=== 20-26 _ V 19336_V 19336 Mietervers Muenchner Wohnen BE A1.pdf ===
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LHM-intern
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Telefon: 0 233-26338 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Beteiligungsmanagement
PLAN-HAIII-03
Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19336
Anlage:
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196
Beschluss des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die
anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 (Anlage 1) beschlossen.
Danach wird die Münchner Wohnen GmbH aufgefordert, im Rahmen der laufenden
Geschäfte regelmäßig Mieter*innenversammlungen zu organisieren.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung
vom Bezirksausschuss behandelt werden.
Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes Sendling, da die
Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich
empfehlenden Charakter.
Zur Information des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling führt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus:
Die Münchner Wohnen GmbH zeigt sich grundsätzlich offen für
Mieter*innenversammlungen. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 wurden
entsprechende Bürgerversammlungsempfehlungen beschlossen, zu denen sich die
Münchner Wohnen ebenfalls positiv positioniert hat.
Mieter*innenversammlungen werden bei Bedarf und auf Wunsch einer größeren Anzahl
von Mieter*innen eines Quartiers durchgeführt. Nach Angaben der Münchner Wohnen hat
sich jedoch gezeigt, dass viele Mieter*innen die bestehenden alternativen Kanäle zur
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Mitbestimmung und Informationsweitergabe aktiv nutzen. Einzelne Anliegen können
jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über die App an den Kundenservice übermittelt
werden. Das Interesse an anlassunabhängigen Präsenzversammlungen in den Quartieren
ist laut Angabe der Münchner Wohnen dagegen bislang eher gering. Die Münchner
Wohnen entwickelt daher ihren Kundenservice fortlaufend weiter. Neue Formate – etwa
regelmäßig angebotene Mieter*innensprechstunden mit der Geschäftsführung – haben
sich hierbei erfolgreich etabliert.
Darüber hinaus betont die Münchner Wohnen, dass alle Hinweise und Anregungen von
Mieter*innen ernst genommen werden – unabhängig davon, über welchen
Kommunikationskanal oder an welche Ansprechperson sie gerichtet sind.
Der Empfehlung Nr. E 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling am
20.11.2025 wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat der Sitzungsvorlage zugestimmt.
Dem Korreferent*in, Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher, dem zuständigen
Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dirk Höpner, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat,
Herrn Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Beteiligungsmanagement), ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen, wonach bei der Münchner Wohnen GmbH grundsätzlich eine
ausreichende Mitbestimmung, Partizipation und Information der Mieter*innen etabliert
ist.
2. Die Empfehlung Nr. E 20-26 / 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes
Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 06 –
Sendling der Landeshauptstadt München
Der/ die Vorsitzende Die Referentin
Markus Lutz Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
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IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 06
3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Süd
4. An das Revisionsamt
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Abdruck von I. – IV.
1. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III/03
Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
kann vollzogen werden
kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt)
VI. An das Direktorium – D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann vollzogen werden
Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann/soll nicht vollzogen werden
(Begründung siehe Beiblatt)
ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/03
i. A.
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Telefon: 0 233-26338 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Beteiligungsmanagement
PLAN-HAIII-03
Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19336
Anlage:
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196
Beschluss des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die
anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 (Anlage 1) beschlossen.
Danach wird die Münchner Wohnen GmbH aufgefordert, im Rahmen der laufenden
Geschäfte regelmäßig Mieter*innenversammlungen zu organisieren.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung
vom Bezirksausschuss behandelt werden.
Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes Sendling, da die
Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich
empfehlenden Charakter.
Zur Information des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling führt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus:
Die Münchner Wohnen GmbH zeigt sich grundsätzlich offen für
Mieter*innenversammlungen. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 wurden
entsprechende Bürgerversammlungsempfehlungen beschlossen, zu denen sich die
Münchner Wohnen ebenfalls positiv positioniert hat.
Mieter*innenversammlungen werden bei Bedarf und auf Wunsch einer größeren Anzahl
von Mieter*innen eines Quartiers durchgeführt. Nach Angaben der Münchner Wohnen hat
sich jedoch gezeigt, dass viele Mieter*innen die bestehenden alternativen Kanäle zur
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Mitbestimmung und Informationsweitergabe aktiv nutzen. Einzelne Anliegen können
jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über die App an den Kundenservice übermittelt
werden. Das Interesse an anlassunabhängigen Präsenzversammlungen in den Quartieren
ist laut Angabe der Münchner Wohnen dagegen bislang eher gering. Die Münchner
Wohnen entwickelt daher ihren Kundenservice fortlaufend weiter. Neue Formate – etwa
regelmäßig angebotene Mieter*innensprechstunden mit der Geschäftsführung – haben
sich hierbei erfolgreich etabliert.
Darüber hinaus betont die Münchner Wohnen, dass alle Hinweise und Anregungen von
Mieter*innen ernst genommen werden – unabhängig davon, über welchen
Kommunikationskanal oder an welche Ansprechperson sie gerichtet sind.
Der Empfehlung Nr. E 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling am
20.11.2025 wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat der Sitzungsvorlage zugestimmt.
Dem Korreferent*in, Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher, dem zuständigen
Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dirk Höpner, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat,
Herrn Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Beteiligungsmanagement), ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen, wonach bei der Münchner Wohnen GmbH grundsätzlich eine
ausreichende Mitbestimmung, Partizipation und Information der Mieter*innen etabliert
ist.
2. Die Empfehlung Nr. E 20-26 / 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes
Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 06 –
Sendling der Landeshauptstadt München
Der/ die Vorsitzende Die Referentin
Markus Lutz Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
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IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 06
3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Süd
4. An das Revisionsamt
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Abdruck von I. – IV.
1. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III/03
Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
kann vollzogen werden
kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt)
VI. An das Direktorium – D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann vollzogen werden
Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann/soll nicht vollzogen werden
(Begründung siehe Beiblatt)
ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/03
i. A.
[
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Telefon: 0 233-26338 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Beteiligungsmanagement
PLAN-HAIII-03
Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19336
Anlage:
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196
Beschluss des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die
anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 (Anlage 1) beschlossen.
Danach wird die Münchner Wohnen GmbH aufgefordert, im Rahmen der laufenden
Geschäfte regelmäßig Mieter*innenversammlungen zu organisieren.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung
vom Bezirksausschuss behandelt werden.
Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes Sendling, da die
Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich
empfehlenden Charakter.
Zur Information des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling führt das Referat...