 30-40 Fahrräder ggü. Paulaner Wirtshaus in der Au (als Erweiterung der bestehenden Radabstellanlage), vor Hausnr. 28/26, • für 20-30 am anderen Ende der Straße, beim Museum Lichtspiele, Hausnr. 2, idealerweise auf beide Straßenseiten aufgeteilt. Zudem bittet der BA die Stadtverwaltung, die entfallenden Anwohnerplätze an anderer Stelle wieder auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08417_Antwort_MOR Radstellplaetze_Lilienstrasse vom 02.07.2026.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 80313 München Bezirksausschuss 5 Jörg Spengler Geschäftsstelle Ost Friedenstraße 40 81660 München Ihr Schreiben vom 08.06.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 02.07.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Antwortschreiben zu Ihrer Rückmeldung zum Antwortschreiben zu "Zusätzliche Fahrradstellplätze in der Lilienstraße" BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08417 des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirks Au-Haidhausen vom 19.11.2025 Sehr geehrter Herr Spengler, sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Rückmeldung auf das Antwortschreiben des Baureferats zum o. g. Antrag führen Sie aus, dass in Au-Haidhausen ausreichend Fahrradstellplätze deutlich höhere Priorität hätten als die wenigen Autostellplätze, die hierfür entfallen würden. Die von Ihnen weitergeleiteten Fotos lassen erkennen, dass ein hoher Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten besteht. Das Mobilitätsreferat teilt die Auffassung, dass zusätzliche Abstellkapazitäten in diesem Bereich grundsätzlich wünschenswert wären. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich jedoch nicht zwangsläufig die Notwendigkeit, diesen Bedarf durch die Umwandlung weiterer Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu decken. Gleichzeitig zeigen die Fotos, dass auf dem Grundstück bereits Fahrradabstellanlagen vorhanden sind und Fahrräder auch auf weiteren Flächen des Anwesens abgestellt werden. Sie belegen jedoch nicht, dass sämtliche Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze auf Privatgrund ausgeschöpft sind. Die Schaffung ausreichender wohnungsbezogener Fahrradabstellkapazitäten ist grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümer*innen und kann nicht ohne Weiteres auf den öffentlichen Straßenraum verlagert werden. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Der öffentliche Straßenraum steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Entscheidungen über seine Nutzung bedürfen stets einer Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange. Er kann daher nicht dazu dienen, Defizite bei der Organisation oder Dimensionierung privater Fahrradabstellanlagen auszugleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Möglichkeiten auf dem Privatgrundstück noch nicht vollständig ausgeschöpft sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fahrräder teils auch aus Gründen der Bequemlichkeit im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, obwohl auf Privatgrund grundsätzlich Abstellmöglichkeiten vorhanden wären. Nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit im Verkehrsrecht, insbesondere nach § 45 StVO, sind Maßnahmen nur zulässig, soweit sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung sind auch die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr zu berücksichtigen. Das betreffende Anwesen befindet sich im Parklizenzgebiet „Nördliche Au“, in dem bereits heute ein erheblicher Parkdruck besteht. Die Zahl der erteilten Bewohnerparkausweise übersteigt die Zahl der verfügbaren öffentlichen Parkplätze deutlich. Während der regelmäßig stattfindenden Auer Dult verschärft sich die Parksituation zusätzlich. Darüber hinaus ist mit der Umsetzung des Radprojekts „Gebsattelberg“ bereits ein weiterer Wegfall von Parkplätzen im Lizenzgebiet verbunden. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der hierzu bestehenden Beschwerdelage ist eine weitere Reduzierung des Parkraumangebots derzeit nicht vertretbar. Unabhängig davon liegt es auch im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümer*innen vorhandene Stellplatzanlagen und Tiefgaragen bedarfsgerecht zu bewirtschaften und deren Nutzung attraktiv zu gestalten. Hierdurch können sowohl der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum als auch der Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstellanlagen im Straßenraum reduziert werden. Seit 01.01.2013 verpflichtet auch die Münchner Fahrradabstellplatzsatzung Bauherr*innen, im Zuge der Baugenehmigung Fahrradabstellplätze auf Privatgrund herzustellen. Die Landeshauptstadt München hat rechtlich keine Möglichkeit, Hauseigentümer*innen von Bestandsgebäuden nachträglich zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen zu verpflichten. Um Gebäudeeigentümer*innen zu motivieren, freiwillig Fahrradabstellplätze nachzurüsten, hat das Mobilitätsreferat im Leitfaden „Platz fürs Rad!“ (zu finden unter: https://muenchenunterwegs.de/information/fahrradparken) Rechtsgrundlagen, Planungshinweise und gute Beispiele zusammengestellt. Vor diesem Hintergrund sieht das Mobilitätsreferat nach Abwägung aller Belange derzeit keine Verhältnismäßigkeit im massiv ausgelasteten Lizenzgebiet an diesem Standort der Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum zulasten von Parkplätzen zuzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Team Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 === 20-26 _ B 08417_B 08417 Fahrradparkplaetze Lilienstrasse AS.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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