(E) Fahrradparkhaus für den Neubau des Südbahnhof

Neubau

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  • 20-26 _ V 19596_V 19596 Fahrradparkhaus Suedbahnhof BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19596_V 19596 Fahrradparkhaus Suedbahnhof BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] gb2.111.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Fahrradparkhaus für den Neubau des Südbahnhof Empfehlung Nr. 20-26 / E 02466 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling am 21.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19596 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02466 Beschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 13.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 21.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02466 beschlossen. Darin wird die Landeshauptstadt München aufgefordert, bei der Planung des neuen Regional- zughalts Poccistraße in Kombination mit dem geplanten U-Bahn-Halt Implerstraße / Pocci- straße die Errichtung eines Fahrradparkhauses mit mindestens 2.000 Plätzen, die alle nutzer- freundlich rollend erreichbar sein müssen, als städtebauliches Ziel im B-Plan zu verankern. Darüber hinaus soll für die Übergangsphase der Inbetriebnahme des Regionalzughalts ohne die neue U-Bahnstation ein schlüssiges Konzept für das Fahrradparken bis zur Errichtung des Fahrradparkhauses erstellt werden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Mit Beschluss des Stadtrats vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17995) wurde das Mobilitätsreferat beauftragt, eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Realisierung des zweiten Zugangs zum Regionalzughalt Poccistraße über die Fleischer- straße zwischen dem KVR und der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege zu schließen. Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass aufgrund der prognostizierten Ein-/ Aus- und Umsteigezahlen von einer verstärkten Nachfrage für Bike + Ride (B+R) auszugehen ist. Im Zuge der Realisierung des zweiten Zugangs wird das Mobilitätsreferat eine Bedarfsab- schätzung vornehmen und in Zusammenarbeit mit dem Baureferat geeignete Flächen zur Schaffung von Radabstellanlagen auswählen. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs zwischen Regionalzughalt und U-Bahn-Halt Implerstraße / Poccistraße ist der Bedarf an Fahrradabstellanlagen gemeinsam zu betrachten. Das Projekt U9 mit dem U-Bahnhof Implerstraße / Poccistraße befindet sich noch in der Vorplanung und wird seitens der Stadtwerke München GmbH in Abstimmung mit dem Baureferat und dem Mobilitätsreferat erarbeitet. Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.10.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17537) ist der Bebauungsplan Nr. 2177 für den Bereich Kapel- lenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich) gesatzt worden. Damit werden die erforderlichen Flächen des geplanten neuen U-Bahnhofs Implerstraße / Poccistraße im Vorgriff eines später anschließenden Planfeststellungsverfah- rens vorgehalten und die Umsetzbarkeit der verkehrsplanerischen Ziele auf den betroffenen Grundstücken zukünftig ermöglicht und gesichert. Über diese reine Flächensicherung hinaus- gehende Festsetzungen hinsichtlich der Nutzungen werden mit diesem Bebauungsplan nicht getroffen. Zum Personenaufkommen am zukünftigen Bahnhof Implerstraße / Poccistraße können aktuell noch keine belastbaren Angaben gemacht werden, da dieses von einer Reihe von zu berück- sichtigenden und noch nicht abschließend feststehenden Rahmenbedingungen wie u.a. der Verortung der Zugangsbauwerke und der Erschließung im Radverkehrsnetz abhängt. Das Mobilitätsreferat wird im Laufe der weiteren Planungen eine Bedarfsabschätzung für B+R für den gesamten ÖV-Knotenpunkt Implerstraße / Poccistraße erstellen und ebenso wie weitere Themen der Anschlussmobilität (z. B. geteilte Abstellflächen für Mikromobilität, Sharing-Ange- bote etc.) im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens einbringen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02466 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 21.11.2024 kann nach den o. g. Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat wird für beide ÖV-Haltepunkte (Regionalzughalt Poccistraße und U-Bahn-Halt Implerstraße / Poccistraße) jeweils Bedarfsabschätzungen für Bike + Ride vornehmen und im weiteren Verlauf der Planungen Flächen für die Errichtung von Radabstellanlagen sichern. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02466 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling am 21.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Sendling der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Markus Lutz Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle An den Vorsitzenden des BA 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt Herrn Blaser mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 6 - Sendling kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 6 - Sendling kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 6 - Sendling ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.111 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19596_V 19596 Fahrradparkhaus Suedbahnhof A.pdf === Anlage === B 06_VG 13.04.2026 oeff. 4.1. 3..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: +49 89 233 733881 Telefax: +49 89 233 12 733881 Email: ba6@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Fahrradparkhaus für den Neubau des Südbahnhof Fahrradparkhaus für den Neubau des Südbahnhof BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02466 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 21.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19596 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 06 - Sendling vom 13. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02466_E 02466 Fahrradparkhaus Suedbahnhof.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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