Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der Orleansstraße

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=== 20-26 _ B 08080_B 08080 Zweirichtungsradweg Orleansstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 08.08.2025 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.17 / 07/25 Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der Orleansstraße Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 folgendes ein- stimmig beschlossen: - Der BA bleibt bei seinen primären Forderungen, nämlich Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg und Forderung nach einem baldigen Umbau der Orleansstraße. - Der BA betont die Notwendigkeit des Erhalts der Bäume, einschließlich der Bäume vor dem jetzigen Lidl - Sollte aber das Planungsreferat auf dem Bau des Zweirichtungsradwegs bestehen und diesen durchsetzen und der Umbau der Orleansstraße bis nach der Fertigstellung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke verzögert werden, dann und nur dann fordert der BA die Auflassung der Parkplätze vor dem DB-Gebäude, so dass der Zweirichtungs- radweg fortgeführt werden kann. Begründung: Die Strecke gliedert sich in drei Abschnitte: - Nördlich, vom Haidenauplatz bis zur geplanten Kreuzung Spicherenstraße. Hier soll auf Wunsch des Planungsreferats ein Zweirichtungsradweg entstehen, den der BA bisher immer abgelehnt hat. - In der Mitte, zwischen der Kreuzung zur Spicherenstraße und der Unterführung unter die Bahn. Hier wäre Platz für einen Zweirichtungsradweg, wenn man die Parkplätze aufgäbe. Dieser Bereich ist aber nicht im Umgriff der Planung, daher endet der Zweirichtungsradweg an der Kreuzung. - Südlich, zwischen der Unterführung und dem Orleansplatz. Hier sind aufgrund der bestehenden Bäume keine Änderungen möglich. Derzeit besteht aber schon ein Zweirichtungsradweg. Die Situation vor dem Eingang des Lidl ist schwierig. Der gesamte Bereich ist wegen der Nähe zum Ostbahnhof eine innergemeindliche Seite 2 Radhauptverbindung. Wie aufgezeigt wird es Verbesserungen für den Radverkehr in der Orleansstraße erst deutlich nach 2030 geben. Eine halbwegs konsistente Zielsetzung für die nächsten Jahrzehnte könnte sein: 1) Priorität für den Baumbestand. Keine Baumfällungen aus verkehrlichen Gründen. 2) Beachtung des Netzgedankens. Das gilt insbesondere für wichtige Ziele und Knotenpunkte, hier den Ostbahnhof und den Tunnel unter den Bahngleisen. 3) Keine für den Radverkehr nicht nachvollziehbaren Radwegenden. Diese Zielvorstellungen ergeben die bisherige Beschlusslage des BA: - Baldiger Umbau der Orleansstraße - Kein Zweirichtungsradweg Dem entgegen steht jedoch die vom Planungsreferat durchgesetzte und vom Mobilitätsreferat akzeptierte Realität: - Kein Umbau der Orleansstraße, zumindest nicht vor ca. 2040 - Zum Ausgleich der Zweirichtungsradweg, aber nur im Planungsumgriff Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08080_B 08080 Zweirichtungsradweg Orleansstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement und Projektentwicklung Bezirk Mitte (MOR-GB2.11) Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 24.09.2025 Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der Orleansstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08080 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 30.07.2025 Sehr geehrter Herr Spengler, in Ihrem Antrag „Verzicht auf den abschnittsweisen Zweirichtungsradweg an der Orleansstraße“ fordern Sie einen Verzicht auf einen abschnittsweisen Zweirichtungsradweg und stattdessen einen baldigen Umbau der gesamten Orleansstraße, wobei Sie die Notwendigkeit des Baumerhalts betonen. Zudem fordern Sie Auflassung der Parkplätze vor dem DB-Gebäude zur Fortführung des Zweirichtungsradweges nur dann, wenn der Zweirichtungsradweg dennoch umgesetzt und der Umbau der Orleansstraße erst nach der Fertigstellung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke realisiert werden soll. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18.09.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14169) ist als Planungsziel festgehalten: „Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr durch einen breiteren Geh- und Zweirichtungsradweg entlang des Planungsgebiets“. Zu diesem Planungsziel wird ausgeführt: „Der Zweirichtungsradweg dient vorrangig der verkehrlichen Anbindung des Planungsgebiets an den Kreuzungsbereich Orleansstraße/Elsässer Straße und ermöglicht eine direkte Anbindung des Planungsgebiets an die Fuß- und Radwegunterführung in Richtung Friedenstraße sowie an den Ostbahnhof.“ Der Zweirichtungsradweg ist also Bestandteil des Verkehrskonzeptes für den genannten Bebauungsplan. Der Ostbahnhof mit Anschluss an mehrere U-Bahn-, S-Bahn- und Buslinien Seite 2 von 2 ist ein äußerst attraktives (Zwischen-)Ziel, das mit dem Zweirichtungsradweg von den künftigen Beschäftigten, Bewohner*innen und Besucher*innen des B-Plan-Gebiets ohne zweifache Querung der Orleansstraße mit dem Fahrrad erreicht werden kann. Auch der Anschluss an die Unterführung Richtung Friedenstraße ist in diesem Zusammenhang sehr bedeutend. Aus Sicht des Mobilitätsreferats ist der Zweirichtungsradweg an dieser Stelle also sehr sinnvoll und es sollte an seiner Umsetzung festgehalten werden. Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Verkehrsflächen zum Bebauungsplan Nr. 1956a vor, der entsprechende Beschluss soll im 1. Halbjahr 2026 in den Stadtrat eingebracht werden. Damit soll folgerichtig der Auftrag an das Baureferat ergehen, unter anderem den Zweirichtungsradweg zu realisieren. Nach jetzigem Stand ist dazu keine Baumfällung erforderlich, wie Sie es ja auch in Ihrem Antrag fordern. Im Bereich zwischen Ostbahnhof und der Unterführung zur Friedenstraße besteht bereits ein Zweirichtungsradweg. Dieser soll im Bestand belassen werden, die straßenbegleitenden Bäume werden somit nicht angefasst. Zwischen Unterführung und Elsässer Straße sind keine Bäume vorhanden, hier kann eine Verbreiterung des Radwegs zulasten der Parkbucht erfolgen. Dies entspricht ebenfalls Ihrem Antrag. Im weiteren Verlauf nordöstlich der Elsässer Straße wird der Straßenraum in Richtung der Bahngleise verbreitert. So können ein ausreichend breiter Gehweg sowie der Zweirichtungsradweg eingerichtet werden, während gleichzeitig der bestehende Baumgraben gehalten werden kann. Ein kompletter Umbau der Orleansstraße macht aus Sicht des Mobilitätsreferats nur im gesamten Abschnitt zwischen Rosenheimer Straße und Haidenauplatz Sinn, wobei auch der Busbahnhof am Ostbahnhof in die Planung integriert werden sollte. Dies würde ein sehr umfangreiches und ressourcenintensives Projekt bedeuten. Vor dem Hintergrund der Wechselwirkungen so eines Projektes mit dem Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke und auch angesichts der derzeitigen Haushaltslage der Landeshauptstadt kann dies jedoch erst langfristig angegangen werden. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08080 des Bezirksausschusses kann teilweise gemäß den obenstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Bezirksmanagement und Projektentwicklung Bezirk Mitte (MOR-GB2.11)

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

19.11.2025 um 19:00 Uhr

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