ANFRAGE: Müssen Blindenleitsysteme freigehalten werden?

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=== 20-26 _ B 07655_B 07655 Blindenleitsystem.pdf === BA 05 Au-Haidhausen Fraktion der Grünen im BA 05 Au-Haidhausen: W. Beck, J. Fuhrmann, J. Gebhard, U. Goldstein, C. Harttmann, F. Klug, E. Lankes, U. Martini (Inititative), S. Rümelin, S. Schmitz, B. Schreyer, J. Spengler, M. Wiesbeck Fraktionssprecher*in: Franz Klug und Sonja Rümelin München, den 09.04.2024 ANFRAGE: Müssen Blindenleitsysteme freigehalten werden? Der BA 5 möge anfragen Das Mobilitätsreferat wird gebeten, dem BA5 die Anforderungen an die Freihaltung von Blindenleitsystemen mitzuteilen. Nötigenfalls kann das auch über den Blindenbund oder ähnliche Organisationen erfragt werden. Begründung Blindenleitsysteme verbinden gewöhnlich eine Mauer mit einer Straßenquerung, oder zwei Straßenquerungen. Jedoch sind manchmal die Blindenleitsysteme zugestellt, z.B. mit parkenden Fahrrädern oder Motorrollern. Absicht dieser Anfrage ist es herauszufinden, was das für Blinde bedeutet, und wie dies rechtlich geregelt ist. === 20-26 _ B 07655_B 07655 Blindenleitsystem AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Städtebau, Saisonale Stadträume, Fußverkehr und ÖPNV MOR-GB2.221 80313 München I. An den Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen Herrn Jörg Spengler BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstraße 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 17.09.2025 ANFRAGE: Müssen Blindenleitsysteme freigehalten werden? BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07655 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 09.04.2025 Sehr geehrter Herr Spengler, sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Antrag vom 09.04.2025 bitten Sie das Mobilitätsreferat, dem BA 05 die Anforderungen an die Freihaltung von Blindenleitsystemen mitzuteilen, da z.B. parkende Fahrräder, und Motorroller diese immer wieder verstellen. Die verlängerte Bearbeitungszeit bitten wir zu entschuldigen. Wir können dazu Folgendes ausführen: Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht auf Gehwegen bereits ein gesetzliches Haltverbot für Kraftfahrzeuge, wozu z.B. auch Motorroller gehören. Das Abstellen von Fahrrädern und z.B. Elektro-Tretrollern auf für den Fußgängerverkehr bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen stellt dagegen grundsätzlich eine den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Ausübung des Gemeingebrauchs dar. Insofern ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass straßenverkehrsrechtliche Regelungen es nicht zulassen, allgemein das Abstellen von Fahrrädern, etc. in dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Bereichen zu untersagen. Eine offizielle, rechtsgültige und nachvollziehbare Beschilderung nach der StVO, die das Abstellen von Fahrrädern im Bereich von Gehwegen verbietet, ist daher nicht möglich. Seite 2 von 2 Letztendlich verbleibt der Landeshauptstadt München bzw. der Polizei nur die rechtliche Möglichkeit, störende Fahrräder, etc. auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 2 und 3 LStVG (allgemeines Sicherheitsrecht) bzw. der Vorschriften des PAG (Polizeiaufgabengesetz) umzusetzen. Die Voraussetzungen für ein solches legales Umsetzen wären z.B. erfüllt, wenn durch die Fahrräder Feuerwehreinfahrten blockiert werden oder ein Durchkommen für den Fußgängerverkehr gar nicht mehr möglich ist. Dabei muss in Bezug auf jedes einzelne Fahrrad beim Umsetzen jedoch sorgfältig geprüft werden, ob dieses auch eine Gefahr darstellt. Sobald der Durchgang ggf. wieder möglich ist, besteht die für ein Einschreiten notwendige Gefahr nicht mehr und alle weiteren Fahrräder dürften stehenbleiben. Wir bitten daher um Verständnis, dass für das Mobilitätsreferat hier kein Handlungsspielraum besteht, sondern nur an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden appelliert werden kann, Fahrräder nicht behindernd abzustellen. Das Mobilitätsreferat begegnet dem Abstellproblem im Übrigen mit einem verbesserten Angebot an Radabstellanlagen, die laufend in vielen Stadtvierteln eingerichtet werden, wodurch die Konfliktsituationen auf den Gehwegen oft entschärft werden können. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen gez. MOR GB 2.221

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

19.11.2025 um 19:00 Uhr

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