Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage Demleitnerstraße 2 / Wackersberger Straße 65

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Neubau Gaststätte

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  • 20-26 _ B 06329_4.4 Antrag Begleitschreiben Erhalt der Vereinsgaststaette nach Neubau der Sportanlage.pdf
  • 20-26 _ B 06329_4.4.1 SPD BA 6 - Antrag zu TOP - Erhalt der Vereinsgaststaette nach Neubau der Sportanlage-1_geschwaerzt.pdf
  • 20-26 _ B 06329_B 06329 Erhalt Vereinsgaststaette AS.pdf
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=== 20-26 _ B 06329_4.4 Antrag Begleitschreiben Erhalt der Vereinsgaststaette nach Neubau der Sportanlage.pdf === Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Sendling Landeshauptstadt München, Direktorium Meindlstr. 14, 81373 München An das Referat für Bildung und Sport Per Mail: Beschlussvorlage.rbs@muenchen.de Vorsitzender: Markus S. Lutz Kraelerstr. 4 81373 München Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: 233 33881 Telefax: 233 33885 E-Mail: bag-sued.dir@muenchen.de München, 22.01.2024 Bezirksausschuss 06 – Sendling Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage Sehr geehrte Damen* und Herren*, der BA hat sich in seiner Sitzung vom 08.01.2024 mit o. g. Angelegenheiten befasst und möchten den bestehenden Antrag der SPD-Fraktion & B90/Die Grünen nach Absprache mit den anderen Fraktio- nen um folgende Fragen der Fraktion FDP-/Freie Wähler erweitern. • Welche Informationen hat das Referat für Bildung und Sport darüber, dass es schwierig wird Gaststätten wirtschaftlich zu betreiben? • Wie sollen Vereine mit hunderten Mitgliedern, Versammlungen die bisher in Gaststätten mit 240m² (Standardgröße), zukünftig in einem Raum mit Kioskküche auf 70m² stattfinden? • Wie kommt das Referat für Bildung und Sport zu der Annahme, dass der Sport durch die Gaststätten nicht profitiert? • Welche Kosten in der Bauunterhaltung stehen den Pachteinnahmen gegenüber? Des Weiteren wird das Referat für Bildung und Sport aufgefordert Auskunft zu geben, ob die Gast- stätte Wackersberger Str. 65 im 6. Stadtbezirk Sendling betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen Markus S. Lutz Vorsitzender des Sendlinger Bezirksausschusses === 20-26 _ B 06329_4.4.1 SPD BA 6 - Antrag zu TOP - Erhalt der Vereinsgaststaette nach Neubau der Sportanlage-1_geschwaerzt.pdf === 1 SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Bezirksausschuss 6 Sendling Sprecherin: Louisa Pehle (SPD) Sprecherin: Barbara Lauterbach (Bündnis 90/Die GRÜNEN) München, den 7. Januar 2024 Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage Demleitnerstraße 2 / Wackersberger Straße 65 ANTRAG zu TOP 4.3.11. der BA-Sitzung vom 08.01.2024 Im Rahmen des 4. Maßnahmenpakets des Sportbauprogramms 2023 (Sitzungsvorlage 20- 26 / V 11285), welches in der Vollversammlung am 29.11.2023 verabschiedet wurde, wurde die Sanierung des Sportanlage Demleitnerstraße 2 mit aufgenommen. Diese wird unter anderem vom FC Wacker München, dem FFC Wacker München und weiteren Vereinen genutzt. Zur Sportanlage gehört auch das Vereinsgebäude (Wackersberger Straße 65) sowie die dazugehörige Vereinsgaststätte. Bei einem Neubau bzw. einer Komplettsanierung des Vereinsgebäudes muss die Vereinsgaststätte und deren Räumlichkeiten zwingend erhalten bleiben. Während der Sanierung oder Neubauphase muss gewährleistet werden, dass die Gaststätte in Betrieb bleiben kann. Entweder ist die Sanierung derart zu planen, dass im Gebäude ausreichend Betriebsstätten zur Verfügung stehen oder es ist ein Ausweichquartiert bereit zu stellen. Eine Sanierung anstatt Neubau sollte dem Vorzug gegeben werden, um Ressourcen zu sparen und graue Energie zu nutzen. Grundsätzlich sollte das Gebäude ein neues Stockwerk bekommen, um den fehlenden Platz zu kompensieren. Der – wahrscheinlich bestehende - Pachtvertrag muss auch nach Beenden der Sanierungsarbeiten mit Konditionen weitergeführt werden, die das preisgünstige Anbieten von Speisen und Getränke ermöglicht. Die Gaststätte muss auch nach Sanierung für alle Sendlingerinnen und Sendlinger erreichbar bleiben und nicht nur für Nutzer*innen bzw. während der Nutzung der Bezirkssportanlage geöffnet werden. Wir bitten dies bei den Planungen zu berücksichtigen und hierzu dem Sendlinger Bezirksausschuss den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Begründung: Wie der Presse und der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, sind bei einigen Neubauten von Sportanlagen keine Vereinsgaststätten mehr vorgesehen. Diese sollen durch einen Kiosk ersetzte werden. Zu einem guten Vereinsleben gehörten auch Vereinsgaststätten (durch die Vereine betrieben oder durch einen Wirt), so dass sich Vereinsmitglieder treffen können oder auch weitere Nutzungen für das Quartier möglich sind. Wie den Bürgerschreiben zu entnehmen ist und auch aus eigener Kenntnis, wird die Gaststätte nicht nur von Nutzerinnen und Nutzern der Bezirkssportanlage genutzt. Gerade Gruppen, die in anderen Gaststätten kaum Platz finden, können hier ihrem (Karten-)Sport nachgehen. Auch das günstige Angebot der Gaststätte führt dazu, dass gerade Mitbürger*innen mit kleinem Einkommen am sozialen Leben teilnehmen können. Dies sollte mit einem entsprechend 2 gestaltetem, neuen Pachtvertrag wieder erreicht werden. Nicht Gewinnmaximierung, sondern der Mehrwert für die soziale Gemeinschaft muss im Vordergrund stehen. Viele erfolgreiche Projekte zeigen, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb möglich ist und für die Nutzer*innen in dieser Zeit Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht nur für die Gaststätte, sondern auch für die Umkleiden und Büroräume. Falls dies nicht möglich ist, muss auf jeden Fall für die Gaststätte eine Ausweichmöglichkeit geschaffen werden. So wurden z.B. während des Baus der Kindertagesstätte am Kidlerplatz Container auf der benachbarten Wiese aufgestellt oder während der Sanierung des Wasserschadens im Gebäude der Volkshochschule am HP8 für die Gaststätte GAIA eine „Almhütte“ aufgestellt. Auch für die vorhandene Gastronomie sollten Möglichkeiten gefunden werden. Initiative: Markus S. Lutz Barbara Lauterbach === 20-26 _ B 06329_B 06329 Erhalt Vereinsgaststaette AS.pdf === Bayerstraße 28 80335 München E-Mail: bildung-und-sport@muenchen.de Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Geschäftsbereich Sport An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 6 - Sendling Herrn Markus S. Lutz Geschäftsstelle Meindlstr. 14 81373 München Datum 30.03.2026 Erhalt der Vereinsgaststätte nach Neubau der Sportanlage Demleitnerstraße 2 / Wackersberger Str. 65 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06329 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 6 – Sendling vom 08.01.2024 Sehr geehrter Herr Lutz, bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 06329 des Bezirksausschusses 6 vom 08.01.2024 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Mit Schreiben vom 09.04.2024 hat der Bezirksausschuss 6 – Sendling einen Zwischenbericht zu dem o. g. Antrag mit der Bitte um Verlängerung der Bearbeitungsfrist bis 31.12.2024 erhalten. Der Fristverlängerung wurde zugestimmt. Mit Schreiben vom 19.12.2024 hat der Bezirksausschuss 6 – Sendling einen Zwischenbericht zu dem o. g. Antrag mit der Bitte um erneute Verlängerung der Bearbeitungsfrist bis 31.12.2025 erhalten. Der Fristverlängerung wurde zugestimmt. Ergänzend zu unserem Zwischenbericht vom 09.04.2024 beantworten wir die Fragen des Bezirksausschusses aus dem o. g. Antrag abschließend wie folgt: Frage: Welche Informationen hat das Referat für Bildung und Sport darüber, dass es schwierig wird Gaststätten wirtschaftlich zu betreiben? Antwort: Sportgaststätten befinden sich im Wandel und haben es, gerade in einer Großstadt wie München, in der es vielfältige andere gastronomische Angebote gibt, schwer, zu konkurrieren. Seite 2 von 3 Dies zeigt sich an einer steigenden Zahl von Pächter*innenwechseln und teilweisen Leerständen deutlich. Zudem erschweren der Fachkräftemangel, die Inflation und die hohen Energiekosten den wirtschaftlichen Betrieb von (Sport-)Gaststätten massiv, was zu Insolvenzen und / oder Betriebsschließungen führt. In einer Diskussion dieses Themas im Sportbeirat im September 2024 haben Vereinsvertretungen diese Sachlage für die Gastronomie auf städtischen Sportanlagen bestätigt. Frage: Wie sollen Vereine mit hundert Mitgliedern, Versammlungen die bisher in Gaststätten mit 240m² (Standardgröße) stattfinden, zukünftig in einem Raum mit Kioskküche auf 70m² stattfinden? Antwort: Aus Sicht des Referates für Bildung und Sport würde auch ein Gemeinschaftsraum mit Kioskküche mit einer Größe von ca. 70 m² ausreichend Raum bieten, um die regelmäßigen Treffen (Mannschaftssitzungen, Besprechungen etc.) der Sportvereine abzuhalten. Vergleichbare Modelle gibt es auf anderen städtischen Sportanlagen (z. B. Moosacher Str. 99) umgesetzt und diese haben sich bewährt. Sollte der Gemeinschaftsraum mit Kioskküche für einzelne größere Versammlungen, wie z. B. Mitgliederversammlungen oder große Vereinsfeiern, nicht ausreichen, so könnten die Vereine in benachbarte Gaststätten ausweichen. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, das mögliche Baurecht an den betroffenen Standorten – darunter auch der Standort Demleitner Str. 2 hinsichtlich der Frage des Erhalts der vorhandenen Gaststätte – zu prüfen; die Baurechtsprüfung erfolgt derzeit. Über das Ergebnis der Baurechtsprüfung wird der Stadtrat voraussichtlich im Bericht zum Sportbauprogramm 2026 Ende des Jahres informiert. Die Verwaltung legt dem Stadtrat sodann eine Handlungsempfehlung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen am Standort Demleitner Straße vor. In diesem Zusammenhang wird der Bezirksausschuss 6 – Sendling satzungsgemäß angehört. Frage: Wie kommt das Referat für Bildung und Sport zu der Annahme, dass der Sport durch die Gaststätten nicht profitiert? Antwort: Sport hat viele positive Effekte. Er stärkt die körperliche Fitness und Gesundheit und ist verbunden mit weiteren sozialen Aspekten, wie Zusammenhalt, Integration, Fairness. Ein Gaststättenbesuch kann zwar den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder das Vereinsleben fördern, ist aber für die Ausübung des Sports nicht unmittelbar relevant. Frage: Welche Kosten in der Bauunterhaltung stehen den Pachteinnahmen gegenüber? Antwort: Im Fall von Sportgaststätten auf städtischen Freisportanlagen trägt die Landeshauptstadt München das Risiko eines Leerstandes und eines Pächter*innenwechsels. Die Suche nach einer*einem neuen Pächter*in verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt, dass das Ausbleiben von Pachteinnahmen trotz gleichbleibender Kosten für den Gebäudeunterhalt den städtischen Haushalt belastet. Konkrete Angaben zur Höhe der Pacht sind derzeit nicht möglich, da die marktübliche Pacht für Sportgaststätten auf städtischen Sportanlagen aktuell standortbezogen neu bewertet wird. Die Mittel des Bauunterhalts von Gebäuden auf Sportanlagen stehen dem Geschäftsbereich Sport übergreifend für alle Sportstätten zur Verfügung. Eine detaillierte Aussage bezogen nur auf die Gaststätten ist daher nicht möglich. Seite 3 von 3 Der Antrag Nr. 20-26 / B 06329 des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirks Sendling vom 08.01.2024 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Das Direktorium HA II/V 2, BA- Geschäftsstelle Süd, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Gez. Leiter des Geschäftsbereichs Sport

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 18:30 Uhr

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