=== 20-26 _ B 08787_B 08787 Sperrmuellabladung Nockherstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Kommunalreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 20.03.2026
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BVII 4.3 / 03/26
Verhinderung der regelmäßigen Sperrmüllabladung an der Wertstoffinsel
Nockherstraße
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Der BA bittet die Landeshauptstadt München, gemeinsam mit dem für die Wertstoffinseln
zuständigen Systembetreiber Remondis (Duales System / Grüner Punkt) zu prüfen, welche
Maßnahmen geeignet sind, um illegale Sperrmüllablagerungen an der Wertstoffinsel
Nockherstraße 7 zu reduzieren.
Da solche Beschwerden zu den Wertstoffinseln häufig sind, wird zudem gebeten darzustellen,
welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an Wertstoffinseln im
Stadtgebiet geplant oder möglich sind (z. B. bessere Beschilderung, häufigere Kontrollen bzw.
Reinigung oder Anpassungen der Standorte).
Ziel ist es, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und eine ordnungsgemäße,
ressourcenschonende Abfalltrennung zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08787_B 08787 Sperrmuellabladung Nockherstrasse AS.pdf ===
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Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An den Vorsitzenden des BA
05 - Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
Friedenstraße 40
81660 München
09.06.2026
Verhinderung der regelmäßigen Sperrmüllabladung an der Wertstoffinsel
Nockherstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08787 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes
05 - Au-Haidhausen vom 18.03.2026
Sehr geehrter Herr Spengler,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen fordert mit dem oben genannten
Antrag die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb Mün-
chen (AWM) auf, „gemeinsam mit dem für die Wertstoffinseln zuständigen Systembetreiber
Remondis (Duales System / Grüner Punkt) zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um
illegale Sperrmüllablagerungen an der Wertstoffinsel Nockherstraße 7 zu reduzieren.“
Der Antrag wird damit begründet, dass solche Beschwerden häufig seien. Zudem wird gebe-
ten darzustellen, welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an
Wertstoffinseln im Stadtgebiet geplant oder möglich seien (z. B. bessere Beschilderung, häufi-
gere Kontrollen bzw. Reinigung oder Anpassungen der Standorte). Ziel sei es, die Sauberkeit
im öffentlichen Raum zu verbessern und eine ordnungsgemäße, ressourcenschonende Abfall-
trennung zu fördern.
Dieser Antrag betrifft ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung
in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes, weil die Bearbeitung aller Frage-
stellungen in Zusammenhang mit den Wertstoffinseln zu den laufenden Geschäften des AWM
gehört. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben.
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Raum und Ressourcen für München
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das
Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung
von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
trägers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland
(DSD) übertragen. Zwischenzeitlich sind zehn DSD etabliert, die ihrerseits für die operative
Durchführung der Einsammlung der Verpackungen Betreiberfirmen beauftragen. In München
sind dies derzeit die Firmen Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH (Wittmann) und Remondis
GmbH & Co. KG (Remondis).
An diesem Standplatz werden die Leichtverpackungsbehälter zweimal wöchentlich jeweils
Montag und Freitag geleert. Unter der Woche seien die Behälter nur zu ca. 70 % befüllt. Eine
dritte Leerung sei laut der Betreiberfirma Wittmann nicht notwendig. Die Glasbehälter werden
einmal wöchentlich jeweils am Donnerstag geleert. Der Standplatz werde bereits zweimal wö-
chentlich gereinigt.
Illegale Müllablagerungen
Ursächlich für die Verschmutzungen an den Wertstoffinseln sind nicht der AWM oder die Ent-
sorgungsfirmen, sondern Mitmenschen, die sich nicht an die gesellschaftlichen Gepflogenhei-
ten halten und ihre Abfälle und Wertstoffe nicht in die dafür zur Verfügung stehenden Entsor-
gungsstellen verbringen, sondern diese im öffentlichen Raum einfach ablagern.
Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen
das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf Wert-
stoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und Wit-
mann Verpackungen an den Wertstoffsammelstellen erfasst.
Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese Sys-
teme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider ist
zu beobachten, dass es einige wenige Menschen gibt, die keine ordnungsgemäße und um-
weltbewusste Entsorgung von Abfällen vornehmen.
In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der Wertstoff-
sammelstellen zuständig sind, können wir Ihnen versichern, dass der AWM alles daransetzt,
dass die Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung dieser hinreichend nachkommen. Es ist dem
AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den Reinigungsrhythmus der
Wertstoffsammelstellen massiv zu erhöhen. Zudem ist es gelungen, den Entsorgungsturnus
für die Wertstofffraktionen ebenfalls zu erhöhen. Zwischenzeitlich werden 2/3 aller Wertstoff-
sammelstellen bis zu dreimal wöchentlich entsorgt. Die Reinigung erfolgt mindestens einmal
wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie auf Zuruf auch nach Bedarf.
Selbstverständlich leitet der AWM stets Anliegen und Beschwerden zu verschmutzten Wert-
stoffsammelstellen an die zuständigen Betreiberfirmen weiter und bittet darum, den konkreten
Standplatz umgehend zu säubern, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
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Dieser hohe Standard ist nicht selbstverständlich. Es gibt viele Städte, die nach wie vor ledig-
lich eine wöchentliche Reinigung der Wertstoffsammelstellen einfordern können.
Aufkleber
An vereinzelten Standplätzen, an denen vermehrt illegale Müllablagerungen stattfanden,
wurden von unserem AWM-Außendienstmitarbeiter in Absprache mit den Betreiberfirmen
bereits Aufkleber angebracht, die auf den nächstgelegenen Wertstoffhof hinweisen.
Unabhängig davon stehen den Bürger*innen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, sich
über den nächstgelegenen Wertstoffhof zu informieren, wie zum Beispiel auf der Website des
AWM (https://www.awm-muenchen.de/abfall-
entsorgen/abgabestellen/wertstoffhoefe).
Bei der Aufstellung neuer Container wird seitens Remondis seit geraumer Zeit darauf
geachtet, dass Aufkleber mit einem großen Hinweis auf das Verbot der Sperrmüllablagerung
und auf die Homepage Muelltrennung-wirkt.de angebracht werden. Dort gibt es insbesondere
Trennhinweise in vielen Sprachen: https://www.muelltrennung-
wirkt.de/de/infomaterial/trenntabellen/weitere-sprachen/.
Kontrollen und Ahndung
Selbstverständlich wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur Verhinderung von illegaler
Sperrmüllablagerung geprüft, so z. B. auch der Einsatz von „Mülldetektiven“. Es fand ein enger
Austausch mit anderen Kommunen, in welchen Mülldetektive eingesetzt werden, statt. Die
Mehrheit im Stadtrat hat sich allerdings gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.
Eine Kontrolle der ca. 880 Wertstoffinseln in München ist dem AWM nicht möglich. Es stehen
weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Sobald der AWM Kenntnis von Verun-
reinigungen an Standplätzen oder Überfüllungen hat, werden unverzüglich die erforderlichen
Schritte eingeleitet. Eine proaktive Bestreifung der Standplätze durch den AWM ist nicht leist-
bar und über Müllgebühren zudem nicht finanzierbar, da die Stadtsauberkeit nicht in der Zu-
ständigkeit des AWM liegt.
Der AWM hat die Möglichkeit, die Verursacher*innen von illegalen Ablagerungen an Wertstoff-
sammelstellen zur Rechenschaft zu ziehen, sofern Beweismittel wie Adressaufkleber oder
Briefe mit Adressen zur Verfügung stehen.
Je nach Art der Ablagerung wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bei geringfügiger
Ordnungswidrigkeit) erteilt bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes
richtet sich nach dem Bußgeldkatalog "Umweltschutz".
Gelbe Tonne
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass sich das Sammelsystem ab dem 01.01.2027 ändern
wird. In München wird künftig die Gelbe Tonne eingeführt werden, wodurch sich die Entsor-
gungssituation entsprechend verbessern soll. Die Glascontainer bleiben jedoch bestehen.
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Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 18.03.2026
ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
=== 20-26 _ B 08787_Schreiben BA 5 vom 12.08.2026 BVII_3.4_Sperrmuellabladung_Nockherstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
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Referatsleitung
Per eMail
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Jörg Spengler
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München, 12.08.2026
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Verhinderung der regelmäßigen Sperrmüllabladung an der Wertstoffinsel Nockher-
straße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08787
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 29.07.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Der Bezirksausschuss nimmt Ihre Stellungnahme zur Kenntnis. Er bittet das Kommunalreferat
und den AWM, die Situation an der Wertstoffinsel Nockherstraße nach Einführung der Gelben
Tonne erneut zu bewerten und dem BA mitzuteilen, ob sich die Zahl der illegalen Sperrmüllab-
lagerungen tatsächlich reduziert hat.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen