(E) Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling

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  • 20-26 _ V 19095_V 19095 Oeffentliche Tennisplaetze BE.pdf
  • 20-26 _ V 19095_V 19095 Oeffentliche Tennisplaetze A1.pdf
  • B 06_VG 13.04.2026 oeff. 5.1. 1..pdf
  • 20-26 _ E 03204_E 03204 Öffentliche Tennisplätze Sendling.pdf
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=== 20-26 _ V 19095_V 19095 Oeffentliche Tennisplaetze BE.pdf === Telefon: 233 - 83700 Telefax: 233 - 989 83700 Referat für Bildung und Sport Geschäftsbereich Sport RBS-S Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19095 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling am 13.04.2026 Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Empfehlung der Bürgerversammlung zur Errichtung von Tennisplätzen und/oder -wänden im öffentlichen Raum, auf Bezirks- oder Schulsportanlagen Inhalt Darstellung der Handlungsoptionen von Seiten des Baureferates, HA Gartenbau, sowie des Referates für Bildung und Sport sowie ergänzender Verweis auf bestehende Tennisvereine Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag Sachbehandlung der Empfehlung der Bürgerversammlung, der teilweise entsprochen werden kann Gesucht werden kann im RIS auch unter Tennisplätze, Tenniswände Ortsangabe Sendling Telefon: 233 - 83700 Telefax: 233 - 989 83700 Referat für Bildung und Sport Geschäftsbereich Sport RBS-S Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19095 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling am 13.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Landeshauptstadt München wird im Rahmen der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204, Errichtung öffentlicher Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling gebeten, zu prüfen, an welchen Standorten im Stadtbezirk Sendling öffentliche, kostenfreie oder kostengünstige Tennisplätze sowie Tenniswände zum Üben errichtet werden können. Hierzu teilt Ihnen das Referat für Bildung und Sport Folgendes mit: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gem. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Der Bau von Tennisplätzen bzw. -wänden im Stadtbezirk Sendling im öffentlichen Raum fällt, wie auch die Zuständigkeit für z.B. Skateboardanlagen, Soccer-Courts etc. in den Zuständigkeitsbereich des Baureferats, Hauptabteilung Gartenbau. Dieses hat folgende Stellungnahme abgegeben: „Es ist dem Baureferat ein großes Anliegen, der Bevölkerung in München attraktive Möglichkeiten zur Ausübung von Trendsportarten im öffentlichen Freiraum anzubieten. Eine Übersicht über die Angebote finden Sie in der Spielplatz App unter https://spielplatz- muenchen.de/ . Den Bedarf an und das Angebot von Sportarten im Freiraum stimmt das Baureferat bei Neuplanungen oder Generalsanierungen von öffentlichen Grünanlagen im Rahmen der standardmäßig durchgeführten Beteiligungsverfahren ab. Ziel ist es, in den öffentlichen Grünanlagen ein Sport- und Bewegungsangebot für eine vielfältige Nutzer*innengruppe bereitzustellen. So wird auch das Angebot an Ballsportarten in den öffentlichen Grünanlagen in München kontinuierlich ausgebaut. Neben Bolzplätzen zum Fußballspielen kann an vielen Stellen in der Stadt Soccer-Five, Streetball, Beach-Volleyball oder Tischtennis gespielt werden. Mit dem Interimsausbau im Hermann-von-Siemens-Sportpark wurde dieses Ballsportangebot außerdem um neue Balltrendsportarten wie Teqball, Pickleball und Beachhandball erweitert. Da öffentliche Grünflächen unter anderem auch wichtige ökologische und klimawirksamen Funktionen übernehmen, ist es ein Ziel, die Versiegelung von Flächen möglichst gering zu halten. Sportwände, wie sie bei Squash, Handball Courts oder Tennis benötigt werden, sind eher in Vereinssportanlagen anzubieten, als in öffentlichen Grünflächen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass das Baureferat nicht alle Sportarten im Freiraum unterstützen kann.“ Das Referat für Bildung und Sport fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schulsport und die Sportvereine. Für Schulsportanlagen obliegt die Verwaltung dem Zentralen Immobilienmanagement, für Bezirkssportanlagen und die Förderung von Vereinen ist der Geschäftsbereich Sport zuständig. Bei Schulsportanlagen orientieren sich die finanziellen und infrastrukturellen Maßnahmen primär an den Bedarfen des schulischen Unterrichts sowie an regelmäßig im Schulsport ausgeübten Sportarten. Tennis zählt hierbei nicht zu den zentralen Schulsportarten und ist daher nicht Bestandteil der vorrangig geförderten sportlichen Aktivitäten. Auch wenn sukzessive Schulsportanlagen zunehmend für Vereine und organisierte Gruppen geöffnet werden sollen, ist daher nicht geplant, dort Tennisplätze oder -wände zu errichten. Zwar werden an den Bezirksportanlagen neben dem Schulsport auch weitere Sportange- bote ermöglicht, diese sind jedoch überwiegend auf multifunktionale Nutzungskonzepte ausgerichtet. Ziel ist es, möglichst vielen Nutzer*innengruppen bei ohnehin begrenzten Flächen ein vielseitiges und flexibles Sportangebot zur Verfügung zu stellen. Sportarten, die spezielle und dauerhaft gebundene große Flächen erfordern, wie dies bei Tennisplätzen der Fall ist, können daher nicht eingerichtet werden, aber auch für kleinere Angebote, wie Tenniswände, fehlen die dafür vorhandenen Flächen. Der Geschäftsbereich Sport sieht allerdings die Möglichkeit, auf die bereits vorhandenen Tennisclubs zu verweisen, für die jedoch eine Mitgliedschaft abzuschließen ist. Ggf. kann dort auch nachgefragt werden, ob stundenweise Nutzungen (in der Regel gegen Bezahlung) der vorhandenen Courts bzw. der dort meist vorhandenen Übungswände möglich sind. Die Korreferentin, Frau Stadträtin Lena Odell, und die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Gabriele Neff, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 als laufende Angelegenheit nach § 22 GeschO wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung wird teilweise entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 20.11.2025 ist damit nach Art. 18 Abs. 5 GO ordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss 06 – Sendling Der Vorsitzende Der Referent Markus Lutz Florian Kraus Vorsitzender des Bezirksausschusses 06 Stadtschulrat IV. Über das Referat für Bildung und Sport – GL 3 Wv. im Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich Sport Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das Direktorium – D-II/V-SP (2-fach) An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd (2-fach) An den Bezirksausschuss 06, Sendling An das Referat für Bildung und Sport, RBS-S-ST An das Revisionsamt z. K. V. An das Direktorium – HA II / Verwaltung o Der Beschluss des BA 06 kann vollzogen werden. o Der Beschluss des BA 06 kann / soll nicht vollzogen werden o Der Beschluss des BA 06 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). === 20-26 _ V 19095_V 19095 Oeffentliche Tennisplaetze A1.pdf === Anlage 1 === B 06_VG 13.04.2026 oeff. 5.1. 1..pdf === Datum: 13.04.2026 Telefon: +49 89 233 733881 Telefax: +49 89 233 12 733881 Email: ba6@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Referat für Bildung und Sport (E) Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19095 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 06 - Sendling vom 13. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03204_E 03204 Öffentliche Tennisplätze Sendling.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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