=== 20-26 _ V 17355_V 17355 Klimaanpassung BE A1-5.pdf ===
Telefon: 0 233-27390
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-53
Aktuelle Fragen zur Klimaanpassung in Stadtentwicklung und Stadtplanung (2023/2024)
Antrag und Empfehlungen
a) Schwammstadt – was bedeutet das konkret für die neuen Großquartiere in
Trudering-Riem?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 05248 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 –
Trudering-Riem am 23.03.2023
b) Baum-, Klima- und Grundwasserschutz - Tiefgaragen und Kellerräume nur direkt
unter Neubauten platzieren
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 –
Pasing-Obermenzing am 15.03.2023
c) Frischluftschneisen nicht zubauen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01921 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 –
Altstadt-Lehel am 11.04.2024
d) Frischluftschneisen schützen und freihalten
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02235 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 –
Obergiesing-Fasangarten am 15.10.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17355
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss
Anlass Bezirksausschuss-Antrag des Bezirksausschusses des
Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem am 23.03.2023;
Bürgerversammlungsempfehlung des Stadtbezirkes 21 –
Pasing-Obermenzing am 15.03.2023,
Bürgerversammlungsempfehlung des Stadtbezirkes 1 –
Altstadt-Lehel am 11.04.2024 und
Bürgerversammlungsempfehlung des Stadtbezirkes 17 –
Obergiesing-Fasangarten am 15.10.2024
Inhalt Die Behandlung des BA-Antrags sowie der BV-Empfehlungen
umfasst Vorschläge des Referats für Stadtplanung und Bauord-
nung den Herausforderungen des Klimawandels in der Stadtent-
wicklung und Stadtplanung der Landeshauptstadt München mit
geeigneten Maßnahmen der Klimaanpassung zu begegnen.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein.
Allerdings tragen die aufgeführten Maßnahmen der grünen Infra-
struktur zur Regulierung des Wasserhaushalts und zur Verbesse-
rung des thermischen Komforts in urbanen Räumen bei. Damit
leisten diese Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Klimaan-
passung.
In Bezug auf den Klimaschutz (Speicherung von Treibhausga-
sen) haben Maßnahmen der grünen Infrastruktur in diesem Um-
fang nur eine sehr geringe Wirkung. Daher wird die Vorlage in
Bezug auf den Klimaschutz als nicht klimarelevant eingestuft.
Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen im Vortrag der Referentin zum BA-Antrags-
Nr. 20-26 / B 05248 und den BV-Empfehlungen Nr. 20-26 / E
01113, Nr. 20-26 / E 01921 sowie Nr. 20-26 / E 02235 werden
zu Kenntnis genommen, wonach die laufenden Aktivitäten im
Bereich der Klimaanpassung durch das Referat für Stadtpla-
nung und Bauordnung weiterhin forciert werden.
2. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05248 vom 23.03.2023 ist damit
gemäß Art 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung geschäfts-
ordnungsgemäß behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113 der Bürgerversammlung
des 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 15.03.2023 ist
damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01921 der Bürgerversammlung
des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 11.04.2024 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt.
5. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02235 der Bürgerversammlung
des 17. Stadtbezirks Obergiesing-Fasangarten am
15.10.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeord-
nung behandelt.
Gesucht werden kann im
RIS auch unter
Klimaanpassung, Klimaresilienz, Durchlüftung, Mikroklima,
Schwammstadt, Baum-, Klima- und Grundwasserschutz
Ortsangabe -/-
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
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Aktuelle Fragen zur Klimaanpassung in Stadtentwicklung und Stadtplanung (2023/2024)
Antrag und Empfehlungen
a) Schwammstadt – was bedeutet das konkret für die neuen Großquartiere in
Trudering-Riem?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 05248 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 –
Trudering-Riem am 23.03.2023
b) Baum-, Klima- und Grundwasserschutz - Tiefgaragen und Kellerräume nur direkt
unter Neubauten platzieren
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 –
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c) Frischluftschneisen nicht zubauen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01921 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 –
Altstadt-Lehel am 11.04.2024
d) Frischluftschneisen schützen und freihalten
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02235 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 –
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Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17355
Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 17.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I. Vortrag der Referentin 2
1. Anlass 2
2. Integration von Klimaschutz und Klimaanpassung im Planungsprozess 2
3. Aspekte des Stadtklimas und der Durchlüftung für München 3
4. Wassersensible Stadtentwicklung in München 5
5. Erhalt und Schutz von Großbäumen 7
6. Behandlung der Anträge und Empfehlungen 8
II. Antrag der Referentin 18
III. Beschluss 18
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Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-53
Aktuelle Fragen zur Klimaanpassung in Stadtentwicklung und Stadtplanung (2023/2024)
Antrag und Empfehlungen
a) Schwammstadt – was bedeutet das konkret für die neuen Großquartiere in
Trudering-Riem?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 05248 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 –
Trudering-Riem am 23.03.2023
b) Baum-, Klima- und Grundwasserschutz - Tiefgaragen und Kellerräume nur direkt
unter Neubauten platzieren
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 –
Pasing-Obermenzing am 15.03.2023
c) Frischluftschneisen nicht zubauen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01921 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 –
Altstadt-Lehel am 11.04.2024
d) Frischluftschneisen schützen und freihalten
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02235 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 –
Obergiesing-Fasangarten am 15.10.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17355
Anlagen:
1. BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 05248
2. Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113
3. Empfehlung Nr. 20-26 / E 01921
4. Empfehlung Nr. 20-26 / E 02235
5. Mitzeichnung Baureferat
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Seite 2
I. Vortrag der Referentin
1. Anlass
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 hat am 23.03.2023 den im Betreff genannten
BA-Antrag (Anlage 1) gestellt. Des Weiteren hat die Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 21 am 15.03.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113 (Anlage 2)
beschlossen.
Ebenfalls haben die Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 1 die Empfehlung Nr. 20-26
/ E 01921 am 11.04.2024 (Anlage 3) und des Stadtbezirkes 17 die Empfehlung Nr. 20-26 /
E 02235 am 15.10.2024 (Anlage 4) beschlossen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt
München, da die zu behandelnde Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein
Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und
Bauordnung gemäß Anlage 1 der Bezirksausschuss-Satzung vorliegt.
Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind ein BA-Antrag und drei Empfehlungen aus
Bürgerversammlungen, die die Herausforderungen des Klimawandels für die
Landeshauptstadt München thematisieren. Diese beinhalten Fragestellungen zur
Umsetzung des Schwammstadtprinzips, den Schutz von Großbäumen sowie der
übergeordneten Durchlüftung und Kaltluftentstehung.
2. Integration der Klimaanpassung im Planungsprozess
Die Themen des Klimawandels gewinnen in den Planungsprozessen der Landeshaupt-
stadt München (LHM) eine immer höhere Bedeutung. Um diesen Herausforderungen ge-
recht zu werden, müssen Städte und ihre Freiräume besonders hohen Anforderungen ent-
sprechen und trotz extremer Wetterereignisse eine positive mikroklimatische Wirksamkeit
entfalten. Plötzlich auftretende Wetterextreme wie Starkregen, anhaltende Hitze- und Tro-
ckenperioden und deren Folgen wirken sich unmittelbar auf die Stadt und deren Bewoh-
ner*innen aus. Durch die Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in Planungspro-
zesse werden frühzeitig und langfristig innerhalb von Stadträumen und Grünflächen die
richtigen Strukturen geschaffen, um negative Auswirkungen abzumildern und mögliche
Chancen, die der Klimawandel mit sich bringt, zu nutzen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Refe-
rat für Klima- und Umweltschutz und weiteren Referaten Ziele, um den Auswirkungen des
Klimawandels auch im Zuge von Nachverdichtungs- und Neubauprojekten standzuhalten
und die Landeshauptstadt als lebenswerten Wohnort zu sichern.
Hierbei wird die stadtklimatische Entwicklung der Landeshauptstadt München auf ver-
schiedenen Maßstabsebenen und durch verschiedene Planungsinstrumente der formellen
und informellen Stadtplanung begleitet.
Durch die Stadtentwicklungsplanung für das Gebiet der Landeshauptstadt München kön-
nen schon frühzeitig klimatisch relevante Überlegungen getroffen und Möglichkeiten abge-
wogen werden, die in Planungsinstrumente wie dem Flächennutzungsplan mit integrierter
Landschaftsplanung oder dem Stadtentwicklungskonzept STEP 2024 (Sitzungsvorlage Nr.
20-26 / V 10661 PERSPEKTIVE MÜNCHEN Entwurf des Stadtentwicklungsplans STEP
2024 (bisher: STEP 2040) „München – Stadt im Gleichgewicht“ vom 02.10.2024) veran-
kert sind. Das beinhaltet u. a. die vorbereitende Planung für die Freihaltung wichtiger
Durchlüftungsachsen oder den Erhalt bzw. die Entwicklung von Grün- und Freiflächen.
Diese sorgen langfristig für die Entstehung und den Transport von Kaltluft und tragen so-
mit zur Kühlung des Stadtgebietes bei.
Auf der maßstäblichen Ebene des Städtebaus bzw. der Entwicklung neuer Quartiere wer-
den insbesondere durch die Umsetzung des sogenannten „Klimafahrplans“ als Prozessin-
strument die klimatischen Anforderungen in sämtliche Planungsabläufe der
Seite 3
Bebauungsplanung integriert und als Abwägungsbelang fortlaufend mitberücksichtigt. Die
methodischen Standards zur Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in die Pro-
zesse der Stadtplanung werden mit dem Stand der Technik weiterentwickelt (Sitzungsvor-
lage Nr. 20-26 / V 03873 „Klimaneutrales München bis 2035 - Ziele und Umsetzungsstra-
tegie des Referats für Stadtplanung und Bauordnung“ vom 20.10.2021).
Im Bebauungsplanverfahren mit integrierter Grünordnung erfolgt so bereits in den frühen
Planungsphasen eine erste Beurteilung der klimatischen Situation des Planungsumgriffs
anhand der „Ersteinschätzung zu Stadtklima und Niederschlagsmanagement“. Die be-
trachteten Aspekte sind übergeordnete Durchlüftung, Kaltluftentstehung, Mikroklima sowie
Wasserhaushalt mit dem Ziel des Regenwassermanagements nach dem Schwammstadt-
prinzip (Regenwasserrückhalt, Verdunstung, Versickerung, Speicherung). Falls erforder-
lich werden diese Belange durch Fachgutachten gestützt. Im weiteren Verlauf der Planung
werden daraufhin erforderliche und mögliche Klimaanpassungsmaßnahmen konkretisiert,
abgewogen und integriert umgesetzt. Diese umfassen beispielsweise Maßnahmen zur
Umsetzung des Schwammstadtprinzips, zur Reduzierung von Hitze-Hotspots durch Be-
grünung und Entsiegelung oder zur Schaffung einer guten bioklimatischen Aufenthaltsqua-
lität an Plätzen.
Im Zuge des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten For-
schungsprojektes „Grüne Stadt der Zukunft“ wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat
für Klima und Umweltschutz, der Technischen Universität München und dem Institut für
ökologische Wirtschaftsforschung Planungsinstrumente untersucht und integrierte Hand-
lungsansätze wie auch Maßnahmen zum Umgang mit den Herausforderungen Klimawan-
del und Nachverdichtung in wachsenden Städten entwickelt und erprobt. Dies erfolgte an-
hand sogenannter Reallabore im Stadtgebiet Münchens. Ziel der entwickelten Handlungs-
ansätze...