Zebrastreifen auffällig gestalten

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=== 20-26 _ B 08828_B 08828 Zebrastreifen gestalten.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 10.04.2026 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 1.4 / 03/26 Zebrastreifen auffällig gestalten Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes mehr- heitlich beschlossen: Es soll untersucht werden, ob eine Markierung wie im Bild oben links (siehe Anlage) die Be- achtung von Zebrastreifen verbessert. Als Standort käme die Welfenstraße in Frage. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, eine solche Anordnung in der Welfenstraße anzubringen, und zu untersuchen, ob die Maßnahme die Beachtung des Zebrastreifens verbessert. Begründung Die Stadt München hat sich vorgenommen, das Zufußgehen zukünftig stärker zu fördern, barrierefreier zu gestalten und insbesondere die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl für schwächere Verkehrsteilnehmende zu steigern. Damit sind beispielsweise Kinder gemeint, aber auch Menschen mit Einschränkungen jeglicher Art, die zum Beispiel langsamer gehen oder schlechter sehen, etc. Ganz konkret ist von Seiten des MOR angedacht, die Verbesserung der Sichtbarkeit von Zebrastreifen testweise zu untersuchen. Hierfür würde sich der genannte Ort aus unserer Sicht gut anbieten. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen Anlage === 20-26 _ B 08828_B 08828 Zebrastreifen gestalten AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80331 München Verkehrssicherheit und Straßenver- kehr MOR-GB1.14 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.08.2026 Zebrastreifen auffällig gestalten BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08828 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 18.03.2026 Sehr geehrter Herr Spengler, zu Ihrem Antrag vom 18.03.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Bezirksausschuss bittet, an den Fußgängerüberwegen in der Welfenstraße eine auffällige Markierung entsprechend der dem Antrag beigefügten Abbildung anzubringen und zu untersuchen, ob diese Gestaltung die Beachtung der Fußgängerüberwege verbessert. Der umgangssprachlich als „Zebrastreifen“ bezeichnete Fußgängerüberweg ist ein Verkehrszeichen (Zeichen 293 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Gestalt und Erscheinungsbild der Verkehrszeichen sind durch die StVO in Verbindung mit dem Verkehrszeichenkatalog bundesrechtlich abschließend festgelegt. Markierungen sind Verkehrszeichen und grundsätzlich weiß (§ 39 Absatz 5 StVO); nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) dürfen die Straßenverkehrsbehörden nur die dort abgebildeten Verkehrszeichen anordnen. Eine farbige, ornamentale oder perspektivisch wirkende („3D“-)Ausführung des Zeichens 293 ist damit nicht anordnungsfähig; sie würde die bundeseinheitliche Erkennbarkeit und damit die Rechtswirkung des Fußgängerüberwegs – den Vorrang der Zufußgehenden – in Frage stellen. Auch die Erprobungsklausel des § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO eröffnet unserer Einschätzung nach keinen Spielraum für abweichende Zeichengestaltungen. Gegen perspektivisch wirkende Gestaltungen sprechen zudem verkehrssicherheitsfachliche Gründe: die Gefahr abrupter Bremsungen mit nachfolgenden Auffahrkollisionen, eine nur aus I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] bestimmten Annäherungsrichtungen und Blickwinkeln eintretende Wirkung, das Nachlassen der Wirkung durch Gewöhnung sowie die eingeschränkte Erkennbarkeit bei Nässe, sowie Schnee und Dunkelheit. Grundlage der Priorisierung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen ist das vom Stadtrat 2018 beschlossene und mittlerweile in der VwV-StVO verankerte Leitbild der Vision Zero (Beschluss vom 25.04.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10837): keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Handlungsbedarf bemisst sich vorrangig am polizeilich erfassten Unfallgeschehen; Unfallhäufungsstellen werden prioritär bearbeitet. Die Welfenstraße weist im Zeitraum 01.01.2023–30.05.2026 40 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle aus, darunter 12 Unfälle mit Leichtverletzten; Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten sind nicht erfasst. 11 der 24 leicht verletzten Personen entfallen auf ein einzelnes Ereignis im Fahrzeuginneren eines Linienbusses (Sturz von Fahrgästen infolge einer Gefahrenbremsung). Die übrigen 28 Unfälle sind Sachschadensunfälle, ganz überwiegend Kollisionen mit am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen beim Vorbeifahren, Ein- oder Ausparken. Die Grenzwerte für Unfallhäufungsstellen nach dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (FGSV M Uko 2012) werden an keiner Stelle der Welfenstraße erreicht. Aus dem polizeilich erfassten Unfallgeschehen ergibt sich damit kein vordringlicher Handlungsbedarf an den dortigen Fußgängerüberwegen. Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass die polizeiliche Statistik nicht jedes Ereignis abbildet (und folglich eine Dunkelziffer besteht); sie bildet gleichwohl die objektive Grundlage der stadtweiten Priorisierung. Soweit das Mobilitätsreferat rechtlich zulässige Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit von Fußgängerüberwegen erprobt, erfolgt die Standortauswahl gesamtstädtisch nach einheitlichen fachlichen Kriterien (Unfallgeschehen, Verkehrsstärken, Vergleichbarkeit der Standorte, Vorher-Nachher-Untersuchung mit Vergleichsstellen). Nur so sind Wirkungen belastbar zu ermitteln und auf andere Standorte übertragbar. Eine Vorfestlegung auf einen einzelnen Standort ist damit nicht vereinbar. Die Welfenstraße wird jedoch in die gesamtstädtische Betrachtung einbezogen. Dem Antrag kann somit aus den genannten Punkten nicht entsprochen werden. Der Antrag Nr. 26-32 / B 08828 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 18.03.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1.14

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

16.09.2026 um 19:00 Uhr

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