=== 20-26 _ B 08801_B 08801 Motorraeder Orleansstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 23.03.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.7 / 03/26
Lärmbelästigung durch Motorräder in der Orleansstraße
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Wir verweisen auf beiliegendes Bürgeranliegen.
Die Lärmbelastungen werden vom Mobilitätsreferat gewöhnlich berechnet, nicht gemessen.
Hier liegt jedoch durch den Motorradladen ein Sonderfall vor, daher fordern wir das Mobilitäts-
referat auf, hier konkrete Messungen durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08801_B 08801 Laermbelaestigung durch Motorraeder in der Orleansstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Immissionsschutz, ÖPVN
MOR-GB2.223
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
An den BA 5 – Au-Haidhausen
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
18.05.2026
Lärmbelästigung durch Motorräder in der Orleansstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08801 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 18.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Spengler,
wir kommen zurück auf o.g. Antrag, mit dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das
Mobilitätsreferat herantragen. Inhaltlich geht es um die Lärmbelästigung ausgehend
vorwiegend durch Motorräder und der Aufforderung des Bezirksausschusses,
Lärmmessungen durchzuführen:
Das für die Berechnung der Lärmwerte zuständig RKU, hat uns auf Anfrage folgende
Stellungnahme zur Ermittlung der Lärmbelastung insbesondere die Berücksichtigung der
Belastung durch Motorräder zugeleitet:
„Straßenverkehrsgeräusche müssen gemäß Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) i.V.m
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nach den „Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90, RLS-19) berechnet werden. Messungen sind nicht
vorgesehen.
Die 1990 eingeführte RLS-90 ist für die Beurteilung von Motorradlärm nicht geeignet.
Hier werden zwei Fahrzeuggruppen unterschieden. Pkw, Schwerlastverkehr (Busse, Lkw
und Lastenzüge). Üblicherweise werden Motorräder den Pkw zugeschlagen. Hierdurch
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
erfolgt eine teilweise erheblich Unterbewertung des Motorradlärms (tatsächlich liegt der
Emissionspegel eines Motorrads um ca. 7 dB höher als der eines Pkw).
In der 2019 eingeführten RLS-19 werden drei Fahrzeuggruppen unterschieden: Pkw (bis
3,5t), LKW1 (=Lkw ohne Anhänger >3,5 t und Busse), Lkw2 (= Lkw mit Anhänger,
Sattelkraftfahrzeuge >3,5t). Zu Gunsten der Lärmbetroffenen werden Motorräder
emissionsmäßig wie Lkw2 eingestuft. Dadurch werden Motorräder mit ca. 9 dB höheren
Emissionspegeln als Pkw berücksichtigt. Folglich ist die RLS-19 besser geeignet, den
Motorradlärm abzubilden als die (ältere) RLS-90. Voraussetzung für eine
Berücksichtigung des Motorradlärms in der Lärmberechnung ist, dass bei den für die
Lärmberechnung zu verwendenden Verkehrszählungen Motorräder explizit erfasst
wurden.
Was beiden Rechenvorschriften gemein ist, ist die Betrachtung von Jahresmittelwerten
aus der Verkehrsbelastung. Das zu bestimmten Zeiten (Sommer, sonnige Tage)
gehäufte Auftreten von Motorrädern kann dadurch nicht wirklichkeitstreu nachgebildet
werden.“
Nach Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV ist zur Beurteilung der Verkehrslärmbelastung
allerdings lediglich die Berechnung der Beurteilungspegel nach RLS-90 heranzuziehen.
Die Überwachung im fließenden Verkehr obliegt der Polizei. Auf Anfrage haben wir von der
Polizeiinspektion 21 folgende Stellungnahme zugeleitet bekommen:
„Bis dato gingen keine vermehrten Beschwerden bei der Polizeiinspektion 21 an der von
Ihnen angegebenen Örtlichkeit in dem von Ihnen angesprochenen Kontext ein. In der
jüngsten Vergangenheit monierte eine Anwohnerin die Lärmbelastung durch Motorräder
im gegenständlichen Bereich. In der Auerfeldstraße befinden sich zwei Geschäfte für
Motorradbedarf. Hierbei handelt es sich um das Geschäft für Motorradbekleidung und -
zubehör „Louis“ sowie das Geschäft für Motorradbekleidung „Spätzünder“.
Naturgemäß nutzt das Klientel bei entsprechender Witterung für die Anfahrt Motorräder.
Sowohl beim Anfahren zu den Geschäften als auch beim Wegfahren ist eine akustische
Wahrnehmung der Motorengeräusche wahrscheinlicher und liegt nach unserer
Auffassung in der Natur der Sache.
Bis dato konnten keine Erkenntnisse darüber erlangt werden, dass Motoren unnötig
liefen, dass ein unnützes Hin- und Herfahren oder dergleichen vorliegt, die auf ein zu
beanstandendes verkehrswidriges Verhalten hinweisen.
Eine gezielte Kontrolle durch Beschäftigte der Polizeiinspektion 21 wird als nicht
zielführend angesehen.“
In dem betreffenden Straßenabschnitt ist bereits Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes
angeordnet. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen sind daher nicht
vorgesehen.
Die Anfrage des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen