Erhalt der Postfiliale an der Großmarkthalle als Post-Shop (SPD)

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=== 20-26 _ B 08604_B 08604_Postfiliale Grossmarkthalle als Post-Shop erhalten_geschwaerzt.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 6 Sendling Sprecherin: Louisa Pehle München, den 19. Januar 2026 Erhalt der Postfiliale an der Großmarkthalle als Post-Shop ANTRAG: Die Postfiliale an der Großmarkthalle, die Ende 2025 geschlossen wurde, wird als Post-Shop wieder eingerichtet. Begründung: Ende 2025 war endgültig mit der Postfiliale an der Großmarkthalle Schluss. Nur wenige Medien berichteten darüber, dass die Filiale – die vor zehn Jahren noch gerettet werden konnte – nun doch geschlossen wurde. Eine Versorgung mit Post- sowie Paketdienstleistungen ist für das Quartier, insbesondere für die Nachbarschaft, aber auch die örtlichen Gewerbetreibenden wichtig. Besonders mit Blick auf eine Umwandlung von Flächen der Großmarkthalle in Wohn- und Gewerbeflächen ist auch in Zukunft eine entsprechende Versorgung nötig. Wir fordern das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf, sich bei der Deutschen Post AG für die Wiedereinrichtung des Standorts in Form eines Post-Shops einsetzen. Das Kommunalreferat wird aufgefordert, die Flächen für einen Post-/DHL-Shop weiterhin vorzuhalten, sowie entsprechend zu reservieren und zu vermieten. Initiative: Markus S. Lutz E-Mail: Christine Depta E-Mail: === 20-26 _ B 08604_B 08604 Erhalt der Postfiliale an der Grossmarkthalle als Post-Shop (SPD) AS.pdf === Herzog-Wilhelm-Str. 15 80331 München Telefon: 089 233-27149 Telefax: 089 233-27966 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft Dr. Christian Scharpf Referent für Arbeit und Wirtschaft Bezirksausschuss-Geschäftsstelle Süd Bezirksausschuss 6 - Sendling Herrn BA-Vorsitzender Markus S. Lutz Meindlstraße 14 81373 München 13.03.2026 Erhalt der Postfiliale an der Großmarkthalle als Post-Shop BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08604 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 02.02.2026 Sehr geehrter Herr Lutz, vielen Dank für Ihren o.g. Antrag vom 02.02.2026. Sie fordern darin, dass die Geschäftspostfiliale in der Kochelseestr. 11, die am 23.12.2025 geschlossen wurde, in Form eines Post-Shops wieder eingerichtet wird. Ich habe Ihren Antrag mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an die Deutsche Post AG weitergeleitet und folgende Stellungnahme erhalten: „Die Geschäftspostfiliale wurde zum 23.12.2025 geschlossen. Grund hierfür war eine seit Jahren sehr geringe Kundenfrequenz, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nicht mehr gerechtfertigt hat. Geschäftspostannahmestellen sind primär für Geschäftskunden vorgesehen – sie können jedoch auch von Privatkunden genutzt werden - welche regelmäßig große Mengen einliefern. Geschäftskunden sollten nicht so lange an einem Schalter anstehen müssen und hatten früher zudem einen höheren Beratungsbedarf, was zu Wartezeiten für Privatkunden führte. In der Kochelseestr. 11 war die Anzahl der Geschäftskunden über einen langen Zeitraum kontinuierlich rückläufig. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Für Geschäftskunden steht weiterhin die Geschäftspostannahmestelle in der Saarstr. 7 zur Verfügung. Privatkunden können weiterhin ihre bestehenden Postfilialen im unmittelbaren Umfeld nutzen, u.a.: - Implerstr. 17 ca. 450 m - Oberländerstr. 24a ca. 450 m - Zenettistr. 20 ca. 700 m (jeweilige Entfernung ab Kochelseestr. 11). Weiterhin bestehen bleiben am Standort Kochelseestr. 11 das Postfach sowie die Packstation. Zudem ist geplant, das postalische Angebot zeitnah um eine Poststation zu erweitern, welche das komplette postalische Angebot einer Postfiliale abdeckt.“ Seit der Novelle des Postgesetzes im Juli 2024 sind automatisierte Stationen und Universaldienstfilialen gleichgestellt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Postgesetz (PostG)). Die Deutsche Post AG kann bei der Bundesnetzagentur beantragen, dass eine Postfiliale durch eine Poststation (Automat) ersetzt wird, falls ansonsten eine angemessene örtliche Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Die Bundesnetzagentur setzt sich anschließend mit der betroffenen Gemeinde ins Benehmen und räumt ein Anrecht auf Anhörung und Beteiligung, nicht aber auf ein Veto ein. Die endgültige Entscheidung trifft die Bundesnetzagentur. Im Fall der Kochelseestr. 11 stellt die Deutsche Post AG freiwillig die Errichtung eines Automaten zur Ergänzung der Versorgung in Aussicht. Die Vorgabe des §17 Abs. 1 Satz 5 PostG, wonach in Städten wie München eine Universaldienstfiliale in höchstens 2.000 Metern erreichbar sein muss, wären auch bei ersatzlosem Wegfall der Geschäftspostannahmestelle in der Kochelseestr. 11 erfüllt. Die postalische Versorgung im Stadtteil Sendling ist als gut zu bezeichnen. Als eigenständiges Wirtschaftsunternehmen entscheidet die Deutsche Post AG im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Postgesetzes eigenständig über Betrieb oder Auflösung ihrer Filialen. Ein unmittelbares Eingreifen seitens der Stadtpolitik oder der Verwaltung ist leider nicht möglich. Ich bedauere, dass die Deutsche Post AG in der Kochelseestr. 11 keinen Post-Shop betreiben wird. Den Anwohnern wird aber über die Postfachanlage, die Packstation und die vorgesehene Poststation auch künftig ein umfassendes postalisches Service-Angebot zur Verfügung stehen. Ich hoffe, dass Ihr Antrag als satzungsgemäß erledigt gelten darf. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Scharpf

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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