=== 20-26 _ B 08608_B08608_Ordnungsgemaesse Nutzung des Gehwegs vor der Domino’s-Filiale in Sendling sicherstellen_geschwaerzt.pdf ===
SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 6 Sendling
SPD Sprecherin: Louisa Pehle E-Mail:
München, 19.01.2026
Ordnungsgemäße Nutzung des Gehwegs vor der Domino’s-Filiale in Sendling sicherstellen!
Antrag:
Das Kreisverwaltungsreferat sowie die zuständige Bezirksinspektion werden aufgefordert, rund um die
Domino’s München Sendling Filiale Lindwurmstraße 112 zu prüfen, ob ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B.
Auflagen, Kontrollen oder Verwarnungen) erforderlich sind und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die
anhaltende Behinderung des Gehwegs durch abgestellte Lieferfahrräder zu unterbinden.
Initiative:
Dilek Bilenler | 81371 München
E-Mail:
Begründung:
Der Pizzalieferdienst Domino’s nutzt für die
Auslieferung seiner Bestellungen Fahrräder.
Diese werden vor der Filiale regelmäßig kreuz
und quer auf dem Gehweg abgestellt, sodass
dieser teilweise oder vollständig blockiert ist.
Fußgängerinnen und Fußgänger – darunter
auch mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern
mit Kinderwagen oder ältere Menschen – sind
dadurch gezwungen, auf den Radweg
auszuweichen, sofern dies überhaupt möglich
ist.
Die geschilderte Situation stellt eine immer
wiederkehrende Behinderung des öffentlichen
Gehwegs dar und beeinträchtigt die Sicherheit
sowie die Barrierefreiheit erheblich. Öffentliche
Verkehrsflächen dürfen nicht durch private
gewerbliche Nutzung blockiert werden.
Insbesondere das Ausweichen auf den Radweg
birgt zusätzliche Unfallrisiken für Fußgänger und
Radfahrende.
Da Gespräche mit dem Betreiber bislang
erfolglos geblieben sind, erscheint ein
behördliches Einschreiten erforderlich.
=== 20-26 _ B 08608_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Implerstraße
Bus: Linie 132
Haltestelle Implerstraße
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00
Uhr
Do 8.30-15.00 Uhr
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und
Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Süd
KVR-III/13
Ruppertstraße 19
80466 München
Telefon: 089 233-39848
Dienstgebäude:
Implerstraße 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
bi-sued.kvr@muenchen.de
An den Bezirksausschuss 06
Sendling
BA-Geschäftsstelle Süd
Meindlstr. 14
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
KVR-III-13-Lindwurm112-
ABA-pfe
Datum
04.02.2026
BA-Antrags-Nr.: 20-26/ B 08608 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirks 06 (Sendling) vom 02.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf den o. g. Antrag des Bezirksausschusses 06 vom 02.02.2026 und
teilen dazu folgendes mit:
Bei den in der Lindwurmstr. 112 auf dem Gehweg abgestellten Fahrrädern handelt es sich
nicht um eine Sondernutzung im Sinne der Sondernutzungsrichtlinien, da hier nicht der
Werbeeffekt, sondern der Transport von Lebensmitteln im Vordergrund steht. Eine
Zuständigkeit der Bezirksinspektion Süd ist daher wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht
gegeben.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung hat sich zum Thema wie folgt geäußert:
„Zur Beantwortung des BA-Antrags kann hinsichtlich der Handlungsoptionen der Kommunalen
Verkehrsüberwachung folgende Rückmeldung gegeben werden:
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) kann innerhalb der Lizenzgebiete, für deren
Überwachung sie örtlich zuständig ist, auch Verstöße von Radfahrer*innen kontrollieren und
ahnden, z.B. das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgänger*innenzonen. Die Dominos-Filiale
liegt im Lizenzgebiet Untersendling, hier ist die KVÜ grundsätzlich tätig.
Mangels Kennzeichen können Verstöße gegen die StVO, die mit Fahrrädern begangen
werden, nicht pauschal verwarnt werden. Hierbei muss festgestellt werden können, wer das
Fahrrad gefahren oder bewegt bzw. in diesem Fall abgestellt hat. In der Praxis ist daher keine
Handhabe gegeben, hier durch die KVÜ sanktionierend tätig zu werden, da regelmäßig kein
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Nachweis darüber besteht, von wem ein Fahrrad abgestellt wurde, ohne die Restgehwegbreite
einzuhalten.
Zur Überwachung und Ahndung des beschriebenen Abstellens der Lieferfahrräder sind in
diesem Fall durch die KVÜ daher keine geeigneten Ansatzpunkte vorhanden.
Wirksame Maßnahmen können durch die KVÜ deshalb nicht getroffen werden. Eine
Ansprache zur Sensibilisierung der Betreiberin/des Betreibers, um auf die Problematik bzw.
Gefährdung und Außenwirkung hinzuweisen, sollte aus unserer Sicht bevorzugt durch die
zuständige BI erfolgen, da hiervon größerer Einfluss auf die (geschäftlichen) Entscheidungen
der*des Gewerbetreibenden zu erwarten ist.“
Ungeachtet der fehlenden sachlichen Zuständigkeit wird die Bezirksinspektion Süd auf den
Betreiber der Domino´s-Filiale zugehen, um ihn dahingehend zu sensibilisieren, dass die wild
auf dem Gehweg abgestellten Fahrräder eine Gefahr für vorbeigehende und -fahrende
Passant*innen darstellen können und er auf die Fahrer*innen der Räder entsprechend
einwirken soll, damit eine ausreichende Restdurchgangsbreite stets eingehalten wird.
Gleichzeitig werden wir die zuständige Polizeiinspektion informieren und darum bitten, dass
die Beamt*innen im Rahmen ihres Streifendienstes ein besonderes Augenmerk auf den
genannten Bereich der Lindwurmstraße legen, und bei Sicherheitsbedenken sofort eingreifen.
Mit freundlichen Grüßen