=== 20-26 _ B 07286_B 07286 Kreuzung Kuglerstrasse Einsteinstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
MOR
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 82
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 04.12.2024
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.11 / 11/24
Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2024 mit oben genanntem Bürger-
anliegen befasst und Folgendes einstimmig beschlossen:
Die Stauung in der Flurstraße ist oft zu beobachten, dies führt sicher zu Problemen, einschließ-
lich des hier beklagten rücksichtslosen Verhaltens der Autofahrenden.
Der Bezirksausschuss bittet das Mobilitätsreferat das näher zu untersuchen.
Der Bezirksausschuss sieht folgende Lösungsmöglichkeiten:
1) Trennung der Grünphasen für rechtsabbiegende Kfz aus der Flurstraße auf die Einstein-
straße stadtauswärts, und Zufußgehende bei Querung der Einsteinstraße auf der
stadtäuswärtigen Seite.
2) Verlängerung der Grünphase zur Querung der Einsteinstraße unter Berücksichtigung
der Tram-Beschleunigung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 07286_B 07286 Kreuzung Kuglerstrasse_Einsteinstrasse_Flurstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
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Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
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Betrieb
MOR-GB2.412
80313 München
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Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 – Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
05.09.2025
Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07286 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05
- Au-Haidhausen vom 20.11.2024
Sehr geehrter Herr Spengler,
wir möchten uns für die verzögerte Rückmeldung zu Ihrem Antrag entschuldigen.
Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens sowie krankheitsbedingter Ausfälle hat sich die
Bearbeitung leider verzögert.
Zu Ihrem Antrag-Nr. 20-26 / B 07286 vom 20.11.2024 möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße spielt
eine wichtige Rolle bei der Steuerung des Verkehrsflusses in der Einsteinstraße. Die
Einsteinstraße, als wichtige Verbindung zur Autobahn und zum Richard-Strauss-Tunnel, zählt
zu den stark frequentierten Straßen Münchens und wird zusätzlich intensiv vom öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt. Die Planung der Kreuzung berücksichtigt die Belange
aller Verkehrsteilnehmer*innen und im besonderen Maße die des ÖPNV
Die vorgeschlagene Verlängerung der Grünphase zur Fußgängerquerung wurde sorgfältig
geprüft. Sowohl die geltenden Richtlinien als auch eine örtliche Begutachtung zeigen, dass die
aktuellen Signalzeiten ausreichend bemessen sind, um eine vollständige und sichere Querung
zu gewährleisten. Wir möchten hierbei auch auf die bekanntermaßen besonders wichtige
Funktion der Schutzzeiten verweisen. Eine Verlängerung der Grünphase erscheint uns daher
als nicht erforderlich.
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Ihre Anregung, die Grünphasen für Rechtsabbieger aus der Flurstraße und die der parallel
querenden Fußgänger*innen zu trennen, wurde ebenfalls eingehend geprüft. Aufgrund der
einspurigen Verkehrsführung in der Flurstraße (es gibt keine hinreichend lange separate
Rechtsabbiegespur) wäre dies nur in Form einer vollständig getrennten Freigabe der
Flurstraße möglich. Da hierdurch dem Verkehr aus der Kuglerstraße jedoch ein
vergleichsweise vereinfachtes Linksabbiegen ermöglicht wird (der Gegenverkehr steht ja
dann), ist zu befürchten, dass dies durch sorgloseres Verhalten der dort linksabbiegenden
Fahrzeugführer*innen begleitet wird. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn für
Fußgänger*innen gegenüber den Rechtsabbiegern aus der Flurstraße, würde somit
konterkariert.
Unabhängig hiervon, würde eine zusätzliche Freigabephase für die Flurstraße auch negative
Auswirkungen auf die Funktionalität der dortigen ÖPNV-Beschleunigung haben. Da jede
zusätzliche Verkehrsphase zunächst auch einen zusätzlichen Zeitbedarf für die eigentliche
Freigabe bedingt, als auch zur Einhaltung der erforderlichen Schutzzeiten ebenfalls ein
zusätzlicher Zeitbedarf erforderlich wird, geht dies letztlich immer zu Lasten anderer
Verkehrsbeziehungen bzw. anderer Verkehrsträger. In einem vernetzten Verkehrssystem sind
darüber hinaus auch stets einheitliche Signalprogrammumlaufdauern nötig, um beispielsweise
die Koordinierung mehrerer Lichtsignalanlagen (LSA) in einem Streckenzug zu gewährleisten.
Bei einer angedachten separaten Freigabephase für die Flurstraße, kann bei Einhaltung der
Signalprogrammumlaufdauer deshalb auch nur mehr ein deutlich verringertes
Freigabeangebot für alle Verkehrsbeziehungen angeboten werden, was wiederum „den Druck
im Kessel“ erhöht und hierdurch sich erfahrungsgemäß etliche Verkehrsteilnehmer*innen zu
risikoreicheren Aktionen veranlasst sehen. Eine ggf. alternativ angedachte isolierte
Ausdehnung der Signalprogrammumlaufdauer verhindert jedoch einen koordinierten Betrieb
dieser LSA, sowie bedingt ebenfalls dann auch deutlich längere Wartezeiten.
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Bezüglich Ihrer Anmerkung zu rücksichtslosen Abbieger*innen möchten wir darauf hinweisen,
dass gemäß § 9 Abs. 3 StVO die besonderen Verhaltensregeln für abbiegende
Fahrzeugführer*innen verbindlich zu beachten sind. Die Ahndung von Verstößen gegen diese
Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Wir werden deshalb Ihre Hinweise auch
der Polizei zur Kenntnis weiterleiten.
Nach Auffassung des Mobilitätsreferates sind die Sichtbeziehungen an der von Ihnen
thematisierten Stelle als uneingeschränkt gut zu bewerten. Das spezifische Unfallaufkommen
ist erfreulicherweise unauffällig. Mit den von allen Verkehrsteilnehmer*innen zu erwartenden
nötigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, sollte somit ein Rechtsabbiegen - unter
Beachtung grundlegendster Verhaltensregeln - problemlos möglich sein.
Die derzeitige Verkehrsführung, sowie die hieraus resultierende Signalsteuerung an dieser
Kreuzung wurde unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden konzipiert.
Änderungen in der Signalsteuerung sind derzeit nicht vorgesehen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsmäßig erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
GB2.41
=== 20-26 _ B 07286_Schreiben BA 5 vom 29.10.2025 an PI 21.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Polizeiinspektion 21
Per eMail
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
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Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 29.10.2025
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 3.1 / 10/25
Gefährliche Kreuzung Kuglerstraße/Einsteinstraße/Flurstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07286
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BA 5 hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 folgendes einstimmig beschlossen:
Wir verweisen auf unseren Antrag und die ablehnende Stellungnahme des Mobilitätsreferates
in der Anlage.
Der BA 5 ist im Gegensatz zum Mobilitätsreferat weiterhin der Ansicht, dass die Kreuzung
gefährlich ist und bittet die Polizeiinspektion, dort verstärkt gegen rücksichtsloses Verhalten
des KfZ-Verkehrs vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen