Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs an die Ziele des Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsb…

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Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs an die Ziele des Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsbau A) Anpassung an die Beschluss- und Gesetzeslage B) Inhalte der Fortschreibung Ökologischer Kriterienkatalog 2025 C) Klimaprüfung D) Abstimmung mit Referaten und weiteren Beteiligten

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=== 20-26 _ V 17590_V 17590 Anpassung Oekol KK BE A1-5.pdf === Telefon: 0 233-24872 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/22 Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs an die Ziele des Interfraktionellen Arbeitskreises (IFAK) Wohnungsbau A) Anpassung an die Beschluss- und Gesetzeslage B) Inhalte der Fortschreibung Ökologischer Kriterienkatalog 2025 C) Klimaprüfung D) Abstimmung mit Referaten und weiteren Beteiligten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17590 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 30.04.2025 „Münchner Wohnen GmbH, Standard- und Baukostenreduzierung im Wohnungsbau, Ergebnisse aus dem Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsbau“ beauftragt, Anpassungen im Ökologischen Kriterienkatalog vorzunehmen. Inhalt Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs an die aktuelle Gesetzes- und Beschlusslage  Stadtratsbeschluss vom 30.04.2025 „Münchner Wohnen GmbH, Standard- und Baukostenreduzierung im Wohnungsbau, Ergebnisse aus dem Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsbau“  Stadtratsbeschluss vom 15.05.2024 „Kommunale Wärmeplanung für München“  Stadtratsbeschluss vom 27.04.2022 „In die Zukunft wirtschaften – Reform der Kriterien zur Vergabe von städtischen Gewerbeflächen“  Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja, negativ. Entscheidungsvo r-schlag 1. Der Stadtrat stimmt der vorliegenden Fortschreibung des Ökologischen Kriterienkatalogs zu. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz sowie den weiteren fachlich betroffenen Referaten den Ökologischen Kriterienkatalog neu zu konzipieren und fortzuentwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Suche RIS unter Ökologischer Kriterienkatalog. Ortsangabe Wohnungsbauvorhaben im gesamten Stadtgebiet. 2 Telefon: 0 233-24872 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/22 Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs an die Ziele des Interfraktionellen Arbeitskreises (IFAK) Wohnungsbau A) Anpassung an die Beschluss- und Gesetzeslage B) Inhalte der Fortschreibung Ökologischer Kriterienkatalog 2025 C) Klimaprüfung D) Abstimmung mit Referaten und weiteren Beteiligten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17590 Anlage 1: Textfassung Ökologischer Kriterienkatalog 2025 Anlage 2: Synopse der Fassungen Ökologischer Kriterienkatalog 2021 und Ökologischer Kriterienkatalog 2025 Anlage 3: Mitzeichnung des Referats für Arbeit und Wirtschaft Anlage 4: Mitzeichnung des Kommunalreferats Anlage 5: Mitzeichnung des Referats für Klima- und Umweltschutz Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 GeschO ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, da es sich bei der Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs um eine Angelegenheit des gesamtstädtischen Wohnungsbaus handelt. Ausgangslage Ökologischer Kriterienkatalog Der Ökologische Kriterienkatalog fördert seit dem Jahr 1995 nachhaltiges Bauen auf städtischen Grundstücken. Er wurde zuletzt im Dezember 2021 gemäß dem Stadtratsbe- schluss „Klimaneutrales München bis 2035“ vom 06.10.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03873) und dem damals neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) angepasst. Er enthält verbindliche Kriterien zum nachhaltigen Bauen, die vom Kommunalreferat bei Erbpachtverträgen oder beim Verkauf städtischer Flächen eingebracht und vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung geprüft und vollzogen werden. Der Ökologische Kriterienkatalog trifft Aussagen zur Gebäudeplanung, insbesondere zum Gebäudeenergiestandard, zu den zu verwendenden Baustoffen, zu Wärmeschutz, Haustechnik, Stellplätzen, Außenanlagen und einigen weiteren Aspekten. Der Oberbürgermeister hat im Rahmen der Beratungen zum Eckdatenbeschluss in der Sitzung der Vollversammlung des Stadtrates am 24.07.2024 drei interfraktionelle Arbeitskreise (IFAK) initiiert, die aufgrund der angespannten Haushaltslage Vorschläge zur Standard- und Kostenreduzierung in mehreren Bereichen erarbeiteten. Dazu gehörte auch der IFAK Wohnungsbau. Dieser interfraktionelle Arbeitskreis hat bis Ende November 2024 in zwei Sitzungen Vorschläge zur Standard- und Kostenreduzierung beim Wohnungsbau der Münchner Wohnen GmbH diskutiert, durch die mindestens 10 Prozent der Kosten beim Wohnungsneubau eingespart werden sollen. Hierbei wurden im IFAK Wohnungsbau unter anderem die hohen städtischen Standards im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung als kostenintensiv identifiziert. 3 Der aus dem IFAK Wohnungsbau resultierende Beschluss „Münchner Wohnen GmbH, Standard- und Baukostenreduzierung im Wohnungsbau, Ergebnisse aus dem Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsbau“ vom 30.04.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20- 26 / V 16108 - im Folgenden als sogenannter „IFAK Beschluss“ bezeichnet), fordert das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf, den Ökologischen Kriterienkatalog im Sinne der Ziele dieser Beschlussvorlage zu überarbeiten und bis zum 30.09.2025 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die davon unabhängig laufende grundlegende Neukonzeptionierung und Fortentwicklung des Ökologischen Kriterienkatalogs entsprechend dem Stadtratsbeschluss „Wohnen in München VII“ 2023 – 2028 vom 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07705) durch die referatsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung bleibt davon unberührt. A. Anpassung an die Beschluss- und Gesetzeslage Anlass für die aktuelle Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs ist der Stadtratsbeschluss „Münchner Wohnen GmbH, Standard- und Baukostenreduzierung im Wohnungsbau, Ergebnisse aus dem Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsbau“ vom 30.04.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16108). So wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, den Ökologischen Kriterienkatalog im Sinne der Ziele des o. g. Stadtratsbeschlusses vom 30.04.2025 zu überarbeiten und bis zum 30.09.2025 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Rahmen dieser Fortschreibung werden zudem die Stadtratsbeschlüsse „In die Zukunft wirtschaften – Reform der Kriterien zur Vergabe von städtischen Gewerbeflächen“ vom 27.04.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05968) bezüglich Photovoltaik und „Kommunale Wärmeplanung für München“ vom 15.05.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11411) bezüglich der Anlagentechnik und Energieversorgung umgesetzt. Gleichzeitig werden die Bezüge auf das aktuelle Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) aktualisiert sowie kleinere redaktionelle und an die Auslegungspraxis angepasste Änderungen vorgenommen. B. Inhalte der Fortschreibung Ökologischer Kriterienkatalog 2025 Im Folgenden stellt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung anhand der Gliederung des aktuellen Ökologischen Kriterienkatalogs die einzelnen Punkte der Fortschreibung dar. Die Textfassung des Ökologischen Kriterienkatalogs 2025 liegt in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage bei, die textlichen Änderungen sind im Gesamtzusammenhang übersichtlich in der Synopse der Fassungen des Ökologischen Kriterienkatalogs 2021 und 2025 (siehe Anlage 2) dargestellt. Zusammenfassende Darstellung der Fortschreibung des Ökologischen Kriterienkatalogs der Landeshauptstadt München: Vorbemerkungen In den Vorbemerkungen zum Ökologischen Kriterienkatalog wird insbesondere die Notwendigkeit für nachhaltiges Handeln im Bauwesen hervorgehoben. Inhaltliche Anpassungen sind hier nicht erforderlich, lediglich die Jahreszahlen im Titel werden aktualisiert. 1. Gebäudeplanung Die Forderung, dass beim zwingend notwendigen Einsatz von Anlagen zur Gebäudekühlung zur Deckung des Energiebedarfs vorrangig erneuerbare Energien zum Einsatz kommen sollen, wird entsprechend der Auslegungspraxis präzisiert. Mindestens 50 Prozent der benötigten Energie soll aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. 4 2. Baustoffe Die Anforderungen zu Baustoffen bleiben unverändert, da in o. g. IFAK Beschluss keine spezifischen Anforderungen genannt sind. 3. Wärmeschutz Der Ökologische Kriterienkatalog enthält Vorgaben für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude ergeben sich Anpassungen aus dem o. g. IFAK Beschluss. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) werden seit dem 01.01.2023 für die Anlagentechnik bzw. den Primärenergiebedarf Qp 55% des Wertes eines Referenzgebäudes gleicher Kubatur und Ausrichtung und für die Wärmedämmung HT‘ 100% des Wertes des Referenzgebäudes für den Neubau von Wohnungen gefordert. Verschärfungen des gesetzlichen Standards erfolgten in den letzten Jahren lediglich beim Energieträger bzw. bei der Anlagentechnik (Qp). Das Referenzgebäude mit seinem Gas-Brennwertkessel ist dabei seit 2009 unverändert. Auch das Anforderungsniveau für den Wärmedämmstandard (HT‘) ist seit der Energieeinsparverordnung 2013 (EnEV 2013) unverändert. Die mit Stadtratsbeschluss vom 19.01.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00673) vorgesehene Etablierung des Energieeffizienz-Standard EH 40 als Standard im Wohnungs- neubau wird gemäß dem o. g. IFAK Beschluss ausgesetzt. Neubauten können aus Kostengründen zukünftig auch im Energieeffizienz-Standard EH 55 (Qp 55%, HT' 70%) geplant und ausgeführt werden. Dies entspricht dem gesetzlichen Standard mit einer leicht besseren Wärmedämmung. Für Nichtwohngebäude beinhaltet der o. g. IFAK Beschluss keine Aussage, somit erfolgt inhaltlich keine Anpassung. Ein Verweis auf das aktuelle GEG 2024 wird aufgenommen. Der Hinweis auf mögliche Förderungen des Referates für Klima und Umweltschutz wird aktualisiert. 4. Haustechnik 4.1 Heizung und Brennstoffe Die Ziffern 4.1 Brennstoffe und 4.3 Heizung des Ökologischen Kriterienkatalogs werden in einem Punkt zusammengefasst, da sich diese beiden Punkte inhaltlich ergänzen. Die inhaltlichen Anpassungen in diesen Punkten erfolgten unter Beteiligung des Referates für Klima- und Umweltschutz. Hierzu wird auf die kommunale Wärmeplanung gemäß dem Stadtratsbeschluss „Kommunale Wärmeplanung für München – Verabschiedung des finalen Wärmeplans“ vom 27.11.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14591) verwiesen, die richtungsweisend für die Wahl der Heizungsart ist. Der Wärmeplan gilt als Orientierungshilfe für eine geeignete, räumlich differenzierte Wärmeversorgung der Stadt München. Ausgewiesene Wärmeversorgungsoptionen zeigen technisch umsetzbare und in den jeweiligen räumlichen Umgriffen effiziente Versorgungslösungen aus. Im zentralen Stadtgebiet ist häufig Fernwärme die zu präferierende Variante. Besteht keine Möglichkeit zur Umsetzung dieser präferierten Variante, sollen die im Wärmeplan ausgewiesenen Wärmeversorgungsoptionen (inkl. ausgewiesener Alternativen) näher geprüft und eingesetzt werden. Jegliche Beheizung und Warmwasserbereitung mit fossilen Brennstoffen (außer im Energieträgermix der Fernwärme) ist zu unterlassen. Ausnahmeregelungen, die eine teilweise brennstoffbasierte Wärmeversorgung zulassen, können für Gebäude getroffen werden, für die im Wärmeplan noch keine Wärmeversorgungsoption dargestellt werden kann. 5 Der Hinweis, dass die direkte Beheizung und Warmwasserbereitung mit Strom grundsätzlich unzulässig ist, verbleibt. Hiervon sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn ein energieeffizienter Betrieb im Energiekonzept nachgewiesen werden kann. Der Absatz bezüglich Feuerungsanlagen entfällt, da hier lediglich die Einhaltung verschiedener Verordnungen gefordert wird, welche zwangsläufig einzuhalten sind. 4.2 Solartechnik In der aktuellen Fassung des Ökologischen Kriterienkatalogs wird die Errichtung von Solaranlagen angestrebt. Diese Forderung bleibt unverändert für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gelten die Vorgaben aus dem Stadtratsbes...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

19.11.2025 um 19:00 Uhr

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