=== 20-26 _ B 07615_B 07615 Taubenplage Orleansplatz.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
KVR - I/2213
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 28.03.2025
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVII 4.1 / 03/25
Taubenplage am Orleansplatz und angrenzenden Innenhöfen von Orleansstr., Belfortstr.,
Wörthstr. und weitere
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 Folgendes einstimmig beschlos-
sen:
Der BA 5 unterstützt die Forderungen des beiliegenden Bürgeranliegens.
Wir fordern ein Verbotsschild am Orleansplatz aufzustellen. Auch wenn wir gegen einen
Schilderwald sind, halten wir es in diesem Fall für mehr als legitim.
Das Fütterungsverbot muss durch effektive Kontrollen durchgesetzt werden. Die bisherige Pra-
xis sehen wir als gescheitert an.
Die Stadt wird gebeten, sich ihrer Verantwortung zu stellen und endlich flächendeckend
Taubenhäuser auf ihren eigenen Gebäuden zu errichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 07615_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
Haltestelle Poccistraße
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
KVR-I/2213
Ruppertstraße 19
80466 München
Telefon: 089 233-45819
Telefax: 089 233-45665
Dienstgebäude:
Ruppertstraße 19
Zimmer:
Sachbearbeitung:
taubenmanagement.kvr
@menchen.de
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 05 – Au-Haidhausen
Herr Jörg Spengler
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstraße 40
81660 München
Per E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
Ihr Schreiben vom
20.03.2025
28.03.2025
Ihr Zeichen
BVII 3.9 / 03/25
BVII 4.1 / 03/25
Unser Zeichen
TM056/25
TM055/25
Datum
31.07.2025
Taubenplage am Orleansplatz und angrenzenden Innenhöfen von Orleansstr.,
Belfortstr., Wörthstr. und weitere
Antrag Nr. 20-26 / B 07615 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen
vom 19.03.2025
Standort für Taubenhäuser im 5. Stadtbezirk, Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 /
B 06974
Antrag Nr. 20-26 / B 07616 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen
vom 19.03.2025
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Spengler,
im Antrag B 07615 beziehen Sie sich auf zwei Bürgeranliegen bezüglich der Taubenpopulation
am Orleansplatz bzw. der Umgebung und beantragen die Aufstellung von Hinweisschildern
zum Taubenfütterungsverbot im Bereich des Platzes. Zudem fordern Sie, das
Fütterungsverbot durch effektive Kontrollen durchzusetzen und flächendeckend Taubenhäuser
auf stadteigenen Gebäuden zu errichten.
Im Antrag B 07616 verweisen Sie auf unser Antwortschreiben vom 27.01.2025 zum BA-Antrag
Nr. 20-26 / B 06974 und beantragen erneut, den Neubau der FOS/BOS in der
Orleansstraße 44 als möglichen Standort für ein Taubenhaus in Betracht zu ziehen, wobei das
Taubenhaus bei der Dachnutzung priorisiert werden soll, beispielsweise im Bereich der
Biodiversitätsfläche. Zudem fordern Sie noch einmal die flächendeckende Einrichtung von
Taubenhäusern im gesamten Stadtgebiet.
Beide Anträge beziehen sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. d. Art. 37 Abs. 1
Satz 1 GO und § 22 GeschO i. V. m § 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung und werden
deshalb auf dem Schriftweg beantwortet.
Da beide Anträgen von der Situation der Stadttauben am Orleansplatz handeln, werden wir –
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Ihr Einverständnis vorausgesetzt – diese zusammen beantworten. Zu den beiden oben
genannten Anträgen des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen – vom
19.03.2025 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die große Stadttaubenpopulation am Orleansplatz und den umliegenden Straßen sowie die
damit zusammenhängenden Probleme sind bereits seit mehreren Jahren bekannt.
Um die Population zu kontrollieren und die Probleme einzudämmen, ist der derzeit einzige,
tierschutzgerechte Ansatz die Einrichtung eines Taubenhauses. Daher sucht das
Stadttaubenmanagement – zunächst verortet im Referat für Klima und Umwelt (RKU), seit
Januar 2024 im Kreisverwaltungsreferat (KVR) – bereits seit 2015 nach einem geeigneten
Standort für ein Taubenhaus am Orleansplatz. Alle bisherigen Bemühungen diesbezüglich
waren jedoch leider ohne Erfolg.
Der von Ihnen nun erneut vorgeschlagene Standort der FOS/BOS in der Orleansstraße 44
wurde mittlerweile bereits mehrfach als Standort geprüft, zuletzt im Rahmen der
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12852 vom 17.12.2024. Grundsätzlich eignet sich der genannte
Standort lagetechnisch gut, wurde jedoch vom Referat für Bildung und Sport (RBS) zunächst
wegen gesundheitlicher Bedenken, dann aufgrund von Platzmangel auf dem Schuldach und
aus statischen Gründen abgelehnt. Im Rahmen Ihres Antrages wurde das RBS nun um eine
weitere Prüfung gebeten und teilte Folgendes mit:
„Ein mögliches Taubenhaus auf dem Dach des Neubaus der FOS/BOS Orleansstraße wurde
bereits im Rahmen der Beschlussvorlage des Kreisverwaltungsausschusses vom 17.12.2024
(Nr. 20-26 / V 12852) geprüft.
Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass der geplante Neubau für die FOS/BOS neben
großflächigen PV-Anlagen auch Technikaufbauten und ein Biodiversitätsdach enthalten wird.
Aus Sicht des Baureferats und des Referats für Bildung und Sport bleibt deshalb kein Platz für
weitere Nutzungen übrig. Darüber hinaus kann aufgrund des
fortgeschrittenen Planungs- und Bauprozesses keine Ausweitung der Dachlast vorgenommen
werden.
Aufgrund des erneuten Antrags des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes wurde das
Baureferat erneut um eine technische Prüfung bzgl. der Realisierung eines Taubenhauses
nach dem Augsburger Modells gebeten.
Das Baureferat ist nach der erneuten Prüfung zu keinem anderen Ergebnis als bereits in der
o.g. Beschlussvorlage gekommen. Die Dachkonstruktion ist statisch bis zur Gänze ausgereizt.
Zusätzlich zu den Technikaufbauten und der PV- Anlage können keine weiteren 2-3 Tonnen
Gewicht für das Taubenhaus auf dem Dach aufgebracht werden.
Grundsätzlich ist die Verortung eines Taubenhauses auf einem Biodiversitätsdach
keine empfehlenswerte Lösung. Durch den Taubenkot können Pflanzen aufgehen, die auf
einem Biodiversitätsdach nicht gewünscht sind und den Nutzen des Daches gefährden.
Darüber hinaus würde die Fläche für den klimafreundlichen Bewuchs durch die Zuwegung und
die Grundfläche des Taubenhauses stark reduziert werden, was den positiven Effekt des
Daches einschränken würde.
Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, ein Taubenhaus auf dem Dach des Neubaus der
FOS/BOS Orleansstraße 44 zu errichten“
Aufgrund der erneuten negativen Rückmeldung des RBS wird der Neubau der FOS/BOS in
der Orleansstraße 44 nun abschließend nicht mehr als Standort für ein benötigtes Taubenhaus
in der Nähe des Orleansplatzes in Betracht gezogen.
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Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass sich aufgrund unserer Bemühungen aktuell ein
Gebäudeeigentümer grundsätzlich dazu bereit erklärt hat, eine Fläche für das Taubenhaus auf
seinem Flachdach zur Verfügung zu stellen, sofern die statischen Voraussetzungen gegeben
sind und vorbehaltlich dessen, dass dem Gebäudeeigentümer weder Kosten für die Errichtung
noch den laufenden Betrieb des Taubenhauses entstehen. Es handelt sich um das Parkhaus
am Ostbahnhof in der Pariser Straße 48. Sollte die statische Prüfung positiv ausfallen, muss
daher geklärt werden, wie sowohl die investiven Kosten für die Errichtung des Taubenhauses,
als auch die laufenden Kosten für die Betreuung gedeckt werden könnten. Aus die dem
Stadttaubenmanagement begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermitteln kann die statische
Prüfung und Errichtung des Taubenhauses mit insgesamt 10.000,- EUR und die jährliche
Betreuung mit 3.000,- EUR pro Jahr finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus gehende
Kosten müssten von dritter Seite, wie etwa aus dem Stadtbezirksbudget, übernommen
werden, wenn das Taubenhaus an dieser Stelle realisiert werden soll. Auf das zwischenzeitlich
stattgefundene Gespräch mit dem Unterausschuss Klima und Umwelt vom 23.07.2025 wird
hierbei verwiesen. Sollten von Seiten des Bezirksausschusses 05 hierzu noch weitere Fragen
bestehen, steht Ihnen hierfür das Stadttaubenmanagement selbstverständlich weiterhin
jederzeit zur Verfügung.
Neben der Einrichtung eines Taubenhauses im Bereich des Orleansplatz ist auch die
Einhaltung des bestehenden Fütterungsverbotes ein wichtiger Punkt, um die
Taubenproblematik zu reduzieren. Leider werden mittlerweile beinahe täglich große Mengen
an Taubenfutter auf dem gesamten Platz verteilt, die fütternden Personen sind dem KVR dabei
nicht bekannt
Um diese Personen zu ermitteln, wurden in einem Zeitraum von vier Wochen
(19.05. - 13.06.2025) mithilfe des Hundeaußendienstes des KVR temporäre Kontrollen im
Bereich des Orleansplatzes durchgeführt. Die Kontrollen fanden täglich statt, wobei die
Kontrollzeiten zwischen 4:15 und 12:00 Uhr variierten und der Platz jeweils über mehrere
Stunden hinweg überwacht wurde. Trotz der zum Teil sehr frühen Startzeiten war das
Taubenfutter jedes Mal bereits ausgebracht und die fütternden Personen konnten nicht
identifiziert werden, eine Besserung der Situation trat nicht ein.
Der Hundeaußendienst kann aufgrund seiner primären Aufgaben jedoch keine kontinuierlichen
Kontrollen des Fütterungsverbots durchführen. Ein stadtweit tätiger kommunaler
Ordnungsdienst ist in München leider nicht vorhanden, sodass – sofern nicht zufällig die
Polizei die fütternden Personen antrifft und anzeigt - die Kontrolle etwaiger Verstöße weiterhin
nicht möglich ist.
Um dennoch auf das bestehende Fütterungsverbot hinzuweisen, werden in naher Zukunft
Hinweisschilder zum Fütterungsverbot am Orleansplatz aufgestellt. Wir befinden uns hierzu
bereits im Austausch mit dem Baureferat (BAU), welches aktuell mit der Fertigung der Schilder
beauftragt ist. Durch diese Maßnahme soll neben dem primären Hinweis auch die Zivilcourage
der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden, fütternde Personen auf das Verbot
anzusprechen.
Die Anträge Nr. 20-26 / B 07615 und B 07616 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 –
Au-Haidhausen vom 19.03.2025 sind somit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen