Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße

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  • 20-26 _ B 07286_B 07286 Kreuzung Kuglerstrasse Einsteinstrasse.pdf
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=== 20-26 _ B 07286_B 07286 Kreuzung Kuglerstrasse Einsteinstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München MOR Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 82 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 04.12.2024 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.11 / 11/24 Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2024 mit oben genanntem Bürger- anliegen befasst und Folgendes einstimmig beschlossen: Die Stauung in der Flurstraße ist oft zu beobachten, dies führt sicher zu Problemen, einschließ- lich des hier beklagten rücksichtslosen Verhaltens der Autofahrenden. Der Bezirksausschuss bittet das Mobilitätsreferat das näher zu untersuchen. Der Bezirksausschuss sieht folgende Lösungsmöglichkeiten: 1) Trennung der Grünphasen für rechtsabbiegende Kfz aus der Flurstraße auf die Einstein- straße stadtauswärts, und Zufußgehende bei Querung der Einsteinstraße auf der stadtäuswärtigen Seite. 2) Verlängerung der Grünphase zur Querung der Einsteinstraße unter Berücksichtigung der Tram-Beschleunigung. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 07286_B 07286 Kreuzung Kuglerstrasse_Einsteinstrasse_Flurstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 80313 München lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 – Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 05.09.2025 Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07286 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 20.11.2024 Sehr geehrter Herr Spengler, wir möchten uns für die verzögerte Rückmeldung zu Ihrem Antrag entschuldigen. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens sowie krankheitsbedingter Ausfälle hat sich die Bearbeitung leider verzögert. Zu Ihrem Antrag-Nr. 20-26 / B 07286 vom 20.11.2024 möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße spielt eine wichtige Rolle bei der Steuerung des Verkehrsflusses in der Einsteinstraße. Die Einsteinstraße, als wichtige Verbindung zur Autobahn und zum Richard-Strauss-Tunnel, zählt zu den stark frequentierten Straßen Münchens und wird zusätzlich intensiv vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt. Die Planung der Kreuzung berücksichtigt die Belange aller Verkehrsteilnehmer*innen und im besonderen Maße die des ÖPNV Die vorgeschlagene Verlängerung der Grünphase zur Fußgängerquerung wurde sorgfältig geprüft. Sowohl die geltenden Richtlinien als auch eine örtliche Begutachtung zeigen, dass die aktuellen Signalzeiten ausreichend bemessen sind, um eine vollständige und sichere Querung zu gewährleisten. Wir möchten hierbei auch auf die bekanntermaßen besonders wichtige Funktion der Schutzzeiten verweisen. Eine Verlängerung der Grünphase erscheint uns daher als nicht erforderlich. Seite 2 von 3 Ihre Anregung, die Grünphasen für Rechtsabbieger aus der Flurstraße und die der parallel querenden Fußgänger*innen zu trennen, wurde ebenfalls eingehend geprüft. Aufgrund der einspurigen Verkehrsführung in der Flurstraße (es gibt keine hinreichend lange separate Rechtsabbiegespur) wäre dies nur in Form einer vollständig getrennten Freigabe der Flurstraße möglich. Da hierdurch dem Verkehr aus der Kuglerstraße jedoch ein vergleichsweise vereinfachtes Linksabbiegen ermöglicht wird (der Gegenverkehr steht ja dann), ist zu befürchten, dass dies durch sorgloseres Verhalten der dort linksabbiegenden Fahrzeugführer*innen begleitet wird. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn für Fußgänger*innen gegenüber den Rechtsabbiegern aus der Flurstraße, würde somit konterkariert. Unabhängig hiervon, würde eine zusätzliche Freigabephase für die Flurstraße auch negative Auswirkungen auf die Funktionalität der dortigen ÖPNV-Beschleunigung haben. Da jede zusätzliche Verkehrsphase zunächst auch einen zusätzlichen Zeitbedarf für die eigentliche Freigabe bedingt, als auch zur Einhaltung der erforderlichen Schutzzeiten ebenfalls ein zusätzlicher Zeitbedarf erforderlich wird, geht dies letztlich immer zu Lasten anderer Verkehrsbeziehungen bzw. anderer Verkehrsträger. In einem vernetzten Verkehrssystem sind darüber hinaus auch stets einheitliche Signalprogrammumlaufdauern nötig, um beispielsweise die Koordinierung mehrerer Lichtsignalanlagen (LSA) in einem Streckenzug zu gewährleisten. Bei einer angedachten separaten Freigabephase für die Flurstraße, kann bei Einhaltung der Signalprogrammumlaufdauer deshalb auch nur mehr ein deutlich verringertes Freigabeangebot für alle Verkehrsbeziehungen angeboten werden, was wiederum „den Druck im Kessel“ erhöht und hierdurch sich erfahrungsgemäß etliche Verkehrsteilnehmer*innen zu risikoreicheren Aktionen veranlasst sehen. Eine ggf. alternativ angedachte isolierte Ausdehnung der Signalprogrammumlaufdauer verhindert jedoch einen koordinierten Betrieb dieser LSA, sowie bedingt ebenfalls dann auch deutlich längere Wartezeiten. Seite 3 von 3 Bezüglich Ihrer Anmerkung zu rücksichtslosen Abbieger*innen möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 9 Abs. 3 StVO die besonderen Verhaltensregeln für abbiegende Fahrzeugführer*innen verbindlich zu beachten sind. Die Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Wir werden deshalb Ihre Hinweise auch der Polizei zur Kenntnis weiterleiten. Nach Auffassung des Mobilitätsreferates sind die Sichtbeziehungen an der von Ihnen thematisierten Stelle als uneingeschränkt gut zu bewerten. Das spezifische Unfallaufkommen ist erfreulicherweise unauffällig. Mit den von allen Verkehrsteilnehmer*innen zu erwartenden nötigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, sollte somit ein Rechtsabbiegen - unter Beachtung grundlegendster Verhaltensregeln - problemlos möglich sein. Die derzeitige Verkehrsführung, sowie die hieraus resultierende Signalsteuerung an dieser Kreuzung wurde unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden konzipiert. Änderungen in der Signalsteuerung sind derzeit nicht vorgesehen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsmäßig erledigt. Mit freundlichen Grüßen GB2.41 === 20-26 _ B 07286_Schreiben BA 5 vom 29.10.2025 an PI 21.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Polizeiinspektion 21 Per eMail Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 29.10.2025 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.1 / 10/25 Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07286 Sehr geehrte Damen und Herren, der BA 5 hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 folgendes einstimmig beschlossen: Wir verweisen auf unseren Antrag und die ablehnende Stellungnahme des Mobilitätsreferates in der Anlage. Der BA 5 ist im Gegensatz zum Mobilitätsreferat weiterhin der Ansicht, dass die Kreuzung gefährlich ist und bittet die Polizeiinspektion, dort verstärkt gegen rücksichtsloses Verhalten des KfZ-Verkehrs vorzugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

19.11.2025 um 19:00 Uhr

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