=== 20-26 _ B 08609_B 08609_Fahrradzone_Gruene_geschwaerzt.pdf ===
Antrag zur BA-Vollversammlung am: 02.02.2026
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Antrag für die Sitzung des Bezirksausschuss 6 Sendling am 02.02.2026
Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling
Antrag
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, im Bereich der Quadranten im Sendlinger Unterfeld
zwischen Kidler-, Alram-, Dankl- und Oberländerstraße, eine Fahrradzone einzurichten.
Begründung:
Antrag zur BA-Vollversammlung am: 02.02.2026
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Mit der novellierten StVO wurde unter §45 ergänzt, dass die Bereitstellung angemessener
Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr mit der Aufnahme weiterer
Anordnungsgründe (wie zum Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz) ermöglicht wird. Laut
VwV-StVO zählen hierzu explizit auch Fahrradzonen. Die weiteren Vorgaben der StVO
werden im vorgeschlagenen Gebiet alle eingehalten.
Wir bitte um die Umsetzung eines Piloten einer Fahrradzone. In einer Fahrradzone wird der
Radverkehr priorisiert, Platz geschaffen, Tempo 30 vorgeschrieben und Radfahrer*innen
erlauben, nebeneinander zu fahren, wodurch sie weniger Konflikte mit dem motorisierten
Verkehr haben. Zudem kann die Lebensqualität in Wohngebieten steigen, indem sie
Durchgangsverkehr reduzieren. Mit dieser Maßnahme kann geprüft werden, ob diese Vorteile
eintreffen und die Belange des Radverkehrs gestärkt werden. Die Umsetzung soll zwischen
Kidler-, Alram-, Dankl- und Oberländerstraße erfolgen, siehe Darstellung. Der Pilot ist mit
begleitenden Maßnahmen wie Fahrradcheck, Infostände etc. zu begleiten.
Wie in der VwV-StVO vorgeschlagen, soll die dem fließenden Verkehr zur Verfügung
stehende Fahrbahnbreite erforderlichenfalls durch bauliche Maßnahmen oder Sperrflächen
eingeengt werden. Der Kfz-Verkehr soll die Straßen weiterhin nutzen können.
Initiative:
Dagmar Irlinger
Stellvertretende BA-Vorsitzende
Vorsitzende UA Öffentlicher Raum Mobilität Gewerbe
=== 20-26 _ B 08609_B 08609 Fahrradzone Gruene AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 06 - Sendling
Herr Lutz
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
11.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling (Bündnis 90/Die Grünen)
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08609 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 - Sendling
Sehr geehrter Herr Lutz,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antrag vom 02.02.2026 wurde dem Mobilitätsreferat zur federführenden Bearbeitung
zugeleitet. Darin bitten Sie, ein Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling einzurichten.
Zu Ihrem o.g. Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Fahrradzonen stellen nach dem gesetzgeberischen Willen eine „flächenmäßige Erweiterung
der nur streckenmäßig anzuordnenden Fahrradstraßen“ dar (BR-Drucks. 591/19). Das heißt,
Fahrradstraßen dienen der linienhaften Beschleunigung des Radverkehrs, wohingegen
Fahrradzonen ein Mittel der flächenhaften Verkehrsplanung sind.
Grundsätzlich sind die Anordnung von Fahrradstraßen nach dem Netzgedanken und die
Anordnung von gebietsbezogenen Fahrradzonen verschiedene Planungsansätze und richten
sich an unterschiedlichen Zielgruppen und Beschlusslagen aus.
Derzeit liegt die Priorität der Landeshauptstadt München auf der Herstellung von
Fahrradrouten. Hierzu wurden in einer neuen Netzkonzeption dem Münchener Stadtrat bereits
Routenführungen für Radschnellverbindungen (IR II) vorgelegt. Vorlagen zu Radvorrangrouten
(IR III) und Rad-Bezirks-Verbindungen (IR IV) sollen noch 2026 dem Stadtrat zur
Entscheidung vorgelegt und anschließend umgesetzt werden. Vorrangig gegenüber der
flächenmäßigen Einrichtung in einem Gebiet durch eine Fahrradzone wird mithin ein
Lückenschluss auf diesen Routen u.a. mittels der Einrichtung von Fahrradstraßen angestrebt.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Über Fahrradzonen liegen nach wie vor wenig Erkenntnisse über den Gesetzestext und die
Verwaltungsvorschrift hinaus vor. Vor der Einrichtung von Fahrradzonen bedarf es zunächst
einer grundsätzlichen Klärung und Aufarbeitung im Rahmen eines iterativen Prozesses.
Hierdurch sollen ähnlich wie bei der Einführung der Fahrradstraßen vor Prüfungen und
Umsetzungen im gesamten Stadtgebiet Rahmenbedingungen anhand einzelner Anordnungen
recherchiert und Erfahrungen gesammelt werden. Es ist daher geplant, analog zu den
Fahrradstraßen-Pilotrouten, über einen Pilotversuch Vor- und Nachteile konkret am
Praxisbeispiel untersuchen zu lassen. Hierzu liegen der Verwaltung auch schon einschlägige
Bezirksausschussanträge vor.
Das konkrete Vorgehen zum Thema Fahrradzonen und eines Pilotversuchs soll im Rahmen
der Beschlussvorlage „Mobilitätsstrategie 2035 - Teilstrategie Radverkehr“ inhaltlich behandelt
werden. Damit soll das grundsätzliche Vorgehen zu dem bisher in der Landeshauptstadt
München nicht vorhandenen verkehrsrechtlichen Element in einem Stadtratsbeschluss
festgelegt und auch die Finanzierung für die Kosten der Umsetzung geklärt werden.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist derzeit unklar, wann diese Beschlussvorlage
behandelt und wie ihre Umsetzung finanziert werden kann. Sobald ein entsprechender
Stadtratsbeschluss mit den notwendigen Klärungen erfolgen konnte, können entsprechende
Detailprüfungen unter Berücksichtigung notwendiger Priorisierungen aufgrund eingeschränkter
Personalressourcen in Folge der Haushaltskonsolidierung und notwendiger Aufgabenkritik
erfolgen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Radverkehr