(E) Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen

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  • 26-32 _ V 01001_BE 01001 Ausschilderung Hundewiese Isarauen BE.pdf
  • 26-32 _ V 01001_V 01001 Ausschilderung Hundewiese Isarauen A1.pdf
  • B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 7..pdf
  • 20-26 _ E 03383_14-2_Hundewiese_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 01001_BE 01001 Ausschilderung Hundewiese Isarauen BE.pdf === Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01001 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 29.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 5 Au-Haidhausen hat am 20.04.2026 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach die Beschilderung der Grünflächen im Bereich hinter der Ölbergkapelle in den Frühlingsanlagen hinsichtlich der Bereiche, in denen Hunde erlaubt bzw. nicht erlaubt sind, verbessert werden soll. Das Baureferat (Gartenbau) nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Die Nutzungs- und Verhaltensregeln für die städtischen öffentlichen Parks und Grünanlagen sind in der Grünanlagensatzung festgelegt. Demnach sind das Mitführen und der Freilauf von Hunden in den Parks und Grünanlagen zwar grundsätzlich erlaubt, gleichzeitig sind aber verschiedene Ausnahmen dazu beschrieben. So dürfen Hunde unter anderem im Bereich von Spielplätzen und auf den mit grünen Pollern gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen nicht mitgeführt oder frei laufen gelassen Telefon: 233 - 760 245 Baureferat Gartenbau Seite 2 werden. Auf Wegen, die über diese Flächen führen, dürfen Hunde nur an der kurzen Leine mitgeführt werden. Die Flächen hinter der Ölbergkapelle sind mit den genannten grünen Pollern markiert. Darüber hinaus wird auf den Grünanlagenschildern an den Eingängen auf die Grünanlagensatzung und auch ausdrücklich auf die Regeln zum Mitführen von Hunden hingewiesen. Um einen Schilderwald zu vermeiden, ist eine darüber hinausgehende Beschilderung nicht vorgesehen. Die vorhandenen Poller und Beschilderungen werden vom zuständigen Unterhalts-Sachgebiet regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert. Aktuell sind einige stark verschmutzte und nicht mehr lesbare Grünanlagenschilder zum Austausch beauftragt Einen neuen Standard einzuführen, der dann auf den über 1.300 öffentlichen Grün- anlagen umzusetzen wäre, ist schon allein wegen der aktuellen Haushalts-Lage nicht möglich. Die städtische Grünanlagenaufsicht führt in allen öffentlichen Parks und Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet im Rahmen der personellen Kapazitäten Kontrollgänge durch und informiert die Besucher*innen über die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln. Sofern Verschmutzungen durch Hundekot festgestellt und zweifelsfrei zugeordnet werden können, wird selbstverständlich auch diesen Sachverhalten nachgegangen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au- Haidhausen am 20.04.26 kann nicht entsprochen werden. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Gartenbau, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Die Flächen hinter der Ölbergkapelle sind bereits mit den bekannten grünen Pollern markiert. Zusätzlich wird auf Grünanlagenschildern auf die Regeln zum Mitführen von Hunden hingewiesen. Poller und Schilder werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert. Einige stark verschmutzte Grünanlagenschilder sind bereits zum Austausch beauftragt. Die Mitarbeiter*innen der Grünanlagenaufsicht informieren die Besucher*innen der Grünanlagen im Rahmen ihrer Kontrollgänge über die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 20.04.26 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 5 An das Direktorium HA II - BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Baureferat – G 21 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 01001_V 01001 Ausschilderung Hundewiese Isarauen A1.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Betreff (Wiederholung von Seite 1 — bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) (Sry SEIEN werden kann) oder Anfrage: Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu' abgestimmt (cy eautınge { dass ig Beaks, WW den sonar, Uk, Olnrrebiceglhe laessec ne segs dickSalou 6 Mode elo" Sul lud Lo VACA Ausg LeQuder SU asl chy Hoacke , die. Hude Rex dledQr SAL, a Hideo, Sxlags Cr UADSPAUKE As: , DO. Vak ULAOH De LENgor Haltesiuyen ud 1, Hor her Warlick (QA, { 1 \ ( } ( A, Ser Lo L T. Bah var LUUSLU \ Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | _johne Gegenstimme angenommen Ami Mehrheit angenommen [|mit Mehrheit abgelehnt | _|ohne Gegenstimme abgelehnt === B 05_VG 29.07.2026 oeff. 1. 7..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen Ausschilderung „Hundewiese“ in den Isarauen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03383 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 20.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01001 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 29. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03383_14-2_Hundewiese_oeff.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Betreff (Wiederholung von Seite 1 — bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) (Sry SEIEN werden kann) oder Anfrage: Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu' abgestimmt (cy eautınge { dass ig Beaks, WW den sonar, Uk, Olnrrebiceglhe laessec ne segs dickSalou 6 Mode elo" Sul lud Lo VACA Ausg LeQuder SU asl chy Hoacke , die. Hude Rex dledQr SAL, a Hideo, Sxlags Cr UADSPAUKE As: , DO. Vak ULAOH De LENgor Haltesiuyen ud 1, Hor her Warlick (QA, { 1 \ ( } ( A, Ser Lo L T. 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Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

29.07.2026 um 19:00 Uhr

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