=== 26-32 _ B 00206_B 00206 Parkplaetze Tiefgaragen.pdf ===
Parkplätze nicht leerstehen lassen III.
Vorhandene Tiefgaragen mitnutzen
Antrag
Der BA 5 fordert die LHM auf, konkrete Gespräche mit Betreibern von örtlichen Tiefgaragen
aufzunehmen, mit dem Ziel dass Stellplätze ganz oder zeitweise (ganztägig, am Wochenende,
werktags oder nachts) für andere Nutzer*innen zur Verfügung gestellt werden:
- im Landratsamt
- in Wohnkomplexen der Münchner Wohnen
- in TGs von großen Hotels, in Neubaugebieten (Welfenstraße, Paulanergelände, Michael-
Huber-Weg), Gewerbe (Motorama, Einstein-Center, Orleanskarree), nach Sanierung
auch wieder im Gasteig
- Maximilianeum
Begründung
In Au-Haidhausen parken Parkplatzsuchende in ihrer Not häufig regelwidrig an Einfahrten der
Rettungswege, auf Gehwegabsenkungen, im Kreuzungsbereich der Fußquerungen, auf Rad- und
auf Gehwegen. Der „Parkplatzmangel“ wird von manchen als Argument gegen Maßnahmen
angebracht, die der Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden dienen oder
alternativer Nutzungen wie Begrünung und Aufenthaltsqualität, dabei aber Parkplätze kosten.
Gleichzeitig stehen Parkplätze in den Tiefgaragen über größere Zeiträume leer. Der Platz zum
Parken ist also vorhanden. Man müsste ihn nur nutzen.
Nina Reitz
Fraktionssprecherin
Nicole Meyer
Dat Hoang
Lena Sterzer
Hermann Wilhelm
29. Juli 2026 //
=== 26-32 _ B 00206_B 00206 Parkplaetze Tiefgaragen AS.pdf ===
U-Bahn Linien U1/U2/U7
Haltestelle Fraunhoferstraße
U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7
Haltestelle Sendlinger Tor
Straßenbahn Linien 16/17/18
Haltestelle Müllerstraße
Metrobus: Linie 52/62
Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
Team Grundsatzangelegenheiten
PLAN-HAIV-10
Blumenstraße 28b
80331 München
Telefon:
Dienstgebäude:
Zimmer:
Sachbearbeitung:
plan.ha4-grundsatz@muenchen.de
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 05 – Au-Haidhausen
Herr Jörg Spengler
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
02.09.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Parkplätze nicht leerstehen lassen III. – Vorhandene Tiefgaragen
mitnutzen
BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00206 des Bezirksausschusses 05 - Au-Haidhausen
vom 29.07.2026
Sehr geehrter Herr Spengler,
der o.g. Antrag des Stadtbezirks Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen wurde dem Referat für
Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet.
Die Landeshauptstadt München wird darin aufgefordert, konkrete Gespräche mit Betreibern
von örtlichen Tiefgaragen mit dem Ziel aufzunehmen, dass Stellplätze ganz oder zeitweise für
andere Nutzer*innen zur Verfügung gestellt werden. Im Stadtbezirk Au-Haidhausen würden
Parkplatzsuchende in ihrer Not häufig regelwidrig parken. Außerdem würde der
„Parkplatzmangel“ auch als Argument gegen Vorschläge von Sicherheitsmaßnahmen für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sowie auch gegen Vorschläge für alternative
Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraums vorgebracht, wenn dadurch weitere Parkplätze
wegfielen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV - Lokalbaukommission
(LBK) prüft im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens als untere Bauaufsichtsbehörde, ob die
durch ein Bauvorhaben ausgelösten, baurechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen sind.
Rechtsgrundlage für die Stellplatzpflicht ist der Art. 47 Bayerische Bauordnung (BayBO) in
Verbindung mit der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München. Diese regelt, welche
Anzahl von Stellplätzen für ein Vorhaben nachzuweisen sind und wie dieser Nachweis
erbracht werden kann. Die baurechtlich gebundenen Stellplätze müssen grundsätzlich auf
Dauer dem Vorhaben, für das sie nachgewiesen wurden, zur Verfügung stehen und dürfen
nicht zweckentfremdet werden. Eine vorübergehende Wechselnutzung ist zulässig. Es besteht
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jedoch keine aus dem Baurecht herleitbare Pflicht, notwendige Stellplätze maximal
auszulasten.
Das Mobilitätsreferat (MOR), das für Ihren Antrag inhaltlich zuständig ist wurde beteiligt. Es
wurde mitgeteilt, dass bereits Schritte zur Umsetzung Ihres Anliegens unternommen wurden.
Zudem wurde die folgende Stellungnahme übermittelt:
Das MOR begrüßt die Mehrfachnutzung privater und gewerblicher Parkgaragen.
Die Einflussmöglichkeiten der Verwaltung auf private Tiefgaragen- und Parkhausbe-
treiber*innen auf die Gestaltung ihres Angebots sind begrenzt, da sie eigentumsrechtlich
geschützt sind. Zudem sind mit dem Betrieb von Parkierungsanlagen baurechtliche und
betriebsgenehmigungsrechtliche Vorgaben verknüpft.
Allgemein kann für den Betrieb einer Garage wirtschaftliches Handeln mit Gewinnerzielungs-
absicht unterstellt werden, so dass die bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Stellplätze
im Interesse der Anbieter liegt.
Im Einzelnen sind jedoch nach den jeweils spezifischen örtlichen Gegebenheiten bauliche,
betriebliche, vertragliche, versicherungs-, immissionsschutz- sowie haftungsrechtliche
Fragestellungen zu berücksichtigen. Je nach Abwägung obliegt es den privaten Akteuren, ob
vorhandene Garagen mit bisher geschlossenen Nutzergruppen auch für zusätzlichen
Nutzerkreise geöffnet werden können. An dieser Stelle setzen Geschäftsmodelle privater
Plattformbetreiber an, die mithilfe digitaler Lösungen Angebot und Nachfrage systematisch
identifizieren, erschließen und zusammenführen möchten – ohne zusätzliches Personal,
bedarfsgerecht, zeitlich flexibel und standortspezifisch, beispielsweise tagsüber, nachts oder
an Wochenenden. Hierzu steht das Mobilitätsreferat bereits in fachlichem Austausch mit den
unterschiedlichen Plattformbetreibern.
Derzeit stehen weder der LBK noch dem MOR geeignete beziehungsweise hinreichend
wirksame kommunale Instrumente zur Verfügung, um belastbare Daten zur tatsächlichen
Anzahl, Nutzung und Auslastung privater Stellplätze zu erheben. Dies erschwert die
Ansprache geeigneter Betreiber*innen, zumal die personellen Kapazitäten in der Verwaltung
nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund bemüht sich die Landeshauptstadt aktuell im Rahmen des vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und unter der
Leitung der Technischen Universität München (TUM) geförderten Projektes MCube ein Projekt
für die nächste Förderphase III (2027 bis 2030) anzustreben. Darin soll eine systematische
Beleuchtung des Themenkomplexes Mehrfachnutzung erfolgen, bei welcher stadtweite
Datengrundlagen gesammelt und aufbereitet, rechtliche Fragestellungen behandelt sowie
konkrete Pilotprojekte begleitet werden. Hierfür nehmen wir die von Ihnen vorgeschlagenen
Tiefgaragen gerne mit in den Pool der möglichen Pilotprojekte mit auf.
Aber auch schon vor dem möglichen Projektstart in MCube III arbeitet das MOR aktuell bereits
an ähnlichen Projekten. Bezugnehmend auf den Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom
17.12.2025 „Altstadt für alle – Konzept und Maßnahmen!“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V
16852) werden mit dem Umgriff der Altstadt für Alle mögliche Tiefgaragen zur
Mehrfachnutzung identifiziert und eine Umsetzung geprüft. Die Arbeiten hierzu laufen aktuell
und werden durch das Mobilitätsreferat koordiniert.
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Dem Antrag Nr. 26-32 / B 00206 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden. Er ist damit behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.