(E) Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen

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  • 20-26 _ V 19336_V 19336 Mietervers Muenchner Wohnen BE A1.pdf
  • B 06_VG 13.04.2026 oeff. 4.1. 2..pdf
  • 20-26 _ E 03196_E 03196 Mieterversammlungen Muenchner Wohnen_geschwaerzt.pdf
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=== 20-26 _ V 19336_V 19336 Mietervers Muenchner Wohnen BE A1.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-26338 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19336 Anlage: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 Beschluss des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 (Anlage 1) beschlossen. Danach wird die Münchner Wohnen GmbH aufgefordert, im Rahmen der laufenden Geschäfte regelmäßig Mieter*innenversammlungen zu organisieren. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes Sendling, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich empfehlenden Charakter. Zur Information des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus: Die Münchner Wohnen GmbH zeigt sich grundsätzlich offen für Mieter*innenversammlungen. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 wurden entsprechende Bürgerversammlungsempfehlungen beschlossen, zu denen sich die Münchner Wohnen ebenfalls positiv positioniert hat. Mieter*innenversammlungen werden bei Bedarf und auf Wunsch einer größeren Anzahl von Mieter*innen eines Quartiers durchgeführt. Nach Angaben der Münchner Wohnen hat sich jedoch gezeigt, dass viele Mieter*innen die bestehenden alternativen Kanäle zur Seite 2 von 3 [ LHM-intern ] Mitbestimmung und Informationsweitergabe aktiv nutzen. Einzelne Anliegen können jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über die App an den Kundenservice übermittelt werden. Das Interesse an anlassunabhängigen Präsenzversammlungen in den Quartieren ist laut Angabe der Münchner Wohnen dagegen bislang eher gering. Die Münchner Wohnen entwickelt daher ihren Kundenservice fortlaufend weiter. Neue Formate – etwa regelmäßig angebotene Mieter*innensprechstunden mit der Geschäftsführung – haben sich hierbei erfolgreich etabliert. Darüber hinaus betont die Münchner Wohnen, dass alle Hinweise und Anregungen von Mieter*innen ernst genommen werden – unabhängig davon, über welchen Kommunikationskanal oder an welche Ansprechperson sie gerichtet sind. Der Empfehlung Nr. E 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat der Sitzungsvorlage zugestimmt. Dem Korreferent*in, Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher, dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dirk Höpner, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Beteiligungsmanagement), ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach bei der Münchner Wohnen GmbH grundsätzlich eine ausreichende Mitbestimmung, Partizipation und Information der Mieter*innen etabliert ist. 2. Die Empfehlung Nr. E 20-26 / 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 06 – Sendling der Landeshauptstadt München Der/ die Vorsitzende Die Referentin Markus Lutz Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 3 von 3 [ LHM-intern ] IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 06 3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Süd 4. An das Revisionsamt 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Abdruck von I. – IV. 1. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III/03 Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung  kann vollzogen werden  kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt) VI. An das Direktorium – D-II-BA  Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann vollzogen werden  Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt)  ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/03 i. A. [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-26338 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19336 Anlage: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 Beschluss des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 (Anlage 1) beschlossen. Danach wird die Münchner Wohnen GmbH aufgefordert, im Rahmen der laufenden Geschäfte regelmäßig Mieter*innenversammlungen zu organisieren. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes Sendling, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich empfehlenden Charakter. Zur Information des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus: Die Münchner Wohnen GmbH zeigt sich grundsätzlich offen für Mieter*innenversammlungen. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 wurden entsprechende Bürgerversammlungsempfehlungen beschlossen, zu denen sich die Münchner Wohnen ebenfalls positiv positioniert hat. Mieter*innenversammlungen werden bei Bedarf und auf Wunsch einer größeren Anzahl von Mieter*innen eines Quartiers durchgeführt. Nach Angaben der Münchner Wohnen hat sich jedoch gezeigt, dass viele Mieter*innen die bestehenden alternativen Kanäle zur Seite 2 von 3 [ LHM-intern ] Mitbestimmung und Informationsweitergabe aktiv nutzen. Einzelne Anliegen können jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über die App an den Kundenservice übermittelt werden. Das Interesse an anlassunabhängigen Präsenzversammlungen in den Quartieren ist laut Angabe der Münchner Wohnen dagegen bislang eher gering. Die Münchner Wohnen entwickelt daher ihren Kundenservice fortlaufend weiter. Neue Formate – etwa regelmäßig angebotene Mieter*innensprechstunden mit der Geschäftsführung – haben sich hierbei erfolgreich etabliert. Darüber hinaus betont die Münchner Wohnen, dass alle Hinweise und Anregungen von Mieter*innen ernst genommen werden – unabhängig davon, über welchen Kommunikationskanal oder an welche Ansprechperson sie gerichtet sind. Der Empfehlung Nr. E 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat der Sitzungsvorlage zugestimmt. Dem Korreferent*in, Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher, dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dirk Höpner, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Beteiligungsmanagement), ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach bei der Münchner Wohnen GmbH grundsätzlich eine ausreichende Mitbestimmung, Partizipation und Information der Mieter*innen etabliert ist. 2. Die Empfehlung Nr. E 20-26 / 03196 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 06 – Sendling der Landeshauptstadt München Der/ die Vorsitzende Die Referentin Markus Lutz Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 3 von 3 [ LHM-intern ] IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 06 3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Süd 4. An das Revisionsamt 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Abdruck von I. – IV. 1. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III/03 Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung  kann vollzogen werden  kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt) VI. An das Direktorium – D-II-BA  Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann vollzogen werden  Der Beschluss des Bezirksausschusses 06 kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt)  ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/03 i. A. [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-26338 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 Mieterversammlungen bei der Münchner Wohnen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19336 Anlage: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 Beschluss des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03196 (Anlage 1) beschlossen. Danach wird die Münchner Wohnen GmbH aufgefordert, im Rahmen der laufenden Geschäfte regelmäßig Mieter*innenversammlungen zu organisieren. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes Sendling, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich empfehlenden Charakter. Zur Information des Bezirksausschusses des 06. Stadtbezirkes Sendling führt das Referat...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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