=== 20-26 _ B 06329_4.4 Antrag Begleitschreiben Erhalt der Vereinsgaststaette nach Neubau der Sportanlage.pdf ===
Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Sendling
Landeshauptstadt München, Direktorium
Meindlstr. 14, 81373 München
An das
Referat für Bildung und Sport
Per Mail:
Beschlussvorlage.rbs@muenchen.de
Vorsitzender:
Markus S. Lutz
Kraelerstr. 4
81373 München
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: 233 33881
Telefax: 233 33885
E-Mail: bag-sued.dir@muenchen.de
München, 22.01.2024
Bezirksausschuss 06 – Sendling
Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage
Sehr geehrte Damen* und Herren*,
der BA hat sich in seiner Sitzung vom 08.01.2024 mit o. g. Angelegenheiten befasst und möchten den
bestehenden Antrag der SPD-Fraktion & B90/Die Grünen nach Absprache mit den anderen Fraktio-
nen um folgende Fragen der Fraktion FDP-/Freie Wähler erweitern.
• Welche Informationen hat das Referat für Bildung und Sport darüber, dass es schwierig wird
Gaststätten wirtschaftlich zu betreiben?
• Wie sollen Vereine mit hunderten Mitgliedern, Versammlungen die bisher in Gaststätten mit
240m² (Standardgröße), zukünftig in einem Raum mit Kioskküche auf 70m² stattfinden?
• Wie kommt das Referat für Bildung und Sport zu der Annahme, dass der Sport durch die
Gaststätten nicht profitiert?
• Welche Kosten in der Bauunterhaltung stehen den Pachteinnahmen gegenüber?
Des Weiteren wird das Referat für Bildung und Sport aufgefordert Auskunft zu geben, ob die Gast-
stätte Wackersberger Str. 65 im 6. Stadtbezirk Sendling betroffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus S. Lutz
Vorsitzender des Sendlinger Bezirksausschusses
=== 20-26 _ B 06329_4.4.1 SPD BA 6 - Antrag zu TOP - Erhalt der Vereinsgaststaette nach Neubau der Sportanlage-1_geschwaerzt.pdf ===
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SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
im Bezirksausschuss 6 Sendling
Sprecherin: Louisa Pehle (SPD)
Sprecherin: Barbara Lauterbach (Bündnis 90/Die GRÜNEN)
München, den 7. Januar 2024
Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage
Demleitnerstraße 2 / Wackersberger Straße 65
ANTRAG zu TOP 4.3.11. der BA-Sitzung vom 08.01.2024
Im Rahmen des 4. Maßnahmenpakets des Sportbauprogramms 2023 (Sitzungsvorlage 20- 26 / V
11285), welches in der Vollversammlung am 29.11.2023 verabschiedet wurde, wurde die
Sanierung des Sportanlage Demleitnerstraße 2 mit aufgenommen. Diese wird unter anderem
vom FC Wacker München, dem FFC Wacker München und weiteren Vereinen genutzt. Zur
Sportanlage gehört auch das Vereinsgebäude (Wackersberger Straße 65) sowie die dazugehörige
Vereinsgaststätte. Bei einem Neubau bzw. einer Komplettsanierung des Vereinsgebäudes muss
die Vereinsgaststätte und deren Räumlichkeiten zwingend erhalten bleiben.
Während der Sanierung oder Neubauphase muss gewährleistet werden, dass die Gaststätte in
Betrieb bleiben kann. Entweder ist die Sanierung derart zu planen, dass im Gebäude
ausreichend Betriebsstätten zur Verfügung stehen oder es ist ein Ausweichquartiert bereit zu
stellen.
Eine Sanierung anstatt Neubau sollte dem Vorzug gegeben werden, um Ressourcen zu sparen
und graue Energie zu nutzen. Grundsätzlich sollte das Gebäude ein neues Stockwerk bekommen,
um den fehlenden Platz zu kompensieren.
Der – wahrscheinlich bestehende - Pachtvertrag muss auch nach Beenden der
Sanierungsarbeiten mit Konditionen weitergeführt werden, die das preisgünstige Anbieten von
Speisen und Getränke ermöglicht.
Die Gaststätte muss auch nach Sanierung für alle Sendlingerinnen und Sendlinger erreichbar
bleiben und nicht nur für Nutzer*innen bzw. während der Nutzung der Bezirkssportanlage
geöffnet werden.
Wir bitten dies bei den Planungen zu berücksichtigen und hierzu dem Sendlinger
Bezirksausschuss den aktuellen Sachstand mitzuteilen.
Begründung:
Wie der Presse und der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, sind bei einigen Neubauten von
Sportanlagen keine Vereinsgaststätten mehr vorgesehen. Diese sollen durch einen Kiosk ersetzte
werden. Zu einem guten Vereinsleben gehörten auch Vereinsgaststätten (durch die Vereine
betrieben oder durch einen Wirt), so dass sich Vereinsmitglieder treffen können oder auch
weitere Nutzungen für das Quartier möglich sind.
Wie den Bürgerschreiben zu entnehmen ist und auch aus eigener Kenntnis, wird die Gaststätte
nicht nur von Nutzerinnen und Nutzern der Bezirkssportanlage genutzt. Gerade Gruppen, die in
anderen Gaststätten kaum Platz finden, können hier ihrem (Karten-)Sport nachgehen.
Auch das günstige Angebot der Gaststätte führt dazu, dass gerade Mitbürger*innen mit kleinem
Einkommen am sozialen Leben teilnehmen können. Dies sollte mit einem entsprechend
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gestaltetem, neuen Pachtvertrag wieder erreicht werden. Nicht Gewinnmaximierung, sondern der
Mehrwert für die soziale Gemeinschaft muss im Vordergrund stehen.
Viele erfolgreiche Projekte zeigen, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb möglich ist und für
die Nutzer*innen in dieser Zeit Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht nur für die
Gaststätte, sondern auch für die Umkleiden und Büroräume.
Falls dies nicht möglich ist, muss auf jeden Fall für die Gaststätte eine Ausweichmöglichkeit
geschaffen werden. So wurden z.B. während des Baus der Kindertagesstätte am Kidlerplatz
Container auf der benachbarten Wiese aufgestellt oder während der Sanierung des
Wasserschadens im Gebäude der Volkshochschule am HP8 für die Gaststätte GAIA eine
„Almhütte“ aufgestellt. Auch für die vorhandene Gastronomie sollten Möglichkeiten gefunden
werden.
Initiative:
Markus S. Lutz Barbara Lauterbach
=== 20-26 _ B 06329_B 06329 Erhalt Vereinsgaststaette AS.pdf ===
Bayerstraße 28
80335 München
E-Mail:
bildung-und-sport@muenchen.de
Landeshauptstadt München
Referat für
Bildung und Sport
Geschäftsbereich Sport
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses des
Stadtbezirkes 6 - Sendling
Herrn Markus S. Lutz
Geschäftsstelle
Meindlstr. 14
81373 München
Datum
30.03.2026
Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage Demleitnerstraße 2 /
Wackersberger Str. 65
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06329 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 6 – Sendling
vom 08.01.2024
Sehr geehrter Herr Lutz,
bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 06329 des Bezirksausschusses 6 vom 08.01.2024
angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im
Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer
stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
Mit Schreiben vom 09.04.2024 hat der Bezirksausschuss 6 – Sendling einen Zwischenbericht
zu dem o. g. Antrag mit der Bitte um Verlängerung der Bearbeitungsfrist bis 31.12.2024
erhalten. Der Fristverlängerung wurde zugestimmt.
Mit Schreiben vom 19.12.2024 hat der Bezirksausschuss 6 – Sendling einen Zwischenbericht
zu dem o. g. Antrag mit der Bitte um erneute Verlängerung der Bearbeitungsfrist bis
31.12.2025 erhalten. Der Fristverlängerung wurde zugestimmt.
Ergänzend zu unserem Zwischenbericht vom 09.04.2024 beantworten wir die Fragen des
Bezirksausschusses aus dem o. g. Antrag abschließend wie folgt:
Frage:
Welche Informationen hat das Referat für Bildung und Sport darüber, dass es schwierig wird
Gaststätten wirtschaftlich zu betreiben?
Antwort:
Sportgaststätten befinden sich im Wandel und haben es, gerade in einer Großstadt wie
München, in der es vielfältige andere gastronomische Angebote gibt, schwer, zu konkurrieren.
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Dies zeigt sich an einer steigenden Zahl von Pächter*innenwechseln und teilweisen
Leerständen deutlich. Zudem erschweren der Fachkräftemangel, die Inflation und die hohen
Energiekosten den wirtschaftlichen Betrieb von (Sport-)Gaststätten massiv, was zu
Insolvenzen und / oder Betriebsschließungen führt. In einer Diskussion dieses Themas im
Sportbeirat im September 2024 haben Vereinsvertretungen diese Sachlage für die
Gastronomie auf städtischen Sportanlagen bestätigt.
Frage:
Wie sollen Vereine mit hundert Mitgliedern, Versammlungen die bisher in Gaststätten mit
240m² (Standardgröße) stattfinden, zukünftig in einem Raum mit Kioskküche auf 70m²
stattfinden?
Antwort:
Aus Sicht des Referates für Bildung und Sport würde auch ein Gemeinschaftsraum mit
Kioskküche mit einer Größe von ca. 70 m² ausreichend Raum bieten, um die regelmäßigen
Treffen (Mannschaftssitzungen, Besprechungen etc.) der Sportvereine abzuhalten.
Vergleichbare Modelle gibt es auf anderen städtischen Sportanlagen (z. B. Moosacher Str. 99)
umgesetzt und diese haben sich bewährt. Sollte der Gemeinschaftsraum mit Kioskküche für
einzelne größere Versammlungen, wie z. B. Mitgliederversammlungen oder große
Vereinsfeiern, nicht ausreichen, so könnten die Vereine in benachbarte Gaststätten
ausweichen.
Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, das mögliche Baurecht an den betroffenen
Standorten – darunter auch der Standort Demleitner Str. 2 hinsichtlich der Frage des Erhalts
der vorhandenen Gaststätte – zu prüfen; die Baurechtsprüfung erfolgt derzeit.
Über das Ergebnis der Baurechtsprüfung wird der Stadtrat voraussichtlich im Bericht zum
Sportbauprogramm 2026 Ende des Jahres informiert. Die Verwaltung legt dem Stadtrat
sodann eine Handlungsempfehlung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen am Standort
Demleitner Straße vor. In diesem Zusammenhang wird der Bezirksausschuss 6 – Sendling
satzungsgemäß angehört.
Frage:
Wie kommt das Referat für Bildung und Sport zu der Annahme, dass der Sport durch die
Gaststätten nicht profitiert?
Antwort:
Sport hat viele positive Effekte. Er stärkt die körperliche Fitness und Gesundheit und ist
verbunden mit weiteren sozialen Aspekten, wie Zusammenhalt, Integration, Fairness. Ein
Gaststättenbesuch kann zwar den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder das Vereinsleben
fördern, ist aber für die Ausübung des Sports nicht unmittelbar relevant.
Frage:
Welche Kosten in der Bauunterhaltung stehen den Pachteinnahmen gegenüber?
Antwort:
Im Fall von Sportgaststätten auf städtischen Freisportanlagen trägt die Landeshauptstadt
München das Risiko eines Leerstandes und eines Pächter*innenwechsels. Die Suche nach
einer*einem neuen Pächter*in verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Hinzu
kommt, dass das Ausbleiben von Pachteinnahmen trotz gleichbleibender Kosten für den
Gebäudeunterhalt den städtischen Haushalt belastet.
Konkrete Angaben zur Höhe der Pacht sind derzeit nicht möglich, da die marktübliche Pacht
für Sportgaststätten auf städtischen Sportanlagen aktuell standortbezogen neu bewertet wird.
Die Mittel des Bauunterhalts von Gebäuden auf Sportanlagen stehen dem Geschäftsbereich
Sport übergreifend für alle Sportstätten zur Verfügung. Eine detaillierte Aussage bezogen nur
auf die Gaststätten ist daher nicht möglich.
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Der Antrag Nr. 20-26 / B 06329 des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirks Sendling vom
08.01.2024 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Das Direktorium HA II/V 2, BA-
Geschäftsstelle Süd, erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Leiter des Geschäftsbereichs Sport