=== 20-26 _ B 08080_B 08080 Zweirichtungsradweg Orleansstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 08.08.2025
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 3.17 / 07/25
Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der Orleansstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
- Der BA bleibt bei seinen primären Forderungen, nämlich Verzicht auf den
abschnittsweisen Zweirichtungsradweg und Forderung nach einem baldigen Umbau
der Orleansstraße.
- Der BA betont die Notwendigkeit des Erhalts der Bäume, einschließlich der Bäume vor
dem jetzigen Lidl
- Sollte aber das Planungsreferat auf dem Bau des Zweirichtungsradwegs bestehen und
diesen durchsetzen und der Umbau der Orleansstraße bis nach der Fertigstellung der
zweiten S-Bahn-Stammstrecke verzögert werden, dann und nur dann fordert der BA
die Auflassung der Parkplätze vor dem DB-Gebäude, so dass der Zweirichtungs-
radweg fortgeführt werden kann.
Begründung:
Die Strecke gliedert sich in drei Abschnitte:
- Nördlich, vom Haidenauplatz bis zur geplanten Kreuzung Spicherenstraße. Hier soll
auf Wunsch des Planungsreferats ein Zweirichtungsradweg entstehen, den der BA
bisher immer abgelehnt hat.
- In der Mitte, zwischen der Kreuzung zur Spicherenstraße und der Unterführung unter
die Bahn. Hier wäre Platz für einen Zweirichtungsradweg, wenn man die Parkplätze
aufgäbe. Dieser Bereich ist aber nicht im Umgriff der Planung, daher endet der
Zweirichtungsradweg an der Kreuzung.
- Südlich, zwischen der Unterführung und dem Orleansplatz. Hier sind aufgrund der
bestehenden Bäume keine Änderungen möglich. Derzeit besteht aber schon ein
Zweirichtungsradweg. Die Situation vor dem Eingang des Lidl ist schwierig.
Der gesamte Bereich ist wegen der Nähe zum Ostbahnhof eine innergemeindliche
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Radhauptverbindung.
Wie aufgezeigt wird es Verbesserungen für den Radverkehr in der Orleansstraße erst deutlich
nach 2030 geben.
Eine halbwegs konsistente Zielsetzung für die nächsten Jahrzehnte könnte sein:
1) Priorität für den Baumbestand. Keine Baumfällungen aus verkehrlichen Gründen.
2) Beachtung des Netzgedankens. Das gilt insbesondere für wichtige Ziele und
Knotenpunkte, hier den Ostbahnhof und den Tunnel unter den Bahngleisen.
3) Keine für den Radverkehr nicht nachvollziehbaren Radwegenden.
Diese Zielvorstellungen ergeben die bisherige Beschlusslage des BA:
- Baldiger Umbau der Orleansstraße
- Kein Zweirichtungsradweg
Dem entgegen steht jedoch die vom Planungsreferat durchgesetzte und vom Mobilitätsreferat
akzeptierte Realität:
- Kein Umbau der Orleansstraße, zumindest nicht vor ca. 2040
- Zum Ausgleich der Zweirichtungsradweg, aber nur im Planungsumgriff
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08080_B 08080 Zweirichtungsradweg Orleansstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement und
Projektentwicklung
Bezirk Mitte (MOR-GB2.11)
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
24.09.2025
Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der Orleansstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08080 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 30.07.2025
Sehr geehrter Herr Spengler,
in Ihrem Antrag „Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der
Orleansstraße“ fordern Sie einen Verzicht auf einen abschnittsweisen Zweirichtungsradweg
und stattdessen einen baldigen Umbau der gesamten Orleansstraße, wobei Sie die
Notwendigkeit des Baumerhalts betonen. Zudem fordern Sie Auflassung der Parkplätze vor
dem DB-Gebäude zur Fortführung des Zweirichtungsradweges nur dann, wenn der
Zweirichtungsradweg dennoch umgesetzt und der Umbau der Orleansstraße erst nach der
Fertigstellung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke realisiert werden soll.
Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung vom 18.09.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14169) ist als
Planungsziel festgehalten: „Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr durch einen breiteren
Geh- und Zweirichtungsradweg entlang des Planungsgebiets“. Zu diesem Planungsziel wird
ausgeführt: „Der Zweirichtungsradweg dient vorrangig der verkehrlichen Anbindung des
Planungsgebiets an den Kreuzungsbereich Orleansstraße/Elsässer Straße und ermöglicht
eine direkte Anbindung des Planungsgebiets an die Fuß- und Radwegunterführung in
Richtung Friedenstraße sowie an den Ostbahnhof.“
Der Zweirichtungsradweg ist also Bestandteil des Verkehrskonzeptes für den genannten
Bebauungsplan. Der Ostbahnhof mit Anschluss an mehrere U-Bahn-, S-Bahn- und Buslinien
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ist ein äußerst attraktives (Zwischen-)Ziel, das mit dem Zweirichtungsradweg von den
künftigen Beschäftigten, Bewohner*innen und Besucher*innen des B-Plan-Gebiets ohne
zweifache Querung der Orleansstraße mit dem Fahrrad erreicht werden kann. Auch der
Anschluss an die Unterführung Richtung Friedenstraße ist in diesem Zusammenhang sehr
bedeutend.
Aus Sicht des Mobilitätsreferats ist der Zweirichtungsradweg an dieser Stelle also sehr sinnvoll
und es sollte an seiner Umsetzung festgehalten werden. Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit
die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Verkehrsflächen zum Bebauungsplan Nr. 1956a
vor, der entsprechende Beschluss soll im 1. Halbjahr 2026 in den Stadtrat eingebracht werden.
Damit soll folgerichtig der Auftrag an das Baureferat ergehen, unter anderem den
Zweirichtungsradweg zu realisieren.
Nach jetzigem Stand ist dazu keine Baumfällung erforderlich, wie Sie es ja auch in Ihrem
Antrag fordern. Im Bereich zwischen Ostbahnhof und der Unterführung zur Friedenstraße
besteht bereits ein Zweirichtungsradweg. Dieser soll im Bestand belassen werden, die
straßenbegleitenden Bäume werden somit nicht angefasst. Zwischen Unterführung und
Elsässer Straße sind keine Bäume vorhanden, hier kann eine Verbreiterung des Radwegs
zulasten der Parkbucht erfolgen. Dies entspricht ebenfalls Ihrem Antrag. Im weiteren Verlauf
nordöstlich der Elsässer Straße wird der Straßenraum in Richtung der Bahngleise verbreitert.
So können ein ausreichend breiter Gehweg sowie der Zweirichtungsradweg eingerichtet
werden, während gleichzeitig der bestehende Baumgraben gehalten werden kann.
Ein kompletter Umbau der Orleansstraße macht aus Sicht des Mobilitätsreferats nur im
gesamten Abschnitt zwischen Rosenheimer Straße und Haidenauplatz Sinn, wobei auch der
Busbahnhof am Ostbahnhof in die Planung integriert werden sollte. Dies würde ein sehr
umfangreiches und ressourcenintensives Projekt bedeuten. Vor dem Hintergrund der
Wechselwirkungen so eines Projektes mit dem Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke und
auch angesichts der derzeitigen Haushaltslage der Landeshauptstadt kann dies jedoch erst
langfristig angegangen werden.
Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08080 des Bezirksausschusses kann teilweise gemäß den
obenstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bezirksmanagement und Projektentwicklung
Bezirk Mitte (MOR-GB2.11)