=== 26-32 _ V 01001_BE 01001 Ausschilderung Hundewiese Isarauen BE.pdf ===
Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen
am 20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01001
Anlage
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen
vom 29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 5 Au-Haidhausen hat am 20.04.2026
die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach die Beschilderung der Grünflächen im
Bereich hinter der Ölbergkapelle in den Frühlingsanlagen hinsichtlich der Bereiche, in
denen Hunde erlaubt bzw. nicht erlaubt sind, verbessert werden soll.
Das Baureferat (Gartenbau) nimmt wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur
empfehlenden Charakter.
Die Nutzungs- und Verhaltensregeln für die städtischen öffentlichen Parks und
Grünanlagen sind in der Grünanlagensatzung festgelegt. Demnach sind das Mitführen
und der Freilauf von Hunden in den Parks und Grünanlagen zwar grundsätzlich erlaubt,
gleichzeitig sind aber verschiedene Ausnahmen dazu beschrieben. So dürfen Hunde
unter anderem im Bereich von Spielplätzen und auf den mit grünen Pollern
gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen nicht mitgeführt oder frei laufen gelassen
Telefon: 233 - 760 245 Baureferat
Gartenbau
Seite 2
werden. Auf Wegen, die über diese Flächen führen, dürfen Hunde nur an der kurzen
Leine mitgeführt werden.
Die Flächen hinter der Ölbergkapelle sind mit den genannten grünen Pollern markiert.
Darüber hinaus wird auf den Grünanlagenschildern an den Eingängen auf die
Grünanlagensatzung und auch ausdrücklich auf die Regeln zum Mitführen von Hunden
hingewiesen. Um einen Schilderwald zu vermeiden, ist eine darüber hinausgehende
Beschilderung nicht vorgesehen. Die vorhandenen Poller und Beschilderungen werden
vom zuständigen Unterhalts-Sachgebiet regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert.
Aktuell sind einige stark verschmutzte und nicht mehr lesbare Grünanlagenschilder zum
Austausch beauftragt
Einen neuen Standard einzuführen, der dann auf den über 1.300 öffentlichen Grün-
anlagen umzusetzen wäre, ist schon allein wegen der aktuellen Haushalts-Lage nicht
möglich.
Die städtische Grünanlagenaufsicht führt in allen öffentlichen Parks und Grünanlagen im
gesamten Stadtgebiet im Rahmen der personellen Kapazitäten Kontrollgänge durch und
informiert die Besucher*innen über die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln.
Sofern Verschmutzungen durch Hundekot festgestellt und zweifelsfrei zugeordnet
werden können, wird selbstverständlich auch diesen Sachverhalten nachgegangen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-
Haidhausen am 20.04.26 kann nicht entsprochen werden.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung Gartenbau, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der
Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen.
Die Flächen hinter der Ölbergkapelle sind bereits mit den bekannten grünen Pollern
markiert. Zusätzlich wird auf Grünanlagenschildern auf die Regeln zum Mitführen von
Hunden hingewiesen. Poller und Schilder werden regelmäßig kontrolliert und bei
Bedarf erneuert. Einige stark verschmutzte Grünanlagenschilder sind bereits zum
Austausch beauftragt.
Die Mitarbeiter*innen der Grünanlagenaufsicht informieren die Besucher*innen der
Grünanlagen im Rahmen ihrer Kontrollgänge über die geltenden Nutzungs- und
Verhaltensregeln.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5
Au-Haidhausen am 20.04.26 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung
behandelt.
Seite 3
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 5
An das Direktorium HA II - BA-Geschäftsstelle Ost
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Baureferat – G 21
An das Baureferat - RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht
vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 01001_V 01001 Ausschilderung Hundewiese Isarauen A1.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
Betreff (Wiederholung von Seite 1 bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
(Sry SEIEN
werden kann) oder Anfrage:
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu' abgestimmt
(cy
eautınge { dass ig Beaks, WW den
sonar, Uk, Olnrrebiceglhe laessec
ne
segs dickSalou 6 Mode elo"
Sul lud Lo VACA
Ausg LeQuder SU asl chy Hoacke , die.
Hude Rex dledQr SAL, a Hideo, Sxlags
Cr UADSPAUKE
As: , DO. Vak ULAOH
De LENgor Haltesiuyen
ud
1, Hor her
Warlick (QA,
{
1
\
(
}
(
A, Ser Lo
L
T. Bah var LUUSLU
\
Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
| _johne Gegenstimme angenommen
Ami Mehrheit angenommen
[|mit Mehrheit abgelehnt
| _|ohne Gegenstimme abgelehnt
=== B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 7..pdf ===
Datum: 03.08.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 84
Telefax: 089 - 233 12 762606
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Baureferat
(E) Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen
Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom
20.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01001
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 05 - Au-Haidhausen
vom 29. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03383_14-2_Hundewiese_oeff.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
Betreff (Wiederholung von Seite 1 bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
(Sry SEIEN
werden kann) oder Anfrage:
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu' abgestimmt
(cy
eautınge { dass ig Beaks, WW den
sonar, Uk, Olnrrebiceglhe laessec
ne
segs dickSalou 6 Mode elo"
Sul lud Lo VACA
Ausg LeQuder SU asl chy Hoacke , die.
Hude Rex dledQr SAL, a Hideo, Sxlags
Cr UADSPAUKE
As: , DO. Vak ULAOH
De LENgor Haltesiuyen
ud
1, Hor her
Warlick (QA,
{
1
\
(
}
(
A, Ser Lo
L
T. Bah var LUUSLU
\
Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
| _johne Gegenstimme angenommen
Ami Mehrheit angenommen
[|mit Mehrheit abgelehnt
| _|ohne Gegenstimme abgelehnt