Taubenplage am Orleansplatz und angrenzenden Innenhöfen von Orleansstr., Belfortstr., Wörthstr. und weitere ve…

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Taubenplage am Orleansplatz und angrenzenden Innenhöfen von Orleansstr., Belfortstr., Wörthstr. und weitere vertagt in der Sitzung am 17.09.2025

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=== 20-26 _ B 07615_B 07615 Taubenplage Orleansplatz.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München KVR - I/2213 Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 28.03.2025 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVII 4.1 / 03/25 Taubenplage am Orleansplatz und angrenzenden Innenhöfen von Orleansstr., Belfortstr., Wörthstr. und weitere Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 Folgendes einstimmig beschlos- sen: Der BA 5 unterstützt die Forderungen des beiliegenden Bürgeranliegens. Wir fordern ein Verbotsschild am Orleansplatz aufzustellen. Auch wenn wir gegen einen Schilderwald sind, halten wir es in diesem Fall für mehr als legitim. Das Fütterungsverbot muss durch effektive Kontrollen durchgesetzt werden. Die bisherige Pra- xis sehen wir als gescheitert an. Die Stadt wird gebeten, sich ihrer Verantwortung zu stellen und endlich flächendeckend Taubenhäuser auf ihren eigenen Gebäuden zu errichten. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 07615_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/2213 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-45819 Telefax: 089 233-45665 Dienstgebäude: Ruppertstraße 19 Zimmer: Sachbearbeitung: taubenmanagement.kvr @menchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 05 – Au-Haidhausen Herr Jörg Spengler BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstraße 40 81660 München Per E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de Ihr Schreiben vom 20.03.2025 28.03.2025 Ihr Zeichen BVII 3.9 / 03/25 BVII 4.1 / 03/25 Unser Zeichen TM056/25 TM055/25 Datum 31.07.2025 Taubenplage am Orleansplatz und angrenzenden Innenhöfen von Orleansstr., Belfortstr., Wörthstr. und weitere Antrag Nr. 20-26 / B 07615 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 19.03.2025 Standort für Taubenhäuser im 5. Stadtbezirk, Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06974 Antrag Nr. 20-26 / B 07616 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 19.03.2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Spengler, im Antrag B 07615 beziehen Sie sich auf zwei Bürgeranliegen bezüglich der Taubenpopulation am Orleansplatz bzw. der Umgebung und beantragen die Aufstellung von Hinweisschildern zum Taubenfütterungsverbot im Bereich des Platzes. Zudem fordern Sie, das Fütterungsverbot durch effektive Kontrollen durchzusetzen und flächendeckend Taubenhäuser auf stadteigenen Gebäuden zu errichten. Im Antrag B 07616 verweisen Sie auf unser Antwortschreiben vom 27.01.2025 zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06974 und beantragen erneut, den Neubau der FOS/BOS in der Orleansstraße 44 als möglichen Standort für ein Taubenhaus in Betracht zu ziehen, wobei das Taubenhaus bei der Dachnutzung priorisiert werden soll, beispielsweise im Bereich der Biodiversitätsfläche. Zudem fordern Sie noch einmal die flächendeckende Einrichtung von Taubenhäusern im gesamten Stadtgebiet. Beide Anträge beziehen sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. d. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO und § 22 GeschO i. V. m § 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung und werden deshalb auf dem Schriftweg beantwortet. Da beide Anträgen von der Situation der Stadttauben am Orleansplatz handeln, werden wir – Seite 2 von 3 Ihr Einverständnis vorausgesetzt – diese zusammen beantworten. Zu den beiden oben genannten Anträgen des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen – vom 19.03.2025 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die große Stadttaubenpopulation am Orleansplatz und den umliegenden Straßen sowie die damit zusammenhängenden Probleme sind bereits seit mehreren Jahren bekannt. Um die Population zu kontrollieren und die Probleme einzudämmen, ist der derzeit einzige, tierschutzgerechte Ansatz die Einrichtung eines Taubenhauses. Daher sucht das Stadttaubenmanagement – zunächst verortet im Referat für Klima und Umwelt (RKU), seit Januar 2024 im Kreisverwaltungsreferat (KVR) – bereits seit 2015 nach einem geeigneten Standort für ein Taubenhaus am Orleansplatz. Alle bisherigen Bemühungen diesbezüglich waren jedoch leider ohne Erfolg. Der von Ihnen nun erneut vorgeschlagene Standort der FOS/BOS in der Orleansstraße 44 wurde mittlerweile bereits mehrfach als Standort geprüft, zuletzt im Rahmen der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12852 vom 17.12.2024. Grundsätzlich eignet sich der genannte Standort lagetechnisch gut, wurde jedoch vom Referat für Bildung und Sport (RBS) zunächst wegen gesundheitlicher Bedenken, dann aufgrund von Platzmangel auf dem Schuldach und aus statischen Gründen abgelehnt. Im Rahmen Ihres Antrages wurde das RBS nun um eine weitere Prüfung gebeten und teilte Folgendes mit: „Ein mögliches Taubenhaus auf dem Dach des Neubaus der FOS/BOS Orleansstraße wurde bereits im Rahmen der Beschlussvorlage des Kreisverwaltungsausschusses vom 17.12.2024 (Nr. 20-26 / V 12852) geprüft. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass der geplante Neubau für die FOS/BOS neben großflächigen PV-Anlagen auch Technikaufbauten und ein Biodiversitätsdach enthalten wird. Aus Sicht des Baureferats und des Referats für Bildung und Sport bleibt deshalb kein Platz für weitere Nutzungen übrig. Darüber hinaus kann aufgrund des fortgeschrittenen Planungs- und Bauprozesses keine Ausweitung der Dachlast vorgenommen werden. Aufgrund des erneuten Antrags des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes wurde das Baureferat erneut um eine technische Prüfung bzgl. der Realisierung eines Taubenhauses nach dem Augsburger Modells gebeten. Das Baureferat ist nach der erneuten Prüfung zu keinem anderen Ergebnis als bereits in der o.g. Beschlussvorlage gekommen. Die Dachkonstruktion ist statisch bis zur Gänze ausgereizt. Zusätzlich zu den Technikaufbauten und der PV- Anlage können keine weiteren 2-3 Tonnen Gewicht für das Taubenhaus auf dem Dach aufgebracht werden. Grundsätzlich ist die Verortung eines Taubenhauses auf einem Biodiversitätsdach keine empfehlenswerte Lösung. Durch den Taubenkot können Pflanzen aufgehen, die auf einem Biodiversitätsdach nicht gewünscht sind und den Nutzen des Daches gefährden. Darüber hinaus würde die Fläche für den klimafreundlichen Bewuchs durch die Zuwegung und die Grundfläche des Taubenhauses stark reduziert werden, was den positiven Effekt des Daches einschränken würde. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, ein Taubenhaus auf dem Dach des Neubaus der FOS/BOS Orleansstraße 44 zu errichten“ Aufgrund der erneuten negativen Rückmeldung des RBS wird der Neubau der FOS/BOS in der Orleansstraße 44 nun abschließend nicht mehr als Standort für ein benötigtes Taubenhaus in der Nähe des Orleansplatzes in Betracht gezogen. Seite 3 von 3 Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass sich aufgrund unserer Bemühungen aktuell ein Gebäudeeigentümer grundsätzlich dazu bereit erklärt hat, eine Fläche für das Taubenhaus auf seinem Flachdach zur Verfügung zu stellen, sofern die statischen Voraussetzungen gegeben sind und vorbehaltlich dessen, dass dem Gebäudeeigentümer weder Kosten für die Errichtung noch den laufenden Betrieb des Taubenhauses entstehen. Es handelt sich um das Parkhaus am Ostbahnhof in der Pariser Straße 48. Sollte die statische Prüfung positiv ausfallen, muss daher geklärt werden, wie sowohl die investiven Kosten für die Errichtung des Taubenhauses, als auch die laufenden Kosten für die Betreuung gedeckt werden könnten. Aus die dem Stadttaubenmanagement begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermitteln kann die statische Prüfung und Errichtung des Taubenhauses mit insgesamt 10.000,- EUR und die jährliche Betreuung mit 3.000,- EUR pro Jahr finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus gehende Kosten müssten von dritter Seite, wie etwa aus dem Stadtbezirksbudget, übernommen werden, wenn das Taubenhaus an dieser Stelle realisiert werden soll. Auf das zwischenzeitlich stattgefundene Gespräch mit dem Unterausschuss Klima und Umwelt vom 23.07.2025 wird hierbei verwiesen. Sollten von Seiten des Bezirksausschusses 05 hierzu noch weitere Fragen bestehen, steht Ihnen hierfür das Stadttaubenmanagement selbstverständlich weiterhin jederzeit zur Verfügung. Neben der Einrichtung eines Taubenhauses im Bereich des Orleansplatz ist auch die Einhaltung des bestehenden Fütterungsverbotes ein wichtiger Punkt, um die Taubenproblematik zu reduzieren. Leider werden mittlerweile beinahe täglich große Mengen an Taubenfutter auf dem gesamten Platz verteilt, die fütternden Personen sind dem KVR dabei nicht bekannt Um diese Personen zu ermitteln, wurden in einem Zeitraum von vier Wochen (19.05. - 13.06.2025) mithilfe des Hundeaußendienstes des KVR temporäre Kontrollen im Bereich des Orleansplatzes durchgeführt. Die Kontrollen fanden täglich statt, wobei die Kontrollzeiten zwischen 4:15 und 12:00 Uhr variierten und der Platz jeweils über mehrere Stunden hinweg überwacht wurde. Trotz der zum Teil sehr frühen Startzeiten war das Taubenfutter jedes Mal bereits ausgebracht und die fütternden Personen konnten nicht identifiziert werden, eine Besserung der Situation trat nicht ein. Der Hundeaußendienst kann aufgrund seiner primären Aufgaben jedoch keine kontinuierlichen Kontrollen des Fütterungsverbots durchführen. Ein stadtweit tätiger kommunaler Ordnungsdienst ist in München leider nicht vorhanden, sodass – sofern nicht zufällig die Polizei die fütternden Personen antrifft und anzeigt - die Kontrolle etwaiger Verstöße weiterhin nicht möglich ist. Um dennoch auf das bestehende Fütterungsverbot hinzuweisen, werden in naher Zukunft Hinweisschilder zum Fütterungsverbot am Orleansplatz aufgestellt. Wir befinden uns hierzu bereits im Austausch mit dem Baureferat (BAU), welches aktuell mit der Fertigung der Schilder beauftragt ist. Durch diese Maßnahme soll neben dem primären Hinweis auch die Zivilcourage der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden, fütternde Personen auf das Verbot anzusprechen. Die Anträge Nr. 20-26 / B 07615 und B 07616 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 19.03.2025 sind somit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

19.11.2025 um 19:00 Uhr

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