=== 20-26 _ B 08828_B 08828 Zebrastreifen gestalten.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 10.04.2026
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 1.4 / 03/26
Zebrastreifen auffällig gestalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes mehr-
heitlich beschlossen:
Es soll untersucht werden, ob eine Markierung wie im Bild oben links (siehe Anlage) die Be-
achtung von Zebrastreifen verbessert. Als Standort käme die Welfenstraße in Frage.
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, eine solche Anordnung in der Welfenstraße anzubringen,
und zu untersuchen, ob die Maßnahme die Beachtung des Zebrastreifens verbessert.
Begründung
Die Stadt München hat sich vorgenommen, das Zufußgehen zukünftig stärker zu fördern,
barrierefreier zu gestalten und insbesondere die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl für
schwächere Verkehrsteilnehmende zu steigern. Damit sind beispielsweise Kinder gemeint,
aber auch Menschen mit Einschränkungen jeglicher Art, die zum Beispiel langsamer gehen
oder schlechter sehen, etc.
Ganz konkret ist von Seiten des MOR angedacht, die Verbesserung der Sichtbarkeit von
Zebrastreifen testweise zu untersuchen. Hierfür würde sich der genannte Ort aus unserer
Sicht gut anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
Anlage
=== 20-26 _ B 08828_B 08828 Zebrastreifen gestalten AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80331 München
Verkehrssicherheit und Straßenver-
kehr
MOR-GB1.14
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
10.08.2026
Zebrastreifen auffällig gestalten
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08828 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 18.03.2026
Sehr geehrter Herr Spengler,
zu Ihrem Antrag vom 18.03.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Der Bezirksausschuss bittet, an den Fußgängerüberwegen in der Welfenstraße eine auffällige
Markierung entsprechend der dem Antrag beigefügten Abbildung anzubringen und zu
untersuchen, ob diese Gestaltung die Beachtung der Fußgängerüberwege verbessert.
Der umgangssprachlich als „Zebrastreifen“ bezeichnete Fußgängerüberweg ist ein
Verkehrszeichen (Zeichen 293 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Gestalt und
Erscheinungsbild der Verkehrszeichen sind durch die StVO in Verbindung mit dem
Verkehrszeichenkatalog bundesrechtlich abschließend festgelegt.
Markierungen sind Verkehrszeichen und grundsätzlich weiß (§ 39 Absatz 5 StVO); nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) dürfen die
Straßenverkehrsbehörden nur die dort abgebildeten Verkehrszeichen anordnen. Eine farbige,
ornamentale oder perspektivisch wirkende („3D“-)Ausführung des Zeichens 293 ist damit nicht
anordnungsfähig; sie würde die bundeseinheitliche Erkennbarkeit und damit die
Rechtswirkung des Fußgängerüberwegs – den Vorrang der Zufußgehenden – in Frage stellen.
Auch die Erprobungsklausel des § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO eröffnet unserer
Einschätzung nach keinen Spielraum für abweichende Zeichengestaltungen.
Gegen perspektivisch wirkende Gestaltungen sprechen zudem verkehrssicherheitsfachliche
Gründe: die Gefahr abrupter Bremsungen mit nachfolgenden Auffahrkollisionen, eine nur aus
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bestimmten Annäherungsrichtungen und Blickwinkeln eintretende Wirkung, das Nachlassen
der Wirkung durch Gewöhnung sowie die eingeschränkte Erkennbarkeit bei Nässe, sowie
Schnee und Dunkelheit.
Grundlage der Priorisierung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen ist das vom Stadtrat 2018
beschlossene und mittlerweile in der VwV-StVO verankerte Leitbild der Vision Zero (Beschluss
vom 25.04.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10837): keine Getöteten und Schwerverletzten
im Straßenverkehr. Handlungsbedarf bemisst sich vorrangig am polizeilich erfassten
Unfallgeschehen; Unfallhäufungsstellen werden prioritär bearbeitet.
Die Welfenstraße weist im Zeitraum 01.01.2023–30.05.2026 40 polizeilich erfasste
Verkehrsunfälle aus, darunter 12 Unfälle mit Leichtverletzten; Unfälle mit Getöteten oder
Schwerverletzten sind nicht erfasst. 11 der 24 leicht verletzten Personen entfallen auf ein
einzelnes Ereignis im Fahrzeuginneren eines Linienbusses (Sturz von Fahrgästen infolge einer
Gefahrenbremsung). Die übrigen 28 Unfälle sind Sachschadensunfälle, ganz überwiegend
Kollisionen mit am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen beim Vorbeifahren, Ein- oder
Ausparken.
Die Grenzwerte für Unfallhäufungsstellen nach dem Merkblatt zur Örtlichen
Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (FGSV M Uko 2012) werden an keiner Stelle der
Welfenstraße erreicht. Aus dem polizeilich erfassten Unfallgeschehen ergibt sich damit kein
vordringlicher Handlungsbedarf an den dortigen Fußgängerüberwegen. Dem Mobilitätsreferat
ist bewusst, dass die polizeiliche Statistik nicht jedes Ereignis abbildet (und folglich eine
Dunkelziffer besteht); sie bildet gleichwohl die objektive Grundlage der stadtweiten
Priorisierung.
Soweit das Mobilitätsreferat rechtlich zulässige Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit von
Fußgängerüberwegen erprobt, erfolgt die Standortauswahl gesamtstädtisch nach einheitlichen
fachlichen Kriterien (Unfallgeschehen, Verkehrsstärken, Vergleichbarkeit der Standorte,
Vorher-Nachher-Untersuchung mit Vergleichsstellen). Nur so sind Wirkungen belastbar zu
ermitteln und auf andere Standorte übertragbar. Eine Vorfestlegung auf einen einzelnen
Standort ist damit nicht vereinbar. Die Welfenstraße wird jedoch in die gesamtstädtische
Betrachtung einbezogen.
Dem Antrag kann somit aus den genannten Punkten nicht entsprochen werden.
Der Antrag Nr. 26-32 / B 08828 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen
vom 18.03.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1.14