=== 20-26 _ V 19095_V 19095 Oeffentliche Tennisplaetze BE.pdf ===
Telefon: 233 - 83700
Telefax: 233 - 989 83700
Referat für
Bildung und Sport
Geschäftsbereich Sport
RBS-S
Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19095
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling am 13.04.2026
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Empfehlung der Bürgerversammlung zur Errichtung von
Tennisplätzen und/oder -wänden im öffentlichen Raum, auf
Bezirks- oder Schulsportanlagen
Inhalt Darstellung der Handlungsoptionen von Seiten des Baureferates,
HA Gartenbau, sowie des Referates für Bildung und Sport sowie
ergänzender Verweis auf bestehende Tennisvereine
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
Sachbehandlung der Empfehlung der Bürgerversammlung, der
teilweise entsprochen werden kann
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Tennisplätze, Tenniswände
Ortsangabe Sendling
Telefon: 233 - 83700
Telefax: 233 - 989 83700
Referat für
Bildung und Sport
Geschäftsbereich Sport
RBS-S
Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19095
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling am 13.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Landeshauptstadt München wird im Rahmen der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204,
Errichtung öffentlicher Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling gebeten,
zu prüfen, an welchen Standorten im Stadtbezirk Sendling öffentliche, kostenfreie oder
kostengünstige Tennisplätze sowie Tenniswände zum Üben errichtet werden können.
Hierzu teilt Ihnen das Referat für Bildung und Sport Folgendes mit:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO
und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw.
Bezirksausschuss und gem. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss
behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der
Verwaltung nur empfehlenden Charakter.
Der Bau von Tennisplätzen bzw. -wänden im Stadtbezirk Sendling im öffentlichen Raum
fällt, wie auch die Zuständigkeit für z.B. Skateboardanlagen, Soccer-Courts etc. in den
Zuständigkeitsbereich des Baureferats, Hauptabteilung Gartenbau. Dieses hat folgende
Stellungnahme abgegeben:
„Es ist dem Baureferat ein großes Anliegen, der Bevölkerung in München attraktive
Möglichkeiten zur Ausübung von Trendsportarten im öffentlichen Freiraum anzubieten.
Eine Übersicht über die Angebote finden Sie in der Spielplatz App unter https://spielplatz-
muenchen.de/ .
Den Bedarf an und das Angebot von Sportarten im Freiraum stimmt das Baureferat bei
Neuplanungen oder Generalsanierungen von öffentlichen Grünanlagen im Rahmen der
standardmäßig durchgeführten Beteiligungsverfahren ab. Ziel ist es, in den öffentlichen
Grünanlagen ein Sport- und Bewegungsangebot für eine vielfältige Nutzer*innengruppe
bereitzustellen.
So wird auch das Angebot an Ballsportarten in den öffentlichen Grünanlagen in München
kontinuierlich ausgebaut. Neben Bolzplätzen zum Fußballspielen kann an vielen Stellen in
der Stadt Soccer-Five, Streetball, Beach-Volleyball oder Tischtennis gespielt werden. Mit
dem Interimsausbau im Hermann-von-Siemens-Sportpark wurde dieses Ballsportangebot
außerdem um neue Balltrendsportarten wie Teqball, Pickleball und Beachhandball
erweitert.
Da öffentliche Grünflächen unter anderem auch wichtige ökologische und klimawirksamen
Funktionen übernehmen, ist es ein Ziel, die Versiegelung von Flächen möglichst gering zu
halten. Sportwände, wie sie bei Squash, Handball Courts oder Tennis benötigt werden,
sind eher in Vereinssportanlagen anzubieten, als in öffentlichen Grünflächen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass das Baureferat nicht alle Sportarten im Freiraum
unterstützen kann.“
Das Referat für Bildung und Sport fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schulsport
und die Sportvereine. Für Schulsportanlagen obliegt die Verwaltung dem Zentralen
Immobilienmanagement, für Bezirkssportanlagen und die Förderung von Vereinen ist der
Geschäftsbereich Sport zuständig.
Bei Schulsportanlagen orientieren sich die finanziellen und infrastrukturellen Maßnahmen
primär an den Bedarfen des schulischen Unterrichts sowie an regelmäßig im Schulsport
ausgeübten Sportarten. Tennis zählt hierbei nicht zu den zentralen Schulsportarten und ist
daher nicht Bestandteil der vorrangig geförderten sportlichen Aktivitäten. Auch wenn
sukzessive Schulsportanlagen zunehmend für Vereine und organisierte Gruppen geöffnet
werden sollen, ist daher nicht geplant, dort Tennisplätze oder -wände zu errichten.
Zwar werden an den Bezirksportanlagen neben dem Schulsport auch weitere Sportange-
bote ermöglicht, diese sind jedoch überwiegend auf multifunktionale Nutzungskonzepte
ausgerichtet. Ziel ist es, möglichst vielen Nutzer*innengruppen bei ohnehin begrenzten
Flächen ein vielseitiges und flexibles Sportangebot zur Verfügung zu stellen. Sportarten,
die spezielle und dauerhaft gebundene große Flächen erfordern, wie dies bei
Tennisplätzen der Fall ist, können daher nicht eingerichtet werden, aber auch für kleinere
Angebote, wie Tenniswände, fehlen die dafür vorhandenen Flächen.
Der Geschäftsbereich Sport sieht allerdings die Möglichkeit, auf die bereits vorhandenen
Tennisclubs zu verweisen, für die jedoch eine Mitgliedschaft abzuschließen ist. Ggf. kann
dort auch nachgefragt werden, ob stundenweise Nutzungen (in der Regel gegen
Bezahlung) der vorhandenen Courts bzw. der dort meist vorhandenen Übungswände
möglich sind.
Die Korreferentin, Frau Stadträtin Lena Odell, und die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin
Gabriele Neff, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 als laufende
Angelegenheit nach § 22 GeschO wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung wird
teilweise entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 –
Sendling vom 20.11.2025 ist damit nach Art. 18 Abs. 5 GO ordnungsgemäß
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss 06 – Sendling
Der Vorsitzende Der Referent
Markus Lutz Florian Kraus
Vorsitzender des Bezirksausschusses 06 Stadtschulrat
IV. Über das Referat für Bildung und Sport – GL 3
Wv. im Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich Sport
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
An das Direktorium – D-II/V-SP (2-fach)
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd (2-fach)
An den Bezirksausschuss 06, Sendling
An das Referat für Bildung und Sport, RBS-S-ST
An das Revisionsamt
z. K.
V. An das Direktorium – HA II / Verwaltung
o Der Beschluss des BA 06 kann vollzogen werden.
o Der Beschluss des BA 06 kann / soll nicht vollzogen werden
o Der Beschluss des BA 06 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
=== 20-26 _ V 19095_V 19095 Oeffentliche Tennisplaetze A1.pdf ===
Anlage 1
=== B 06_VG 13.04.2026 oeff. 5.1. 1..pdf ===
Datum: 13.04.2026
Telefon: +49 89 233 733881
Telefax: +49 89 233 12 733881
Email: ba6@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Referat für Bildung und Sport
(E) Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling
Öffentliche Tennisplätze oder Übungswände im Stadtbezirk Sendling
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03204 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling
vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19095
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 06 - Sendling
vom 13. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03204_E 03204 Öffentliche Tennisplätze Sendling.pdf ===