Ordnungsgemäße Nutzung des Gehwegs vor der Domino’s-Filiale in Sendling sicherstellen! (SPD)

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  • 20-26 _ B 08608_B08608_Ordnungsgemaesse Nutzung des Gehwegs vor der Domino’s-Filiale in Sendling sicherstellen_geschwaerzt.pdf
  • 20-26 _ B 08608_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf
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=== 20-26 _ B 08608_B08608_Ordnungsgemaesse Nutzung des Gehwegs vor der Domino’s-Filiale in Sendling sicherstellen_geschwaerzt.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 6 Sendling SPD Sprecherin: Louisa Pehle E-Mail: München, 19.01.2026 Ordnungsgemäße Nutzung des Gehwegs vor der Domino’s-Filiale in Sendling sicherstellen! Antrag: Das Kreisverwaltungsreferat sowie die zuständige Bezirksinspektion werden aufgefordert, rund um die Domino’s München Sendling Filiale Lindwurmstraße 112 zu prüfen, ob ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Auflagen, Kontrollen oder Verwarnungen) erforderlich sind und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltende Behinderung des Gehwegs durch abgestellte Lieferfahrräder zu unterbinden. Initiative: Dilek Bilenler | 81371 München E-Mail: Begründung: Der Pizzalieferdienst Domino’s nutzt für die Auslieferung seiner Bestellungen Fahrräder. Diese werden vor der Filiale regelmäßig kreuz und quer auf dem Gehweg abgestellt, sodass dieser teilweise oder vollständig blockiert ist. Fußgängerinnen und Fußgänger – darunter auch mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen – sind dadurch gezwungen, auf den Radweg auszuweichen, sofern dies überhaupt möglich ist. Die geschilderte Situation stellt eine immer wiederkehrende Behinderung des öffentlichen Gehwegs dar und beeinträchtigt die Sicherheit sowie die Barrierefreiheit erheblich. Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nicht durch private gewerbliche Nutzung blockiert werden. Insbesondere das Ausweichen auf den Radweg birgt zusätzliche Unfallrisiken für Fußgänger und Radfahrende. Da Gespräche mit dem Betreiber bislang erfolglos geblieben sind, erscheint ein behördliches Einschreiten erforderlich. === 20-26 _ B 08608_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Implerstraße Bus: Linie 132 Haltestelle Implerstraße Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Do 8.30-15.00 Uhr Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Bezirksinspektion Süd KVR-III/13 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-39848 Dienstgebäude: Implerstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: bi-sued.kvr@muenchen.de An den Bezirksausschuss 06 Sendling BA-Geschäftsstelle Süd Meindlstr. 14 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen KVR-III-13-Lindwurm112- ABA-pfe Datum 04.02.2026 BA-Antrags-Nr.: 20-26/ B 08608 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 06 (Sendling) vom 02.02.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zurück auf den o. g. Antrag des Bezirksausschusses 06 vom 02.02.2026 und teilen dazu folgendes mit: Bei den in der Lindwurmstr. 112 auf dem Gehweg abgestellten Fahrrädern handelt es sich nicht um eine Sondernutzung im Sinne der Sondernutzungsrichtlinien, da hier nicht der Werbeeffekt, sondern der Transport von Lebensmitteln im Vordergrund steht. Eine Zuständigkeit der Bezirksinspektion Süd ist daher wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht gegeben. Die Kommunale Verkehrsüberwachung hat sich zum Thema wie folgt geäußert: „Zur Beantwortung des BA-Antrags kann hinsichtlich der Handlungsoptionen der Kommunalen Verkehrsüberwachung folgende Rückmeldung gegeben werden: Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) kann innerhalb der Lizenzgebiete, für deren Überwachung sie örtlich zuständig ist, auch Verstöße von Radfahrer*innen kontrollieren und ahnden, z.B. das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgänger*innenzonen. Die Dominos-Filiale liegt im Lizenzgebiet Untersendling, hier ist die KVÜ grundsätzlich tätig. Mangels Kennzeichen können Verstöße gegen die StVO, die mit Fahrrädern begangen werden, nicht pauschal verwarnt werden. Hierbei muss festgestellt werden können, wer das Fahrrad gefahren oder bewegt bzw. in diesem Fall abgestellt hat. In der Praxis ist daher keine Handhabe gegeben, hier durch die KVÜ sanktionierend tätig zu werden, da regelmäßig kein Seite 2 von 2 Nachweis darüber besteht, von wem ein Fahrrad abgestellt wurde, ohne die Restgehwegbreite einzuhalten. Zur Überwachung und Ahndung des beschriebenen Abstellens der Lieferfahrräder sind in diesem Fall durch die KVÜ daher keine geeigneten Ansatzpunkte vorhanden. Wirksame Maßnahmen können durch die KVÜ deshalb nicht getroffen werden. Eine Ansprache zur Sensibilisierung der Betreiberin/des Betreibers, um auf die Problematik bzw. Gefährdung und Außenwirkung hinzuweisen, sollte aus unserer Sicht bevorzugt durch die zuständige BI erfolgen, da hiervon größerer Einfluss auf die (geschäftlichen) Entscheidungen der*des Gewerbetreibenden zu erwarten ist.“ Ungeachtet der fehlenden sachlichen Zuständigkeit wird die Bezirksinspektion Süd auf den Betreiber der Domino´s-Filiale zugehen, um ihn dahingehend zu sensibilisieren, dass die wild auf dem Gehweg abgestellten Fahrräder eine Gefahr für vorbeigehende und -fahrende Passant*innen darstellen können und er auf die Fahrer*innen der Räder entsprechend einwirken soll, damit eine ausreichende Restdurchgangsbreite stets eingehalten wird. Gleichzeitig werden wir die zuständige Polizeiinspektion informieren und darum bitten, dass die Beamt*innen im Rahmen ihres Streifendienstes ein besonderes Augenmerk auf den genannten Bereich der Lindwurmstraße legen, und bei Sicherheitsbedenken sofort eingreifen. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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