Lothringer Straße – nachweisliche Verkehrsverlagerung und notwendige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

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=== 26-32 _ B 00067_B 00067 Verkehrsberuhigung Lothringer Strasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33- 76 14 84 Telefax: 2 33- 12 - 762606 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 25.06.2026 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.5 / 06/26 Lothringer Straße – nachweisliche Verkehrsverlagerung und notwendige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Der BA unterstützt beiliegendes Anliegen und bittet um Prüfung. Da das Mobilitätsreferat nun eine umfassende Untersuchung zur Weißenburger Straße plant, kann dieses Anliegen dort mit behandelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen Anlage === 26-32 _ B 00067_B 00067 Verkehrsberuhigung Lothringer Strasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 gb2-111.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 31.07.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Lothringer Straße – nachweisliche Verkehrsverlagerung und notwendige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00067 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen Sehr geehrter Herr Spengler, zu Ihrem Antrag vom 17.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Verkehrliche Auswirkungen der Testphase auf die Lothringer Straße Während der Testphase der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße wurde im Abschnitt der Lothringer Straße westlich der Pariser Straße eine Zunahme der Verkehrsmenge um rund 105 % gegenüber der Situation vor der Testphase festgestellt. Auch in weiteren Umfahrungsstraßen wurden Zunahmen registriert, etwa in der Sedanstraße östlich der Metzstraße (+57 %) und in der Pariser Straße nördlich der Lothringer Straße (+22 %). Demgegenüber wurden in einzelnen anderen Abschnitten, wie etwa in der Weißenburger Straße östlich des Pariser Platzes, deutliche Rückgänge verzeichnet (-38 %). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die prozentual hohen Zunahmen vor dem Hintergrund der teilweise geringen Verkehrsmengen vor der Testphase zu bewerten sind. Bei der Erfassung der Verkehrsmengen vor der Testphase wurde für den Abschnitt der Lothringer Straße westlich der Pariser Straße 420 Kfz/24h gemessen und während der Testphase wurden 860 Kfz/24h erfasst. Nach den einschlägigen Regelwerken der Verkehrsplanung (u. a. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt, i. V. m. weiteren Regelwerken der FGSV) gilt ein Bereich von etwa 2.000 bis 4.000 Kfz pro 24 Stunden als oberer Orientierungswert für wohnverträgliche Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Quartiers- und Erschließungsstraßen. Die im Untersuchungsgebiet festgestellten Verkehrsmengen liegen trotz der genannten prozentual hohen Zunahmen weiterhin deutlich unter diesem Orientierungswert und werden aus verkehrsplanerischer Sicht daher weiterhin als quartiersverträglich eingestuft. Zusätzlich wurde die Lothringer Straße in der Evaluation gesondert als sensibler Bereich für den Lieferverkehr benannt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist dort ein Vorbeifahren an haltenden Lieferfahrzeugen nicht möglich, wodurch es im Einzelfall zu kurzzeitigen Blockierungen des fließenden Verkehrs kommt. Weiteres Vorgehen Die im Anliegen vorgeschlagenen Maßnahmen (Modalfilter, Teilsperren, Anpassung der Verkehrsführung sowie ergänzende bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung) sind grundsätzlich geeignete Instrumente, um Durchgangsverkehr zu reduzieren und die Aufenthalts- und Verkehrsqualität in Wohnstraßen zu verbessern. Ihre rechtliche Umsetzbarkeit setzt jedoch eine straßenverkehrsrechtliche Prüfung nach § 45 StVO sowie gegebenenfalls eine straßenrechtliche Umsetzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz voraus. Hierbei sind insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen, deren Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sowie die Auswirkungen auf alle Verkehrsarten und die Erschließungsfunktion der Straße zu prüfen. Ebenso ist zu bewerten, ob das angestrebte Ziel mit weniger eingriffsintensiven Maßnahmen erreicht werden kann. Im Fall der Lothringer Straße im Abschnitt westlich der Pariser Straße würden Maßnahmen wie Modalfilter oder Teilsperren die durchgehende Befahrbarkeit für den motorisierten Verkehr unterbrechen und den Straßenabschnitt in zwei voneinander getrennte Erschließungsbereiche aufteilen. Der Abschnitt würde damit seine Funktion als durchgängige Erschließungsstraße verlieren und wäre für den allgemeinen Kfz-Verkehr jeweils nur noch von einer Seite aus erreichbar. Dies hätte nicht nur Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke sowie auf den Anlieger-, Liefer- und Wirtschaftsverkehr, sondern würde auch Veränderungen der Verkehrsströme im umliegenden Straßennetz nach sich ziehen. Insbesondere wäre zu untersuchen, ob sich der Kfz-Verkehr auf benachbarte Wohnstraßen verlagert und dadurch dort neue Belastungen entstehen. Es ist davon auszugehen, dass sich die während der Testphase festgestellten Verkehrsverlagerungen einerseits weiter verlagern und andererseits durch die zusätzliche Netzunterbrechung in der Lothringer Straße an anderer Stelle noch verstärken werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer sorgfältigen verkehrsplanerischen und rechtlichen Prüfung, bei der sowohl die örtlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu berücksichtigen sind. Das Mobilitätsreferat wird daher im Zuge der weiteren Planung für die Weißenburger Straße gemeinsam mit den beteiligten Referaten prüfen, welche Maßnahmen grundsätzlich für die Lothringer Straße fachlich geeignet, rechtlich zulässig und unter Berücksichtigung der aktuell sehr angespannten Haushaltslage umsetzbar wären. Die Beschlussvorlage zur zukünftigen verkehrlichen Ausgestaltung der Weißenburger Straße befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mit freundlichen Grüßen Team Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.11

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

16.09.2026 um 19:00 Uhr

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