Änderung der Spielplatzsatzung - Erneute Befassung Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Münc…

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Änderung der Spielplatzsatzung - Erneute Befassung Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung - SpielplatzS)

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=== 20-26 _ V 17768_V 17768_Spielplatzsatzung BE A13..pdf === Telefon: 089 233-22293 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung, HAII-11 Änderung der Spielplatzsatzung – Erneute Befassung Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül- lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17768 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2025 (Sit- zungsvorlage Nr. 20-26 / V 13971) wurde die Satzung der Landeshaupt- stadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Un- terhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) beschlossen. Zudem wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zeitnah zum Inkraft- treten der Ermächtigungsgrundlage für eine kommunale Spielplatzpflicht beauftragt, dem Stadtrat eine entsprechende verbindliche Regelung für die Einführung einer Spielplatzpflicht für München zur Entscheidung vorzule- gen. Der Stadtrat hat sich daher am 04.06.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16398) zuletzt mit der Änderung der Spielplatzsatzung befasst. Anlass der vorliegenden erneuten Befassung des Stadtrates ist das ge- meinsame Rundschreiben des Bayerischen Städte- und Gemeindetags vom 30.07.2025 „Kommunalisierung der Stellplatz- und Spielplatzpflicht; hier: Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr zum erstmaligen Erlass einer Stellplatz- und Spielplatzsatzung nach neuem Recht (zum 1.10.2025)“ (Anlage 3). Anlässlich der in diesem Rundschreiben enthaltenen Ausführungen und nach Abstimmung mit dem Direktorium der Landeshauptstadt München ist zum einen wegen der An- passung der Regelung zum Inkrafttreten sowie zum anderen wegen der bereits erfolgten Ausfertigung und Bekanntgabe der Münchner Spielplatz- satzung im Amtsblatt, eine wiederholte gesamtheitliche Beschlussfassung erforderlich. Seite 2 Inhalt Wiederholte inhaltliche Befassung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.06.2025 zur Einführung einer kom- munalen Spielplatzpflicht (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16398) [bis auf die hier neu zu fassende inhaltlich abweichende Regelung zum Inkrafttreten, § 2 SpielplatzS, sowie daran anknüpfend Anpassung des Beginns der Ab- löseregelung unter Ziffer 4 und im Antragspunkt Nr. 2 der Referentin] Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Zur Klimaschutzrelevanz: nicht klimaschutzrelevant Entscheidungs- vorschlag 1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatz- pflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Der ab 01.10.2025 geltenden gesetzlichen Vorgabe in Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO folgend wird in Bezug auf die Ablöse der Spielplatzpflicht für Gebäude, die dem Wohnen von Senioren und Studenten bestimmt sind, der Ablösebetrag 5.000 € je abzulösen- dem Spielplatz nicht übersteigen. 3. Der Beschluss ersetzt den Beschluss des Ausschusses für Stadt- planung und Bauordnung vom 04.06.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20- 26 / V 16398). 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht wer- den kann im RIS auch unter Spielplatzsatzung, private Spielplätze, Spielplatzpflicht, Spielplatzablöse Ortsangabe (-/-) Telefon: 089 233-22293 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung, HAII-11 Änderung der Spielplatzsatzung – Erneute Befassung Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül- lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17768 Anlagen 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül- lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) 2. Synopse 3. Gemeinsames Rundschreiben des Bayerischen Städte- und Gemeindetags vom 30.07.2025 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB) Öffentliche Sitzung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3 1. Anlass ...................................................................................................................... 3 1.1 Vorausgegangene Beschlüsse................................................................................. 3 1.2 Rundschreiben des Bayerischen Gemeinde- und Städtetages................................. 3 2. Wiederholte inhaltliche Befassung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.06.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16398) [bis auf die inhaltlich abweichende Regelung zum Inkrafttreten, § 2 SpielplatzS, sowie Herausnahme des Beginns der Ablöseregelung unter Ziffer 4 und im Antragspunkt Nr. 2 der Referentin] ...................................................................... 4 2.1 Ausgangslage und Vorgehen ................................................................................... 4 2.2 Kommunalisierung der Spielplatzpflicht; Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.............................................................................................................. 6 2.3 Vorgaben zur Ablöse bei Wohnen von Senioren und Studenten .............................. 6 2.4 Keine Ermächtigung zur Beschaffenheit; Fortgeltung bestehender Regelungen ...... 6 3. Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) ............................................................................. 7 3.1 Zu den Inhalten ........................................................................................................ 7 3.1.1 § 1 der Änderungssatzung..................................................................................... 7 3.1.2 § 2 der Änderungssatzung..................................................................................... 8 3.2 Keine weiteren Änderungen ..................................................................................... 8 4. Spielplatzablöse....................................................................................................... 9 5. Ausblick.................................................................................................................... 9 6. Klimaprüfung............................................................................................................ 9 7. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten............................................. 9 II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 10 III. Beschluss........................................................................................................................ 10 Seite 3 I. Vortrag der Referentin 1. Anlass Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Nr. 11 Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich vorliegend um eine Ange- legenheit des Referats für Stadtplanung und Bauordnung handelt. Von der Zuständigkeits- zuweisung an die Vollversammlung sind gem. § 2 Nr. 14 Geschäftsordnung des Stadtra- tes alle örtlichen Bauvorvorschriften im Sinne des Art. 81 BayBO ausgenommen. 1.1 Vorausgegangene Beschlüsse In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13971) wurde die Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – Spiel- platzS) beschlossen. Eine wesentliche Änderung durch das „Erste Modernisierungsgesetz Bayern“ vom 23.12.2024 (GVBl. 2024, S. 605) führt dazu, dass die bisher in Art. 7 Abs. 3 BayBO lan- desgesetzlich vorgeschriebene Spielplatzpflicht wegfällt und stattdessen die Kommunen ermächtigt werden, eine kommunale Spielplatzpflicht per Satzung anzuordnen. Hierfür wird Art. 7 Abs. 3 BayBO zum 01.10.2025 aufgehoben; dafür treten in Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO gemeindliche Ermächtigungen für Satzungsregelungen in Kraft. Deshalb wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im oben genannten Beschluss vom 12.02.2025 beauftragt, dem Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag vorzubereiten, in dem eine Spielplatzpflicht in die Spielplatzsatzung aufgenommen und damit – entsprechend der neuen Ermächtigungsgrundlage – kommunal angeordnet wird. Diesem Auftrag kam das Referat rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Ermächtigungsgrundlage nach und leg- te den Entwurf einer Änderung der Münchner Spielplatzsatzung dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 04.06.2025 vor (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16398). Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in der vorgenannten Sit- zung die entsprechende Änderung der Münchner Spielplatzsatzung beschlossen. § 2 die- ser Änderungssatzung zur Münchner Spielplatzsatzung sah das Inkrafttreten der Satzung am 01.10.2025 vor, um sicherzustellen, dass im Münchner Stadtgebiet durchgängig, d.h. ohne zeitliche Unterbrechung, eine Spielplatzpflicht besteht. Dies ist jedoch formell nicht möglich und anzupassen. 1.2 Rundschreiben des Bayerischen Gemeinde- und Städtetages Mit dem gemeinsamen Rundschreiben „Kommunalisierung der Stellplatz- und Spielplatz- pflicht; hier: Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr zum erstmaligen Erlass einer Stellplatz- und Spielplatzsatzung nach neuem Recht (zum 1.10.2025)“ vom 30.07.2025 wandten sich der Bayerische Städte- und der Bayerische Gemeindetag in Bezug auf satzungsmäßige Stellplatz- und Spielplatzpflichten aufgrund des Außer-Kraft-Tretens der staatlichen Spiel- bzw. Stellplatzpflichten mit Ablauf des 30.09.2025 an ihre Mitglieder (Anlage 3). In dem Rundschreiben wird angemerkt, dass es der Freistaat bedauerlicherweise versäumt hat, die für den Erlass der Satzungen erforder- lichen Ermächtigungsgrundlagen vorzeitig (d.h. vor dem 01.10.2025) in Kraft zu setzen. Sie informierten darüber, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr nun den Hinweis gegeben hat, dass 1. die Beschlussfassung des Gemeinderats bzw. Stadtrats über den Erlass der Satzun- gen vor dem Inkrafttreten der neuen Ermächtigungsgrundlage am 01.10.2025 möglich ist, Seite 4 2. die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungen hingegen erst nach dem In- krafttreten der Ermächtigungsgrundlage am 01.10.2025 erfolgen kann. Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag empfehlen Ihren Mitgliedern in dem Rundschreiben gemäß dem Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu verfahren. Da die Münchner Spielplatzsatzung im Gegensatz zur Münchner Stellplatzsatzung bereits ausgefertigt und am 10.07.2025 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde (Satzung vom 11.06.2025, MüAbl. S. 397), wird hier vorgeschlagen, den Beschluss, inklusive dessen Vortrag, im Ganzen zu wiederholen, angepasst hinsichtlich der Inkrafttretensregelungen und deren Auswirkungen. Dies erfolgt auf Empfehlung des Direktoriums aus Gründen der Rechtssicherheit sowie darüber hinaus aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bau- ordnung aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Hi...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

19.11.2025 um 19:00 Uhr

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