=== 20-26 _ B 07655_B 07655 Blindenleitsystem.pdf ===
BA 05 Au-Haidhausen
Fraktion der Grünen im BA 05 Au-Haidhausen:
W. Beck, J. Fuhrmann, J. Gebhard, U. Goldstein, C. Harttmann, F. Klug, E. Lankes, U. Martini (Inititative),
S. Rümelin, S. Schmitz, B. Schreyer, J. Spengler, M. Wiesbeck
Fraktionssprecher*in: Franz Klug und Sonja Rümelin
München, den 09.04.2024
ANFRAGE: Müssen Blindenleitsysteme
freigehalten werden?
Der BA 5 möge anfragen
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, dem BA5 die Anforderungen an die Freihaltung von
Blindenleitsystemen mitzuteilen. Nötigenfalls kann das auch über den Blindenbund oder
ähnliche Organisationen erfragt werden.
Begründung
Blindenleitsysteme verbinden gewöhnlich eine Mauer mit einer Straßenquerung, oder
zwei Straßenquerungen. Jedoch sind manchmal die Blindenleitsysteme zugestellt,
z.B. mit parkenden Fahrrädern oder Motorrollern. Absicht dieser Anfrage ist es
herauszufinden, was das für Blinde bedeutet, und wie dies rechtlich geregelt ist.
=== 20-26 _ B 07655_B 07655 Blindenleitsystem AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Städtebau, Saisonale Stadträume,
Fußverkehr und ÖPNV
MOR-GB2.221
80313 München
I. An den
Bezirksausschuss 05
Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
17.09.2025
ANFRAGE: Müssen Blindenleitsysteme freigehalten werden?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07655 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 09.04.2025
Sehr geehrter Herr Spengler,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Antrag vom 09.04.2025 bitten Sie das Mobilitätsreferat, dem BA 05 die
Anforderungen an die Freihaltung von Blindenleitsystemen mitzuteilen, da z.B. parkende
Fahrräder, und Motorroller diese immer wieder verstellen.
Die verlängerte Bearbeitungszeit bitten wir zu entschuldigen. Wir können dazu Folgendes
ausführen:
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht auf Gehwegen bereits ein
gesetzliches Haltverbot für Kraftfahrzeuge, wozu z.B. auch Motorroller gehören.
Das Abstellen von Fahrrädern und z.B. Elektro-Tretrollern auf für den Fußgängerverkehr
bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen stellt dagegen grundsätzlich eine den
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Ausübung des Gemeingebrauchs
dar. Insofern ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass straßenverkehrsrechtliche
Regelungen es nicht zulassen, allgemein das Abstellen von Fahrrädern, etc. in dem
Fußgängerverkehr vorbehaltenen Bereichen zu untersagen. Eine offizielle, rechtsgültige und
nachvollziehbare Beschilderung nach der StVO, die das Abstellen von Fahrrädern im Bereich
von Gehwegen verbietet, ist daher nicht möglich.
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Letztendlich verbleibt der Landeshauptstadt München bzw. der Polizei nur die rechtliche
Möglichkeit, störende Fahrräder, etc. auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 2 und 3 LStVG
(allgemeines Sicherheitsrecht) bzw. der Vorschriften des PAG (Polizeiaufgabengesetz)
umzusetzen. Die Voraussetzungen für ein solches legales Umsetzen wären z.B. erfüllt, wenn
durch die Fahrräder Feuerwehreinfahrten blockiert werden oder ein Durchkommen für den
Fußgängerverkehr gar nicht mehr möglich ist. Dabei muss in Bezug auf jedes einzelne
Fahrrad beim Umsetzen jedoch sorgfältig geprüft werden, ob dieses auch eine Gefahr
darstellt. Sobald der Durchgang ggf. wieder möglich ist, besteht die für ein Einschreiten
notwendige Gefahr nicht mehr und alle weiteren Fahrräder dürften stehenbleiben.
Wir bitten daher um Verständnis, dass für das Mobilitätsreferat hier kein Handlungsspielraum
besteht, sondern nur an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden appelliert werden
kann, Fahrräder nicht behindernd abzustellen.
Das Mobilitätsreferat begegnet dem Abstellproblem im Übrigen mit einem verbesserten
Angebot an Radabstellanlagen, die laufend in vielen Stadtvierteln eingerichtet werden,
wodurch die Konfliktsituationen auf den Gehwegen oft entschärft werden können.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
MOR GB 2.221