Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling (Bündnis 90/Die Grünen)

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  • 20-26 _ B 08609_B 08609_Fahrradzone_Gruene_geschwaerzt.pdf
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=== 20-26 _ B 08609_B 08609_Fahrradzone_Gruene_geschwaerzt.pdf === Antrag zur BA-Vollversammlung am: 02.02.2026 Seite 1 von 2 Antrag für die Sitzung des Bezirksausschuss 6 Sendling am 02.02.2026 Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling Antrag Das Mobilitätsreferat wird gebeten, im Bereich der Quadranten im Sendlinger Unterfeld zwischen Kidler-, Alram-, Dankl- und Oberländerstraße, eine Fahrradzone einzurichten. Begründung: Antrag zur BA-Vollversammlung am: 02.02.2026 Seite 2 von 2 Mit der novellierten StVO wurde unter §45 ergänzt, dass die Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr mit der Aufnahme weiterer Anordnungsgründe (wie zum Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz) ermöglicht wird. Laut VwV-StVO zählen hierzu explizit auch Fahrradzonen. Die weiteren Vorgaben der StVO werden im vorgeschlagenen Gebiet alle eingehalten. Wir bitte um die Umsetzung eines Piloten einer Fahrradzone. In einer Fahrradzone wird der Radverkehr priorisiert, Platz geschaffen, Tempo 30 vorgeschrieben und Radfahrer*innen erlauben, nebeneinander zu fahren, wodurch sie weniger Konflikte mit dem motorisierten Verkehr haben. Zudem kann die Lebensqualität in Wohngebieten steigen, indem sie Durchgangsverkehr reduzieren. Mit dieser Maßnahme kann geprüft werden, ob diese Vorteile eintreffen und die Belange des Radverkehrs gestärkt werden. Die Umsetzung soll zwischen Kidler-, Alram-, Dankl- und Oberländerstraße erfolgen, siehe Darstellung. Der Pilot ist mit begleitenden Maßnahmen wie Fahrradcheck, Infostände etc. zu begleiten. Wie in der VwV-StVO vorgeschlagen, soll die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite erforderlichenfalls durch bauliche Maßnahmen oder Sperrflächen eingeengt werden. Der Kfz-Verkehr soll die Straßen weiterhin nutzen können. Initiative: Dagmar Irlinger Stellvertretende BA-Vorsitzende Vorsitzende UA Öffentlicher Raum Mobilität Gewerbe === 20-26 _ B 08609_B 08609 Fahrradzone Gruene AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 06 - Sendling Herr Lutz Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 11.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling (Bündnis 90/Die Grünen) BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08609 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 - Sendling Sehr geehrter Herr Lutz, sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag vom 02.02.2026 wurde dem Mobilitätsreferat zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin bitten Sie, ein Pilotprojekt einer Fahrradzone in Sendling einzurichten. Zu Ihrem o.g. Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit: Fahrradzonen stellen nach dem gesetzgeberischen Willen eine „flächenmäßige Erweiterung der nur streckenmäßig anzuordnenden Fahrradstraßen“ dar (BR-Drucks. 591/19). Das heißt, Fahrradstraßen dienen der linienhaften Beschleunigung des Radverkehrs, wohingegen Fahrradzonen ein Mittel der flächenhaften Verkehrsplanung sind. Grundsätzlich sind die Anordnung von Fahrradstraßen nach dem Netzgedanken und die Anordnung von gebietsbezogenen Fahrradzonen verschiedene Planungsansätze und richten sich an unterschiedlichen Zielgruppen und Beschlusslagen aus. Derzeit liegt die Priorität der Landeshauptstadt München auf der Herstellung von Fahrradrouten. Hierzu wurden in einer neuen Netzkonzeption dem Münchener Stadtrat bereits Routenführungen für Radschnellverbindungen (IR II) vorgelegt. Vorlagen zu Radvorrangrouten (IR III) und Rad-Bezirks-Verbindungen (IR IV) sollen noch 2026 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und anschließend umgesetzt werden. Vorrangig gegenüber der flächenmäßigen Einrichtung in einem Gebiet durch eine Fahrradzone wird mithin ein Lückenschluss auf diesen Routen u.a. mittels der Einrichtung von Fahrradstraßen angestrebt. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Über Fahrradzonen liegen nach wie vor wenig Erkenntnisse über den Gesetzestext und die Verwaltungsvorschrift hinaus vor. Vor der Einrichtung von Fahrradzonen bedarf es zunächst einer grundsätzlichen Klärung und Aufarbeitung im Rahmen eines iterativen Prozesses. Hierdurch sollen ähnlich wie bei der Einführung der Fahrradstraßen vor Prüfungen und Umsetzungen im gesamten Stadtgebiet Rahmenbedingungen anhand einzelner Anordnungen recherchiert und Erfahrungen gesammelt werden. Es ist daher geplant, analog zu den Fahrradstraßen-Pilotrouten, über einen Pilotversuch Vor- und Nachteile konkret am Praxisbeispiel untersuchen zu lassen. Hierzu liegen der Verwaltung auch schon einschlägige Bezirksausschussanträge vor. Das konkrete Vorgehen zum Thema Fahrradzonen und eines Pilotversuchs soll im Rahmen der Beschlussvorlage „Mobilitätsstrategie 2035 - Teilstrategie Radverkehr“ inhaltlich behandelt werden. Damit soll das grundsätzliche Vorgehen zu dem bisher in der Landeshauptstadt München nicht vorhandenen verkehrsrechtlichen Element in einem Stadtratsbeschluss festgelegt und auch die Finanzierung für die Kosten der Umsetzung geklärt werden. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist derzeit unklar, wann diese Beschlussvorlage behandelt und wie ihre Umsetzung finanziert werden kann. Sobald ein entsprechender Stadtratsbeschluss mit den notwendigen Klärungen erfolgen konnte, können entsprechende Detailprüfungen unter Berücksichtigung notwendiger Priorisierungen aufgrund eingeschränkter Personalressourcen in Folge der Haushaltskonsolidierung und notwendiger Aufgabenkritik erfolgen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Radverkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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