=== 26-32 _ B 00070_B 00070 Fahrradweg Ampelübergang Regerplatz.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33- 76 14 84
Telefax: 2 33- 12 - 762606
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 24.06.2026
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.1 / 06/26
Fahrradweg vor Ampelübergang am Regerplatz
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Wir verweisen auf beiliegendes Anliegen und bitten um Prüfung folgender Verbesserungsvor-
schläge:
- Stadtauswärts (Richtung Süden): an einer geeigneten Stelle (z.B. vorne an der Ampel) soll ein
Zebrastreifen angebracht werden, über den Radweg. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die
Position zu bestimmen. Ein Piktogramm (z.B. „Achtung, Kinder“) auf dem Radweg vor der Tram-
haltestelle wird befürwortet.
- Stadteinwärts (Richtung Norden): Der Vorschlag des Elternbeirats hinsichtlich des Zusatzschil-
des wird unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 26-32 _ B 00070_B 00070 Fahrradweg Ampeluebergang Regerplatz AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
80313 München
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes
Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
25.08.2026
Fahrradweg vor Ampelübergang am Regerplatz
BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00070 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 17.06.2026
Sehr geehrter Herr Spengler,
zu Ihrem Antrag vom 17.06.2026 möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Thematik der Signalisierung des Radverkehrs ist leider deutlich komplexer als gemeinhin
angenommen. Der Verordnungsgeber hatte bei der Novellierung der StVO zum 01.01.2017
sicherlich die gute Absicht, den Radverkehr mit dem Fahrverkehr möglichst gleichzustellen,
aber dies führt in der Praxis auch zu einschränkenden Fallkonstellationen. Die konkrete
bauliche Gestaltung eines Radweges kann hierbei schon zu unterschiedlichen
Betrachtungsweisen führen.
Fahrbahngleich oder fahrbahnnah geführte Radverkehrsanlagen
Fahrbahngleich oder fahrbahnnah geführte Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen,
Angebotsstreifen, fahrbahnnahe Radwege) sind aufgrund ihrer bautechnischen Gestaltung als
Teil der Fahrbahn zu werten. Dort verkehrende Radfahrende haben somit dort auch das Signal
des Fahrverkehrs zu beachten. Die Wirkung des Signals für querende Fußgänger*innen
erstreckt sich somit in diesen Fällen auch stets über die fahrbahnnah verlaufende
Radverkehrsanlage hinweg.
Fahrbahnfern geführte Radverkehrsanlagen
Fahrbahnfern geführte Radverkehrsanlagen wiederum, sind in der Regel durch eine
Aufstellfläche für Fußgänger*innen, einen Haltestellenbereich, einen Baumgraben, einer
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Parkbucht, oder einer Kombination hieraus von der Fahrbahn abgesetzt. Dortige Radfahrende
müssen somit i.d.R. (sofern eine Einbeziehung in die Signalisierung überhaupt erforderlich ist)
gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 das "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" beachten, um die
Fahrbahn zu überqueren. Als besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr gelten spezielle
Kleinsignalgeber, Kombisignale (Sinnbild: Fußgänger/Radverkehr) oder auch zweibegriffige
Signalgeber mit dem Sinnbild "Rad", welches ggf. auch hinter der Konfliktfläche angebracht
wird. Die Auswahl des Signalgebers erfolgt aufgrund der konkreten baulichen und situativen
Eigenheiten des Knotens.
Bei dieser baulichen Konstellation befinden sich Radfahrende - im jeweiligen Zu- und Abfluss
zur/von der eigentlichen signalgesicherten Querungsstelle für Radfahrende - nicht mehr im
Einflussbereich einer Lichtsignalanlage (LSA). Der Geltungsbereich der LSA erstreckt sich
somit für dort querende Fußgänger*innen nur bis zur "Fahrbahnkante". Die Querung des
"dahinter befindlichen" fahrbahnfernen Radweges erfolgt eigenverantwortlich nach den
allgemeinen Regelungen der StVO. Fußgänger*innen haben - ähnlich wie bei der Querung
einer Fahrbahn – dabei den Vorrang der dortigen Radfahrenden zu beachten.
An der Lichtsignalanlage (LSA) Franziskaner-/ Gebsattelstraße wird in den für die
Signalisierung jeweils relevanten Abschnitten, der südöstliche nichtbenutzungspflichtige
Radweg fahrbahnnah geführt, während der nordwestliche ebenfalls nicht benutzungspflichtige
Radweg fahrbahnfern geführt wird. Somit gelten bei der Querung der beiden Radwege auch
völlig unterschiedliche Betrachtungsweisen (s.o.).
Südöstlicher fahrbahnnah geführter Radweg
Bei dem südöstlichen fahrbahnnah geführten Radweg werden Radfahrende bereits
regelkonform und somit vollumfänglich in die Signalisierung eingebunden. Der leider immer
wieder zu beobachtende Konflikt mit den dort signalgesichert querenden Fußgänger*innen ist
in erster Linie auf eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Missachtung des auch für
Radfahrende geltenden Signals zurückzuführen. Hierbei scheint nicht das „Erkennenkönnen“
des Signalzustandes, sondern das „Erkennenwollen“ das eigentliche Problem zu sein.
Während viele Radfahrende sich völlig regelkonform verhalten und an dem auch für sie
geltenden Rotsignal anhalten, gibt es leider auch eine nicht gerade vernachlässigbare Anzahl
an Radfahrenden, welche die für sie geltenden Regeln entsprechend beugen oder gänzlich
ignorieren. Die in letzter Zeit öfters publizierten Schwerpunktaktionen der Polizei scheinen
unsere Beobachtungen leider auch quantitativ zu bestätigen.
Ein wie im Antrag formulierter Hinweis „Signal gilt auch für Radfahrende“ stellt lediglich eine
Wiederholung des Offensichtlichen dar (eindeutig erkennbares Signal, eindeutig erkennbare
Haltline) und ist zudem gemäß § 45 Abs. 9 StVO, aufgrund fehlender „besonderer Umstände“
nicht angezeigt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Anregung somit nicht nachkommen werden.
Im Zuge des bereits angeordneten altersbedingten Austauschs der LSA Franziskaner-/
Gebsattelstraße werden wir ein weiteres für Radfahrende geltendes Signal anbringen lassen.
Dieses dann für Radfahrende geltende Signal soll, ergänzend zu dem bereits bestehenden
Vorsignal der stadteinwärtigen dynamischen Haltestelle der Trambahn, auch den dort von
einem fahrbahnfernen zu einem fahrbahnnahen verschwenkten Radweg mit abdecken. Bis zur
Umsetzung bitten wir um Geduld.
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Wir möchten hierzu noch anmerken, dass gemäß § 20 StVO auch heute schon eine erhöhte
Sorgfaltspflicht für Fahrzeugführer*innen an Haltestellen des Linienverkehrs besteht (somit
auch für Radfahrende bindend).
Der nachfolgend abgebildete Lageplan stellt die zukünftige Situation bereits dar:
(Lageplan, Quelle: MOR)
Nordwestlicher fahrbahnfern geführter Radweg
Bei dem nordwestlichen Radweg befinden sich – im für die signaltechnische Betrachtung
relevanten Bereich – zwischen der Fahrbahnkante und dem fahrbahnfernen Radweg baulich
hergestellte Flächen, welche als Aufstellfläche für querende Fußgänger*innen, oder als
Wartebereich für Fahrgäste der dort haltenden Trambahn fungieren. Der Wirkungsbereich der
dortigen Signalisierung erstreckt sich - wie bereits eingangs genannt - nur bis zur
Bordsteinkante. Die Querung des "dahinter befindlichen" fahrbahnfernen Radweges erfolgt
eigenverantwortlich nach den allgemeinen Regelungen der StVO. Fußgänger*innen haben -
ähnlich wie bei der Querung einer Fahrbahn – dabei den Vorrang der dortigen Radfahrenden
zu beachten. Der Signalzustand des nur für die Überquerung der Fahrbahn geltenden
Fußgängersignals ist dabei - wie bereits ausführlich beschrieben - nicht von Belang.
Durch die Verwendung von unterschiedlichen Oberflächenmaterialien von
Gehbahn/Aufstellfläche zum einen (Pflasterbelag) und dem angrenzenden Radweg
(Asphaltbelag) zum anderen, sollte jede durchschnittliche Verkehrsteilnehmer*in keine Mühe
haben, den jeweiligen Verkehrsweg dem entsprechenden Verkehrsmittel zuordnen zu können.
Unterschiede in der Textur und Farbgebung machen eine eindeutige Unterscheidung
zweifelsfrei möglich. Eine besondere Kenntlichmachung einzelner Verkehrsflächen ist somit
regelhaft nicht angezeigt.
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Beobachtungen vor Ort haben gezeigt, dass die Mehrzahl der dortigen Passanten sehr
verantwortungsvoll agieren, das Radverkehrsgeschehen genau beobachten und ihre
Handlungsweise entsprechend variieren. In einigen Fällen konnte jedoch auch ein
vergleichsweise unbedarftes Verhalten von Fußgänger*innen beobachtet werden,
überwiegend verursacht durch den „konzentrierten Konsum digitaler Medien“ im Straßenraum.
Das spezifische Unfallaufkommen im Bereich Regerplatz ist erfreulicherweise absolut
unauffällig.
Um Fußgänger*innen und Radfahrende an konkreter Stelle noch stärker auf den
thematisierten Radwegabschnitt zu fokussieren und um somit auch das eigenverantwortliche
Miteinander weiter zu fördern, hat sich das Mobilitätsreferat dazu entschlossen, diese Stelle
mit einzelnen Piktogrammen zu versehen. Der nachfolgende Lageplanausschnitt stellt die
Maßnahme bereits dar:
(Lageplanausschnitt, Quelle: MOR)
Eine entsprechende Anordnung wurde bereits erteilt. Bis zur Umsetzung bitten wir um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)