Lärmbelästigung durch Motorräder in der Orleansstraße

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=== 20-26 _ B 08801_B 08801 Motorraeder Orleansstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 23.03.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.7 / 03/26 Lärmbelästigung durch Motorräder in der Orleansstraße Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Wir verweisen auf beiliegendes Bürgeranliegen. Die Lärmbelastungen werden vom Mobilitätsreferat gewöhnlich berechnet, nicht gemessen. Hier liegt jedoch durch den Motorradladen ein Sonderfall vor, daher fordern wir das Mobilitäts- referat auf, hier konkrete Messungen durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08801_B 08801 Laermbelaestigung durch Motorraeder in der Orleansstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Immissionsschutz, ÖPVN MOR-GB2.223 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost An den BA 5 – Au-Haidhausen Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 18.05.2026 Lärmbelästigung durch Motorräder in der Orleansstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08801 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 18.03.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Spengler, wir kommen zurück auf o.g. Antrag, mit dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das Mobilitätsreferat herantragen. Inhaltlich geht es um die Lärmbelästigung ausgehend vorwiegend durch Motorräder und der Aufforderung des Bezirksausschusses, Lärmmessungen durchzuführen: Das für die Berechnung der Lärmwerte zuständig RKU, hat uns auf Anfrage folgende Stellungnahme zur Ermittlung der Lärmbelastung insbesondere die Berücksichtigung der Belastung durch Motorräder zugeleitet: „Straßenverkehrsgeräusche müssen gemäß Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) i.V.m der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90, RLS-19) berechnet werden. Messungen sind nicht vorgesehen. Die 1990 eingeführte RLS-90 ist für die Beurteilung von Motorradlärm nicht geeignet. Hier werden zwei Fahrzeuggruppen unterschieden. Pkw, Schwerlastverkehr (Busse, Lkw und Lastenzüge). Üblicherweise werden Motorräder den Pkw zugeschlagen. Hierdurch I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] erfolgt eine teilweise erheblich Unterbewertung des Motorradlärms (tatsächlich liegt der Emissionspegel eines Motorrads um ca. 7 dB höher als der eines Pkw). In der 2019 eingeführten RLS-19 werden drei Fahrzeuggruppen unterschieden: Pkw (bis 3,5t), LKW1 (=Lkw ohne Anhänger >3,5 t und Busse), Lkw2 (= Lkw mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge >3,5t). Zu Gunsten der Lärmbetroffenen werden Motorräder emissionsmäßig wie Lkw2 eingestuft. Dadurch werden Motorräder mit ca. 9 dB höheren Emissionspegeln als Pkw berücksichtigt. Folglich ist die RLS-19 besser geeignet, den Motorradlärm abzubilden als die (ältere) RLS-90. Voraussetzung für eine Berücksichtigung des Motorradlärms in der Lärmberechnung ist, dass bei den für die Lärmberechnung zu verwendenden Verkehrszählungen Motorräder explizit erfasst wurden. Was beiden Rechenvorschriften gemein ist, ist die Betrachtung von Jahresmittelwerten aus der Verkehrsbelastung. Das zu bestimmten Zeiten (Sommer, sonnige Tage) gehäufte Auftreten von Motorrädern kann dadurch nicht wirklichkeitstreu nachgebildet werden.“ Nach Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist zur Beurteilung der Verkehrslärmbelastung allerdings lediglich die Berechnung der Beurteilungspegel nach RLS-90 heranzuziehen. Die Überwachung im fließenden Verkehr obliegt der Polizei. Auf Anfrage haben wir von der Polizeiinspektion 21 folgende Stellungnahme zugeleitet bekommen: „Bis dato gingen keine vermehrten Beschwerden bei der Polizeiinspektion 21 an der von Ihnen angegebenen Örtlichkeit in dem von Ihnen angesprochenen Kontext ein. In der jüngsten Vergangenheit monierte eine Anwohnerin die Lärmbelastung durch Motorräder im gegenständlichen Bereich. In der Auerfeldstraße befinden sich zwei Geschäfte für Motorradbedarf. Hierbei handelt es sich um das Geschäft für Motorradbekleidung und - zubehör „Louis“ sowie das Geschäft für Motorradbekleidung „Spätzünder“. Naturgemäß nutzt das Klientel bei entsprechender Witterung für die Anfahrt Motorräder. Sowohl beim Anfahren zu den Geschäften als auch beim Wegfahren ist eine akustische Wahrnehmung der Motorengeräusche wahrscheinlicher und liegt nach unserer Auffassung in der Natur der Sache. Bis dato konnten keine Erkenntnisse darüber erlangt werden, dass Motoren unnötig liefen, dass ein unnützes Hin- und Herfahren oder dergleichen vorliegt, die auf ein zu beanstandendes verkehrswidriges Verhalten hinweisen. Eine gezielte Kontrolle durch Beschäftigte der Polizeiinspektion 21 wird als nicht zielführend angesehen.“ In dem betreffenden Straßenabschnitt ist bereits Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen sind daher nicht vorgesehen. Die Anfrage des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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