=== 20-26 _ V 17624_Beschlussentwurf.pdf ===
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Mehr Sicherheit für alle: Kontrolle von Radfahrern
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17624
Anlage(n):
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02694
Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom
17.09.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen hat am 29.04.2025
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass es im Bezug auf Radfahrende
mehr Kontrollen für die allgemeine Sicherheit geben soll. Es wird wahrgenommen, dass
Radfahrende auf den Straßen aber auch im Bereich der Isar mit zum Teil sehr hohen
Geschwindigkeiten unterwegs sind. Durch mehr Kontrollen und verstärkte Präsenz sollen
weniger gefährliche Situationen entstehen.
Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München
als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im
Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen.
Die Befugnisse der KVÜ bei der Kontrolle und Ahndung von Verstößen durch
Radfahrer*innen sind dabei eingeschränkt. Trotzdem finden regelmäßige Kontrollen in
Fußgängerzonen oder auf Gehwegen statt. Hier werden Verstöße gegen das
verbotswidrige Befahren und auch das sog. „Geisterradeln“ geahndet.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
KVR I/3
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02694 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen vom 29.04.2025
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Die Polizei führt jedes Jahr in den Monaten Mai bis September mehrere
Schwerpunktaktionen „Sicherheit des Fahrradverkehrs“ durch. Darüber hinaus betreibt
das Polizeipräsidium München eine ganzjährig tätige Fahrradstaffel.
Eine Kernaufgabe dieser Einheit ist die Steigerung der Sicherheit des
Fahrradverkehrs, wozu auch die Kontrolle von Radfahrenden, die Kontrolle des
technischen Zustandes der Fahrräder sowie die Verfolgung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört.
Im Übrigen führen die Beschäftigten der Münchner Polizeiinspektionen auch im
Rahmen des täglichen Streifendienstes allgemeine oder auch anlassbezogene
Fahrradkontrollen durch, wenn das Verhalten des Radfahrenden oder der Zustand
seines Fahrrades hierzu Anlass gibt.
Allein durch die Dienstkräfte des Polizeipräsidiums München wurden seit 2021
durchschnittlich 5.700 Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Radfahrende pro Jahr
geahndet.
Speziell im Hinblick auf mögliche überhöhte Geschwindigkeiten von Radfahrenden
besteht jedoch das Problem, dass für Radfahrende in der Regel keine
Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden sind. Eine Ausnahme stellt die Pflicht
zur Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen dar. Diese wird von der KVÜ
regelmäßig kontrolliert. Das Tempolimit in einer Tempo-30-Zone wird im Normalfall
von Radfahrenden nicht erreicht, somit ist eine Kontrolle in solchen Bereichen nicht
zielführend und auch technisch nur sehr schwer durchführbar.
Ohne Zweifel weist das Naherholungsgebiet an der Isar in der Fahrradsaison eine
erhöhte Verkehrsbelastung durch Radfahrende und zu Fuß Gehende auf. Hieraus
resultiert ein gestiegenes Erfordernis gegenseitiger Rücksichtnahme und angepasster
Fahrgeschwindigkeiten. Die bisherigen Erfahrungen der Einsatzkräfte des
Polizeipräsidiums München, das Beschwerdeaufkommen sowie die polizeilich
bekannten Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden weisen jedoch darauf hin,
dass sich die Regeltreue der Radfahrenden entlang der Isar-Radwege nicht signifikant
von der im übrigen Stadtgebiet unterscheidet.
Diese Empfehlung wird vom Polizeipräsidium München gerne zum Anlass genommen,
sich ein eigenständiges Bild vor Ort zu verschaffen und, soweit geboten, die
Kontrollen im Einzelfall durch Schwerpunktkontrollen zu ergänzen.
Auch die KVÜ plant in der Sommerzeit weitere Schwerpunkteinsätze in den
Bereichen, in denen sie tätig werden kann.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02694 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen am 29.04.2025 wird daher entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung,
Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
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II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die KVÜ der Stadt München und das Polizeipräsidium München werden auch weiterhin
Kontrollen von Radfahrenden zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen
durchführen. Insbesondere in den Sommermonaten und auch anlassbezogen werden
diese Einsätze verstärkt durchgeführt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02694 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes
Au-Haidhausen vom 29.04.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Die Referentin
Spengler Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Revisionsamt
An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 05 Au-Haidhausen ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 05_VG 15.10.2025 oeff. 1. 1..pdf ===
Datum: 17.10.2025
Telefon: 089 - 23 36 14 84
Telefax: 089 - 23 36 14 85
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Mehr Sicherheit für alle: Kontrolle von Radfahrern
Mehr Sicherheit für alle: Kontrolle von Radfahrern
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02694 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom
29.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17624
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 05 - Au-Haidhausen
vom 15. Oktober 2025
☐ Zustimmung einstimmig
☒ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02694_E 02694 Sicherheit Radverkehr.pdf ===
Burgerversammlung des . Stadtbezirkes am! .
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu'abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften
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Mehrheit angenommen
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| Johne Gegenstimme abgelehnt