=== 26-32 _ B 00067_B 00067 Verkehrsberuhigung Lothringer Strasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33- 76 14 84
Telefax: 2 33- 12 - 762606
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 25.06.2026
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.5 / 06/26
Lothringer Straße – nachweisliche Verkehrsverlagerung und notwendige Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Der BA unterstützt beiliegendes Anliegen und bittet um Prüfung.
Da das Mobilitätsreferat nun eine umfassende Untersuchung zur Weißenburger Straße plant,
kann dieses Anliegen dort mit behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
Anlage
=== 26-32 _ B 00067_B 00067 Verkehrsberuhigung Lothringer Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
gb2-111.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
31.07.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Lothringer Straße – nachweisliche Verkehrsverlagerung und notwendige Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00067 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen
Sehr geehrter Herr Spengler,
zu Ihrem Antrag vom 17.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Verkehrliche Auswirkungen der Testphase auf die Lothringer Straße
Während der Testphase der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße wurde im Abschnitt
der Lothringer Straße westlich der Pariser Straße eine Zunahme der Verkehrsmenge um rund
105 % gegenüber der Situation vor der Testphase festgestellt. Auch in weiteren
Umfahrungsstraßen wurden Zunahmen registriert, etwa in der Sedanstraße östlich der
Metzstraße (+57 %) und in der Pariser Straße nördlich der Lothringer Straße (+22 %).
Demgegenüber wurden in einzelnen anderen Abschnitten, wie etwa in der Weißenburger
Straße östlich des Pariser Platzes, deutliche Rückgänge verzeichnet (-38 %).
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die prozentual hohen Zunahmen vor dem Hintergrund
der teilweise geringen Verkehrsmengen vor der Testphase zu bewerten sind. Bei der
Erfassung der Verkehrsmengen vor der Testphase wurde für den Abschnitt der Lothringer
Straße westlich der Pariser Straße 420 Kfz/24h gemessen und während der Testphase
wurden 860 Kfz/24h erfasst.
Nach den einschlägigen Regelwerken der Verkehrsplanung (u. a. Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen, RASt, i. V. m. weiteren Regelwerken der FGSV) gilt ein Bereich von etwa
2.000 bis 4.000 Kfz pro 24 Stunden als oberer Orientierungswert für wohnverträgliche
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Quartiers- und Erschließungsstraßen. Die im Untersuchungsgebiet festgestellten
Verkehrsmengen liegen trotz der genannten prozentual hohen Zunahmen weiterhin deutlich
unter diesem Orientierungswert und werden aus verkehrsplanerischer Sicht daher weiterhin
als quartiersverträglich eingestuft.
Zusätzlich wurde die Lothringer Straße in der Evaluation gesondert als sensibler Bereich für
den Lieferverkehr benannt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist dort ein Vorbeifahren an
haltenden Lieferfahrzeugen nicht möglich, wodurch es im Einzelfall zu kurzzeitigen
Blockierungen des fließenden Verkehrs kommt.
Weiteres Vorgehen
Die im Anliegen vorgeschlagenen Maßnahmen (Modalfilter, Teilsperren, Anpassung der
Verkehrsführung sowie ergänzende bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung)
sind grundsätzlich geeignete Instrumente, um Durchgangsverkehr zu reduzieren und die
Aufenthalts- und Verkehrsqualität in Wohnstraßen zu verbessern. Ihre rechtliche
Umsetzbarkeit setzt jedoch eine straßenverkehrsrechtliche Prüfung nach § 45 StVO sowie
gegebenenfalls eine straßenrechtliche Umsetzung nach dem Bayerischen Straßen- und
Wegegesetz voraus. Hierbei sind insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für
verkehrsbeschränkende Maßnahmen, deren Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sowie
die Auswirkungen auf alle Verkehrsarten und die Erschließungsfunktion der Straße zu prüfen.
Ebenso ist zu bewerten, ob das angestrebte Ziel mit weniger eingriffsintensiven Maßnahmen
erreicht werden kann.
Im Fall der Lothringer Straße im Abschnitt westlich der Pariser Straße würden Maßnahmen
wie Modalfilter oder Teilsperren die durchgehende Befahrbarkeit für den motorisierten Verkehr
unterbrechen und den Straßenabschnitt in zwei voneinander getrennte Erschließungsbereiche
aufteilen. Der Abschnitt würde damit seine Funktion als durchgängige Erschließungsstraße
verlieren und wäre für den allgemeinen Kfz-Verkehr jeweils nur noch von einer Seite aus
erreichbar. Dies hätte nicht nur Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der anliegenden
Grundstücke sowie auf den Anlieger-, Liefer- und Wirtschaftsverkehr, sondern würde auch
Veränderungen der Verkehrsströme im umliegenden Straßennetz nach sich ziehen.
Insbesondere wäre zu untersuchen, ob sich der Kfz-Verkehr auf benachbarte Wohnstraßen
verlagert und dadurch dort neue Belastungen entstehen. Es ist davon auszugehen, dass sich
die während der Testphase festgestellten Verkehrsverlagerungen einerseits weiter verlagern
und andererseits durch die zusätzliche Netzunterbrechung in der Lothringer Straße an anderer
Stelle noch verstärken werden.
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer sorgfältigen verkehrsplanerischen und rechtlichen
Prüfung, bei der sowohl die örtlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen der
Straßenverkehrs-Ordnung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu berücksichtigen
sind. Das Mobilitätsreferat wird daher im Zuge der weiteren Planung für die Weißenburger
Straße gemeinsam mit den beteiligten Referaten prüfen, welche Maßnahmen grundsätzlich für
die Lothringer Straße fachlich geeignet, rechtlich zulässig und unter Berücksichtigung der
aktuell sehr angespannten Haushaltslage umsetzbar wären.
Die Beschlussvorlage zur zukünftigen verkehrlichen Ausgestaltung der Weißenburger Straße
befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
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Mit freundlichen Grüßen
Team Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.11