(E) + (U) Nutzung Mariahilfplatz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02674 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - A…

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(E) + (U) Nutzung Mariahilfplatz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02674 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am 29.04.2025

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  • 26-32 _ V 00853_V 00853 Nutzung Mariahilfplatz BE.pdf
  • 26-32 _ V 00853_V 00853 Nutzung Mariahilfplatz A.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 1..pdf
  • 20-26 _ E 02674_E 02674 Nutzung Mariahilfplatz.pdf
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=== 26-32 _ V 00853_V 00853 Nutzung Mariahilfplatz BE.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-782806 Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality Veranstaltungen [ LHM-intern ] Nutzung Mariahilfplatz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02674 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen am 29.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00853 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 29.04.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02674 „Nutzung Mariahilfplatz“ (siehe Anlage) beschlossen. Die Zuständigkeit des Bezirksausschusses ergibt sich aufgrund § 9 Abs. 4 der Satzung für die Bezirksausschüsse, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung beinhaltet und die Angelegenheit ausschließlich stadtbezirksbezogen ist. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt wie folgt Stellung: Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt die im Antrag formulierten Anliegen – mehr Begrünung, bessere Aufenthaltsqualität, Anpassung an den Klimawandel – ernst und sieht die Zielrichtung grundsätzlich positiv. Gleichzeitig ist die Stadt aktuell einer sehr angespannten Haushaltslage mit massiven Sparzwängen unterworfen. Für eine Umgestaltung des Mariahilfplatzes oder die Anschaffung zusätzlicher Ausstattung (Hochbeete, Spielgeräte, Sitzmöbel etc.) stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Zudem ist der Mariahilfplatz ein zentraler Standort für die Auer Dulten und – außerhalb der Zuständigkeit des RAW – den Wochenmarkt. Diese Nutzungen prägen die Rahmenbedingungen deutlich. Im Einzelnen zu den Punkten des Antrags: 1. Begrünung und Attraktivierung für Spiel, Sport und Erholung Eine umfassende, bauliche Umgestaltung mit zusätzlicher Begrünung und einer neuen Ausstattung für Spiel, Sport und Erholung ist derzeit aus zwei Gründen nicht realisierbar: Seite 2 von 7 [ LHM-intern ] • Es stehen aktuell keine finanziellen Mittel für Planung, Bau und spätere Unterhaltung solcher Maßnahmen zur Verfügung. • Die Platzfläche wird in weiten Teilen regelmäßig für die Auer Dulten und den Wochenmarkt benötigt; Flächen müssen daher dauerhaft für diese Nutzungen freigehalten werden (inkl. Rettungswege, Auf- und Abbau, Logistik). Grundsätzlich ist das RAW offen für Verbesserungen im Rahmen künftiger Haushaltsmöglichkeiten und in Abstimmung mit den Fachreferaten. Konkrete Maßnahmen können jedoch aktuell nicht zugesagt werden. 2. Aufgeständerte Verkaufsstände mit Blühwiesen darunter Die Idee, unter aufgeständerten Ständen Blühflächen zu schaffen, ist aus Sicht des RAW aus mehreren Gründen nicht umsetzbar: • Statische und sicherheitstechnische Anforderungen an Verkaufsstände sind sehr hoch; eine generelle Aufständerung würde Konstruktion und Aufbau erheblich verkomplizieren und verteuern. Hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung. Außerdem wäre dann eine gewünschte Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer ggf. nicht mehr gegeben oder müsste aktiv herbeigeführt werden. • Blühwiesen sind sehr tritt- und belastungsempfindlich; regelmäßiger Auf- und Abbau, Verkehr mit Lieferfahrzeugen und Aufenthalte von Händlerinnen und Händlern würden die Flächen voraussichtlich stark schädigen. • Unterhalb dichter Standreihen sind Lichtverhältnisse und Belüftung ungünstig, was die Entwicklung einer artenreichen Blühwiese deutlich einschränkt. • Der Boden ist in vielen Bereichen verdichtet und teils überbaut; eine hochwertige Wiese erfordert bodenkundliche Vorbereitung, die mit dem regelmäßigen Marktaufbau kollidieren kann und für die keine Mittel vorhanden sind. Angesichts der finanziellen Lage und der funktionalen Anforderungen der Dulten kann das RAW diese Maßnahme nicht unterstützen. 3. Hochbeete auf Rollen auf ca. einem Drittel der Platzfläche Hochbeete können punktuell zur Aufwertung beitragen. Ein flächendeckender Einsatz auf rund einem Drittel der Platzfläche ist aus Sicht des RAW jedoch aus mehreren Gründen problematisch: • Die Anschaffung, Pflege, Bewässerung, Instandhaltung und Einlagerung einer so großen Zahl von Hochbeeten wäre sehr kostenintensiv; hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung. • Für die Auer Dulten wird die Platzfläche weitgehend benötigt. Eine dauerhafte Möblierung in diesem Umfang würde den Marktaufbau massiv behindern. • Das Verschieben von vielen, großen und wahrscheinlich schweren Hochbeeten an das südliche Ende des Platzes zu jeder Dult ist organisatorisch und personell sehr aufwändig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. • Eine Nutzung begrünter Flächen als Lager- und Stellfläche für Hochbeete, Spielgeräte und andere Ausstattung ist fachlich nicht sinnvoll: Die Grünflächen würden durch das wiederholte Schieben und Abstellen schwerer Elemente massiv geschädigt. Begrünung und Lagerfunktion stehen sich in diesem Punkt direkt entgegen. Seite 3 von 7 [ LHM-intern ] Vor diesem Hintergrund kann das RAW die vorgeschlagene Umsetzung mit Hochbeeten derzeit nicht vorsehen. 4. Zusätzliche Bäume Zusätzliche Bäume wären aus klimaökologischer Sicht grundsätzlich wünschenswert. Ihre Realisierung ist jedoch abhängig von: • verfügbaren Haushaltsmitteln für Planung, Pflanzung und Pflege, • geeigneten Standorten (Leitungen, Untergrund, Rettungswege, Dult-/Marktaufbauten) Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage können neue Baumpflanzungen auf dem Mariahilfplatz zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesagt werden. Sollte sich die finanzielle Situation zukünftig entspannen, wäre eine Prüfung durch das zuständige Baureferat/Gartenbau denkbar, wobei auch hier die Anforderungen der Dulten zu berücksichtigen sind. 5. Spiel- und Sportgeräte (Tore, Basketballkörbe) auf der Nordseite der Kirche Temporäre Spiel- und Sportangebote können die Aufenthaltsqualität verbessern, dabei müssen aber folgende Punkte berücksichtigt werden: • Sie würden Anschaffungs- und Unterhaltungskosten verursachen (Wartung, Kontrolle, Verkehrssicherung, ggf. Einlagerung). Dafür stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Außerdem müsste die Zuständigkeit dafür klar festgelegt werden. • Die Flächen werden für Dult und Markt sowie für Rettungswege benötigt. • Eine zusätzliche Ausstattung müsste bei jeder Dultphase ab- und wieder aufgebaut bzw. verlagert werden; auch dies verursacht Kosten und Personalaufwand, die derzeit nicht finanzierbar sind. • Auf- und abbaubare Geräte müssten sicher, vandalismusresistent und platzsparend gelagert werden, wofür keine Flächen oder Räume auf dem Platz zur Verfügung stehen. • Der kirchliche und denkmalgeschützte Kontext erfordert eine gestalterisch zurückhaltende Lösung. Aus diesen Gründen kann das RAW die Einrichtung solcher Geräte im Moment nicht unterstützen. Zudem steht auf dem Platz bereits ein Basketballkorb zur Verfügung. 6. Auf- und abbaubare Bank-Tisch-Kombinationen, Wellenholz-/Schwungliegen usw. auf der Südseite der Kirche Mehr Sitz- und Verweilangebote sind grundsätzlich wünschenswert, erfordern aber personellen und finanziellen Aufwand durch: • Anschaffung, Aufstellung, Pflege, Reinigung, Reparatur, • ggf. Einlagerung bzw. das regelmäßige Umsetzen zu Dultzeiten, da die Fläche für Stände, Wege und Rettungsachsen benötigt wird. Mit diesen Herausforderungen sieht sich das RAW derzeit bereits mit den Enzis (mit Seite 4 von 7 [ LHM-intern ] Wasser befüllbare Sitzbänke) konfrontiert. Der logistische und finanzielle Aufwand für den Transport der Bänke ist massiv. Auch hierfür fehlen derzeit die finanziellen und personellen Ressourcen. Eine Umsetzung ist daher aktuell nicht möglich. 7. Auflösung und Begrünung des Parkplatzes im Süden; Nutzung als Konzentrierungsfläche an Dulttagen Der südliche Parkplatz kann aus mehreren Gründen nicht aufgehoben werden: • Zwischen den Dulten dient er Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Besucherinnen und Besuchern als Parkfläche und entlastet die ohnehin sehr angespannte Parkplatzsituation im Viertel. • Während der Dulten werden auf dieser Fläche Stände aufgebaut. Diese können nicht ohne Weiteres verlegt werden, da die übrige Platzfläche bereits ausgelastet ist. • Ein Wegfall dieser Stände würde zu einem erheblichen Einnahmenausfall bei einer Veranstaltungsreihe führen, die ohnehin schon defizitär ist. Ein weiterer Gewinneinbruch könnte die Durchführung der Auer Dulten insgesamt infrage stellen. Eine Begrünung des Parkplatzes (z.B. als Rasenfläche) würde zudem in direktem Widerspruch zu seiner Funktion als Stell- und ggf. Lagerfläche stehen: • Die Nutzung durch Fahrzeuge sowie ggf. das Abstellen von Hochbeeten oder Geräten würde die Grünfläche massiv schädigen. • Eine gleichzeitige Nutzung als intensiv belastete Funktionsfläche und hochwertige Grünfläche ist hier nicht möglich. Das RAW kann daher der Auflösung und Begrünung des Parkplatzes nicht zustimmen. 8. Trinkbrunnen auf der nördlichen und südlichen Seite Trinkwasserbrunnen sind aus Sicht des RAW sehr sinnvoll, sowohl aus gesundheitlicher als auch aus klimaangepasster Perspektive. Zuständig für Planung, Genehmigung und Betrieb ist jedoch nicht das RAW, sondern u.a. die Stadtwerke München in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachreferaten. Allerdings erfordern sie Planung, Anschluss, Bau, laufende Wartung sowie Hygieneüberwachung und verursachen laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten. Aufgrund der aktuellen Sparzwänge stehen für neue Trinkbrunnen am Mariahilfplatz derzeit keine Mittel zur Verfügung. Vor dem Eingang zur Kirche dient bereits der Schutzmantelmadonna-Brunnen als Trinkbrunnen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, wären geeignete Standorte in Abstimmung mit den Stadtwerken München und den zuständigen Referaten zu prüfen, unter Berücksichtigung der Dult- und Marktnutzung. 9. Beendigung der alleinigen Zuständigkeit des RAW und kommerzielle Ausrichtung der Dulten Zur im Antrag formulierten Kritik an der alleinigen Zuständigkeit des RAW und der angeblichen Ausrichtung auf „kommerzielle Rendite“ ist festzuhalten: Seite 5 von 7 [ LHM-intern ] Das RAW sorgt für eine möglichst wirtschaftliche Durchführung der Auer Dulten und Märkte, ohne dass die Stadt eine „kommerzielle Rendite“ erzielt. Im Gegenteil: Die Auer Dulten sind defizitär und werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert. Die Dulten sind ein bewusst gewolltes gesellschaftliches Angebot. Sie haben eine lange Tradition und sind kulturell und stadtteilbezogen bedeutsam. Ihr Erhalt folgt ausdrücklich keinem rein wirtschaftlichen Interesse, sondern dient Stadtgesellschaft, Identität und öffentlichem Leben. Das RAW ist als Grundstückseigentümer neben der Durchführung der Auer Dulten auch für den Unterhalt und die Instandsetzung des Mariahilfplatzes zuständig und trägt hierfür die Kosten. Wenn es weiterhin das wirtschaftliche Risiko trägt, aber weniger Einfluss auf Gestaltung und Flächenaufteilung hat, entsteht ein Ungleichgewicht, das die Durchführung der Auer Dulten insgesamt gefährden würde. Zudem hat auch die Pfarrei Mariahilf ein Mitspracherecht, was die Nutzung und Gestaltung des Platzes im unmittelbaren Umfeld der Kirche betrifft. Der denkmalgeschützte und kirchliche Kontext ist bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen, d.h. dass z.B. Ruhestörungen während der Gottesdienste zu vermeiden sind; größere, lärmträchtige Sport- oder Spielangebote unmittelbar an der Kirche kommen daher nur sehr eingeschränkt in Betracht und bedürfen der Abstimmung mit der Pfarrei. In Summe zeigt sich: Die alleinige Zuständigkeit des RAW bedeutet nicht einseitige kommerzielle Ausrichtung, sondern die Bündelung von Verantwortung für Wirtschaftlichkeit, Tradition, Kultur, Erhaltung des Platzes und kirchliches Umfeld. Eine pauschale Beendigung dieser Zuständigkeit würde die komplexe Aufgabe vereinfachend missdeuten und neue Probleme schaffen, ohne die benannten Ziele (mehr Grün, mehr Aufenthaltsqualität) zwingend zu erreichen. 10. Übertragung „aller anderen Belange“ an Baureferat (Gartenbau) und ggf. Referat für Klima- und Umweltschutz D...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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