(E) Verkehrsgefährdung/Lärmbelastung Bavariastraße, Sendling

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  • 26-32 _ V 00447_V 00447 Verkehrsgefaehrdung_Laermbelastung Bavariastrasse BE.pdf
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  • B 06_VG 08.06.2026 oeff. 6.1 2..pdf
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=== 26-32 _ V 00447_V 00447 Verkehrsgefaehrdung_Laermbelastung Bavariastrasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Verkehrsgefährdung/Lärmbelastung Bavariastraße, Sendling Empfehlung Nr. 20-26 / E 03207 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling am 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00447 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03207 Beschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 08.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling hat am 20.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03207 beschlossen. Sie beinhaltet, für den Teil der Bavariastraße, der durch Sendling führt, die Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen, die Durchführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen sowie die Prüfung geeigneter Alternativrouten während der Baustelle „Sperrung Bahnunterführung Lindwurmstraße“. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerver- sammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs- satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss- Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bavariastraße ist in dem Abschnitt, der durch Sendling verläuft, als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Die Straße verbindet die Lindwurmstraße südlich der Bahnunterführung (Bahnlinie München - Rosenheim) mit dem signalisierten Verkehrsknotenpunkt Poccistraße/ Bavariaring/ Hans-Fischer-Straße nördlich der Bahnlinie. 1) Notwendigkeit der Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen (über die vor Ort geltende T30-Regelung hinaus) Grundsätzlich dürfen die Straßenverkehrsbehörden Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, wie z.B. die Sperrung oder andere einschneidende Beschränkungen des Fahrverkehrs nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht, die über das allgemeine ortsübliche Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung im Straßenverkehr deutlich hinausgeht. Die Gefahrenlage kann Seite 2 von 4 z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, in Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Dies alles ist in der Bavariastraße – trotz zeitweisen erhöhten Verkehrsaufkommens – jedoch nicht der Fall. 2) Ausweisung von Alternativrouten während der Baustelle „Sperrung Bahnunterführung Lindwurmstraße“, um die Bavariastraße vor Schleichverkehr zu schützen Die „Bahnunterführung Lindwurmstraße“ war seit vielen Jahren stark sanierungsbedürftig. Sie musste über mehrere Jahre von Stahlbändern gestützt werden. Seit März 2024 wird sie saniert und zum Teil neu gebaut. Für die Sanierung ist eine Baudauer bis 2028 vorgesehen. Bzgl. der Durchführung der Arbeiten war und ist es erforderlich, die Bahnunterführung für den Verkehr zu sperren. Für die Führung des Verkehrs während der Bauzeit wurde ein großräumiges Umfahrungskonzept erstellt und beschildert, das auf allen auf die Bahnunterführung zuführenden Straßen auf die Sperre hinweist. Dieses Konzept führt Autofahrende bei Beachtung über die Plinganserstraße - Radlkoferstraße - Hans-Fischer-Straße bzw. über die Schäftlarnstraße - Lagerhausstraße - Thalkirchner Straße – Tumblingerstraße. Die Vollsperrung der Lindwurmunterführung wurde am 18. Dezember 2025 aufgehoben. Der Fahrverkehr Richtung stadtauswärts ist wieder möglich, das Verkehrsaufkommen sollte damit wieder das gewöhnliche Ausmaß erreichen. Eine weitere Vollsperrung der Lindwurmunterführung wird nach derzeitigem Stand nicht erfolgen. 3) Möglichkeit der Durchführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen Die für die Geschwindigkeitsüberwachung in der Bavariastraße zuständige Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) teilte auf Nachfrage folgendes mit: „Die Geschwindigkeitsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats wahrgenommen. Letztere ist zuständig für die Überwachung von grundsätzlich einspurigen Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Dies trifft auf die Bavariastraße zu. Für valide und justiziable Geschwindigkeitskontrollen müssen jedoch Rahmenbedingungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem das Finden geeigneter Aufstellmöglichkeiten für die Messtechnik vor Ort, um verwertbare Messergebnisse zu erzielen. Hierbei ist die KVÜ auf das Vorhandensein entsprechender Parkplätze angewiesen. Auch spielen der Verlauf und die aktuelle verkehrliche Situation eine Rolle. In der Bavariastraße bestand bis Dezember 2025 eine Baustelle, die Teile des Straßengrundes beanspruchte und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten geführt hat. Inzwischen ist ein Rückbau der Baustelle erfolgt, so dass die Bavariastraße wieder frei befahrbar ist und Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der Einsatzplanung wieder aufgenommen werden können. Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen zu den Schichtzeiten der KVÜ werktags in einem Zeitfenster zwischen ca. 7.00 Uhr und 21.00 Uhr durch Kolleg*innen vor Ort. Eine Abdeckung kann in den späten Abend- und Nachtstunden durch den Einsatz eines semistationären Messanhängers erfolgen.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03207 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen (teilweise) entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferats ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit in der Bavariastraße wurde überprüft. Für das Treffen von verkehrsberuhigenden Maßnahmen über die vor Ort geltende T30-Regelung hinaus – so z.B. aus Lärmschutzgründen in Bezug auf durch die Baustelle verursachten teilweisen Mehrverkehr – liegen aktuell keine rechtfertigenden Gründe vor. Für die Durchsetzung von T30 sorgt die KVÜ durch die Vornahme von Geschwindigkeitsmessungen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03207 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Sendling der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 Seite 4 von 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An das KVR-I/301 – KVÜ-Grundsatz und Koordination An D-II-V / Stadtratsprotokolle An MOR-GB2.3 An MOR-GB 2.222 An KVR-I/3 Grundsatz und Koordination An PPM – E4 z.K. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 6 - Sendling kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 6 - Sendling kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 6 - Sendling ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00447_V 00447 Verkehrsgefaehrdung_Laermbelastung Bavariastrasse A.pdf === Anlage === B 06_VG 08.06.2026 oeff. 6.1 2..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733881 Telefax: +49 89 233 12 733881 Email: ba6@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Verkehrsgefährdung/Lärmbelastung Bavariastraße, Sendling Verkehrsgefährdung/Lärmbelastung Bavariastraße, Sendling BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03207 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00447 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 06 - Sendling vom 08. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03207_E 03207 Verkehrsgefährdung_Lärmbelastung Bavariastraße.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

08.06.2026 um 18:30 Uhr

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